Im Test: private Zahnzusatzversicherungen als Ergänzung zur Regelversorgung der GKV
Wer Wert auf gesunde und strahlende Zähne legt, weiß, wie kostspielig eine Behandlung beim Zahnarzt werden kann. Das gilt insbesondere für die etwa 73 Millionen Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse: Sie bekommen nur begrenzte Zuzahlungen bei hochwertigen zahnmedizinischen Behandlungsmethoden von ihrer Kasse. Daher haben bereits etwa 16 Millionen Deutsche eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen.
Wie gut die Angebote und Leistungen dieser privaten Zahnzusatzversicherungen sind, prüft die renommierte Verbraucherorganisation Stiftung Warentest einmal pro Jahr. Der umfassende Vergleich soll Verbrauchern eine Entscheidungshilfe an die Hand geben. Im aktuellen Heft (6/2022) überprüfte die Stiftung Warentest so viele Zahnzusatzversicherungen wie nie zuvor. 267 Zahnzusatztarife nahmen die Experten unter die Lupe. Insgesamt 26 Anbieter erzielten die Bestnote “Sehr gut” (0,5) - eine Top-Bewertung, die sogar noch besser ist als eine “glatte Eins” (1,0).Die Warentester raten allen Kunden, die sich ein “Rundum-Sorglos-Paket” wünschen zu einer dieser Policen.
Der Tarif „ZahnGesund 100“ des Münchener Verein bekommt im deutschlandweiten Vergleich der Zahnzusatzversicherungen die bestmögliche Note „Sehr gut“ (0,5) für ein umfassendes Versicherungspaket, das nahezu alle Kosten der Zahnbehandlung übernimmt, die eine gesetzliche Krankenkasse nicht trägt. Das sind insbesondere Premium-Leistungen für Zahnbehandlungen, für Zahnersatz (z.B. Inlays, Kronen, Implantate), aber auch für professionelle Zahnreinigung oder schmerzlindernde Maßnahmen wie etwa Akupunktur, Vollnarkose und Lachgas.
Gut zu wissen

Mit einer Zahnzusatz -Versicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse lässt sich der Eigenanteil beim Zahnarzt bis auf null reduzieren. Leistungsstarke Tarife erstatten bei Zahnbehandlung und Zahnersatz 100 Prozent. Darüber hinaus bieten sie eine „Innovations-Garantie“ – sie übernehmen auch zukünftig entwickelte Behandlungsmethoden.
So hat Stiftung Warentest die Zahnzusatzversicherungen verglichen
Die Verbraucherschutzorganisation hat im aktuellen Test insgesamt 267 Zahnversicherungen auf dem deutschen Markt untersucht, die alle gesetzlich Krankenversicherten abschließen können. Dabei bewertete Stiftung Warentest mit Gesamtnoten zwischen „Sehr gut“ und „Mangelhaft“,
- wie die Zahnzusatzversicherungen die gesetzliche Regelversorgung abdecken,
- wie umfassend die zusätzliche höherwertige Versorgung ausfällt,
- wie umfangreich die Leistungen bei Inlays und Implantaten sind,
- ob die Anbieter in den ersten Versicherungsjahren die Leistungen begrenzen (Zahnstaffel)
Einer der Testsieger für Zahnzusatzversicherungen mit der bestmöglichen Note 0,5 („Sehr gut“) ist der Tarif „ZahnGesund 100“ der Versicherungsgruppe Münchener Verein. Sehr positiv schneiden auch die beiden günstigeren Tarife des Münchener Verein ab: Stiftung Warentest bewertete den Kompakt-Tarif „ZahnGesund 85+“ (mindestens 85 Prozent Erstattung) mit der Note „Sehr gut“ (1,2) und den Kompakt-Tarif „ZahnGesund 75+“ (dieser Tarif übernimmt mindestens 75 Prozent der Zahnarztkosten) mit der Note „Gut“ (1,8).
Der passende Versicherungsschutz für jeden Kundentyp
Die Experten entwickelten für ihre Untersuchung drei unterschiedliche Muster-Versicherte:
- Den Kundentyp „Kasse genügt“ für Zahnpatienten, die nur die Regelversorgung wollen,
- den Kundentyp „Gut und günstig“, der hochwertige zahnärztliche Leistungen bevorzugt, aber trotzdem einen Teil der Rechnung selbst tragen möchte,
- und den Kundentyp „Rundum sorglos“, der eine zahnärztliche Vollkasko-Versicherung mit ästhetischer Perfektion verlangt.
Unabhängig davon, für welchen Versicherungsschutz sich Interessenten letztlich entscheiden, gilt stets folgender Grundsatz: “Erst versichern, dann zum Zahnarzt. Stiftung Warentest weist ausdrücklich darauf hin, dass es keine gute Idee ist, bei Vertragsabschluss eine anstehende Behandlung zu verschweigen. Fehlende oder falsche Angaben führen schlimmstenfalls zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Ergänzende Zusatzleistungen als wichtige Entscheidungshilfe neben der Gesamtnote
Als zusätzliche, nicht bewertete, Leistungen der Zahnzusatzversicherungen nennt Stiftung Warentest die Möglichkeit von
- Kunststoff-Füllungen,
- Wurzelbehandlungen,
- Parodontalbehandlungen,
- Funktionsanalytik,
- zusätzlichen schmerzstillenden Maßnahmen (Akupunktur, Hypnose, Vollnarkose) und
- die professionelle Zahnreinigung.
Auch wenn diese Versicherungsleistungen nicht in die Gesamtnote der Tester eingeflossen sind, so werden sie dennoch von vielen Versicherten gewünscht. Für diese anspruchsvollen Kunden kann es daher ein entscheidendes Vergleichs-Kriterium sein, ob eine Zahnzusatzversicherung diese Leistungen beinhaltet oder nicht. Vor allem dann, wenn unterschiedliche Zahnversicherungen dieselbe Note bekommen. In diesen Fällen kann ein „Mehr an Leistungen“ den Kunden die Entscheidung erleichtern – so wie bei den vielen Zusatz-Features der Premium-Variante „ZahnGesund 100“ des Münchener Verein.
Ihre Zähne - top versichert. Mit ZahnGesund 100 vom Münchener Verein.

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„ZahnGesund 100“ - moderner und umfassender Versicherungsschutz für anspruchsvolle Kunden
„ZahnGesund 100“ richtet sich an Kunden, die mehr wollen: Diese Patienten legen Wert auf hochqualitative Zahnfüllungen, auf vollständige Kostenerstattung bei Zahnersatz (Inlay, Krone, Implantat, Brücke), auf Parodontosebehandlung, ästhetische Zusatzleistungen wie professionelle Zahnreinigung und schätzen Zahn-Bleaching. Mit dieser Top-Zahnzusatzversicherung lassen sich die Kosten beim Zahnarzt fast immer bis auf „0“ reduzieren.
Der Premium-Tarif des Münchener Verein bietet den Versicherten umfangreiche Leistungen, u.a.:
- Zahnbehandlung, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung 100 %
- Zahnersatz (z.B. Kronen, Inlays, Brücken; Keramik/Gold) 100 %
- Zahnprophylaxe (z.B. professionelle Zahnreinigung) 200 Euro pro Jahr
- Zahn-Bleaching (professionell durch den Zahnarzt) 200 Euro in zwei Jahren
- Spezielle schmerzlindernde Maßnahmen (Akupunktur, Lachgas, Narkose) 300 Euro p.a.
- Innovative Behandlungsmethoden und -techniken sind mitversichert (Dental-Laser, digitale Volumentomografie, Vektor-Technologie, Invisalign-Therapie etc.)
Und das zu günstigen Beiträgen: So kostet „ZahnGesund 100“ im Eintrittsalter von 43 Jahren 38 Euro im Monat.
Wann ist der Wechsel in einen modernen Zahntarif sinnvoll?
Alle bereits privat Zusatzversicherten, die darüber nachdenken, einen moderneren Tarif oder einen anderen Anbieter zu wählen, haben laut Stiftung Warentest diese beiden Wechsel-Optionen:
1. Wechsel des Zahntarifs innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft
In diesem Fall verzichten die meisten Unternehmen darauf, Wartezeiten von mehreren Monaten zu verlangen, bis die Versicherten erstmals eine zahnärztliche Leistung abrechnen dürfen. Gleiches gilt für die sogenannte „Leistungsbegrenzung“ innerhalb der ersten Jahre der Zahnzusatzversicherung.
2. Wechsel zu einem neuen Zahnzusatzversicherungs-Anbieter
Hier kommt es darauf an, ob die neue Versicherung die bisherigen Versicherungsjahre des Mitbewerbers anerkennt. Diese Möglichkeit bieten aber nur eine Handvoll Versicherer an. Dann zumeist mit der Bedingung, dass die Vor-Versicherung dem neuen Leistungspaket entspricht – wenn also z.B. für den Interessenten eines 85-Prozent-Tarifs bereits eine mindestens 80-prozentige Kostenerstattung galt.
Der Münchener Verein rechnet die Dauer der Vor-Versicherung komplett kostenfrei an und verzichtet grundsätzlich auf die Wartezeiten, wenn die Vor-Versicherung mindestens zwölf Monate ununterbrochen bestand und ein nahtloser Übergang in den ZahnGesund-Tarif erfolgt. Für die einzelnen Tarife gilt:
- In „ZahnGesund 75+“ kann wechseln, wer bisher mit seiner Versicherung eine mindestens 70-prozentige Kostenerstattung für Zahnersatz inkl. GKV-Vorleistung vereinbart hat.
- In „ZahnGesund 85+“ genügt ein Alt-Vertrag mit mindestens 80-prozentiger Kostenerstattung inkl. GKV-Vorleistung.
- Und beim Premium-Tarif „ZahnGesund 100“ ist eine mindestens 90-prozentige Kostenerstattung inkl. GKV-Vorleistung im vorherigen Versicherungsvertrag ausreichend.
Top Produkt - Top Service?
Nicht untersucht hat Stiftung Warentest Faktoren wie „Service“ und „Kundenorientierung“: Wie schnell bezahlt die Zahnzusatzversicherung, wie großzügig reguliert sie Schäden, wie gut ist sie erreichbar und wie zuverlässig informiert sie ihre Kunden?
Genau diese Aspekte nimmt der Münchener Verein sehr wichtig und hat die Kunden- und Serviceorientierung zum Kern seiner Unternehmensstrategie gemacht. Der Erfolg: Das unabhängige „Deutsche Institut für Service-Qualität“ (DISQ) hat den Münchener Verein 2021 zum achten Mal in Folge mit dem „Deutschen Service-Preis“ ausgezeichnet und gaben den Mitarbeitern für ihre Schnelligkeit, Freundlichkeit, Beratungskompetenz und Lösungsqualität die Note „Sehr gut“.
Für das Gesamtpaket Produkt & Dienstleistung ist dies ein gewichtiger Faktor: Denn was nützt das umfangreichste Leistungspaket und was der günstigste Tarif, wenn der Versicherer die Zahnarztrechnung stark verspätet begleicht oder den Versicherten für Rückfragen kaum zur Verfügung steht?
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Fazit – Finanztest Vergleich 2021: Die besten Zahnzusatzversicherungen Deutschlands
- Wer eine gute Zahnzusatzversicherung sucht, sollte insbesondere darauf achten, dass das Leistungspaket umfassend ist: Hier ist besonders wichtig, wie viele Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz übernommen werden, welche Materialien sowie Behandlungsmethoden eingeschlossen sind, und wie groß der Leistungsumfang in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss ist.
- Darüber hinaus sollten die Versicherten bei ihrer Wahl aber auch berücksichtigen, ob der Service des Anbieters sich nach den individuellen Bedürfnissen der Kunden richtet und wie gut bzw. schnell die Hotlines erreichbar sind.
- Ein Unternehmen, das eine ideale Kombination aus Leistung und Service bietet, ist der Münchener Verein: mit einem doppelten „Sehr gut“ – sowohl bei den zahnärztlichen Leistungen als auch bei der Service-Qualität.
Hinweis: Unsere Artikel liefern allgemeine Informationen zu möglichen zahnärztlichen Behandlungen, ohne dass damit ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus unseren Zahnzusatzversicherungen abgeleitet werden kann. Es gelten die entsprechenden Vertragsgrundlagen (AVB sowie die jeweiligen Tarifbedingungen). Leistungsanträge werden im jeweiligen Einzelfall auf Vorliegen der Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch geprüft.
Quellen
Stiftung Warentest: www.test.de
Deutsche Institut für Servicequalität (DISQ): www.disq.de
ntv: www.n-tv.de
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