Berufsunfähigkeits-Versicherung
Sichern Sie Ihr Einkommen solide ab

Berufsunfähigkeits-Versicherung
Sichern Sie Ihr Einkommen solide ab
- Top Preis-Leistungsverhältnis
- Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit wählbar
- Für viele Berufe im und außerhalb des Handwerks günstig


Die Deutsche Handwerker BerufsunfähigkeitsVersicherung
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Handwerker sind besonders betroffen, weil sie häufig schwer körperlich arbeiten. Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, muss mit Verdiensteinbußen rechnen. Die Deutsche Handwerker BerufsunfähigkeitsVersicherung sorgt für ein sicheres Einkommen bei Berufsunfähigkeit. Ihre Varianten bieten für jeden die passende Absicherung mit folgenden Leistungen:
- Monatliche Berufsunfähigkeitsrente
- Beitragsbefreiung im Leistungsfall
- Wiedereingliederungshilfe
- Leistung bei Arbeitsunfall
Mit der Deutschen Handwerker BerufsunfähigkeitsVersicherung, die in der Fach- und auch Handwerkspresse schon vielfach als Paradebeispiel für ein zielgruppenspezifisches Musterprodukt herausgestellt wurde, bietet der Münchener Verein eine ganz spezifische, auf die individuelle Bedarfssituation von Handwerkern abgestimmte Absicherung der Arbeitskraft.
Tarifvergleich Deutsche Handwerker BerufsunfähigkeitsVersicherung
Die Deutsche Handwerker BerufsunfähigkeitsVersicherung bietet zwei Varianten. Wählen Sie zwischen dem Premium-Schutz für eine optimale Absicherung und dem Aktiv-Schutz mit günstigem Preis-Leistungsverhältnis, ideal für Berufe mit überwiegend körperlichen Tätigkeiten.
Leistungen |
Aktiv-Schutz |
Premium-Schutz |
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Tarif 55 | Tarif 56 | |
Leistungsursachen und -höhe |
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Eintritt Leistungsfall |
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Monatsrente in vereinbarter Höhe | ||
Beitragsbefreiung im Leistungsfall | ||
Wiedereingliederungshilfe von 6 Monatsrenten |
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Einmalzahlung von 2 Monatsrenten nach Arbeitsunfall | ||
Wählbare Leistungen und Ergänzungen | ||
Grad der Berufsunfähigkeit (BU) | 75 % BU-Grad wählbar | |
Karenzzeit | 6 - 24 Monate | 6 - 24 Monate |
Beitragsdynamik | 3 % | 3 % |
Dynamik im Leistungsfall |
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Überbrückungsgeld | max. 24 Monate | max. 24 Monate |
Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit | max. 18 Monate | |
Wechseloption in Premium-Schutz | ||
Angebot anfordern | Angebot anfordern |
Berufsunfähigkeit und Krankentagegeld
So sichern Sie Ihre Existenz ab
Schnell können ein Unfall oder eine Krankheit zur finanziellen Belastung werden. Für Handwerker ist finanzieller Schutz im Krankheitsfall und bei Berufsunfähigkeit besonders wichtig. Die Deutsche Handwerker Berufsunfähigkeitsversicherung wurde speziell für Handwerker entwickelt. Lassen Sie sich von unseren Partnern beraten.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus

Heute gibt es vom Staat nur noch eine Rente wegen Erwerbsminderung. Die Leistung richtet sich nach dem zeitlichen Umfang, in dem der Betroffene noch erwerbstätig sein kann. Diese Leistung erhalten alle, die ab 1961 geboren wurden. Es werden weder der Beruf noch die Ausbildung berücksichtigt.
Volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als 3 Stunden arbeitsfähig ist. Das entspricht in etwa 30 % des letzten Bruttoeinkommens. Es bleibt eine erhebliche Einkommenslücke. Wer länger arbeitsfähig ist, muss mit deutlich geringeren Leistungen rechnen und ab 6 Stunden Arbeitsfähigkeit geht der Betroffene leer aus.
Für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Versicherte mindestens 5 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenkasse versichert sein und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens für 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.
Kundenerfahrung Berufsunfähigkeitsversicherung
Schnelle und unkomplizierte Hilfe im Schadenfall
Ein Sturz von der Leiter führte zur heutigen Berufsunfähigkeit unseres Kunden. Im Film wird geschildert, wie wichtig eine schnelle Regulierung und persönlicher Service sind. Ein guter Schutz zeigt sich dann, wenn man ihn braucht. Sehen Sie selbst.
Fragen und Antworten zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Gilt für die Deutsche Handwerker BerufsunfähigkeitsVersicherung eine abstrakte Verweisung?
Nein, der Münchener Verein verzichtet auf die abstrakte Verweisung. Sie werden bei Berufsunfähigkeit nicht auf einen anderen Beruf, den Sie noch ausüben könnten, verwiesen.
Muss ich einen Berufswechsel anzeigen?
Nein, eine Anzeige nach Vertragsbeginn ist nicht erforderlich. Wir verzichten auf eine Berufswechselprüfung und es erfolgt keine Beitragserhöhung, wenn sich das Berufsrisiko erhöht.
Was ist, wenn ich vorübergehend die Beiträge für meinen Berufsunfähigkeitsschutz nicht zahlen kann?
Dann ist eine Beitragspause bei vollem Versicherungsschutz möglich. Wir stunden Ihre Beiträge bis zu 24 Monate. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie bereits für mindestens 3 Jahre Beiträge gezahlt haben. Während der Elternzeit ist eine Beitragsstundung bis zu 3 Jahren möglich.
Kann ich meinen Versicherungsschutz später noch anpassen?
Ja, Sie können Ihre BU-Rente im Rahmen der Nachversicherungsgarantie anpassen. Das ist bei zahlreichen Ereignissen möglich, wie z.B. Gehaltserhöhung, bei Ihrer Heirat oder Geburt Ihres Kindes. In den ersten 3 Jahren kann eine Erhöhung grundsätzlich auch ohne Ereignis vorgenommen werden. Ihr Vorteil: Immer ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns unter 0800 222 33 88 an, oder nutzen Sie das Kontaktformular. Unsere Mitarbeiter im Kundenservice helfen Ihnen gerne weiter.