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31.01.2023 | 5:20

Zahnersatz Kosten: Wie viel zahlt die Krankenkasse und was muss ich selbst übernehmen?

Die Kosten für Zahnersatz strapazieren das Budget vieler Patienten. Nach Angaben des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen e. V. (PKV) haben gesetzlich Versicherte im Jahr 2019 im Durchschnitt einen Eigenanteil von 1.141 Euro für Zahnersatz gezahlt. Im folgenden Artikel erfahren Sie, mit welchen Kosten Sie bei Zahnersatz rechnen müssen, was die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt und wie Sie sich gegen hohe Zuzahlungen absichern können.

    Wie hoch sind die Gesamtkosten für Zahnersatz?

    Wie viel Sie für Ihren Zahnersatz bezahlen müssen, ergibt sich aus dem Heil- und Kostenplan, der unter anderem den zahnmedizinischen Befund, die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkasse und die vom Zahnarzt und Patienten geplante Vorsorge enthält. Der Heil- und Kostenplan ist bei gesetzlich Versicherten verpflichtend, der Zahnarzt muss in einem Gespräch vorab über die voraussichtlichen Kosten informieren. Damit die Krankenkasse den Festzuschuss im Rahmen der Regelversorgung bezahlt, muss der Plan vor Behandlungsbeginn genehmigt werden.

    Gut zu wissen

    Bei den Angaben im Heil- und Kostenplan handelt es sich um Schätzwerte. Es ist also möglich, dass Ihre Rechnung am Ende von den genannten Beträgen abweicht.

    Die Kosten für Zahnersatzleistungen sind von verschiedenen Faktoren abhängig:

    Der Zahnarzt rechnet Leistungen, die nicht zur Standardversorgung zählen, über die Gebührenordnung der Zahnärzte GOZ ab. Abhängig vom Schwierigkeitsgrad der Leistung verwendet der Arzt dabei Steigerungsfaktoren des Gebührensatzes. Nach Angaben von Stiftung Warentest verwenden die Mediziner in der Regel den 2,3-fachen Satz. Über dem Abrechnungsfaktor 3,5 ist eine zusätzliche private Vereinbarung zwischen Arzt und Patient erforderlich. Das gilt auch, wenn nur einzelne Privatleistungen zu einem höheren Satz abgerechnet werden.

    Zahnzusatzversicherung abschließen

    Wie unterscheiden sich Regelversorgung, gleichartige und andersartige Versorgung bei Zahnersatz?


    Regelversorgung 

    Bei der Regelversorgung handelt es sich um Leistungen, die aus medizinischer Sicht notwendig sind, um den Zahndefekt zu beheben. Bei dieser Behandlungsvariante erhält der Patient die festgeschriebenen Standards ohne weitere Leistungen.

    Gleichartige Versorgung

    Von einer gleichartigen Versorgung spricht man, wenn der Zahndefekt nach der Regelversorgung behoben wird, auf Wunsch des Patienten aber weitere Extras dazukommen, die er dann aus eigener Tasche zahlt.

    Andersartige Versorgung

    Die andersartige Versorgung entspricht nicht der Standardversorgung. Hier entscheidet sich der Patient für eine komplett andere Behandlung, die er auch allein bezahlen muss. Von der Krankenkasse erhält er den vorgesehenen Festzuschuss für die Regelversorgung.

    Gut zu wissen

    Patienten haben das Recht, eine zweite Meinung einzuholen, bevor sie sich für eine Behandlung entscheiden. Beim Heil- und Kostenplan handelt es sich um einen Kostenvoranschlag, den Sie einem anderen Arzt zur Prüfung vorlegen können. Auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung KZBV ist Ansprechpartner, wenn Sie Fragen zu den vorgesehenen Kosten haben. Die Landeszahnärztekammern haben verschiedene Beratungsstellen, die unterstützen.

    Was übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnersatz?

    Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Gesamtkosten verschiedener Zahnersatzlösungen, die Leistungen der GKV und die verbleibenden Eigenanteile:

     

    Zahnersatzart
    Gesamtkosten
    Anteil
    GKV
    Eigenanteil
    Keramik-Inlay 1.000 € 50 €

    950 €

    Keramik-Krone 1.100 € 204 €

    896 €

    Keramik-Brücke 2.500 €  471 €

    2.029 €

    Implantat mit befestigter Krone 4.000 € 471 €

    3.520 €

    Teilprothesen

    3.000 € bis 
    6.000 €

    496 €

    2.504 € bis 
    5.504 €

    Brücke aus Nicht-Edelmetall 
    (Regelversorgung)

    785 € 471 €

    314 €

    Krone aus Nicht-Edelmetall im 
    Seitenzahnbereich
    (Regelversorgung)

    340 € 204 €

    136 € 

    Gut zu wissen

    Normalerweise liegt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen bei 60 Prozent der Regelleistung. Wer das Bonusheft fünf Jahre lang gewissenhaft führt, kann den Anteil der GKV auf 70 Prozent erhöhen, bei zehn Jahren sind es 75 Prozent.

    Wie kann ich mich gegen hohe Zuzahlungen bei Zahnersatz absichern?

    Durch den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen bleibt - unabhängig davon, welche Zahnersatzart Sie wählen – immer ein Eigenanteil. Wer Wert auf höherwertige Materialien und eine bessere zahnärztliche Versorgung legt, muss bei aufwändigen Behandlungen mit mehreren tausend Euro Eigenleistung rechnen.

    Unser Tipp

    Egal, ob Sie mit der Standardversorgung zufrieden sind oder höherwertige Zahnersatzlösungen bevorzugen, mit einer Zahnzusatzversicherung sichern Sie Ihren Eigenanteil ab. Bei den ZahnGesundtarifen des Münchener Verein haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Tarifvarianten und können 75, 85 oder 100 Prozent der Gesamtkosten für Ihr Implantat, Brücke, Krone oder Prothese absichern. Die Zahnzusatzversicherung ist daher eine ideale Ergänzung für die Zahnersatzleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen.

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    Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ich mir den Zahnersatz nicht leisten kann?

    Mit einer leistungsstarken Zahnzusatzversicherung reduzieren Sie den Eigenanteil für Ihren Zahnersatz. Zahnversicherer übernehmen in der Regel jedoch keine Kosten für Behandlungen, die bei Vertragsabschluss bereits begonnen oder angeraten wurden. Idealerweise schließen Sie die Zahnpolice also möglichst frühzeitig bei guter Zahngesundheit ab – so profitieren Sie im Ernstfall von einem umfangreichen Leistungsangebot.

    Für Patienten ohne Zusatzversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten, bei der Zahnersatzbehandlung Kosten zu sparen und den Eigenanteil zu reduzieren:

    Bonusheft

    Wenn Sie regelmäßig zur Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt gehen, sollten Sie das unbedingt in der Praxis bestätigen lassen. Auf diese Weise erhöhen Sie bei einem lückenlosen Nachweis den Festzuschuss um 10 Prozent für fünf bzw. 15 Prozent für zehn Jahre.

    Regelversorgung

    Entscheiden Sie sich für die Regelversorgung, handelt es sich um eine medizinisch angemessene Lösung zu gesetzlich festgelegten Standards. Ästhetische Anforderungen und individuelle Ansprüche bleiben dabei allerdings unberücksichtigt. 

    Alternativen prüfen

    Zahnärzte müssen Ihnen die Kassenleistungen anbieten. Sollte der Mediziner also zu einer teureren Behandlung raten, fragen Sie nach Alternativen und erkundigen sich nach der Regelversorgung. Es lohnt sich auch nach anderen Materialien zu fragen.

    Vergleich

    Im Internet finden Sie verschiedene Portale, bei denen Sie Ihren Heil- und Kostenplan einreichen können und sich nach Alternativangeboten umschauen können.

    Im Ausland gefertigter Zahnersatz

    Die Material- und Laborkosten haben einen großen Anteil an den Kosten für Zahnersatzleistungen. Einige Zahnärzte arbeiten mit Laboren zusammen, die Zahnersatz im Ausland fertigen lassen. Wichtig ist, dass der Zahnersatz den Anforderungen des deutschen Medizinproduktegesetzes entspricht.

    Was ist die Härtefallregelung?

    Ist das finanzielle Budget sehr knapp, können Patienten einen doppelten Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten. In diesem Fall übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die gesamten Kosten für eine Regel Standardversorgung. Weitergehende Leistungen trägt die Krankenkasse nicht. Folgende Personenkreise können unter die Härtefallregelung fallen:

    • Menschen mit einem besonders geringen Einkommen
    • Studierende, die BaföG bekommen
    • Sozialhilfe- und Bürgergeldempfänger
    • Empfänger von Grundsicherung im Alter

     
    Folgende Einkommensgrenzen gelten bei der Härtefallregelung im Jahr 2023:

    Familienstand

    Einkommensgrenze

    Alleinstehend 1.358 €
    Mit einem Angehörigen im Haushalt 1.867,25 €
    Berücksichtigung jedes weiteren Angehörigen mit 339,50 €

    Um den höheren Festzuschuss von Ihrer Krankenkasse zu erhalten, muss ein Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung gestellt werden. Diese Unterlagen müssen Sie zusammen mit dem Heil- und Kostenplan bei Ihrem Krankenversicherer vorlegen. Entscheidend bei der Beantragung ist das Einkommen, das Sie in den letzten drei Monaten vor dem Einsetzen des Zahnersatzes erzielt haben.

    Wer mit seinem Einkommen nur knapp über der Härtefallgrenze liegt, kann im Rahmen der sogenannten individuellen Härtefallregelung von einem erhöhten Zuschuss profitieren. Betroffene sollten sich an ihre Versicherung wenden, die eine entsprechende Berechnung vornimmt.

    Fazit: Kosten für Zahnersatz - Rechtzeitig absichern, vergleichen und prüfen

    • Welcher Zahnersatz erforderlich ist, hängt vom Befund ab.
    • Die Höhe der Kosten ergibt sich aus der Art des Zahnersatzes, dem Material und dem Aufwand.
    • Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, erfahren Sie aus dem Heil- und Kostenplan des Zahnarztes.
    • Die Krankenkassen gewähren einen Festzuschuss im Rahmen der Regelversorgung, der ungefähr die Hälfte der ermittelten Kosten abdeckt.
    • Ein Eigenanteil, den Sie durch ein konsequent geführtes Bonusheft senken können, bleibt.  
    • Entscheiden Sie sich für verbesserte Materialien und eine aufwändigere Behandlung, sind das Leistungen, die der Zahnarzt privat abrechnet.
    • Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie den Eigenanteil und die verbesserte Versorgung individuell absichern und die gesetzliche Vorsorge ideal ergänzen.
    • Für Geringverdiener gibt es eine Härtefallregelung, bei der die Krankenkassen den Festzuschuss verdoppeln.

    Hinweis: Unsere Artikel liefern allgemeine Informationen zu möglichen zahnärztlichen Behandlungen, ohne dass damit ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus unseren Zahnzusatzversicherungen abgeleitet werden kann. Es gelten die entsprechenden Vertragsgrundlagen (AVB sowie die jeweiligen Tarifbedingungen). Leistungsanträge werden im jeweiligen Einzelfall auf Vorliegen der Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch geprüft.

    Fragen und Antworten zum Thema "Zahnersatz Kosten"

    Es ist möglich, Zahnersatz im Ausland herstellen zu lassen und dann in einer Zahnarztpraxis in Deutschland einsetzen zu lassen. Auf diese Weise können Sie Labor- und Materialkosten senken. Entscheiden Sie sich allerdings für eine komplette Zahnbehandlung im Ausland, muss die Krankenkasse vor Behandlungsbeginn den Heil- und Kostenplan genehmigen.

    Nach Angaben der Gesellschaft für Zahngesundheit, Funktion und Ästhetik GZFA gibt es keine Studien über die Behandlungsqualität in den europäischen Nachbarländern. Wenn Sie sich für diese Variante entscheiden, müssen Sie sich also selbst ein Bild von den Leistungen und der Qualität des ausländischen Anbieters machen. Im Ausland gelten andere Standards und Vorschriften, sodass hier ein gewisses Risiko bestehen kann.

    Wenn Sie regelmäßig zur zahnärztlichen Kontrolle gehen und das Bonusheft führen, gewährt die Krankenkasse bei Nachweis von fünf Jahren 70 Prozent und bei zehn Jahren 75 Prozent.

    Entscheiden Sie sich für die gesetzlich vorgeschriebene Regelversorgung, erhalten Sie eine medizinisch zweckmäßige und wirtschaftliche Standardversorgung ohne weitere Zusatzleistungen. Bei dieser Zahnersatzvariante übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung einen Festzuschuss von 60 Prozent der Kosten, wobei der Anteil durch ein lückenloses Bonusheft auf bis zu 75 Prozent gesteigert werden kann. Den verbleibenden Eigenanteil bezahlt der Patient.

    Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung KZBV: www.kzbv.de
    Verbraucherzentrale: www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de ; www.kostenfalle-zahn.de
    Stiftung Warentest: www.test.de
    Verbandes der Privaten Krankenversicherungen PKV: www.pkv.de

    (alle abgerufen am 10.01.2023)

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