Unsere Servicezeiten: Mo.-Fr. 08:00-19:00

089 5152 2070
Nachricht senden Rückruf vereinbaren

Private Pflegezusatzversicherung

Im Pflegefall selbstbestimmt bleiben

Älterer Herr sitzt auf dem Sofa umgeben von seiner Familie - Münchener Verein Private Pflegeversicherung

Private Pflegezusatzversicherung

Im Pflegefall selbstbestimmt bleiben

  • Keine Wartezeit
  • Weltweite Leistung
  • Kostenfreie Assistance-Leistungen
  • 24-h Pflegeplatz-Garantie

Für dieses Alter ist leider kein Online-Abschluss möglich. Bitte wenden Sie sich an unsere Service-Mitarbeiter unter der:

Warum ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

Solange wir aktiv und gesund sind, denken wir nicht daran, dass es möglich wäre, ein Pflegefall zu werden. Vor allem im Alter ist das Risiko hoch, doch bereits in jungen Jahren kann eine Krankheit oder ein Unfall dazu führen, von heute auf morgen auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.

Könnten Sie Ihr Leben gut gepflegt zuhause und im Kreis Ihrer Familie verbringen, falls Sie einmal zum Pflegefall werden? Eine liebevolle und intensive Pflege ist, neben der emotionalen Belastung, auch eine zeitliche und finanzielle Herausforderung. Die Pflegezusatzversicherung des Münchener Verein unterstützt Sie und Ihre Familie im Pflegefall:

  • Keine Wartezeit
  • Leistungen in allen Pflegegraden – für die Pflege zuhause und stationär
  • Beitragsbefreiung im Pflegefall bereits ab Pflegegrad 2

Pflegezusatzversicherung - Pflegegeldtarife für jeden Bedarf

Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters. Ein Unfall oder eine Krankheit können auch in jungen Jahren zu einem Pflegefall führen. Wir haben für Sie die idealen Einstiegspakete für Ihre private Pflegeabsicherung ausgewählt.

Für dieses Alter ist leider kein Online-Abschluss möglich. Bitte wenden Sie sich an unsere Service-Mitarbeiter unter der:

Loader

Ihre Leistungen*

Premium-Schutz
450

Premium-Schutz
600

Premium-Schutz
750

Häusliche Pflege      
Ihr Monatsbeitrag --,-- € --,-- € --,-- €

Pflegegrad 5

450,00 € 600,00 €

750,00 €

Pflegegrad 4

337,50 €

450,00 €

562,50 €

Pflegegrad 3

225,00 € 300,00 €

375,00 €

Pflegegrad 2

112,50 € 150,00 € 187,50 €

Pflegegrad 1

45,00 € 60,00 €

75,00 €

Stationäre Pflege      

Pflegegrad 5

450,00 € 600,00 € 750,00 €

Pflegegrad 4

450,00 € 600,00 € 750,00 €

Pflegegrad 3

450,00 € 600,00 € 750,00 €

Pflegegrad 2

450, 00 €

600,00 €

750,00 €

Pflegegrad 1

45,00 € 60,00 € 75,00 €
Tarife und Bedingungen

Premium-Schutz 450

Premium-Schutz 600 Premium-Schutz 750
Ihr Monatsbeitrag --,-- € --,-- € --,-- €
 

Online abschliessen

Online abschliessen

Online abschliessen

*Garantierte monatliche Leistung im Pflegefall bei 30 Tagen/Monat.


 

Fragen und Antworten zur Pflegezusatzversicherung

Kann ich die Deutsche PrivatPflege später noch einmal anpassen?

Ja, das ist möglich. Wenn Sie bei Vertragsabschluss die Option auf Höherversicherung ausgewählt haben, können Sie später ohne eine Gesundheitsprüfung den Versicherungsschutz ihrer privaten Pflegezusatzversicherung erweitern. Bei bestimmten Ereignissen, wie z. B. bei

  • Heirat,
  • Geburt,
  • Abschluss des Studiums oder der Ausbildung,
  • Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung
  • oder bei Rentenbezug


entscheiden Sie, ob Sie Ihr Pflegetagegeld erhöhen, um Pflegegrade erweitern oder die ambulante Pflege mit einschließen.

Darüber hinaus ist es immer möglich den Versicherungsschutz der Deutschen PrivatPflege im Rahmen der Höchstgrenzen auszubauen, es sei denn der Gesundheitszustand lässt dies nicht mehr zu.

Was verbirgt sich hinter der Pflegeplatz-Garantie?

Nicht selten tritt die Situation ein, dass ein nahestehender Mensch zum Pflegefall wird. Überraschend und ohne Vorwarnung.

Mit unserer Pflegeplatz-Garantie möchten wir unsere Kunden unserer Pflegezusatzversicherung entlasten und sie bei der Suche nach einer Unterbringungsmöglichkeit unterstützen. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch innerhalb von 24 Stunden einen Platz in einem Pflegeheim in Deutschland und innerhalb von 48 Stunden einen Kurzzeit-Pflegeplatz.

Welche Zusatzleistungen kann ich mit meiner persönlichen Pflegekarte in Anspruch nehmen?

Mit der Deutschen PrivatPflege entscheiden Sie sich für eine hervorragende Pflegezusatzversicherung, die durch Ihre persönliche Kundenkarte abgerundet wird. Viele wertvolle Zusatzleistungen bieten Ihnen ein hohes Maß an Unterstützung und Hilfe - jetzt und im Pflegefall.
 

  • 24h-Pflegeplatz-Garantie
  • 48h-Kurzzeit-Pflegeplatz-Garantie
  • Persönliche Pflegehotline durch unsere erfahrenen Pflege-Experten
  • Betreuungsprogramm „Hilfe für Pflegende“
  • Beratung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Was passiert, wenn ich vorübergehend die Beiträge für meine private Pflegezusatzversicherung nicht zahlen kann?

Was das Leben auch bereithält, mit unserer Pflegekostenversicherung bleiben Sie flexibel. Sollten Sie einmal finanziell andere Prioritäten haben, z.B. bei

  • Einstieg in die Selbständigkeit,
  • Immobilienfinanzierung,
  • Eltern- oder Pflegezeit,
  • oder vorübergehender Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit,

so können Sie Ihren Pflegeschutz aussetzen. Geringere Beiträge sichern Ihnen den problemlosen Wiedereinstieg in Ihre ruhende Pflegezusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Eine Ruhezeit kann zweimal für die Dauer von mindestens 6 Monaten und maximal 12 Monaten und ohne Angabe von Gründen in Anspruch genommen werden.

Wer entscheidet über die Leistungen aus einer Pflegezusatzversicherung?

Ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, entscheidet sich bei gesetzlich Versicherten aufgrund der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MD).

Bei den Privaten Krankenversicherungen übernimmt dies die Medicproof GmbH (Gesellschaft für medizinische Gutachten).

Bei beiden erfolgt die Begutachtung nach einheitlichen Richtlinien. Wie diese nach der Pflegereform von 2017 aussehen erfahren Sie hier.

Mehr zum Thema Pflege und Pflegeabsicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung

Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf gesetzliche Leistungen.  Allerdings deckt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Bruchteil der Pflegekosten. Es bleibt ein hoher Eigenanteil, den Sie im Pflegefall selbst tragen müssen. Aus Ihrem Einkommen und Vermögen.

Gesetzliche Leistungen für die Pflege zuhause
 

Pflegegrad Monatliches Pflegegeld (Pflege durch z.B. Angehörige) Monatliche Pflegesachleistung (Pflege durch Pflegedienst)
1 125 €   125 €
2 316 €   724 €
3 545 € 1.363€
4 728 € 1.693 €
5 901 € 2.095 €

Leistungen Stand 1. Januar 2022

 

Gesetzliche Leistungen für die Pflege in einem Pflegeheim (stationäre Pflege)
 

Pflegegrad Kurzzeitpflege pro Jahr Teilstationäre Pflege monatlich Vollstationäre Pflege monatlich
1 - -    125 €
2 1.774 €    689 €    770 €
3 1.774 € 1.298 € 1.262 €
4 1.774 € 1.612 € 1.775 €
5 1.774 € 1.995 € 2.005 €

 Leistungen Stand 1. Januar 2022

Pflegegeld und Pflegesachleistung

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld  wird dann bezahlt, wenn  der Pflegebedürftige  zuhause durch Angehörige,  Freunde  oder Bekannte ehrenamtlich gepflegt wird.  Um sicher zu stellen, dass  er angemessen versorgt wird, stehen den Pflegenden geschulte Pflegefachkräfte  beratend zur Seite. Pflegegeldleistungen sind laut § 3 Nr. 1a Einkommenssteuergesetz (EStG) nicht steuerpflichtig.

Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen  können beantragt werden, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung des Pflegebedürftigen übernimmt. Die Abrechnung der Leistung von Pflegediensten erfolgt direkt mit der Krankenkasse. 
 

Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen

In der Praxis trifft man oftmals darauf, dass der Pflegebedürftige durch einen häuslichen Pflegedienst und durch Angehörige gepflegt wird, um eine angemessene Betreuung  sicherzustellen. In diesem Fall  werden die Pflegesachleistung und das Pflegegeld in einer Kombinationsleistung  miteinander ausbezahlt. Dabei wird das aufgrund der Einstufung zustehende Pflegegeld auf ein anteiliges Pflegegeld reduziert. 

Beispielrechnung:  
Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 4 hat im Monat aktuell Anspruch auf das volle Pflegegeld von 728 € Euro bei Pflege durch Angehörige, oder auf 1.693 Euro Sachleistungen für ambulante Pflege durch einen Pflegedienst.  Nimmt er 60 % (d. h. 1.015,80 Euro) der Sachleistungen in Anspruch, stehen ihm noch 40 % seines Pflegegeldes zu, also 40% von 728 Euro = 291,20 Euro, über die er frei verfügen kann.
 

Deutsche PrivatPflege: flexible Pflegevorsorge nach Ihren Wünschen

Mit der Deutschen PrivatPflege bestimmen Sie Ihre private Pflegevorsorge individuell. Sie wählen, wie hoch Ihr PflegegeldPflegebedürftige, die beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld sein soll, welche Pflegegrade und welche Pflegeart Sie absichern möchten. 

Absicherung der häuslichen und vollstationären Pflege

Möchten Sie zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst oder von Ihrer Familie gepflegt werden? Trotzdem möchten Sie die Sicherheit genießen, im Pflegeheim versorgt zu werden,  falls das zu Hause nicht mehr geht? Dann wählen Sie den Schutz für häusliche und vollstationäre Pflege

Unser Spar-Tipp: Sie können die finanzielle Absicherung in der häuslichen Pflege auch niedriger wählen als in der vollstationären Pflege. Das spart Ihnen Beitrag.

 

Absicherung der vollstationären Pflege (Pflegeheim)

Kann die Pflege in den niedrigeren Pflegegraden noch selbst durchgeführt und finanziert werden, reicht eine Absicherung für das Pflegeheim aus. 

Wir bieten Ihnen daher die reine  vollstationäre Pflegevorsorge in unserem Basis-Schutz für die Pflegegrade 4 und 5. Dieser Schutz ist besonders günstig und gibt Ihnen die Sicherheit im Pflegeheim bestens versorgt zu werden.

Unser Tipp für junge Leute: Der Basis-Schutz eignet sich für Sie, wenn Sie zunächst günstig einsteigen und den Pflegeschutz später ausbauen möchten. Dazu kombinieren Sie den Basis-Schutz einfach mit der Option auf Höherversicherung.

 

Die Bausteine der Deutschen PrivatPflege im Überblick
Zusätzliche Leistungen der Deutschen PrivatPflege

Beitragsbefreiung im Pflegefall

Zahlen Sie im Pflegefall keine Beiträge mehr. Sie können zwischen der Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 2 oder 4 wählen.

Pflegeschutz später ausbauen 

Heute günstig einsteigen und später bei bestimmten Ereignissen den Pflegeschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen. Schließen Sie dazu von Anfang an die Option auf Höherversicherung ein.

Einmalleistung zur freien Verfügung

Bis zu 10.000 Euro können Sie ab Pflegegrad 2 erhalten. Das hilft zum Beispiel Ihr Zuhause pflegegerecht einzurichten. Sie wählen dabei aus, ob die Geldleistung bei erstmaliger oder bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit gezahlt werden soll. 

Erhöhung der Leistung bei Demenz-Pflege

Die einzigartige Deutsche DemenzVersicherung bietet Ihnen zusätzlichen Schutz von bis zu 600 Euro pro Monat. Die Leistung erfolgt unabhängig davon, ob bereits ein Pflegegrad erreicht wurde und gleicht die hohen Kosten einer Demenzpflege aus.

60 Euro staatliche Förderung

Nutzen Sie die staatliche Förderung von 60 Euro pro Jahr für Ihre private Pflegevorsorge. Diese wählen Sie auf Wunsch einfach hinzu.

Hilfreiche Assistanceleistungen – die Vorteile der Deutschen PflegeKarte
Genießen Sie zahlreiche Vorteile durch Ihre persönliche Deutsche Pflegekarte

Ein Pflegefall ist eine große Belastung für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen. Jede Unterstützung erleichtert die Situation. Deshalb bieten wir Ihnen als Besonderheit Ihre persönliche Kundenkarte. Diese erhalten Sie automatisch nach Abschluss der Deutschen PrivatPflege. Sie genießen damit kostenfreie Zusatzleistungen.

  • Persönliche Pflege-Hotline mit erfahrenen Pflege-Spezialisten 
  • Hilfe bei der Beantragung von Pflegeleistungen
  • Vermittlung eines Vollzeit- Pflegeheimplatzes innerhalb 24 Stunden
  • Vermittlung eines Kurzzeit-Pflegeplatzes innerhalb  48 Stunden
  • Hilfsprogramm für pflegende Angehörige von Demenzkranken
Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSGII)

Zum 1. Januar 2017 trat das zweite Pflegestärkungsgesetz ( kurz PSG II) in Kraft. Nach diesem gilt als pflegebedürftig, wer gesundheitlich oder psychisch stark beeinträchtigt ist und somit der Hilfe anderer bedarf. Die Pflegebedürftigkeit muss dabei auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen. Der Gesetzgeber beurteilt die Pflegebedürftigkeit danach, wie stark bestimmte Bereiche beeinträchtigt sind. Dazu zählen

  • die Selbstversorgung, die Bewältigung des Alltags,
  • die sozialen Kontakte, die eigene Mobilität,
  • die Bewältigung von krankheits-/therapiebedingten Anforderungen,
  • die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen.

Die Punkte aus dem Bewertungsgutachten bestimmen die Einstufung in einen der 5 Pflegegrade:

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff sieht eine Einstufung in 5 Pflegegrade vor (Grafik).
"Wie kommt mein Pflegegrad zustande?" - verständlich erklärt im Film

Aus 3 Pflegestufen werden 5 Pflegegrade. Im Video zur Pflege-Reform 2017 erfahren Sie mehr über das neue Begutachtungsverfahren. Sie bekommen aufgezeigt, wie die Punkte ermittelt werden und daraus der Pflegegrad abgeleitet wird.

Erklärvideo zur Pflege-Reform 2017

Pflege im Heim

Wie findet man ein passendes Pflegeheim und auf was muss man achten? Was kostet ein Platz in der stationären Pflege und was heißt eigentlich Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil? In 7 Minuten beantwortet Pflegeexperte Rudolf Bönsch diese Fragen. Im Pflege-Ratgeber des Münchener Verein erhalten Sie weiterführende Informationen.

Ersten Teil verpasst? In unserer Mediathek finden Sie alle Filme aus der Experten-Serie und viele weitere Produktvideos.

Unser Ratgeber rund um das Thema Pflege und Vorsorge

Elternunterhalt: Wann und wie viel müssen Kinder zahlen?
10.08.2023 | Pflege

Elternunterhalt: Wann und wie viel müssen Kinder zahlen?

Die Unterbringung in einem Pflegeheim ist teuer. Oft reicht das Geld im Alter hierfür nicht aus. Dann müssen unter Umständen die Kinder für die entstehenden Kosten aufkommen. Lesen Sie hier, was Elternunterhalt genau bedeutet und was dabei zu beachten ist.

weiter
Verhinderungspflege: Was bietet die Ersatzpflege?
29.06.2023 | Pflege

Verhinderungspflege: Was bietet die Ersatzpflege?

Viele Pflegebedürftige werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Dies ist für die Pflegepersonen oft sehr herausfordernd. Um sie in Urlaubs- oder Krankheitszeiten zu unterstützen und zu entlasten, haben pflegebedürftige Versicherte Anspruch auf eine Verhinderungspflege. Wir erklären Ihnen, was Sie darüber wissen sollten.

weiter
Entlastungsbetrag: Alles Wichtige über Entlastungsleistungen
09.05.2023 | Pflege

Entlastungsbetrag: Alles Wichtige über Entlastungsleistungen

Viele Pflegebedürftige werden zuhause gepflegt. Das kann für pflegende Angehörige zeitintensiv und kraftraubend sein. Um sie zu unterstützen, haben pflegebedürftige Versicherte Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Wir erklären Ihnen, was Sie darüber wissen sollten.

weiter