Zahnzusatzversicherung für Kinder
Sofortschutz - Ohne Wartezeit

Zahnzusatzversicherung für Kinder
Sofortschutz - Ohne Wartezeit
- Bestnote "sehr gut" bei Stiftung Warentest 06/23
- Leistungen für Kieferorthopädie
- Kein Mindestalter erforderlich
- Leistung ab dem ersten Tag



INHALT
Die Leistungen der Zahnversicherung für Kinder im Überblick
Zahnzusatzversicherung für Kinder - Zahnbehandlungen bei kleinen Patienten
Produktübersicht - Zahntarife mit Onlineabschluss
Mit einer Zahnversicherung für Kinder gegen Karies vorsorgen
Zahnzusatzversicherungsschutz für eine Fissurenversiegelung
Kieferorthopädische Leistungen mit der Zahnversicherung für Kinder absichern
Zahnersatzleistungen der Zahnversicherung für Kinder
Das Beste für Ihr Kind ohne finanzielle Belastung
Der Besuch beim Zahnarzt endet für Eltern oftmals ernüchternd: Der Zahnarzt schlägt eine Behandlung vor, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlt. Als Eltern möchten Sie das Beste für Ihr Kind, wollen sich aber finanziell nicht übernehmen. So zählen zum Beispiel kieferorthopädische Maßnahmen zu den häufigsten Behandlungen im Kindesalter und sind oftmals mit hohen Kosten bzw. Zuzahlungen verbunden.
Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder mit Leistungen für
- kieferorthopädische Behandlungen,
- hochwertigen Zahnersatz und
- Zahnbehandlungen
ergänzt den gesetzlichen Versicherungsschutz und ist altersgerecht auf die Anforderungen der kleinen Patienten zugeschnitten.
Zahnversicherung für Kinder - die Leistungen im Überblick

Eine Kinder-Zahnversicherung sollte sich aus verschiedenen Leistungen zusammensetzen, die bei kleinen Patienten besonders häufig vorkommen:
- kieferorthopädische Behandlungen, z.B. Zahnspange
- professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelung
- hochwertige Zahnfüllungen für den Zahnerhalt
- Zahnersatzleistungen bei Zahnunfällen
Die ZahnGesundVersicherung des Münchener Verein bietet mit ZahnGesund 100 einen Tarif, der genau diese Leistungen enthält, und damit speziell auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zugeschnitten ist.
Zahnzusatzversicherung für Kinder - Zahnbehandlungen bei kleinen Patienten
Trotz intensiver Pflege kann es an Milchzähnen im Kindesalter zu Karies kommen. Schädliche Säuren greifen gerade bei kleineren Kindern unter drei Jahren die empfindlichen Milchzähne an.
Häufiges Nuckeln am Fläschchen mit einem zuckerhaltigen Getränk ist nicht selten Auslöser für frühkindliches Karies. Die schädliche Säure umspült die kleinen Zähnchen dauerhaft und Karies entsteht. Durch ein rechtzeitiges Eingreifen, kann der Zahnarzt in der Regel Schlimmeres verhindern.
Sollte der kleine Zahn dennoch nur durch eine Füllung gerettet werden können, tragen gesetzliche Krankenversicherungen die Kosten für die Füllung. Bei Milchzähnen üblich sind provisorische Füllungen, da die Zähnchen ohnehin in den nächsten Jahren ausfallen. Welches Material dabei zum Einsatz kommt, ist abhängig von der Art der Behandlung. Unter Umständen schlägt der Zahnarzt eine moderne und verbesserte Behandlung vor, die nicht von der gesetzlichen Versicherung gezahlt wird.
Mit der Kinder-Zahnversicherung sorgen Sie für die bestmögliche Behandlung Ihres Kindes, ohne dass Sie sich Sorgen über zu hohe Kosten machen müssen.
"Alternativen zu Amalgam-Füllungen können teuer werden"
Statistiken zeigen, dass es zunehmend weniger Karies bei älteren Kindern gibt. Dennoch bleibt auch ein bleibender Zahn unter Umständen nicht von einem Säureangriff der Bakterien verschont.
Ab einem Alter von 15 Jahren verwenden die Zahnärzte Amalgam für die Füllungen. Aufgrund des enthaltenen Quecksilbers ist das Amalgam umstritten, viele Eltern möchten das Material nicht im Mund ihres Kindes wissen und bevorzugen Alternativen, die aus eigener Tasche zu zahlen sind.
Mit der Zahnversicherung für Kinder und Jugendliche sind Sie auf der sicheren Seite. Die Kosten für ein höherwertiges Material wie Kunststoff sind durch den Versicherungsschutz abgedeckt.

ZahnGesund Tarifvergleich - beste Leistungen für Kinderzähne
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Leistungen* |
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Ihr Monatsbeitrag | --,-- € | --,-- € | --,-- € |
Auszeichnungen |
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Zahnbehandlung (z. B. hochwertige Füllungen) | 100 % | 100 % | 100 % |
Wurzel- und Parodontose-Behandlung | 100 % | 100 % | 100 % |
Zahnersatz | 75 % | 85 % | 100 % |
Zahnprophylaxe | max. 150 € | max. 170 € | max. 200 € |
Kieferorthopädie für Kinder bis 18 Jahre | Bei Unfall 75 %, max. 1.000 € | Bei Unfall 85 %, max. 2.500 € | 100 %, max. 5.000 € ** inkl. Aufbissbehelfe und Schienen, z. B DROS-Schienen |
Kieferorthopädie für Erwachsene ab 19 Jahre | Bei Unfall 75 %, max. 1.000 € | Bei Unfall 85 %, max. 2.500 € | 100 %, max. 2.500 € ** inkl. Aufbissbehelfe und Schienen, z. B DROS-Schienen |
Zahn-Bleaching |
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| 200 € |
Akupunktur, Narkose, etc. zur Schmerzlinderung | max. 75 € | max. 150 € | max. 300 € |
Anrechnung der Vorversicherung für Wechsler | |||
Wechselbedingungen | |||
Vorversicherungszeit | mind. 12 Monate | mind. 12 Monate | mind. 12 Monate |
Unterjährige Vertragswechsel | zählt als volles Jahr | zählt als volles Jahr | zählt als volles Jahr |
Mindestleistung für Zahnersatz des vorherigen Versicherungsschutzes | mind. 70 % | mind. 80% | mind. 90% |
Weitere Vorteile |
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Bonusheft-Upgrade | |||
Keine Wartezeit |
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Unfallsofortschutz |
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Rechnungen mobil einreichen |
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Tarife und Bedingungen | Tarif 577 | Tarif 578 | Tarif 579 |
Ihr Monatsbeitrag | --,-- € | --,-- € | --,-- € |
Online abschließen | Online abschließen | Online abschließen |
* Von den tariflichen Leistungen wird die Vorleistung der GKV bzw. der freien Heilfürsorge oder der truppenärztlichen Versorgung abgezogen. Erbringen diese keine Leistung, gelten pauschal 35 % der erstattungsfähigen Aufwendungen als Vorleistung.
Es gelten Höchsterstattungsbeiträge in den ZahnGesund-Tarifen für das 1. bis 4. Versicherungsjahr (s. Fragen und Antworten zur Zahnversicherung).
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So geht's
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* Teilnahmebedingungen:
- Der Gutschein wird nur gewährt, wenn Sie beim Münchner Verein direkt auf der Homepage oder auf der Seite eines Kooperationspartners des Münchener Verein einen Online-Krankenversicherungsvertrag im Tarif ZahnGesund abschließen oder beantragen und der Antrag policiert wird.
- Voraussetzungen sind, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen, für mindestens 3 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlt haben und der Vertrag im Zeitpunkt der Gewährung des jeweiligen Teilgutscheins ungekündigt ist.
- Pro Versicherungsnehmer, unabhängig von der Anzahl der versicherten Personen und der Anzahl der geschlossenen Verträge, wird der Gutschein nur einmal gewährt.
- Gemäß aufsichtsrechtlicher Vorgaben kann eine Gutscheingewährung nur in zwei Teilen zu je 15 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren erfolgen.
- Sie erhalten den Amazon.de-Gutschein ausschließlich per E-Mail.
Der Münchener Verein behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (z. B. missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Gutscheingewährung auszuschließen.
Der Münchener Verein behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn sie nicht planmäßig abläuft (z. B. Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Mitarbeiter der Münchener Verein Versicherungsgruppe sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
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- Gemäß aufsichtsrechtlicher Vorgaben kann eine Gutscheingewährung nur in zwei Teilen zu je 15 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren erfolgen.
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Der Münchener Verein behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn sie nicht planmäßig abläuft (z. B. Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Mitarbeiter der Münchener Verein Versicherungsgruppe sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Bei Auswahl einer Spende
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- Sie können mit einem Abschluss der ZahnGesund Zahnzusatzversicherung helfen. Der Münchener Verein spendet 30 Euro an „Aktion Deutschland Hilft“.
* Teilnahmebedingungen:
- Die Spende wird nur gewährt, wenn Sie beim Münchner Verein direkt auf der Homepage oder auf der Seite eines Kooperationspartners des Münchener Verein einen Online-Krankenversicherungsvertrag im Tarif ZahnGesund abschließen oder beantragen und der Antrag policiert wird.
- Voraussetzungen sind, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen, für mindestens 3 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlt haben und der Vertrag im Zeitpunkt der Gewährung der jeweiligen Teilspende ungekündigt ist.
- Pro Versicherungsnehmer, unabhängig von der Anzahl der versicherten Personen und der Anzahl der geschlossenen Verträge, wird die Spende nur einmal gewährt.
- Gemäß aufsichtsrechtlicher Vorgaben kann die Überweisung der Spende durch den Münchener Verein an „Aktion Deutschland Hilft“ nur in zwei Teilen zu je 15 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren erfolgen.
- Der Münchener Verein garantiert, dass zu den oben genannten Teilnahmebedingungen der Betrag in Höhe von 30 Euro an „Aktion Deutschland Hilft“ gespendet wird.
Der Münchener Verein behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn sie nicht planmäßig abläuft (z. B. Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Mitarbeiter der Münchener Verein Versicherungsgruppe sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Mit einer Zahnversicherung für Kinder gegen Karies vorsorgen
Damit Karies erst gar nicht entsteht, ist eine regelmäßige Reinigung sinnvoll. Auch wenn Kinder den Umgang mit der Zahnbürste im Elternhaus und Kindergarten lernen, putzen die Kleinen unter Umständen nicht immer so sorgfältig, wie es nötig wäre.
Ideal ist daher nicht nur das konsequente Nachputzen der Eltern, sondern auch eine halbjährliche Zahnreinigung um Karies und Parodontose erst gar nicht entstehen zu lassen. Die Kosten für die intensive Prophylaxe sind nicht Bestandteil der Regelversorgung, so dass Sie diese als Eltern aus eigener Tasche zahlen. Entscheiden Sie sich für den Zahnversicherungsschutz, übernimmt der Versicherer die für Sie. Die genauen Leistungen ergeben sich dabei aus dem gewählten Tarif Ihrer Zahnversicherung für Kinder.

Zahnzusatz-Versicherungsschutz für eine Fissurenversiegelung
Die Kauflächen von Backenzähnen bestehen aus Höckern und sogenannten Fissuren. Letztere sind nur schwer zu reinigen und es kommt zu Ablagerungen und Plaquebildung.
Die gesetzlichen Kassen übernehmen Kosten für die Fissurenversiegelung an den großen bleibenden Backenzähnen, den Molaren. Kosten für die davor liegenden Backenzähne, die Prämolaren, die ebenso gefährdet sind, tragen die gesetzlichen Anbieter jedoch nicht. Hier verlassen Sie sich auf die Zahnversicherung für Ihr Kind: Die Kosten für die Versiegelung der Prämolaren übernimmt Ihre Kinder-Zahnversicherung für Sie.
Kieferorthopädische Leistungen mit der Zahnversicherung für Kinder absichern
Bei Kindern sind kieferorthopädische Korrekturen häufig erforderlich. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind vom Schweregrad der Fehlstellung abhängig. Selbst bei ausgeprägten Fehlstellungen tragen Sie einen Teil der Kosten zunächst aus eigener Tasche.
Insgesamt gibt es fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen, kurz KIG. Nach diesen Gruppen legen gesetzliche Krankenkassen ihre Kostenübernahmen fest. Leichte Fehlstellungen der Gruppen KIG 1 und KIG 2 übernehmen die gesetzlichen Versicherer nicht. Experten raten jedoch dazu auch leichte Fehlstellungen zu korrigieren, damit sich daraus keine schlimmeren Schäden entwickeln können.
“Leichte Fehlstellungen übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen nicht, können jedoch zu schlimmeren Schäden bei Kindern führen."
Eine Zahnspange müssen die Eltern bei dieser Indikation also selbst bezahlen. In den KIG-Stufen 3-5 erhalten Sie Leistungen der gesetzlichen Kassen. Aber auch dann gilt:
Es werden nur Kosten für wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlungen von den gesetzlichen Kassen übernommen.
Legen Sie Wert auf hochwertige Materialien wie spezielle Brackets oder eine besonders schonende Therapie, sind die Kosten nicht durch den gesetzlichen Schutz gedeckt. Vor allem im Bereich der Kieferorthopädie treffen Sie mit einer Zahnversicherung für Kinder eine ausgezeichnete Wahl.
Die Behandlung mit einer Zahnspange ist nicht nur langwierig, sondern geht zudem mit hohen Kosten einher. Ideal ist ein Tarif in der Kinder-Zahnversicherung, der diese Leistungen optimal abdeckt.
Noch unsicher? Wir helfen gerne weiter!
Zahnersatzleistungen der Zahnversicherung für Kinder

Nicht nur bei älteren Menschen kann es zum Verlust eines Zahnes kommen. Ein Unfall auf dem Spielplatz oder beim Sport, eine Zahnlücke durch den Verlust eines Zahns - es gibt vielfältige Gründe für einen Zahnverlust bei Kindern.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen beteiligen sich wie bei Erwachsenen mit einem Festzuschuss an den Kosten. Im Rahmen der Regelversorgung erhalten Sie rund 50 Prozent der Kosten von der Krankenkasse - ohne Anrechnung des Bonusheftes. Weitere Rechnungsbeträge, die über die übliche Behandlung bei Zahnersatz hinausgehen, zahlen Sie selbst. Auch wenn Sie hochwertige Materialien bevorzugen, tragen Sie diese Kosten selbst, Zahnzusatzversicherungen für Kinder decken idealerweise auch Zahnersatzleistungen ab und übernehmen Kosten für Behandlungen, die für einen höheren Tragekomfort und eine moderne Ästhetik sorgen.
Auch für Eltern gibt es mit dem ZahnGesund 100 eine leistungsstarke Zahnversicherung vom Münchener Verein.
Fazit - Gute Gründe für die Kinder-Zahnversicherung
Die Mundhygiene spielt bereits von Kindesbeinen an eine wichtige Rolle. Der erste Eindruck ist in der Regel von einem gesunden und strahlenden Lächeln abhängig. Das reduzierte Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherungen macht die Zahnzusatzversicherung für Kinder bereits im Kleinkindalter sinnvoll.
Mit der Zahnversicherung für Ihr Kind sichern Sie sich wertvolle Zusatzleistungen wie
- Kostenerstattungen für Prophylaxeleistungen und Zahnreinigung
- Leistungen für die Verwendung höherwertiger Materialien bei Füllungen
- Leistungen für die Fissurenversiegelung aller Backenzähne
- umfangreiche kieferorthopädische Leistungen auch bei geringen Fehlstellungen
- Kostenübernahmen für Zahnersatzleistungen, die über die gesetzliche Regelversorgung hinausgehen

Mit einer Zahnversicherung für Kinder senken Sie Ihren Eigenanteil bei zahnärztlichen Leistungen deutlich. Auf diese Weise sichern Sie Ihren Kindern rechtzeitig die bestmögliche Versorgung für gepflegte und gesunde Zähne - ein Leben lang!
So erreichen Sie uns: 089 5152 2221
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Häufig gestellte Fragen zur Kinderzahnversicherung
Ab wann lohnt sich eine Zahnversicherung für Kinder?
Sinnvoll ist die Zahnversicherung ab einem Alter von etwa drei Jahren. Das Milchzahngebiss ist in diesem Alter in der Regel voll entwickelt.
Fehlstellungen des Gebisses sind jedoch noch nicht ausgeprägt und es besteht kein Anlass für eine kieferorthopädische Behandlung. Mit zunehmendem Alter steigt jedoch das Risiko einer Fehlstellung. Die Zahnversicherung bietet keine Kostenübernahme für Behandlungen, die bereits vor Abschluss der Police angeraten waren - der rechtzeitige Abschluss der Zahnzusatzversicherung ist also sehr zu empfehlen.
Was leisten die gesetzlichen Krankenkassen bei Zahnbehandlungen für Kinder?
Die gesetzlichen Kassen übernehmen Kosten für medizinisch notwendige Zahnbehandlungen. Kinder zwischen 6 und 18 Jahren haben Anspruch auf zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen im Jahr. Dazu kommen drei Früherkennungsuntersuchungen zwischen 3 und 6 Jahren. Die Krankenversicherungen übernehmen darüber hinaus
- Kosten für Fissurenversiegelungen der bleibenden Backenzähne
- Kosten für Beratungen zur Mundhygiene
- Kunststofffüllungen im Frontzahnbereich
Kieferorthopädische Korrekturen bezahlt die gesetzliche Krankenkasse nur bei einer erheblichen Fehlstellung im Bereich KIG 3-5. Sie erhalten zunächst 80 Prozent der Behandlungskosten und leisten einen Eigenanteil von 20 Prozent. Nach erfolgreich durchgeführter Behandlung überweist die Krankenkasse Ihnen nach Vorlage der Nachweise den Eigenanteil.
Welche Zahnzusatzversicherung für Kinder?
Empfehlenswert für Kinder ist eine Zahnversicherung, die umfangreiche kieferorthopädische Leistungen bietet. Zahnspangen oder kieferorthopädische Operationen gehen mit hohen Kosten einher, die bestens durch die Zahnschutzversicherung abgedeckt sind. Die Zahnpolice sollte auch dann Leistungen vorsehen wenn die gesetzliche Krankenkasse eine Kostenübernahme ablehnt. Ideal ist eine Zahnversicherung für Kinder, die wichtige Leistungen bündelt und so einen umfangreichen Rundumschutz bietet.
Kann ich einen Vertrag abschließen, wenn schon eine Behandlung angeraten ist oder begonnen hat?
Bereits angeratene oder begonnene Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Aus diesem Grund sollte eine Zahnzusatzversicherung Kinder unbedingt frühzeitig abgeschlossen werden, d.h. bevor eine Zahnfehlstellung erkennbar wird und vielleicht schon der erste Besuch beim Zahnarzt bzw. Kieferorthopäden ansteht.
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?
Die Zahnzusatzversicherung für Kinder lohnt sich besonders im Bereich Kieferorthopädie. Die Kosten für eine Zahnspange belaufen sich schnell auf einige Tausend Euro, die nicht immer in voller Höhe von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Die Kasse leistet nur bei schwerwiegenden Fehlstellungen, leichte aber sinnvolle Korrekturen hingegen zahlen Sie aus eigener Tasche. Damit die Zahnspange für die Kleinen nicht zu einer zu großen Belastung wird, entscheiden viele Eltern sich für schonende und schnellere Behandlungen, die ebenfalls nicht Teil der gesetzlichen Regelversorgung sind. Die Zahnversicherung für Kinder ist also gerade im Hinblick auf teure Behandlungskosten als Ergänzung der gesetzlichen Vorsorge sehr zu empfehlen. Aufgrund des jungen Einstiegsalters ist die Kinder-Zahnzusatzversicherung sehr günstig so dass sich diese Vorsorge wirklich lohnt.

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