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Ratgeber > Zahngesundheit > Vollnarkose beim Zahnarzt
28.12.2022 | 5:50

Vollnarkose beim Zahnarzt: Kosten und Ablauf der Zahnbehandlung

Die meisten Menschen gehen nicht gern zum Zahnarzt. Bei einigen Patienten ist die Angst jedoch so groß, dass sie Behandlungen hinauszögern und schwerwiegende Folgen in Kauf nehmen. Eine Vollnarkose beim Zahnarzt erscheint oft als ideale Alternative für Angstpatienten. Im folgenden Ratgeber erfahren Sie Wissenswertes rund um die Narkosebehandlung, Kosten und Risiken.

    • Eine Vollnarkose beim Zahnarzt kostet um 250 €.
    • Krankenkassen übernehmen die Kosten nur bei medizinischer Notwendigkeit.
    • Um die Behandlungszeit zu reduzieren, lohnt sich die Narkose bei bestimmten Eingriffen.
    • Vollnarkosen bergen Risiken, insbesondere bei Patienten mit Vorerkrankungen.
    • Wichtig ist daher, Risiko und Nutzen der Vollnarkose genau abzuwägen.
    Vollnarkose beim Zahnarzt: Kosten und Ablauf der Zahnbehandlung - Ratgeber Zahngesundheit - Münchener Verein

    Text fachlich geprüft von Isabelle Brunnhuber, zahnärztliche Oberärztin im AllDent Zahnzentrum Bochum
     

    Welche Arten der Betäubung gibt es beim Zahnarzt?

    Behandlungen beim Zahnarzt erfolgen in der Regel mit einer Betäubung. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Schmerz auszuschalten:

    1. Lokalanästhesie (örtliche Betäubung der zu behandelnden Stelle)
      Die Lokalanästhesie ist die klassische Spritze in den Ober- oder Unterkiefer. Der Zahnarzt injiziert den Wirkstoff direkt in den zu behandelnden Bereich, um die Reizleitung zu deaktivieren. Das folgende typische Taubheitsgefühl kennen fast alle Patienten.
       
    2. Lachgassedierung
      Bei der Lachgassedierung handelt es sich um ein Verfahren, bei dem der Patient ein Lachgas-Sauerstoff-Gemisch über eine Maske einatmet. Das Lachgas wirkt auf das zentrale Nervensystem und sorgt dafür, dass der Patient sich entspannt fühlt und keine Ängste spürt. Lachgas wirkt sedierend und gut schmerzlindernd, aber nicht absolut schmerzausschaltend. Daher wird in der Regel zusätzlich örtlich betäubt. Der Patient bleibt während der Behandlung ansprechbar.
       

    3. Dämmerschlaf (Analogsedierung)
      Der Patient erhält über einen Venenzugang Schmerzmittel sowie Beruhigungs- oder Schlafmittel und befindet sich danach in einem angstfreien Dämmerschlaf. Der Betroffene ist tief entspannt und kann sich in der Regel nicht an die Behandlung erinnern. Eine künstliche Beatmung ist nicht erforderlich.
       

    4. Vollnarkose
      Der Zahnarzt führt mit Medikamenten einen Schlafzustand herbei, um Bewusstsein und Schmerzempfinden zu blockieren. Da während der Narkose auch andere Körperfunktionen, wie Atmung, ausgeschaltet oder herabgesetzt werden, wird der Patient künstlich beatmet. Während der Behandlung überwacht ein Anästhesist die Vitalwerte und steuert die exakte Dosierung des Narkosemittels.

    Vollnarkose ist eine Betäubungsart beim Zahnarzt - Ratgeber Zahngesundheit - Münchener Verein

    Wann ist eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose sinnvoll?

    Der künstliche Tiefschlaf ist in verschiedenen Fällen eine Option:

    • Bei einem größeren chirurgischen Eingriff, der nicht unter örtlicher Betäubung und/oder Sedierung möglich ist. Die Anästhesie würde in diesem Fall nicht für eine schmerzfreie Behandlung ausreichen. 
    • Bei ausgeprägter Zahnarztangst, wenn der Patient wichtige Behandlungen aufschiebt und so eine deutliche Verschlechterung des Zustands riskiert. Oftmals ist die Vollnarkose die einzige Möglichkeit für einen angeratenen Eingriff. 
    • Bei körperlichen oder geistigen Einschränkungen, bei denen eine Zahnbehandlung mit örtlicher Betäubung und/oder Sedierung durch fehlende Kooperation des Patienten nicht möglich ist.
    • Bei Patienten, die wegen einer Allergie oder einer Organerkrankung keine Lokalanästhetika erhalten dürfen.

    Wenn die genannten Punkte für Sie nicht gelten, Sie aber dennoch eine zahnmedizinische Behandlung unter Vollnarkose bevorzugen, sprechen Sie Ihren Zahnarzt an. Der Facharzt erläutert Ihnen, welche Möglichkeiten zur Wahl stehen. In diesem Fall tragen Sie die Kosten für den erhöhten Aufwand jedoch aus eigener Tasche.

    Auch bei folgenden Zahnbehandlungen ist eine Vollnarkose denkbar:

    • Extraktion mehrerer Zähne
    • Komplexen Implantatbehandungen, z. B. mit Knochaufbau oder dem Einsatz von mehreren Implantaten in einem Termin
    • Wurzelspitzenresektion
    • Entfernung größerer Abszesse
    • Starker Würgereiz des Patienten, der eine Behandlung erschwert

    Angst vor dem Zahnarzt kann die Gesundheit des ganzen Körpers ernsthaft gefährden ...

    ... weil dringende Behandlungen verschleppt werden. Bei einer Zahnbehandlung unter Vollnarkose sollten allerdings Nutzen und Risiken sehr genau abgewogen werden. Lassen Sie sich über Alternativen wie Dämmerschlaf oder Lachgassedierung beraten!

    Isabelle Brunnhuber, zahnärztliche Oberärztin im AllDent Zahnzentrum Bochum, fachlicher Schwerpunkt u. a. Behandlung unter Analogsedierung und Intubationsnarkose

    Was kostet eine Vollnarkose beim Zahnarzt?

    Zahnarzt berät Patient zu den Kosten einer Vollnarkose - Ratgeber Zahngesundheit - Münchener Verein

    Die Kosten der Vollnarkose sind abhängig von der konkreten Dauer der Behandlung: Für eine Stunde müssen Sie im Schnitt mit Kosten zwischen 200 und 300 Euro rechnen. Für jede weitere Stunde stellt der Zahnarzt weitere 100 bis 150 Euro in Rechnung.

    Folgende Faktoren sind für die Höhe der Rechnung wichtig:

    • Art und Dauer der Behandlung
    • Umfang der geplanten Maßnahmen
    • Umfang der erforderlichen Voruntersuchungen
    • Wahl der Narkosemittel 

    Wer übernimmt die Kosten für eine Vollnarkose beim Zahnarzt?

    Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit für die Vollnarkose besteht.
    Bei einer ausgeprägten Zahnarztphobie ist das Attest eines Psychiaters oder Therapeuten vorzulegen. 

    Bevorzugen Sie als gesetzlich Versicherter einen Eingriff unter Vollnarkose, zahlen Sie die Anästhesie aus eigener Tasche. Entscheiden Sie sich für eine private Zahnzusatzversicherung des Münchener Verein, übernimmt der Versicherer die Kosten ganz oder anteilig für Sie. Übrigens profitieren Sie beim Münchener Verein nicht nur von Erstattungen für die Narkose, sondern erhalten auch Leistungen für Zahnarztbehandlungen unter Lachgas oder Hypnose von bis zu 300 Euro.

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    Für welche Patienten ist die Vollnarkose geeignet, bei welchen rät der Zahnarzt ab?

    Schwangere Frau in einer Beratungssituation beim Zahnarzt - Ratgeber Zahngesundheit - Münchener Verein

    Die Vollnarkose eignet sich für gesunde Zahnarztpatienten, bei denen der Narkosearzt kein erhöhtes Risiko für die künstliche Tiefschlafphase sieht.

    Bevor Zahnarzt und Patient sich für eine Behandlung unter Vollnarkose entscheiden, ist eine ausführliche Anamnese erforderlich. Wichtig ist, das individuelle Risiko genau abzuklären. Besteht durch eine Vorerkrankung oder eine chronische Erkrankung ein erhöhtes Narkoserisiko, kommt der Eingriff unter Vollnarkose nicht in Betracht. So wird der Zahnarzt Vollnarkose bei Patienten, die unter einer Herz-Kreislauferkrankung oder einer chronischen Lungenerkrankung leiden, nicht empfehlen. Für diese Fälle sollten Arzt und Patient über mögliche Alternativen beraten.

    Auch bei Schwangeren sollte eine Vollnarkose nur unter einer sorgfältigen Risiko-Nutzen-Abwägung erfolgen.

    Wie läuft eine Vollnarkose beim Zahnarzt ab?

    Handelt es sich um eine Intubationsnarkose (ITN) ist folgender Ablauf in der Zahnarztpraxis üblich: 

    1. Aufklärungsgespräch und Untersuchung durch den Anästhesisten.
    2. Einschlafphase: Der Patient erhält ein Beruhigungsmittel, danach wird die Narkose eingeleitet, üblicherweise durch einen intravenösen Zugang.
    3. Intubation: Sobald das Narkosemittel wirkt, schläft der Patient ein und erhält ein muskelentspannendes Präparat. Dadurch ist die selbstständige Atmung ausgeschaltet. Ein dünnes Kunststoffröhrchen wird in die Luftröhre eingeführt und mit einem Beatmungsgerät verbunden. Darüber wird der Patient mit Sauerstoff versorgt.
    4. Erhaltungsphase: Der Zahnarzt führt den vorgesehenen Eingriff durch, während der Narkosearzt die Vitalwerte des Patienten überwacht und die Gabe des Narkosemittels steuert. 
    5. Aufwachphase: Der Anästhesist reduziert das Narkosemittel, entfernt den Schlauch und der Patient erwacht. An die Behandlung selbst kann er sich nicht erinnern. 
    6. Nach einer Beobachtungszeit kann der Patient die Praxis verlassen. Für den Nachhauseweg sollte sich der Patient begleiten lassen und auf keinen Fall Auto fahren, da man durch die Narkose noch einige Zeit beeinträchtigt ist.

    Welche Risiken und Nebenwirkungen bestehen bei einer Vollnarkose?

    Nachteilig an einer Zahnbehandlung unter Narkose ist, dass der Patient nicht aktiv mitarbeiten kann. Einige Eingriffe erfordern ein aktives Zubeißen des Patienten, was bei einer Vollnarkose nicht möglich ist.

    Auch wenn eine Vollnarkose bei einem gesunden Menschen als sehr sicher gilt, gibt es dennoch einige Risiken, die der Narkosearzt im Vorgespräch genau erläutert. Einige der Gefahren und Nebenwirkungen im Überblick: 

    • Belastung des Organismus durch das Narkosemittel, das die Körperfunktionen erheblich einschränkt.
    • Komplikationen des Herz-Kreislaufsystems sind in sehr seltenen Fällen denkbar.
    • Kopfschmerzen und Übelkeit oder Müdigkeit nach der Narkose. 
    • Schäden an Zähnen oder Zahnfleisch
    • Da die Beatmung über einen Tubus gewährleistet wird, klagen Patienten danach öfter über Halsschmerzen oder Heiserkeit.
    • In Ausnahmefällen können die Stimmbänder verletzt werden.
    • Wird Mageninhalt eingeatmet, kann das zu einer Lungenentzündung führen.
       

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    Wie unterscheidet sich die Vollnarkose von einer Behandlung im Dämmerschlaf?

    Während der Sedierung durch einen Dämmerschlaf muss der Patient nicht künstlich beatmet werden. Die Anwesenheit eines Anästhesisten ist während der Behandlung nicht erforderlich, was die Kosten reduziert. Abhängig vom Aufwand müssen Sie mit etwa 160 Euro für den Dämmerschlaf rechnen. Auch diese Kosten sind privat zu zahlen. Für Patienten, bei denen eine Vollnarkose aus medizinischen Gründen nicht in Betracht kommt, kann der Dämmerschlaf eine Alternative für eine angstfreie Behandlung darstellen.

    Fazit: Vollnarkose bei bestimmten Patienten und Behandlungen zweckmäßig

    • Leiden Patienten unter einer erheblichen Zahnarztphobie oder bestimmten körperlichen und geistigen Einschränkungen, ist eine Vollnarkose beim Zahnarzt eine gute Wahl.
    • Insbesondere Angstpatienten profitieren von der Vollnarkose. Durch ihre starke Angst würden sie den Termin unter Umständen nicht wahrnehmen und riskieren so eine deutliche Verschlimmerung der Zahnerkrankung und schwerwiegende gesundheitliche Folgen für den ganzen Körper.
    • Für komplexe chirurgische Behandlungen, etwa das Setzen mehrerer Implantate oder Knochenaufbau sind häufig mehrere Termine erforderlich. Durch eine Vollnarkose kann dieser Eingriff in einer Sitzung vorgenommen werden, in diesem Fall zahlt der Patient die Kosten jedoch selbst.
    • Ob die Vollnarkose im vorliegenden Fall eine gute Idee ist, sollte der Anästhesist im Vorfeld genau prüfen und die Risiken individuell abwägen. 
    • Wichtig für jeden Patienten ist die bestmögliche Behandlung, bei der die Kosten eine untergeordnete Rolle spielen sollten. Der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung, die Kosten für eine Vollnarkose erstattet, ist daher sehr zu empfehlen.

    Hinweis: Unsere Artikel liefern allgemeine Informationen zu möglichen zahnärztlichen Behandlungen, ohne dass damit ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus unseren Zahnzusatzversicherungen abgeleitet werden kann. Es gelten die entsprechenden Vertragsgrundlagen (AVB sowie die jeweiligen Tarifbedingungen). Leistungsanträge werden im jeweiligen Einzelfall auf Vorliegen der Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch geprüft.

    Quellen

    Dr. Gal Zahnärzte: www.drgal.de/narkose-beim-zahnarzt/ 
    Dr. Seidel: www.zahnarzt-drseidel.de
    Dentaprime: www.dentaprime.com

    Alle abgerufen am 16.05.2022

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