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BasisRente - Rüruprente

Altersvorsorge mit staatlicher Förderung

  • 100 % Beiträge steuerlich geltend machen
  • Rentenbeginn ab 62 Jahre
  • Steuervorteile mit Zuzahlungen ausschöpfen

Angebot anfragen

Lohnt sich doppelt: Vorsorgen und Steuern sparen

Mit der BasisRente sichern Sie sich eine solide Altersvorsorge und sparen gleichzeitig Steuern. Besonders geeignet ist sie für Selbständige, Freiberufler und Angestellte mit hoher Steuerlast. Seit 2023 sind die Beiträge zu 100 % von der Einkommenssteuer absetzbar. Ehepaare können jetzt einen Betrag bis zu 55.130 € und Ledige bis zu 27.566 € steuerlich geltend machen. 

Vorteile der BasisRente

  • Lebenslange Rente – egal, wie alt Sie werden
  • Hohe Steuerersparnis
  • Pfändungssicher
  • Individueller Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr
  • Steuervorteil ausschöpfen durch Zuzahlungen
  • Hinterbliebenenschutz vor und nach Rentenbeginn

Moderne Altersvorsorge braucht Rendite

Wir bieten unsere BasisRente als Fondspolice an. So haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beiträge auf den Kapitalmärkten weltweit zu investieren und von starken Renditechancen zu profitieren. Dafür steht Ihnen eine große Auswahl an Fonds und Fondsstrategien zur Verfügung.

Fondsbasierte BasisRente - Ihre Vorteile

  • Bereits ab 10 € Monatsbeitrag
  • Hoher Rentenfaktor
  • Hohe Fondsüberschüsse auch bei passiven Fonds
  • Auch Einmalbeitrag ab 2.000 €
  • Änderung Ihres Portfolios jederzeit möglich
  • Bis zu 12 Fondswechsel im Versicherungsjahr sind kostenlos
  • Aufteilung des Beitrags auf bis zu 10 Fonds
  • Die Optionen Anlaufmanagement, automatisches Rebalancing und ein aktives Ablaufmanagement fünf Jahre vor Rentenbeginn sind kostenlos

Fragen und Antworten zur BasisRente

Bereits ab 10 € Monatsbeitrag kann sich jeder eine staatlich geförderte Altersvorsorge leisten. Sie können Ihre Beiträge laufend entrichten oder einen Einmalbeitrag ab 2.000 € vereinbaren.

Der Staat möchte sicherstellen, dass die BasisRente (Rürup-Rente) ausschließlich der Altersversorgung dient. Daher orientiert sie sich eng an den Prinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung. 

  • Eine Auszahlung ist nur als monatliche Rente möglich, eine Kapitalauszahlung kann nicht gewählt werden
  • Die BasisRente kann frühestens ab dem 62. Lebensjahr in Anspruch genommen werden
  • Der Vertrag kann nicht beliehen, abgetreten oder vererbt werden

Der Vorteil dabei ist, dass die Bezüge in Ihrem eigenen Interesse sichergestellt sind. Daher sind Ihre Beiträge auch bei Insolvenz geschützt und Bürgergeld-sicher.

Damit die steuerliche Förderung möglich ist, kann man die BasisRente nur für sich selbst abschließen. Hier gilt: Versicherungsnehmer = Versicherte Person = Beitragszahler und natürliche Person.

Grundsätzlich ist die BasisRente (Rürup-Rente) für jeden interessant, der steuerbegünstigt für das Alter vorsorgen möchte. Dabei profitieren diese Personengruppen besonders:

  • Alle Selbständigen und Freiberufler. Sie können den Förderrahmen komplett für die BasisRente nutzen
  • Alle Arbeitnehmer mit hoher Steuerlast
  • Alle Beamte, weil sie nur geringe Sozialabgaben haben und einen Großteil ihrer Beiträge zur BasisRente steuerlich absetzen können
  • Für alle 50plus, die gut verdienen und Kapital sinnvoll anlegen wollen
  • Interessant auch für Ehefrauen, da das Fördervolumen familienintern verteilt werden kann

Beiträge

Seit 2023 können die Beiträge der BasisRente (Rürup-Rente) zu 100 % von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Ehepaare können 2024 einen Beitrag von bis zu 55.130 € und Ledige bis zu 27.566 € geltend machen.

BasisRente

Die Rentenzahlungen werden wie die gesetzliche Altersrente besteuert. Der Besteuerungsanteil hängt vom Rentenbeginn ab und beträgt 2024 84 %. Der volle Besteuerungsanteil wird erst 2058 erreicht. Der erreichte Besteuerungsanteil bleibt ein Leben lang gleich. Hohe Freibeträge und ein geringerer Steuersatz als im Erwerbsleben wirken sich dann vorteilhaft aus.

Unser Tipp: Rentenschutzbrief bei Berufsunfähigkeit

Mit dem Rentenschutzbrief übernehmen wir bei Berufsunfähigkeit die Beiträge bis zu 3.000 € jährlich. Sie müssen keine Gesundheitsfragen beantworten, stattdessen gibt es eine Wartezeit von 36 Monaten. Ist ein Unfall die Ursache der Berufsunfähigkeit, besteht Sofortschutz.

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