Ambulante Zusatzversicherung
Die ideale Ergänzung zum gesetzlichen Schutz
Ambulante Zusatzversicherung
Die ideale Ergänzung zum gesetzlichen Schutz
- Einfacher Gesundheits-Check
- Sofort-Leistungen ohne Wartezeit
- Auch für Senioren abschließbar
Ambulante Zusatzversicherung - 3 Online-Pakete im Vergleich
Schließen Sie Ihre ambulante Zusatzversicherung bequem online ab
Die Deutsche AmbulantVersicherung ist eine leistungsstarke Zusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte. Nutzen Sie alternative Naturheilverfahren und profitieren Sie von frühzeitiger Krebsvorsorge. Schärfen Sie Ihr gutes Sehen durch eine neue Brille oder eine Augen-Laser-OP. Ihnen stehen alle Möglichkeiten offen. Wählen Sie eines unserer Pakete aus und schließen Sie Ihre ambulante Zusatzversicherung bequem online ab.
| | | |
---|---|---|---|
Ihr Monatsbeitrag | --,-- € | --,-- € | --,-- € |
Baustein "Aktiv & Vielfältig" |
| ||
100 % Krebs-/Vorsorge nach GKV-Programm |
| ||
100 % Sehhilfen |
| ||
20 % Zahnersatz | |||
Freie Krankenhauswahl |
| ||
Auslandsreise-Krankenversicherung |
| ||
Baustein "Vorsorge & Prävention" | |||
100 % Ambulante Vorsorgeuntersuchungen |
| ||
100 % Schutzimpfungen |
| ||
100 % Prävention |
| ||
Baustein "Sehhilfen & Hilfsmittel" |
| ||
Sehhilfe |
| ||
Hilfsmittel | |||
Baustein" Naturmedizin & heilende Hände" |
| ||
85 % Ambulante Behandlung durch Ärzte, Heilpraktiker | |||
Weitere Vorteile | |||
Keine Gesundheitsprüfung | |||
Sofort-Leistung ohne Wartezeit | |||
Tarifbedingungen zum Download | Tarif 510/515 | Tarife 510/515,177 | Tarife 172,173,178 |
Ihr Monatsbeitrag | --,-- € | --,-- € | --,-- € |
Online abschließen |
Sie möchten mehr Flexibilität bei der Zusammenstellung Ihres Versicherungsschutzes? Hier finden Sie alle Tarife der Deutschen AmbulantVersicherung als Einzelbausteine und können sich Ihren Versicherungsschutz individuell von unseren Kundenberatern zusammenstellen lassen.
Behandlungs- und Vorsorgekosten - mit und ohne ambulante Zusatzversicherung
So viel sparen Sie mit der Deutschen AmbulantVersicherung
Haut-Screening 145 €
Eigenanteil ohne ambulante Zusatzversicherung: 145 €
Eigenanteil mit der Deutschen AmbulantVersicherung: 0 €Wir erstatten Ihnen 100 % für Vorsorgeleistungen.
Schutzimpfungen 265 €
Eigenanteil ohne ambulante Zusatzversicherung: 265 €
Eigenanteil mit der Deutschen AmbulantVersicherung: 0 €Wir erstatten Ihnen 100 % für Vorsorgeleistungen.
Akupunktur 470 €
Eigenanteil ohne ambulante Zusatzversicherung: 470,00 €
Eigenanteil mit der Deutschen AmbulantVersicherung: 70,50 €Wir erstatten Ihnen 85 % für alternative Naturheilverfahren.
Augenlaser-OP 3.500 €
Eigenanteil ohne ambulante Zusatzversicherung: 3.500 €
Eigenanteil mit der Deutschen AmbulantVersicherung: 1.900 €Wir erstatten Ihnen 100 % für Sehhilfen unter Berücksichtigung der Max.-Leistung.
Gleitsichtbrille 857 €
Eigenanteil ohne ambulante Zusatzversicherung: 857 €
Eigenanteil mit der Deutschen AmbulantVersicherung: 457 €Wir erstatten Ihnen 100 % für Sehhilfen unter Berücksichtigung der Max.-Leistung.
Service-App: Rechnung scannen - fertig - los!
Arztrechnung per App
Einfache und intuitive Bedienung
Belege via Foto einreichen
Schnelle Rechnungserstattung
Vertragsverwaltung
Persönliche Daten ändern
Was deckt eine ambulante Zusatzversicherung ab?
Die Bausteine der Deutschen AmbulantVersicherung helfen Ihnen dabei, Ihre eigenen Aufwendungen zu reduzieren und die Versorgungslücke zu Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu schließen.
- Aktiv und Vielfältig - Idealer Basis-Schutz als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung
- Vorsorge und Prävention - Umfangreicher Vorsorgeschutz über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse hinaus
- Sehhilfen & HilfsmittelBeispiele für Hilfsmittel: Hörgeräte, Sprechgeräte, Perücken, Prothesen, Sauerstoffkonzentrator - Übernimmt die Restkosten Ihrer Krankenkasse bei HilfsmittelnBeispiele für Hilfsmittel: Hörgeräte, Sprechgeräte, Perücken, Prothesen, Sauerstoffkonzentrator und leistet für Sehhilfen
- Krebs-Soforthilfe - Finanzielle Unterstützung bei der Diagnose Krebs, über die Sie frei verfügen können
- Naturmedizin & heilende Hände - Leistet unabhängig von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für Behandlung durch Ärzte oder Heilpraktiker.
Baustein "Aktiv und Vielfältig" (Tarif 510/515)
"Toll, dass es den Familienrabatt gibt. So ist mein Kind bis 16 Jahre beitragsfrei mitversichert."
Günstiger Basis-Schutz als Ergänzung zur Gesetzlichen (Tarif 510/Tarif 515 ab Alter 50)
- Keine Gesundheitsprüfung
- 100 % für Sehhilfen bis zu 175 € pro Versicherungsjahr
- 20 % für Zahnersatz inklusive Material und Laborkosten bis zu 500 € pro Versicherungsjahr
- 100 % für Vorsorgeuntersuchungen einmal je Versicherungsjahr
- Auslandsreise-Krankenschutz für 6 Wochen im Jahr
- Freie Wahl des Krankenhauses
- Familienrabatt im Tarif Aktiv: Pro versicherter Erwachsener ist ein im selben Haushalt lebendes Kind oder Enkelkind bis Lebensalter 16 Jahre beitragsfrei mitversichert
Leistung für Sehhilfen
- 100 % für Brillengestelle, Brillengläser oder Kontaktlinsen, maximal 175 € je Versicherungsjahr bei Änderung der Sehschärfe um 0,5 Dioptrien
- Im 1. + 2. Versicherungsjahr bis maximal 100 €
- Ab dem 3. Jahr entfällt diese Summenbegrenzung
Leistungsdetails bei Zahnersatz
Als Zahnersatz gelten Prothesen, Stiftzähne, Kronen, Brücken und Reparaturen inklusive Material- und Laborkosten. Sie entscheiden, mit welchen Zahnleistungen der Tarif 510/515 ausgestattet wird. Entweder mit Zahnersatz-Leistungen aus dem Tarif 510/515 oder mit den Zahnersatz-/Zahnbehandlungstarifen der Deutschen ZahnVersicherung.
Sie können die Leistungen sofort in Anspruch nehmen. In den ersten Versicherungsjahren gelten folgende Grenzen:
- Im 1. - 2. Versicherungsjahr insgesamt bis zu 200 €
- Ab dem 3. Versicherungsjahr jährlich 20 % bis maximal 500 Euro €
- Für nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetretene Unfälle bis zu 2.000 € je Versicherungsjahr
Sie wollen höhere Leistungen im Zahnbereich?
Dann schließen Sie stattdessen einfach die Tarife der Deutschen ZahnVersicherung im Bereich Zahnersatz und Zahnbehandlung ein. Damit erhalten Sie beispielsweise 100 % Leistung im Rahmen der Regelversorgung ohne privatärztliche Vergütung. Auch Implantate inklusive chirurgischer Maßnahmen oder Veneers.
In den ersten Versicherungsjahren gelten folgende Grenzen der Deutschen ZahnVersicherung je Tarifstufe im Tarif 570:
- Im 1. Versicherungsjahr bis zu 300 €
- Im 1.-2. Versicherungsjahr zusammen bis zu 600 €
- Im 1.-3. Versicherungsjahr zusammen bis zu 900 €
- Im 1.-4. Versicherungsjahr zusammen bis zu 1.200 €
- Ab dem 5. Versicherungsjahr entfällt die Summenbegrenzung sowie bei einem Unfall
Vorsorge-Untersuchungen
Wir leisten außerhalb der von der GKV vorgegebenen Altersgrenzen und Zeitabstände einmal je Versicherungsjahr für nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen. Das sind Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten und Früherkennung von Krebserkrankungen.
Krankenhausaufenthalt
Wir ermöglichen Ihnen die freie Krankenhauswahl unter allen Versorgungs-Krankenhäusern in Deutschland. Im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes erstatten wir Ihnen die Mehrkosten, die Ihnen von Ihrer GKV nach deren Vorleistung auferlegt werden, weil Sie ein anderes Versorgungs-Krankenhaus, als das in der ärztlichen Einweisung genannte wählen.
Baustein "Vorsorge und Prävention" (Tarif 172)
"Unsere Familie erhält eine umfassende Vorsorge und höhere Leistungen als in der Gesetzlichen."
Vielseitiger Vorsorge-Schutz für die ganze Familie (Tarif 172)
Profitieren Sie von 100 % Leistung mit bis zu 1.000 € innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen. Unabhängig von Altersgrenzen und Zeitabständen. Ohne Gesundheitsprüfung.
Nutzen Sie die Leistungen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit, Früherkennung insbesondere von Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen (wie Diabetes), sowie Erkrankungen der inneren Organe, auch klinische Untersuchungen, einschließlich:
- Großes Blutbild und Bestimmung von Stoffwechselwerten
- Ruhe-/Belastungs-EKG
- Sonographie von bis zu 4 Organen
- Lungenfunktionsprüfung inklusive Ruhe-Spirographie und Flussvolumenkurve
- Laktat-Test
- Helicobacter-Pylori-Test
- Schilddrüsen-Screening
- Glaukom-Vorsorge zur Früherkennung des Grünen Stars mittels Perimetrie, Tonometrie und Gonioskopie
- Osteoporose-Vorsorge durch Bestimmung des Mineralgehaltes des Knochengerüsts (Osteodensitometrie)
- Hirnleistungs-Check zur Früherkennung einer Demenz mittels orientierender Testuntersuchungen
- Schlaganfall-Vorsorge durch Messung der Strömungsverhältnisse mittels Sonographie
- HIV-Test
- Hautkrebs-Screening mittels Auflichtmikroskopie oder Video-Dermatoskopie
- Darmkrebs-Vorsorge mittels Stuhlbluttest bzw. Darmspiegelung (Koloskopie)
- Schutzimpfungen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut
- Schutzimpfungen gegen Tollwut, Hepatitis und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
- Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen, z. B. gegen Hepatitis, Gelbfieber, Typhus sowie Malaria-Prophylaxe
Besonderheit Prävention: 100 %, max. 100 € nach GKV-Vorleistung innerhalb von 2 aufeinander folgenden Versicherungsjahren. Erstattet werden zum Beispiel: Ernährungsberatung, Stressbewältigungs- und Entspannungskurse, Raucherentwöhnung.
Frauen & Schwangere
- Sonographie der Brust
- Mammographie (Röntgenuntersuchung der Brust)
- Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs - HPV ab 17 Jahre (unabhängig von einer bestehenden Empfehlung der STIKO)
- Zusätzliche Sonographie, einmalig pro Schwangerschaft („Baby-TV“)
- Triple-Test, einmalig pro Schwangerschaft
- Toxoplasmose-Test
- Nackentransparenzmessung
- Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese und FISH-Schnelltest)
Männer
- Bestimmung des Prostataspezifischen Antigens (PSA-Test) im Rahmen eines Bluttests zur Früherkennung eines Prostata-Karzinoms
Kinder und Jugendliche
- U10: Kinder-Vorsorgeuntersuchung im 8.-9. Lebensjahr (LJ)
- U11: Kinder-Vorsorgeuntersuchung im 10.-11. LJ
- J2: Einmalige Wiederholung der Jugendlichen-Vorsorgeuntersuchung J1 im 17.-18. LJ
- Schielvorsorge: Einmalige Früherkennungs-Untersuchung für Kinder bis zum 7. LJ
- Augen-Check: Einmalige Früherkennungs-Untersuchung für Kinder und Jugendliche im 7.-15. LJ
- Audio-Check: Einmalige Früherkennungs-Untersuchung für Kinder und Jugendliche im 7. -15. LJ
Sie können alle Leistungen sofort in Anspruch nehmen. In den ersten Jahren gelten folgende Grenzen:
- Im 1. Versicherungsjahr bis zu 250 €
- Im 1. - 2. Versicherungsjahr zusammen bis zu 500 €
- Ab dem 3. Versicherungsjahr entfällt diese Summenbegrenzung
Baustein "Sehhilfen & Hilfsmittel" (Tarif 173)
"Dank einer Augenlaser-Operation benötige ich keine Brille mehr. Das ist für mich eine echte Steigerung der Lebensqualität."
Leistung rund um Sehhilfen & Hilfsmittel (Tarif 173)
Dieser Tarif übernimmt die Restkosten Ihrer Krankenkasse bei HilfsmittelnBeispiele für Hilfsmittel: Hörgeräte, Sprechgeräte, Perücken, Prothesen, Sauerstoffkonzentrator und leistet für Sehhilfen. Für den Abschluss ist nur ein einfacher Gesundheits-Check notwendig.
Sehhilfen
- 100 %, max. 400 € innerhalb von jeweils 2 aufeinander folgenden Versicherungsjahren für Sehhilfen
- 100 %, max. 800 € je Auge für refraktive Chirurgie (auch Laser-OP)
- Für Operationen am Auge zur Behebung einer Fehlsichtigkeit (z. B. LASIK, LASEK, Operationen zur Einsetzung einer künstlichen Linse)
- Für ärztliche Leistungen sowie die mit diesen im Zusammenhang stehenden verordneten Arznei- und Verbandmittel und eingesetzten Implantate (z. B. Intraokularlinsen)
Von den tariflichen Leistungen wird die Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung abgezogen. Erstattungsfähig sind die Kosten der Heilbehandlung bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für Augen-Laser-Operationen gilt: Ein erneuter Anspruch entsteht 5 Jahre nach einer Augen-Operation.
Hilfsmittel
- 100 %, Erstattung für von Ärzten verordnete HilfsmittelBeispiele für Hilfsmittel: Hörgeräte, Sprechgeräte, Perücken, Prothesen, Sauerstoffkonzentrator
- Eine Erstattung erfolgt für die Rest-Kosten einer „besseren“ Ausführung des Hilfsmittels sowie Reparatur und Wartung dieses Hilfsmittels
Wir leisten je Versicherungsjahr 100 % der erstattungsfähigen Gesamtaufwendungen bis zu 800 € innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren. Von den tariflichen Leistungen wird die Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung abgezogen. Erstattungsgrundlage ist der Hilfsmittelkatalog der GKV.
Sie können alle Leistungen sofort in Anspruch nehmen. In den ersten Jahren gelten folgende Grenzen:
- Im 1. Versicherungsjahr bis zu 240 €
- Im 1. - 2. Versicherungsjahr zusammen bis zu 480 €
- Ab dem 3. Versicherungsjahr entfällt die Summenbegrenzung
Baustein "Krebs-Soforthilfe" (Tarif 176)
"Wenn es darauf ankommt, erhalte ich finanziellen Rückhalt. Damit kann ich mich voll und ganz auf meine Heilung konzentrieren."
Finanzielle Soforthilfe bei der Diagnose Krebs (Tarif 176)
Verschaffen Sie sich ein finanzielles Polster, damit Sie sich bei einer Erkrankung ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können. Deshalb ist es selbstverständlich, dass Sie die finanzielle Leistung verwenden können, wie Sie es für richtig halten.
Ihre Leistung
- Keine Gesundheitsprüfung
- Soforthilfe bis zu 10.000 € zur freien Verfügung
- In 500 €-Schritten wählbar
- Entlastung für Familie und Angehörige
- Ideal für Selbstständige ohne Anspruch auf Gehaltsfortzahlung
- Die Krebs-Diagnose genügt für rasche Hilfe
Verwendungsbeispiele
- Spezialbehandlungen, auch im Ausland
- Alternative Medikamente, besondere Therapien und Anwendungen
- Ausgleich möglicher Verdienstausfälle
- Kurzurlaub, Kuraufenthalte
- Kinderbetreuung, Haushaltshilfen
Die Leistungen können Sie sofort in Anspruch nehmen.
Baustein "Naturmedizin & heilende Hände" (Tarife 177, 178)
"Wir möchten natürlich gesund werden. Dabei helfen uns unter anderem Heilpraktiker oder Osteopathen."
Auf natürliche Heilverfahren setzen (Tarif 177 / 178)
Sie erhalten Leistungen für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Heilmittel inkl. verordneter Arznei- und Verbandmittel:
- Akupunktur
- Ausleitende Verfahren (Aderlass, Schröpfen, Blutegelbehandlung)
- Biochemische Behandlung nach Schüssler
- Chirotherapie
- Eigenblutbehandlung
- Elektrotherapie
- Homöopathie
- Homöosiniatrie
- Hydrotherapie
- Lichttherapie bei dermatologischen Erkrankungen
- Lymphdrainage
- Magnetfeldtherapie bei orthopädischen Erkrankungen
- Neuraltherapie
- Osteopathische Behandlung
- Präparate der Phytotherapie
- Roedersches Verfahren
- Therapeutische Lokalanästhesie
- Thermotherapie
- Ultraschalltherapie
Im Tarif 177: 85 % Erstattung, max. 500 € je Versicherungsjahr
Im Tarif 178: 85 % Erstattung, max. 1.000 € je Versicherungsjahr
Für den Abschluss ist nur ein einfacher Gesundheits-Check notwendig. Sie können alle Leistungen sofort in Anspruch nehmen. In den ersten 3 Jahren gelten folgende Grenzen:
Tarif 177:
- Im 1. Versicherungsjahr bis zu 120 €
- Im 1. - 2. Versicherungsjahr zusammen bis zu 240 €
- Ab dem 3. Versicherungsjahr bis zu 500 € je Versicherungsjahr
Tarif 178:
- Im 1. Versicherungsjahr bis zu 240 €
- Im 1. - 2. Versicherungsjahr zusammen bis zu 480 €
- Ab dem 3. Versicherungsjahr bis zu 1.000 € je Versicherungsjahr
Noch unsicher? Rufen Sie uns an.
089 5152 2070
Fragen und Antworten zur ambulanten Zusatzversicherung
Wer kann die Deutsche AmbulantVersicherung abschließen?
Alle Personen, wenn und solange für sie und die mitversicherten Personen ein Anspruch auf Leistungen bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht.
Ab wann besteht Versicherungsschutz?
Ab dem ersten Tag, an dem Sie Versicherungsschutz beantragt haben. Sobald Sie den Versicherungsschein erhalten haben und der darin genannte Versicherungsbeginn erreicht ist, haben Sie Versicherungsschutz.
Kann ich einen Vertrag abschließen, wenn schon eine Behandlung angeraten ist oder begonnen hat?
Ja, Sie können selbstverständlich einen Vertrag für spätere Behandlungen abschließen. Für angeratene oder begonnene Behandlung wird jedoch nicht geleistet.
Wie funktioniert der Vertragsabschluss?
1. Sie schließen eines unserer Online-Pakete direkt über uns ab.
2. Sie stellen sich Ihren individuellen Schutz selbst zusammen und schließen diesen über Ihren Betreuer ab. Sie haben noch keinen Betreuer? Dann suchen Sie sich einen unserer kompetenten Agenturpartner direkt über die Agentursuche aus.
Sieht der Produktbaustein Naturmedizin eine TCM (Traditionelle Chinesische Medizin) Behandlung vor?
Tariflich erstattungsfähig sind Kosten für diagnostische Verfahren, Akupunktur, Arzneimittel (z. B. Präparate der Phytotherapie).
Nicht erstattungsfähig aus dem Tarif Naturmedizin sind Kosten für Bewegungsübungen wie z. B. Qigong.
Leistet der Münchener Verein auch, wenn ich die Leistung im Ausland durchführen lasse
Ja, legen Sie uns dazu einfach die Rechnung mit den erbrachten Einzelleistungen vor. Wir rechnen diese auf deutsche Gebührensätze um und erstatten Ihnen maximal den von Ihnen bezahlten Betrag.
Werden zu allen Behandlungen die verordneten Medikamente, wie z.B. Globuli, erstattet?
Ist eine Behandlung erstattungsfähig und wurde in diesem Zusammenhang ein Arzneimittel verordnet, so ist dieses erstattungsfähig. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Arzneimittel handelt und nicht tariflich ausgeschlossen ist (z.B. Ovulationshemmer, Geriatrika, Nähr-, Stärkungs-, Haarwuchs-, Abmagerungs-, potenzfördernde, kosmetische und Desinfektionsmittel, Mineralwässer).
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns unter 089 5152 2070 an, oder nutzen Sie das Kontaktformular. Unsere Mitarbeiter im Kundenservice helfen Ihnen gerne weiter.
Alternativmedizin
Auf unserem Gesundheitsportal finden Sie ausführliche Infos zu alternativen Therapiemöglichkeiten wie TCM, Homöopathie, u.v.m. und unseren nützlichen Heilpflanzenfinder.
Unser Ratgeber rund um das Thema Gesundheit und Vorsorge
IGeL: Alles Wichtige über Selbstzahler-Leistungen beim Arzt
Viele Untersuchungen und Behandlungen müssen Patienten aus eigener Tasche bezahlen. Hierbei handelt es sich um individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Erfahren Sie, welche Selbstzahler- Leistungen es gibt und wie sinnvoll sie sind.
weiterZusatzversicherung Heilpraktiker & Osteopathie sinnvoll? – Mehr zu Kosten & Vorteilen
Alternative Heilverfahren wie Osteopathie liegen im Trend: Einer Umfrage des Portals „Statista“ aus dem Jahr 2017 zufolge war nahezu jeder zweite Deutsche schon einmal bei einem Heilpraktiker. Wer die Leistungen als gesetzlich Versicherter nicht aus eigener Tasche zahlen möchte, liegt mit einer Heilpraktikerversicherung richtig. Im folgenden Artikel erfahren Sie, ob eine ambulante Zusatzversicherung Heilpraktiker sinnvoll ist, welche Leistungen die Police bietet und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
weiterWas ist Osteopathie? - Wissenswertes rund um das Heilen mit den Händen
Einer Forsa-Studie im Auftrag des Verbandes der Osteopathen Deutschland VOD aus dem Jahr 2021 zufolge waren knapp 25% aller Deutschen schon einmal in osteopathischer Behandlung. Die ganzheitliche Heilmethode ist interessant für alle Altersklassen und wird oftmals ergänzend zur Schulmedizin angewendet. Im folgenden Ratgeber erfahren Sie unter anderem, wie Osteopathie wirkt, welche Beschwerden gelindert werden und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
weiterWeitere Informationen rund um das Thema ambulante Zusatzversicherungen
Welche Naturheilverfahren sind generell erstattungsfähig?
Erstattungsfähig sind die Kosten für naturheilkundliche Untersuchungen, alternative Behandlungsmethoden und Heilmittel bei:
- Behandlung durch Heilpraktiker, wenn diese im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. Heilpraktikerleistungen sind bis zu den Höchstbeträgen des GebüH erstattungsfähig.
- Osteopathischer Behandlung auch dann, wenn diese durch ein Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen erbracht werden und im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise berechnet werden.
- Behandlung durch Ärzte, wenn es sich um eine der nachfolgenden Behandlungsmethoden aus dem Hufeland-Leistungsverzeichnis handelt:
- Akupunktur
- Ausleitende Verfahren (Aderlass, Schröpfen, Blutegel-Behandlung)
- Biochemische Behandlung nach Schüßler
- Chirotherapie
- Eigenblut-Behandlung
- Elektrotherapie
- Homöopathie
- Homöosiniatrie
- Hydrotherapie
- Lichttherapie bei dermatologischen Erkrankungen
- Lymphdrainage
- Magnetfeld-Therapie bei orthopädischen Erkrankungen
- Neuraltherapie
- Osteopathische Behandlung
- Präparate der Phytotherapie
- Roedersches Verfahren
- Therapeutische Lokalanästhesie
- Thermotherapie
- Ultraschall-Therapie
Die ärztlichen Leistungen sind erstattungsfähig, soweit sie im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden dürfen und deren Höchstsätze nicht überschreiten. Die Höchstsätze der GOÄ sind derzeit der 3,5-fache Satz bzw. der 2,5-fache Satz bei medizinisch-technischen Leistungen bzw. der 1,3-fache Satz für Leistungen gemäß Abschnitt M (Laborleistungen) sowie nach Ziffer 437 der GOÄ.
Was sind IGeL-Leistungen und sieht die Deutsche AmbulantVersicherung hierfür Leistungen vor?
IGeL-Leistungen sind Individuelle Gesundheits-Leistungen, die von einem Arzt erbracht werden. Es sind Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog einer der gesetzlichen Krankenkassen gehören, die eine Kasse also nicht zahlen muss.
Bei den IGeL-Leistungen handelt es sich damit um sog. „Selbstzahler-Leistungen“. Der Tarif Vorsorge schließt diese gesetzliche Versorgungslücke sinnvoll und entlastet Sie finanziell. Bei der Mehrzahl an Leistungen, die aus dem Tarif Vorsorge erstattet werden, handelt es sich um IGeL-Leistungen. Die häufigsten in Rechnung gestellten IGeL-Leistungen sind Ultraschalluntersuchungen/Sonografien, Glaukom-Vorsorge, Blut- und Laboruntersuchungen, eine zusätzliche Krebsfrüherkennung sowie Hautkrebs-Vorsorge.
Bei Interesse finden Sie eine Auflistung von IGeL-Leistungen unter www.igel-monitor.de.