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22.06.2023 | 6:20

Zahnkronen im Überblick: Kosten, Ablauf, Arten & die Zahnzusatzversicherung

Die eigenen Zähne trotz starker Beschädigung möglichst lang erhalten – künstliche Zahnkronen machen dies möglich. Sie ersetzen den sichtbaren Teil der Zähne teilweise oder ganz und sind optisch oft kaum von einem natürlichen Gebiss zu unterscheiden. Hier erfahren Sie alles über die verschiedenen Kronenarten, den Ablauf der Behandlung, die Kosten und wie viel Sie über die Zahnzusatzversicherung erstattet bekommen können.

    • Eine Zahnkrone ersetzt den sichtbaren Teil des Zahns teilweise oder ganz.
    • Je nach Ausdehnung werden Voll- und Teilkronen unterschieden.
    • Als Material wird Metall und/oder Keramik und Kunststoff eingesetzt.
    • Die Krankenkassen zahlen für Zahnersatz nur einen bestimmten Festzuschuss.
    • Den Rest der Kosten muss der Patient als Eigenanteil übernehmen.
    • Eine Zahnzusatzversicherung kann bis zu 100 % aller Kosten übernehmen.
    Zahnkronen

    Was sind Zahnkronen?

    Als Zahnkrone bezeichnet man den sichtbaren Teil eines Zahnes, der aus dem Zahnfleisch herausragt und von Zahnschmelz umhüllt ist. Meist wird der Begriff im Zusammenhang mit einem Zahnersatz verwendet. Gemeint ist dann die Überkronung eines stark beschädigten oder fehlenden Zahns durch eine künstliche Krone. Diese ersetzt dann die fehlenden Teile des noch vorhandenen Zahnes.

    Das Ziel einer Krone ist es, den Zahn so lange wie möglich zu erhalten und seine Größe, Form und Funktion wiederherzustellen. Gleichzeitig schützt sie das empfindliche Zahnbein und das darin befindliche Zahnmark. 

    Zahnkronen gehören zum festen Zahnersatz. Das Einsetzen dieser Form des Zahnersatzes gehört zu den am häufigsten durchgeführten Behandlungen beim Zahnarzt.

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    Wann werden Zahnkronen nötig?

    Sie kommen als Zahnersatz immer dann infrage, wenn die natürliche Zahnkrone so stark beschädigt oder zerstört ist, dass sie nicht (ausreichend) mit einer Zahnfüllung oder einem Inlay versorgt werden kann.

    Auch sogenannte „tote Zähne“ können durch Zahnkronen ersetzt werden.

    Häufige Gründe hierfür sind:

    • Beschädigung eines Zahns durch Karies
    • abgebrochener Zahn nach einem Unfall   
    • Stabilisierung eines Zahns nach einer Wurzelbehandlung
    • Verankerung einer Zahnbrücke oder Zahnprothese
    • stark verfärbte oder lockere Zähne
    • ausgeprägte Zahnfehlstellungen
    • selten: genetisch bedingte Defekte an den Zähnen

    In den meisten Fällen setzt eine erfolgreiche Behandlung mit einer Zahnkrone eine intakte Zahnwurzel voraus. Allerdings ist es auch möglich, einen bereits "toten" Zahn durch einen Stift in der Zahnwurzel (Stiftzahn) oder einen fehlenden Zahn durch ein Implantat zu ersetzen. Anschließend wird der herausragende Metallstift mit einer Krone abgedeckt. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber-Artikel „Knochenaufbau im Kiefer: Sicherer Halt für Zahnimplantate“

    Welche Arten von Zahnkronen gibt es?

    Kronen können nach Material, Größe sowie der Art der Verankerung im Zahn unterschieden werden. In welchem Fall welche Zahnkronen-Art infrage kommt, hängt von Ihrem individuellen Gebisszustand ab.

    Hier die verschiedenen Kronenarten im Überblick:

    Unterscheidung nach Material

    Kronen bestehen aus Metall, Keramik oder Kunststoff oder einer Kombination der verschiedenen Materialien. Bei der Auswahl des Materials spielen verschiedene Faktoren wie Belastungsgrad und Ästhetik eine wichtige Rolle.

    Vollgusskrone

    Sie wird auch als Metall- oder Goldkrone bezeichnet. Sie besteht aus Edelmetall, Nichtedelmetall oder Gold. Vollgusskronen sind sehr langlebig, eignen sich aber aufgrund der Metallfarbe eher für den nicht sichtbaren Backenzahnbereich.

    Verblendkrone

    Sie besteht ebenfalls aus Metall. Allerdings wird die Krone teilweise oder ganz mit einer zahnfarbenen Schicht aus Keramik oder Kunststoff verblendet und damit unsichtbar gemacht. Die Verblendkrone eignet sich daher gut für den sichtbaren Bereich wie Schneide- oder vordere Backenzähne. Kunststoff ist in der Regel preisgünstiger als Keramik, aber anfälliger für Zahnbeläge und -verfärbungen.

    Vollkeramikkrone

    Sie wird auch Mantelkrone genannt, weil sie den Zahn mantelförmig umhüllt. Zum Einsatz kommen hier hochwertige Keramiken, die ähnlich lichtdurchlässig sind wie der natürliche Zahn und sich gut ins Gebiss einfügen. Sie sind eine ästhetisch gute Lösung für den sichtbaren Zahnbereich, aber sehr teuer.

    Unterscheidung nach Größe und Ausdehnung

    Teilkrone

    Eine Teilkrone deckt nur den geschädigten Teil, wie zum Beispiel die Kaufläche, ab. Dadurch bleibt noch ein Teil der eigenen Zahnsubstanz erhalten. Je nach Ausdehnung unterscheidet man Halb- und Dreiviertelkronen. Teilkronen ähneln großen Füllungen (Inlays, Onlays, Overlays).

    Vollkrone

    Eine Vollkrone deckt nicht nur die geschädigte Kaufläche, sondern auch die Seitenflächen des Zahnes ab. Sie ersetzt damit die gesamte Zahnkrone.

    Unterscheidung nach Art der Verankerung

    Geklebte Krone

    Vor allem Keramikkronen werden mit einen Spezialkleber fest auf den beschädigten Zahn geklebt.

    Zementierte Krone

    Bei Metall- oder Verblendkronen wird häufig medizinischer Zement verwendet. Auch bei Implantaten besteht die Möglichkeit, die Krone mit Zement auf das Aufbauteil zu setzen.

    Geschraubte Krone

    Eine weitere Variante ist, eine Krone mit Hilfe einer kleinen Schraube auf einem Implantat zu fixieren.

    Vor- und Nachteile von Zahnkronen

    Für eine Krone als festen Zahnersatz sprechen einige Gründe. Es gibt jedoch auch gewisse Risiken. Hier die wichtigsten Vor- und Nachteile im Überblick:

    Vorteile:

    • Eine Krone rettet einen stark beschädigten Zahn vor Verlust.
    • Sie verrutscht nicht und ist sehr belastbar.
    • Eine Zahnkrone hält bei guter Pflege bis zu 20 Jahre.
    • Zahngefühl und Aussehen ähneln dem natürlichen Zahn

    Nachteile:

    • Bei der Behandlung muss ein Teil der natürlichen Zahnsubstanz abgeschliffen werden.
    • Bei nicht passgenauen Kronen kann es zu Entzündungen und erneuter Karies kommen.
    • Ist eine erneute Krone fällig, muss weitere Zahnsubstanz abgeschliffen werden.
    • Je nach Kronenart können hohe Kosten entstehen, die der Patient überwiegend selbst tragen muss.

    Zahnkronen einsetzen: Wie läuft die Behandlung ab?

    Die Versorgung mit einer Zahnkrone erfolgt in mehreren Behandlungsschritten:

    Beim Einsetzen der Zahnkrone kann der Arzt finale Änderungen vornehmen.
    1. Zunächst wird der beschädigte Zahn präpariert. Dazu wird er beschliffen, damit die Krone ausreichend Platz hat. Dabei werden bis zu 60 % der gesunden Zahnhartsubstanz entfernt. 
    2. Als Nächstes wird ein Abdruck des Gebisses vorgenommen, der als Grundlage für die Herstellung der Krone dient. Der Abdruck ist auch wichtig für das passgenaue Zusammenwirken von Ober- und Unterkiefer an der Krone.
    3. Der Zahnarzt versorgt den Zahnstumpf anschließend mit einer provisorischen Zahnkrone – auch Provisorium genannt.
    4. Soll eine Keramik- oder Verblendkrone mit Keramik oder Kunststoff eingesetzt werden, ist es wichtig, die passende Zahnfarbe zu bestimmen.
    5. Beim Folgetermin wird das Provisorium entfernt und die angefertigte Zahnkrone eingesetzt (geklebt oder zementiert). Bei dieser Sitzung kann der Zahnarzt noch kleine Anpassungen vornehmen, damit die Krone kein Druckgefühl oder Schmerzen verursacht.

    Was ist bei der Pflege von Zahnkronen zu beachten?

    Achten Sie darauf, auch Zahnersatz sorgfältig zu pflegen. Zwar bekommen sie keine Karies mehr. Doch auch an Zahnkronen, Brücken, Implantaten oder Prothesen können sich Zahnbeläge bilden, die zu Mundgeruch und Zahnfleischentzündungen führen. Nicht zuletzt gefährdet Plaque an den künstlichen Zähnen das Rest-Gebiss.

    Die tägliche Reinigung der Zahnzwischenräume unterstützt den Erhalt der eigenen Zähne und der Zahnkronen.

    Hier einige Pflege-Tipps: 

    • Bei Kronen gelten die gleichen Anforderungen an die Zahnpflege wie für die eigenen Zähne. Das heißt: Alle Zähne (auch die künstlichen) mindestens zweimal täglich putzen. Ideal ist eine zusätzliche Reinigung nach den Mahlzeiten.
    • Schenken Sie Übergängen und Nischen zwischen natürlichen und künstlichen Zähnen besondere Aufmerksamkeit. Hier sammeln sich schnell Speisereste und Zahnbeläge an. Das Gleiche gilt für Kronenränder.
    • Verwenden Sie für die (tägliche) Reinigung der Zahnzwischenräume Zahnseide oder Interdentalbürsten. Bei Implantaten nur metallfreie Zahnzwischenraumbürsten benutzen, damit sich die Implantat-Oberfläche nicht aufraut.

    Tipp

    Lassen Sie den Zahnersatz im Rahmen einer zahnärztlichen Kontrolle untersuchen. Auch eine Professionelle Zahnreinigung der Kronen ist wichtig. Mehr dazu lesen Sie in unseren Beiträgen “Wie oft zum Zahnarzt: Welche regelmäßigen Kontrolltermine sind wichtig?” und “Professionelle Zahnreinigung: Kosten, Ablauf, Pro & Contra”.

    Was kosten Zahnkronen?

    Die Gesamtkosten der Behandlung setzen sich aus dem zahnärztlichen Honorar und den Kosten für das Labor (Material und Arbeitszeit) zusammen. Diese Kosten können sehr stark variieren. Verschiedene Faktoren können den Preis beeinflussen – angefangen von der Größe der Krone bis hin zum verwendeten Material. Allgemein gilt: Vollkeramik- und Verblendkronen, die meist im Frontzahnbereich eingesetzt werden, sind am teuersten. Metallkronen für den hinteren Seiten- und Backenzahnbereich sind dagegen günstiger. Außerdem können die Kosten je nach Zahnarzt, Labor und auch Wohnort schwanken.

    Hier einige Preis-Beispiele (Angaben bezogen auf den Eigenanteil):

    Art der Krone
    Kosten
    Metallkrone (Legierung von Nichtedelmetallen) 300 bis 500 €
    Goldkrone 500 bis 700 €
    Teilkeramikkrone 400 bis 600 €
    Vollkeramikkrone 700 bis 1.000 €

    Gut zu wissen

    Ihr Zahnarzt kann Ihnen zunächst nur die ungefähren Kosten nennen. Diese sind im sogenannten Heil- und Kostenplan aufgeführt, der vor der eigentlichen Behandlung erstellt wird.

    Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für Zahnersatz einen Teil der Kosten für die Regelversorgung. Diese umfasst Versorgungen, die preiswert, medizinisch notwendig und zweckmäßig sind. Es handelt sich also um eine Standardbehandlung.

    Im Rahmen dieser Regelversorgung erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für Zahnersatz einen Festzuschuss. Dieser beträgt 60 % der Regelversorgungskosten. Den Rest, den sogenannten Eigenanteil, müssen Sie selbst bezahlen. Dieser Betrag kann für eine Krone zwischen 300 und 1.000 € liegen.

    Tipp

    Sie können den Festzuschuss Ihrer Krankenkasse erhöhen, indem Sie die jährliche zahnärztliche Kontrolle in Ihrem Bonusheft dokumentieren lassen. Bei einem lückenlos geführten Bonusheft über fünf Jahre erhöht sich der Festzuschuss von 60 auf 70 % und bei über zehn Jahren auf 75 %.

    Auch bei einer Erhöhung des Festzuschusses kann die finanzielle Belastung für Sie als Patient groß sein. Dies ist besonders dann der Fall, wenn Sie einen über die Regelversorgung hinausgehenden, hochwertigeren und optisch schöneren Zahnersatz, wie zum Beispiel eine Vollkeramikkrone oder eine Versorgung mit einem Implantat, wünschen.

    Bei einer solchen anspruchsvollen Versorgung darf der Zahnarzt seine Leistungen nach der privaten Gebührenordnung mit dem bis zu 3,5-fachen Satz abrechnen.

    Dadurch können insbesondere bei mehreren notwendigen Kronen hohe Kosten entstehen. Aus diesen Gründen ist eine private Zahnzusatzversicherung empfehlenswert. Die private Zahnzusatzversicherung des Münchner Verein übernimmt je nach Tarif bis zu 100 % aller Kosten für hochwertigen Zahnersatz.

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    Fazit: Zahnkronen bieten einen hochwertigen Zahnersatz, sind aber oft sehr teuer.

    • Mit einer Zahnkrone lässt sich ein stark beschädigter Zahn vor dem Verlust retten.
    • Der Festzuschuss der Krankenkassen deckt jedoch nur einen Teil der Regelversorgungskosten ab.
    • Je nach Material und Ausdehnung kann der Eigenanteil zwischen 300 und 1.000 € liegen.
    • Insbesondere eine höherwertige Versorgung kann zu einer großen finanziellen Belastung werden.
    • Aus diesen Gründen ist eine private Zahnzusatzversicherung dringend zu empfehlen.

    Hinweis: Unsere Artikel liefern allgemeine Informationen zu möglichen zahnärztlichen Behandlungen, ohne dass damit ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus unseren Zahnzusatzversicherungen abgeleitet werden kann. Es gelten die entsprechenden Vertragsgrundlagen (AVB sowie die jeweiligen Tarifbedingungen). Leistungsanträge werden im jeweiligen Einzelfall auf Vorliegen der Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch geprüft.

    Fragen und Antworten zum Thema "Zahnkronen"

    Wie läuft die Behandlung bei einer Zahnkrone ab?

    Zunächst wird der beschädigte Zahn beschliffen, um Platz für die Krone zu schaffen. Ein Abdruck des Gebisses dient als Grundlage für die Herstellung der Krone. Der Zahnstumpf wird vorübergehend mit einem Provisorium versorgt. Bei einer Keramik- oder Verblendkrone mit Keramik oder Kunststoff wird die passende Zahnfarbe bestimmt. Die endgültige Zahnkrone wird mit einem medizinischen Zement oder Kunststoffkleber in das Gebiss eingefügt.

    Wie hoch ist der Eigenanteil bei einer Zahnkrone?

    Der Eigenanteil für eine Zahnkrone kann stark variieren – je nachdem, für welche Krone sich der Patient entscheidet, ob er eine höherwertige Versorgung wünscht und wie hoch der Festzuschuss der Krankenkasse ist. Allgemein kann man sagen, dass der Eigenanteil für eine Zahnkrone zwischen 300 und 1.000 € liegt.

    Wird eine Zahnkrone von der Krankenkasse bezahlt?

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur für Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen einen Teil der Kosten – den sogenannten Festzuschuss. Er beträgt 60 % der Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Durch lückenloses Führen des Bonusheftes steigt der Festzuschuss auf 70 % (nach fünf Jahren) beziehungsweise 75 % (ab 10 Jahren).

    Was kosten Zahnkronen?

    Die Kosten hängen entscheidend vom verwendeten Material und der Größe ab. Metallkronen kosten 300 bis 500 €, Goldkronen zwischen 500 und 700 €. Teilkeramikkronen schlagen mit 400 bis 600 € und Vollkeramikkronen mit 700 bis 1.000 € zu Buche.

    Quellen

    Initiative ProDente: www.prodente.de
    Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): www.kzbv.de 
    Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit Heidelberg & Rhein-Neckar-Kreis (AGZ-RNK): www.agz-rnk.de
    Focus Gesundheit Arztsuche: www.focus-arztsuche.de

    Alle abgerufen am 04.06.2023

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