Warum ist die kieferorthopädische Behandlung bei Kindern sinnvoll?
Nicht nur ästhetische Gründe sprechen für eine Korrektur von Fehlstellungen, auf Dauer können schiefe Zähne den Zahnhalteapparat oder die Zähne schädigen. Die kieferorthopädische Behandlung mit einer Zahnspange vermeidet Folgeschäden und beugt Zahnerkrankungen vor.
Gründe für die Korrektur von Fehlstellungen im Überblick:
- Ästhetische Gründe: Zahnlücken oder Fehlstellungen mindern das Selbstbewusstsein
- Erleichterung beim Kauen: Patienten mit Zahnfehlstellungen haben Probleme beim Kauen und einem korrekten Biss, die Nahrung wird nicht richtig zerkleinert
- Verbesserung der Sprache: Fehlstellungen erschweren die richtige Aussprache, die Sprachentwicklung bei Kindern wird gestört, die kleinen Patienten neigen zum Lispeln oder Nuscheln
- Erleichterung der Zahnpflege: eng stehende Zähne erschweren die Zahnpflege und begünstigen Karies und Parodontitis
- Entlastung der Kiefergelenke: Fehlstellungen begünstigen eine ungleiche Abnutzung und Beschädigungen der Zähne, Kopf- und Nackenschmerzen sowie Verspannungen können auftreten
Mehr über Ursachen und Vorbeugung von Kopf- und Nackenschmerzen erfahren Sie in unserem Ratgeber „Kopfschmerzen durch Nackenschmerzen - so lindern Sie Spannungskopfschmerzen“.
Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Besuch beim Kieferorthopäden?
Damit Behandlungsbedarf frühzeitig erkannt wird, raten Experten Eltern zu einem Termin beim Kieferorthopäden, wenn die Kinder zwischen 5 und 6 Jahren alt sind. Im Grundschulalter besteht oftmals noch kein Grund für den Start der Behandlung, der Spezialist kann aber bereits erkennen, ob das Kind zu Fehlstellungen neigt. Danach empfehlen sich Kontrolltermine im Abstand von etwa einem Jahr. Üblicherweise startet die Zahnkorrektur im Alter zwischen 9 und 12 Jahren, wenn bleibende Eck- und Seitenzähne bei den Kindern durchbrechen.
Diagnostiziert der Kieferorthopäde einen Kreuzbiss, Platzmangel oder einen offenen Biss oder leidet der kleine Patient unter einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, empfiehlt sich ein früherer Behandlungsbeginn.
Die folgende Grafik zeigt, anhand welcher Kriterien der Kieferorthopäde den Korrekturbedarf erkennt:
Gut zu wissen
Zur Korrektur des Milchzahngebisses und einer sogenannten Frühbehandlung raten Kieferorthopäden nur, wenn ein späterer Beginn zu einer deutlich aufwendigeren Behandlung führen würde.
Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung?
Die Behandlungsdauer ist individuell und hängt vom Grad der Fehlstellung ab. Wichtig ist, dass die kleinen Patienten die Korrektur - etwa durch das regelmäßige Tragen einer herausnehmbaren Zahnspange - unterstützen. Im Schnitt dauert die Zahnkorrektur rund 3 Jahre.
Was sind die Möglichkeiten einer Zahnkorrektur?
Um die Fehlstellung des Kiefers zu korrigieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Maßnahmen stimmt der Kieferorthopäde individuell auf den Patienten ab.
Ein Überblick über die Korrekturmöglichkeiten:
- Herausnehmbare Zahnspangen: Verordnet der Kieferorthopäde oftmals zum Behandlungsbeginn, wenn noch Milchzähne vorhanden sind
- Feste Zahnspangen: Eignen sich perfekt zur Zahnkorrektur und werden mit Brackets direkt auf den Kiefer geklebt, die durch Drahtbögen miteinander verbunden sind
- Stabilisierungsspangen: Verordnet der Arzt nach Abschluss der Korrektur, um die Zähne in der aktuellen Position zu halten
- Unsichtbare Zahnspangen: Kommen aus ästhetischen Gründen zum Einsatz, linguale Zahnspangen, die an den Innenseiten der Zähne befestigt werden oder transparente herausnehmbare Aligner-Schienen
- Lückenhalter: Setzt der Kieferorthopäde bei einem frühen Verlust von Milchzähnen ein, um Platz für die folgenden, bleibenden Zähne zu erhalten
Was kostet die kieferorthopädische Behandlung bei Kindern?
Die Behandlungskosten sind abhängig von der Fehlstellung, den verwendeten Materialien und der Dauer der Behandlung.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 18 Jahren die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung.
Dazu gibt es eine Einteilung in Kieferorthopädische Indikationsgruppen KIG zwischen 1 und 5. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten erst ab der KIG-Stufe 3. Erwachsene tragen die Behandlungskosten in der Regel selbst.
Wie sind die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) eingeteilt?
Die gesetzlichen Krankenkassen teilen die Fehlstellungen seit 2002 in folgende Schweregrade ein:
Schweregrad | Definition |
---|---|
KIG 1 | Leichte Fehlstellungen zwischen 1 und 3 mm, Korrektur aus ästhetischen Gründen |
KIG 2 | Geringe Fehlstellungen zwischen 1 und 6 mm, medizinisch notwendige Behandlung |
KIG 3 | Ausgeprägte Fehlstellungen zwischen 2 und 5 mm, medizinisch notwendige Behandlung |
KIG 4 | Stark ausgeprägte Fehlstellungen zwischen 3 und 9 mm, dringend behandlungsbedürftig |
KIG 5 | Extrem starke Fehlstellungen über 9 mm, unbedingt behandlungsbedürftig (Lippen-Kiefer-Gaumenspalte oder andere Entwicklungsstörungen) |
Der behandelnde Kieferorthopäde muss die Fehlstellungen anhand der festgelegten Kriterien millimetergenau ermitteln und der Krankenkasse einen Behandlungsplan vorlegen. Ab KIG 3 übernehmen die gesetzlichen Versicherer 80 Prozent der Kosten für die Zahnspange, nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung erhalten Eltern den Eigenanteil von 20 Prozent erstattet.
Tipp
Eltern sollten unbedingt alle Belege über die geleisteten Eigenanteile aufbewahren, um Sie nach Abschluss der vom Kieferorthopäden bestätigen Behandlung, bei der Krankenkasse zur Erstattung einzureichen.
Welche Kosten müssen Eltern selbst übernehmen?
Die Kostenübernahme der Krankenkassen umfasst nur medizinisch notwendige Leistungen. Als Eltern möchten Sie das Beste für Ihr Kind, zahlen dann aber alles, was über die Standardleistungen hinausgeht aus eigener Tasche. Für die kleinen Patienten sind metallene Zahnspangen mit gut sichtbaren Brackets und dicken Bögen oftmals sehr belastend und so entscheiden viele Eltern sich aus ästhetischen Gründen für kleinere und unauffälligere Brackets und eine weniger sichtbare Zahnspange. Diese zusätzlichen Leistungen sind nicht durch die Krankenkasse abgedeckt und von den Eltern zu übernehmen.
Welche Kosten übernimmt eine private Zusatzversicherung?
Mit einer Zahnzusatzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite und profitieren von der bestmöglichen Behandlung für Ihr Kind. Die Zahnzusatzversicherung für Kinder des Münchener Verein bietet umfangreiche Kostenerstattungen für kieferorthopädische Leistungen und ergänzt die gesetzliche Vorsorge damit perfekt. So erhalten Sie bei Wahl des Tarifs ZahnGesund 100 eine Kostenerstattung von 100 Prozent bis zu einem Betrag von 5.000 Euro. Ein weiterer Vorteil: Die Leistungen sind nicht auf bestimmte Indikationsgruppen beschränkt, sondern gelten für KIG 1-5.
Gut zu wissen
Der Schutz einer privaten Zahn-Zusatzversicherung greift nur, wenn die Police bereits vor der Diagnose des Kieferorthopäden abgeschlossen wurde. Idealerweise denken Sie also rechtzeitig an eine geeignete Absicherung für Ihr Kind oder Ihre Kinder!
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Fazit - Rechtzeitiger Besuch beim Kieferorthopäden vermeidet Folgeschäden
- Der regelmäßige Termin beim Zahnarzt ist in den meisten Familien bereits selbstverständlich. Spätestens im Grundschulalter sollten Sie für Ihr Kind zusätzlich einen Kontrolltermin beim Kieferorthopäden vereinbaren.
- Der Spezialist erkennt Fehlstellungen frühzeitig und kann durch eine geeignete Behandlung Folgeschäden vermeiden.
- Gesetzliche Krankenkassen tragen nur medizinisch notwendige Kosten für eine Zahnspange, oftmals raten die Profis jedoch zu zusätzlichen Leistungen oder verbesserten Materialien, um dem kleinen Patienten die Behandlung zu erleichtern.
- Damit diese Zusatzkosten das finanzielle Budget nicht strapazieren, ist eine Zahnzusatzversicherung eine ausgezeichnete Wahl.
Hinweis: Unsere Artikel liefern allgemeine Informationen zu möglichen zahnärztlichen Behandlungen, ohne dass damit ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus unseren Zahnzusatzversicherungen abgeleitet werden kann. Es gelten die entsprechenden Vertragsgrundlagen (AVB sowie die jeweiligen Tarifbedingungen). Leistungsanträge werden im jeweiligen Einzelfall auf Vorliegen der Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch geprüft.
Quellen
Verbraucherzentrale: www.kostenfalle-zahn.de/kieferorthopädie-bei-Kindern
Verbraucherzentrale: www.kostenfalle-zahn.de/eigenanteil-kassenleistung
Dental One: www.dental.one
KFO Dipsche: www.kfo-dipsche.de
Alle abgerufen am 25.01.2022
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