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Münchener Verein Nachhaltigkeitsstrategie_Windkraftanlagen auf einem Rapsfeld im Morgenrot

Nachhaltigkeit bei Produkten und im Produktvertrieb

Nachhaltigkeit in unserem Produktangebot

Nach wie vor sind Lebensversicherungen die einzigen Finanzprodukte, die Risiken wie Tod, Berufsunfähigkeit und Langlebigkeit absichern. Sie bieten langfristige Planungssicherheit für ein selbstbestimmtes Leben und erweisen sich dafür seit jeher als zuverlässige Vorsorge.

Als Anbieter von Lebensversicherungsprodukten leistet der Münchener Verein demgemäß einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag im System der sozialen Sicherung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, bei der die Jüngeren die Älteren aufgrund des Umlageverfahrens finanzieren, sorgen die Versicherten des Münchener Vereins durch ihr Engagement selbst für sich und ihre Familien vor, ohne nachfolgenden Generationen finanzielle Bürden zu hinterlassen.

Im Rahmen unserer Kapitalanlagen tragen wir dafür Sorge, die uns anvertrauten Gelder verantwortungsbewusst anzulegen. Das bedeutet zunächst einmal, diese Gelder so anzulegen, dass wir jederzeit unsere Versorgungsversprechen erfüllen können.

    Es ist uns ein besonderes Anliegen, einen Beitrag dazu leisten, die Folgen des Klimawandels zu bewältigen.

    Unsere Kunden haben die Möglichkeit, im Rahmen ihrer fondsgebundenen Altersvorsorge in nachhaltige Fonds und Fondsstrategien zu investieren.

    Karsten Kronberg | CFO Münchener Verein

    Neben dem Aspekt der Sicherheit steht mehr denn je der Aspekt der „Nachhaltigkeit“ im Fokus unserer Unternehmenspolitik. Das heißt: Auch ökologische, soziale und ethische Kriterien – sogenannte ESG-Kriterien – sind bei unseren Investitionsentscheidungen wie auch bei der Entwicklung und Gestaltung unserer Lebensversicherungsprodukte zunehmend von Bedeutung.  Ein besonderes Anliegen ist uns insbesondere auch, dazu beizutragen, die Folgen des Klimawandels zu bewältigen.

    Das bedeutet für unsere Produktpolitik: Wir bieten unseren Kunden auch nachhaltige Fonds und Fondsstrategien im Rahmen der fondsgebundenen Altersvorsorge an. Die Fondsanbieter treffen Aussagen zu ESG-Kriterien wie:

    • Anerkennung der "Global Compact"- Prinzipien der Vereinten Nationen
    • Umweltorientiert und dem Umweltschutz verpflichtend
    • Förderung von erneuerbarer Energien
    • Vorwiegend frei von Atomenergie
    • Vorwiegend frei von Gentechnik
    • Vorwiegend frei von Tierversuchen
    • Vorwiegend frei von Rüstung

    Nachhaltigkeit in unserem Produktvertrieb

    Immer mehr Menschen legen Wert darauf, ihr Leben „umweltbewusst“ zu gestalten, sei es durch regionalen Einkauf, den Bezug von Ökostrom oder durch emissionsarme Fortbewegung. Wert auf Nachhaltigkeit legen sie zunehmend auch bei der Wahl ihren Kapitalanlagen, etwa wenn es um ihre Altersvorsorge geht. Wir sorgen daher dafür, dass unsere Vermittler kontinuierlich zum Thema „nachhaltige Kapitalanlagen“ und „nachhaltige Risiken“  im Angebot unserer fondsgebundenen Versicherungslösungen  fortgebildet werden und dem Kunden im Beratungsgespräch transparent alle Nachhaltigkeitsaspekte aufzeigen zu können.

    Zudem unterstützen wir unsere Vermittler durch entsprechend fortentwickelte Beratungssoftware dabei, Nachhaltigkeitsaspekte im Beratungsprozess ziel- und interessengerecht zu berücksichtigen, sodass ein Kunde, dem an einer nachhaltigen Fondsanlage im Rahmen seiner Altersvorsorge gelegen ist, von uns auch das für ihn passende Produkt erhält.

    Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen zu unseren Finanzprodukten

    Soweit Sie beabsichtigen oder sich dazu entschieden haben, im Rahmen Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung einzelne oder mehrere Fonds oder Fondsstrategien auszuwählen,

    • mit denen nachhaltige Investitionen angestrebt werden (sog. Art. 9-Produkte)  oder
    • bei denen ökologische und /oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt werden (sog. Art. 8-Produkte)

    können Sie über unser Informationstool, bezogen auf jeden einzelnen von Ihnen gewählten Fonds, weitergehende Informationen abrufen,

    • wie das angestrebte Ziel zu erreichen ist (Art. 9-Produkte) bzw.
    • wie die ökologische und /oder soziale Merkmale erfüllt werden (Art. 8-Produkte) sowie  
    • über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

    Die hinterlegten Informationen entsprechen in ihrer Darstellung den formalen und inhaltlichen Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom 06.04.2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2088, und zwar in Bezug auf

    • vorvertragliche Produktinformationen nach Art 14 ff in Verbindung mit Anhang II und III der Delegierten Verordnung
    • Produktinformationen in regelmäßigen Berichten nach Art. 50 ff in Verbindung mit Anhang IV und V der Delegierten Verordnung
    • offenzulegende Produktinformationen auf Internetseiten nach Art. 23 ff der Delegierten Verordnung.