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Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik

Der Münchener Verein legt größten Wert darauf, dass nicht nur die Kapitalanlage- und Investmentstrategie im Einklang mit Nachhaltigkeitsrisiken steht bzw. auf deren Vermeidung ausgerichtet ist, sondern dies auch auf seine Vergütungspolitik zutrifft. Sowohl in Bezug auf die Vergütung seines Vorstandes, seiner Arbeitnehmer als auch auf die mit ihm zusammenarbeitenden Versicherungsvermittler berücksichtigt der Münchener Verein die sogenannten ESG-Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung.

Für den Münchener Verein stellt es eine Selbstverständlichkeit dar, dass neben sozialen Nachhaltigkeitsrisiken, wie etwa einer angemessenen Entlohnung, fairen und sicheren Bedingungen am Arbeitsplatz, Diversität sowie Aus- und Weiterbildungschancen auch Nachhaltigkeitsrisiken aus dem Bereich Governance, wie beispielsweise Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption, die Sicherstellung der Steuerehrlichkeit, die Beachtung von Arbeitnehmerrechten und die Gewährleistung des Datenschutzes, ein essenzieller Bestandteil der Unternehmens- und Vergütungspolitik unseres Hauses sind.

Wie darüber hinaus gerade auch die Unterzeichnung der Deutschen Klimaschutzvereinbarung zeigt, hat sich der Münchener Verein im Rahmen seiner Unternehmenspolitik die Selbstverpflichtung auferlegt, seine Anlageentscheidungen im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens auszurichten.

Dementsprechend richtet der Münchener Verein auch seine Vergütungspolitik an diesen Zielen aus und legt größten Wert darauf, dass diese mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht. Insbesondere darf die Vergütungsstruktur des Münchener Verein die Risikobereitschaft in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken nicht begünstigen. Entsprechend werden nur solche Parameter für die Bemessung variabler Vergütungsbestandteile zugrunde gelegt, die mit dieser Vorgabe konform gehen.