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Junge Familie mit zwei Kindern. Junge sitzt auf den Schultern des Vaters. Mutter und Tochter sehen lachend in die Kamera.

Ambulante Zusatzversicherung

Die ideale Ergänzung zum gesetzlichen Schutz

  • Einfacher Gesundheits-Check
  • Ohne Wartezeit
  • Besondere Leistungen bei Naturheilverfahren

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Ist eine ambulante Zusatzversicherung sinnvoll?

Schließen Sie Ihre ambulante Zusatzversicherung bequem online ab

Die Deutsche AmbulantVersicherung ist eine leistungsstarke Zusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte. Ihnen stehen alle Möglichkeiten offen. Wählen Sie einen unserer Tarife aus und schließen Sie Ihre ambulante Zusatzversicherung bequem online ab. Sie haben die Wahl alternative Naturheilverfahren hinzuzufügen.

  • Erweiterung des Leistungsumfangs über die Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus
  • Finanzielle Entlastung durch die Übernahme oder Reduzierung der Kosten
  • Mehr Flexibilität und Auswahl bei der Gestaltung Ihrer Gesundheitsversorgung
  • Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen und präventive Maßnahmen, die zur Früherkennung von Krankheiten beitragen und die langfristige Gesundheit fördern.

Ambulante Zusatzversicherung - Übersicht der Tarife

Bitte geben Sie zur Berechnung Ihrer Monatsbeiträge Ihr Geburtsjahr ein:

Bitte wenden Sie sich direkt an die Service Hotline des Münchener Verein.

  Kompakt --,-- € Premium+ --,-- €
Ja Ja

Wir leisten 100% für Vorsorgeuntersuchungen einmal je Versicherungsjahr - auch außerhalb vorgegebener Altersgrenzen und Zeitabstände der GKV.

Nein Ja

Vorsorgeschutz, der über die Leistungen der Krankenkasse hinausgeht für Kinder und Jugendliche, Schwangere; Krebsvorsorge für Männer und Frauen; großer Gesundheits-, Sport- und Fitnesscheck.

Wir leisten 100 %,  bis zu 1.000 € innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen.

Nein Ja

z. B. Stressbewältigungsprogramme, Ernährungsberatung

Summenbegrenzungen: 100 € für Präventionen

Nein Ja

Wir leisten 100 %,  bis zu 1.000 € innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren für Vorsorgeuntersuchungen und für Schutzimpfungen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut.

100 % Sehhilfen 100 % Sehhilfen Ja 100 % Sehhilfen Nein
20 % Zahnersatz 20 % Zahnersatz Ja 20 % Zahnersatz Nein
Naturmedizin Naturmedizin
Naturmedizin
Akupunktur Akupunktur Nein Akupunktur Nein
Osteopathie Osteopathie Nein Osteopathie Nein
Homöopathie Homöopathie Nein Homöopathie Nein
Gesundheitsprüfung Gesundheitsprüfung Nein Gesundheitsprüfung Nein
Tarif und Bedingungen Tarif und Bedingungen 510515 510515177 Kompakt Ohne Naturmedizin (pdf) Kompakt Mit Naturmedizin (pdf) Tarif und Bedingungen 172 172177 Premium+ Ohne Naturmedizin (pdf) Premium+ Mit Naturmedizin (pdf)
Ihr Monatsbeitrag --,-- € pro Monat
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--,-- € pro Monat
Online abschließen

Sie möchten mehr Flexibilität bei der Zusammenstellung Ihres Versicherungsschutzes? Hier finden Sie alle Tarife der Deutschen AmbulantVersicherung als Einzelbausteine und können sich Ihren Versicherungsschutz individuell von unseren Kundenberatern zusammenstellen lassen.  

Sie wünschen eine Zusatzleistung oder mehr Leistung in der Naturmedizin?

Sie haben die Möglichkeit unseren Zusatztarif "Sehhilfen und HilfsmittelBeispiele für Hilfsmittel: Hörgeräte, Sprechgeräte, Perücken, Prothesen, Sauerstoffkonzentrator" oder mehr Leistungen in der "Naturmedizin" zu erhalten.

Klare Sicht, klare Vorteile! Neben unseren Tarifen Komfort und Premium bieten wir Ihnen unseren Zusatztarif "Tarif Sehhilfen und HilfsmittelBeispiele für Hilfsmittel: Hörgeräte, Sprechgeräte, Perücken, Prothesen, Sauerstoffkonzentrator" mit folgenden Leistungen an:

  • 100% Erstattung für Sehhilfen bis zu 400 Euro alle zwei Jahre
  • refraktive Chirurgie bis zu 800 Euro pro Auge alle fünf Jahre
  • HilfsmittelBeispiele für Hilfsmittel: Hörgeräte, Sprechgeräte, Perücken, Prothesen, Sauerstoffkonzentrator nach Vorleistung der GKV bis zu 800 Euro alle zwei Jahre

Mehr Information zum Tarif 173.

Erhöhte Leistung, mehr Naturheilkunde! Sie haben die Möglichkeit, die Leistungen in der Naturmedizin zu steigern:

  • Ohne Wartezeit
  • Vereinfachter Gesundheits-Check bei Aufnahme
  • 85 % Erstattung für erstattungsfähige Aufwendungen
  • bis zu 1.000 Euro pro Versicherungsjahr
  • im ersten Versicherungsjahr bis zu 240 Euro, in den ersten beiden Versicherungsjahren bis zu 480 Euro und ab dem dritten Versicherungsjahr sogar bis zu 1.000 Euro pro Jahr. 

Mehr Information zum Tarif 178.
 

Kontaktieren Sie uns für den Zusatztarif "Sehhilfen und HilfsmittelBeispiele für Hilfsmittel: Hörgeräte, Sprechgeräte, Perücken, Prothesen, Sauerstoffkonzentrator" (Tarif 173) oder wenn Sie die Leistung in der "Naturmedizin" (Tarif 178) erhöhen wollen.

Telefon: 089 5152 2070

(Mo. - Fr. 08:00 -19:00)

Krebsversicherung: Ihr Schutz in schweren Zeiten

Eine Krebserkrankung kann enorme finanzielle Belastungen verursachen – nicht nur für den Betroffenen, sondern auch für die ganze Familie. Die Krebsversicherung des Münchener Vereins bietet Ihnen eine Soforthilfe mit bis zu 10.000 Euro, um diese Zusatzkosten zu decken.

Von Medikamentenzuzahlungen bis zu alternativen Heilmethoden und Alltagshilfe – wir sind an Ihrer Seite, um finanziellen Rückhalt während Ihrer Genesung zu bieten. 

Zur Krebsversicherung

Behandlungs- und Vorsorgekosten

Mit und ohne ambulante Zusatzversicherung: So viel sparen Sie mit der Deutschen AmbulantVersicherung

Eigenanteil ohne ambulante Zusatzversicherung "Premium+" (Tarif 172) 265€
Eigenanteil mit ambulante Zusatzversicherung "Premium+" (Tarif 172) 0€

Wir erstatten Ihnen 100 % für Schutzimpfungen.

Eigenanteil ohne ambulante Zusatzversicherung "Premium+" (Tarif 172) 145€
Eigenanteil mit ambulante Zusatzversicherung "Premium+" (Tarif 172) 0€

Wir erstatten Ihnen 100 % für Vorsorgeleistungen. 

Eigenanteil ohne ambulante Zusatzversicherung "ohne Naturmedizin" (Tarif 177) 470€
Eigenanteil mit ambulante Zusatzversicherung "mit Naturmedizin" (Tarif 177) 70,50€

Wir erstatten Ihnen 85 % für alternative Naturheilverfahren. 

Eigenanteil ohne ambulante Zusatzversicherung "Kompakt" (Tarif 510/515) 857€
Eigenanteil mit ambulante Zusatzversicherung ""Kompakt" (Tarif 510/515) 457€
  • 100%, max. 175 Euro je Versicherungsjahr bei Änderung der Sehschärfe um 0,5 Dioptrien
  • Im 1. + 2. Versicherungsjahr bis max. 100 Euro

Fragen und Antworten zur ambulanten Zusatzversicherung

Alle Personen, wenn und solange für sie und die mitversicherten Personen ein Anspruch auf Leistungen bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht.

Ab dem ersten Tag, an dem Sie Versicherungsschutz beantragt haben. Sobald Sie den Versicherungsschein erhalten haben und der darin genannte Versicherungsbeginn erreicht ist, haben Sie Versicherungsschutz.

Ja, Sie können selbstverständlich einen Vertrag für spätere Behandlungen abschließen. Für angeratene oder begonnene Behandlung wird jedoch nicht geleistet.

1. Sie schließen eines unserer Online-Pakete direkt über uns ab.
2. Sie stellen sich Ihren individuellen Schutz selbst zusammen und schließen diesen über Ihren Betreuer ab. Sie haben noch keinen Betreuer? Dann suchen Sie sich einen unserer kompetenten Agenturpartner direkt über die Agentursuche aus.

Tariflich erstattungsfähig sind Kosten für diagnostische Verfahren, Akupunktur, Arzneimittel (z. B. Präparate der Phytotherapie).

Nicht erstattungsfähig aus dem Tarif Naturmedizin sind Kosten für Bewegungsübungen wie z. B. Qigong.

Ja, legen Sie uns dazu einfach die Rechnung mit den erbrachten Einzelleistungen vor. Wir rechnen diese auf deutsche Gebührensätze um und erstatten Ihnen maximal den von Ihnen bezahlten Betrag.

Ist eine Behandlung erstattungsfähig und wurde in diesem Zusammenhang ein Arzneimittel verordnet, so ist dieses erstattungsfähig. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Arzneimittel handelt und nicht tariflich ausgeschlossen ist (z.B.  Ovulationshemmer, Geriatrika, Nähr-, Stärkungs-, Haarwuchs-, Abmagerungs-, potenzfördernde, kosmetische und Desinfektionsmittel, Mineralwässer).

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns unter 089 5152 2070 an, oder nutzen Sie das Kontaktformular. Unsere Mitarbeiter im Kundenservice helfen Ihnen gerne weiter.

Weitere Informationen rund um das Thema ambulante Zusatzversicherungen

Erstattungsfähig sind die Kosten für naturheilkundliche Untersuchungen, alternative Behandlungsmethoden und Heilmittel  bei:

  1. Behandlung durch Heilpraktiker, wenn diese im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. Heilpraktikerleistungen sind bis zu den Höchstbeträgen des GebüH erstattungsfähig.
  2. Osteopathischer Behandlung auch dann, wenn diese durch ein Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen erbracht werden und im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise berechnet werden.
  3. Behandlung durch Ärzte, wenn es sich um eine der nachfolgenden Behandlungsmethoden aus dem Hufeland-Leistungsverzeichnis handelt:
  • Akupunktur
  • Ausleitende Verfahren (Aderlass, Schröpfen, Blutegel-Behandlung)
  • Biochemische Behandlung nach Schüßler
  • Chirotherapie
  • Eigenblut-Behandlung
  • Elektrotherapie
  • Homöopathie
  • Homöosiniatrie
  • Hydrotherapie
  • Lichttherapie bei dermatologischen Erkrankungen
  • Lymphdrainage
  • Magnetfeld-Therapie bei orthopädischen Erkrankungen
  • Neuraltherapie
  • Osteopathische Behandlung
  • Präparate der Phytotherapie
  • Roedersches Verfahren
  • Therapeutische Lokalanästhesie
  • Thermotherapie
  • Ultraschall-Therapie

Die ärztlichen Leistungen sind erstattungsfähig, soweit sie im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden dürfen und deren Höchstsätze nicht überschreiten. Die Höchstsätze der GOÄ sind derzeit der 3,5-fache Satz bzw. der 2,5-fache Satz bei medizinisch-technischen Leistungen bzw. der 1,3-fache Satz für Leistungen gemäß Abschnitt M (Laborleistungen) sowie nach Ziffer 437 der GOÄ.
 

IGeL-Leistungen sind Individuelle Gesundheits-Leistungen, die von einem Arzt erbracht werden. Es sind Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog einer der gesetzlichen Krankenkassen gehören, die eine Kasse also nicht zahlen muss.

Bei den IGeL-Leistungen handelt es sich damit um sog. „Selbstzahler-Leistungen“. Der Tarif Vorsorge schließt diese gesetzliche Versorgungslücke sinnvoll und entlastet Sie finanziell. Bei der Mehrzahl an Leistungen, die aus dem Tarif Vorsorge erstattet werden, handelt es sich um IGeL-Leistungen. Die häufigsten in Rechnung gestellten IGeL-Leistungen sind Ultraschalluntersuchungen/Sonografien, Glaukom-Vorsorge, Blut- und Laboruntersuchungen, eine zusätzliche Krebsfrüherkennung sowie Hautkrebs-Vorsorge.

Bei Interesse finden Sie eine Auflistung von IGeL-Leistungen unter www.igel-monitor.de.

Service-App

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  • Einfache und intuitive Bedienung

  • Belege via Foto einreichen

  • Schnelle Rechnungserstattung

  • Vertragsverwaltung

  • Persönliche Daten ändern   

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