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Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie

TESTSIEGER bei Stiftung Warentest 06/23

  • Kieferorthopädische Leistungen für Kinder & Erwachsene
  • Bis zu 100% Kostenerstattung
  • Inkl. modernen Behandlungsmethoden & Innovationsgarantie
  • Sofortschutz ohne Wartezeit

Jetzt abschließen

Warum ist eine private Zahnversicherung inkl. Kieferorthopädie wichtig?

Schiefe Zähne sind ein weit verbreitetes ästhetisches und medizinisches Problem. Sie können Karies, Mundgeruch, Gaumenkrankheiten, Parondontitis und sogar Krebs verursachen. Aus diesem Grund bekommen viele bereits im Kindesalter eine Zahnspange. Doch was tun, wenn man schon erwachsen ist?

Der Münchener Verein bietet mit seinem Testsieger-Tarif ZahnGesund 100 bis zu 100% Erstattung für kieferorthopädische Maßnahmen.

Zahnzusatzversicherung - Leistungen im Vergleich

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Für dieses Alter ist leider kein Online-Abschluss möglich. Bitte wenden Sie sich an unsere Service-Mitarbeiter unter der:

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Der günstige Einstieg

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Rundum-Schutz mit Premium Leistung

Testsieger
100 % Kostenerstattung
  • Zahnbehandlung
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100 % Kostenerstattung
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100 % Kostenerstattung
  • Zahnbehandlung
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75 % Kostenerstattung
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85 % Kostenerstattung
  • Zahnersatz
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100 % Kostenerstattung
  • Zahnersatz
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max. 150 € Zahnprophylaxe max. 170 € für Zahnprophylaxe max. 200 € Zahnprophylaxe
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Ausgezeichneter Versicherungsschutz

mit dem mehrfachen Testsieger

Unsere Zahnzusatzversicherung ZahnGesund 100 wurde erneut als Testsieger mit Bestnote "SEHR GUT (0,5)" in einem Vergleich mit 289 Zahnzusatzversicherungen von Stiftung Warentest (06/2023) ausgezeichnet.

Zahnzusatzversicherung - Ihre Vorteile beim Münchener Verein

  • Maximale Kostenerstattung von bis zu 100% für Kieferorthopädie, Zahnbehandlungen, Zahnimplantate, Zahnprophylaxe, Zahnersatz und mehr.
  • Kieferorthopädischer Schutz: Erwachsene können von einer Kostenerstattung bis zu 2.500 € profitieren, während für Kinder eine Absicherung bis zu 5.000 € bereitsteht.
  • Keine Wartezeiten: Genießen Sie mit unserem sofortigen Versicherungsschutz Leistungen ab dem ersten Tag.
  • Günstiger Schutz: Bereits ab 7,90 € für junge Erwachsene. 
  • Maßnahmen zur Schmerzlinderung, wie z. B. Akupunktur, Hypnose oder Vollnarkose erstatten wir Ihnen im tariflichen Rahmen.
  • Moderne Trendleistungen, wie Laserbehandlung und Invisalign-Therapie sind eingeschlossen.¹
  • Innovations-Garantie: Künftig neu hinzukommende Behandlungsmethoden sind automatisch mitversichert.¹
  • Ein fehlender Zahn ist mitversichert, sofern die Behandlung noch nicht angeraten oder begonnen wurde.
  • Wechsel-Garantie: Die Laufzeit Ihrer bisherigen Zahnversicherung wird kostenfrei angerechnet.
  • Nur das Beste für Ihre Zähne: Schützen Sie sich vor hohen Kosten und profitieren von hochwertigen Leistungen – wie ein Privatpatient beim Zahnarzt.
  • 24h Gesundheitshotline: Lassen Sie sich rund um die Uhr von medizinischen Fachleuten beraten, die Ihre individuellen Gesundheitsfragen bequem beantworten.
  • Zahnmedizinische Zweitmeinung: Holen Sie sich professionellen Rat zu Ihrer Behandlung und lassen sich von unserem Partner bequem einen Termin vermitteln.
  • Schnell & digital mit der MV ServiceApp: Rechnungen, Rezepte und Pläne sicher online einreichen, Leistungsmitteilungen und Vertragsdaten digital empfangen - alles einfach und bequem.

Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG):

Wissenswertes zu Zahnfehlstellungen

Bei Zahn- und Kieferfehlstellungen unterscheidet man in der Fachsprache zwischen verschiedenen Schweregraden, den sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG).

KIG Erläuterung Kosten­übernahme durch die Krankenkasse
1-2 Hierbei handelt es sich um leichte Zahnfehlstellungen
und solche von geringer Ausprägung.
Patienten müssen die Be­handlungs­kosten selbst übernehmen.
3-5 Dies umfasst aus­geprägte bis extrem stark
hervortretende Zahnfehlstellungen, deren Behandlung
aus medizinischer Sicht erforderlich ist.
Die Kranken­kasse beteiligt sich an einem Teil der Kosten.

Für Erwachsene gelten besondere Regelungen: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten lediglich bei gravierenden Kieferanomalien und deckt nur die sogenannte Regelversorgung ab. Sämtliche zusätzlichen Kosten sind vom Patienten selbst zu tragen.

Kosten für Kieferorthopädie

Das sparen Sie mit der Zahnversicherung vom Münchener Verein

Lingual Zahnspange: 6.000 bis 10.000 €

Beispiel Erstattung:
Bei Kindern: bis zu 5.000 €
Bei Erwachsenen: bis zu 2.500 €

Aligner: 3.500 bis 6.000 €

Beispiel Erstattung:
Bei Kindern: bis zu 5.000 €
Bei Erwachsenen: bis zu 2.500 €

Klassische Zahnspange: 2.500 bis 8.000 €

Beispiel Erstattung:
Bei Kindern: bis zu 5.000 €
Bei Erwachsenen: bis zu 2.500 €

Zahnzusatzversicherung im Vergleich

Schon mal nachgerechnet? Mit unseren ZahnGesund-Tarifen bieten wir einen umfassenden Schutz für kieferorthopädische Behandlungen. Unsere Leistungen umfassen Erstattungen von bis zu 2.500 € für Erwachsene und 5.000 € für Kinder. Damit gehören wir zur Spitze der deutschen Versicherungslandschaft. Zusätzlich bieten wir Erstattungen für Maßnahmen zur Schmerzlinderung wie Akupunktur und Narkose. Obwohl wir erstklassige Leistungen bieten, überzeugen wir durch oft günstigere Tarife als viele Mitbewerber. Unsere Zahnzusatzversicherung ist unschlagbar und bietet Ihrer Familie im Vergleich gewaltige Ersparnisse.

Im Rechenbeispiel mit einer durchschnittlichen Familie können bis zu 600 € pro Jahr eingespart werden. Der Zahntarif 85+ des Münchener Vereins erweist sich hier als herausragende Alternative mit erstklassigen Leistungen zu attraktiven Kosten.

Unsere Leistungen im Überblick

Die eigene Zahngesundheit ist wichtiger Bestandteil des persönlichen Wohlbefindens. Doch das täglichen Zähneputzen allein reicht für gesunde Zähne nicht aus. Eine regelmäßige Zahnprophylaxe ist die perfekte Ergänzung zu den eigenen Bestrebungen, um das Risiko von Zahnschäden zu minimieren.

Sollten die eigenen Zähne trotz der richtigen Mundhygiene und Kontrollmaßnahmen dennoch Schwierigkeiten bereiten, ist es wichtig abgesichert zu sein, um unerwartete Ausgaben zu verhindern. Die Zahnzusatzversicherung ZahnGesund des Münchener Verein bietet Ihnen die beste Kombination aus Zahnvorsorge und Behandlungsmaßnahmen sowie kieferorthopädische Leistungen und Bleaching (ZahnGesund 100). Wir erklären Ihnen, welche potenziellen Kosten auf Sie zukommen können und wie wir Sie finanziell dabei unterstützen:

Leistungen und Kosten bei Kieferorthopädie

Die Kieferorthopädie beschäftigt sich mit der Prävention und Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen bei Kindern und Erwachsenen. Im Vordergrund stehen hierbei sowohl die optimale Funktionsweise als auch eine verbesserte Ästhetik. Der Eingriff ist in der Regel langwierig und beginnt oftmals in jungen Jahren, was zu erheblichen Kosten über einen langen Zeitraum führen kann. Der Münchener Verein begleitet Sie und Ihre Familie auf dem Weg zu Ihrem schönsten Lächeln.

ZahnGesund übernimmt die Kosten für Mini-, Kunststoff- und Keramik-Brackets im tariflichen Rahmen, sofern die Maßnahmen der verbesserten Funktion dienen - rein ästhetische Maßnahmen werden nicht erstattet. Vorleistungen der gesetzlichen KV werden in Abzug gebracht. Leistet die Kasse nicht vor, gelten pauschal 35 % als Vorleistung.

Kosten bei Brackets (festsitzende Spange mit besseren Apparaturen, Lingualtechnik etc.)

Rechnung: bis zu 6.000 €

Abzug Kassenleistung: - 3.500 €

Ihr Selbstbehalt: bis zu 2.500 €

Ihr Anteil mit ZahnGesund 100: 0 €

Die Kassen übernehmen die Kosten für eine Invisalign-Therapie nicht. Mit dem ZahnGesund des Münchener Verein werden in diesem Fall die Kosten für die unsichtbare Zahnspange (z.B. Clear Aligner, Invisalign) im tariflichen Rahmen übernommen. Vorleistungen der gesetzlichen KV werden in Abzug gebracht. Leistet die Kasse nicht vor, gelten pauschal 35 % als Vorleistung.

Kosten bei Invisalign (Comprehensive)

Rechnung: bis zu 3.500 €

Abzug Kassenleistung: 0 €

Ihr Selbstbehalt: bis zu 3.500 €

Ihr Anteil mit ZahnGesund 100: 1000 €

Die Kassen übernehmen nur in einigen wenigen Fällen die Kosten für Retainer. Mit ZahnGesund des Münchener Verein sorgen Sie bestes vor, da diese die Kosten für Retainer im tariflichen Rahmen übernimmt. Vorleistungen der Kassen werden in Abzug gebracht. Leistet die gesetzliche krankenversicherung nicht vor, gelten pauschal 35 % als Vorleistung.

Kosten für Retainer (festsitzend, pro Kiefer)

Rechnung: bis zu 500 €

Abzug Kassenleistung: 0 €

Ihr Selbstbehalt: bis zu 500 €

Ihr Anteil mit ZahnGesund 100: 0 €

Service-App

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  • Einfache und intuitive Bedienung

  • Belege via Foto einreichen

  • Schnelle Rechnungserstattung

  • Vertragsverwaltung

  • Persönliche Daten ändern   

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Fragen und Antworten zur Zahnzusatzversicherung

mit Kieferorthopädie

Ja, nicht nur bei Kindern, sondern auch bei Erwachsenen können ungerade, verschobene oder herausstehende Zähne mit einer Zahnspange korrigiert werden. Unser Gebiss verändert sich ständig, wodurch Zähne ihre Position und Ausrichtung wechseln können. Solche auftretenden Zahnfehlstellungen sind nicht nur aus kosmetischen Gründen, sondern auch aus gesundheitlichen Erfordernissen heraus bei Erwachsenen korrigierbar. Es ist also durchaus möglich, auch im Erwachsenenalter größere Fehlstellungen zu behandeln.

Ja, für Erwachsene gibt es transparente Zahnspangen, oft als "unsichtbare Zahnspangen" oder "Aligner" bezeichnet, die herausnehmbar und unauffällig sind. Um den erforderlichen Druck auf den Kiefer und die Zähne auszuüben, müssen diese aber in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden. Zudem ist eine Nachbehandlung wichtig, um eine anhaltende Korrektur zu gewährleisten. Hierfür werden oft Nachtschienen oder Retainer verwendet. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Invisalign-Therapie allerdings nicht. Jedoch deckt die Zahnzusatzversicherung ZahnGesund 100 des Münchener Verein die Kosten für unsichtbare Zahnspangen, wie Clear Aligner und Invisalign, im tariflichen Rahmen für Erwachsene bis zu 2.500 Euro während der gesamten Vertragsdauer. Wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht vorleistet, werden pauschal 35 % als Vorleistung angerechnet.

Die Behandlungsdauer ist individuell und hängt vom Grad der Fehlstellung, der gewählten Behandlungsmethode und der individuellen Reaktionsweise des Patienten ab. Im Allgemeinen dauert die Zahnkorrektur sowohl bei Kindern, als auch bei Erwachsenen rund 1 bis 3 Jahre. Eine anschließende Retentionsphase, in der eine Nachtspange oder ein Retainer getragen wird, kann mehrere Monate bis Jahre andauern.

Es ist wichtig zu betonen, dass dies allgemeine Schätzungen sind. Die genaue Dauer einer kieferorthopädischen Behandlung sollte immer mit dem behandelnden Kieferorthopäden besprochen werden, da sie stark von den individuellen Umständen des Patienten abhängt.

Eine Missachtung von Zahn- und Kieferfehlstellungen kann verschiedene nachteilige Folgen haben:

  • Schädigung des Zahnhalteapparats und der Zähne: Langfristig können schiefe Zähne den gesamten Zahnhalteapparat beeinträchtigen.
  • Selbstbewusstsein: Zahnlücken oder sichtbare Fehlstellungen können das Selbstbild negativ beeinflussen.
  • Probleme beim Kauen: Zahnfehlstellungen können zu Schwierigkeiten beim Kauen führen, da die Nahrung nicht korrekt zerkleinert wird, was wiederum zu Verdauungsproblemen führen kann.
  • Sprachprobleme: Fehlstellungen können die richtige Aussprache beeinträchtigen. Bei Kindern kann dies die Sprachentwicklung stören, und sie könnten anfangen zu lispeln oder zu nuscheln.
  • Schwierigkeiten bei der Zahnpflege: Eng stehende Zähne können die tägliche Mundpflege erschweren, was das Risiko von Karies und Parodontitis erhöht.
  • Belastung der Kiefergelenke: Fehlstellungen können zu einer ungleichen Abnutzung der Zähne führen. Das kann wiederum Kopf- und Nackenschmerzen sowie Verspannungen verursachen.

Die kieferorthopädische Behandlung, zum Beispiel durch eine Zahnspange, kann solche Folgeschäden verhindern und gleichzeitig vor Zahnerkrankungen schützen.

Generell wird empfohlen, dass Kinder zwischen 5 und 6 Jahren erstmals einen Kieferorthopäden aufsuchen sollten. Obwohl zu diesem Zeitpunkt möglicherweise noch keine Behandlung erforderlich ist, kann der Spezialist feststellen, ob das Kind zu Zahn- oder Kieferfehlstellungen neigt. Die eigentliche Zahnkorrektur beginnt in der Regel zwischen 9 und 12 Jahren. Bei besonderen Befunden wie einem Kreuzbiss, Platzmangel, offenen Biss oder einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte kann ein früherer Behandlungsstart ratsam sein.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre lediglich die Kosten für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen ab einer bestimmten Schwere der Fehlstellung (KIG-Stufe 3). In diesem Fall deckt die Krankenkasse 80% der Kosten. Eltern können sich nach Behandlungsabschluss den 20%-igen Eigenanteil erstatten lassen, sofern sie alle Belege aufbewahren. 

Jedoch gibt es Leistungen, die über den Standard hinausgehen, z. B. ästhetisch ansprechendere Zahnspangen, deren Kosten von den Eltern selbst getragen werden müssen. Eine private Zahnzusatzversicherung, wie ZahnGesund 100 des Münchener Verein erstattet für Kinder bis zu 5.000 Euro während der gesamten Vertragsdauer für diese zusätzlichen Leistungen, unabhängig von der KIG-Einstufung. Leistet die GKV nicht, werden pauschal 35 % als Vorleistung angerechnet. Somit wird für umfassenden Schutz und bessere Behandlungsmöglichkeiten gesorgt.

Eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen unterscheidet sich in mehreren Aspekten von der bei Kindern:

  • Knochenentwicklung: Bei Kindern befinden sich die Knochen noch im Wachstum, was Anpassungen einfacher macht. Bei Erwachsenen sind die Knochen bereits festgelegt, was bestimmte Korrekturen herausfordernder gestalten kann.
  • Behandlungszeit: Kinder erholen sich oft schneller, was die Behandlungszeit verkürzen kann. Bei Erwachsenen dauert die Behandlungszeit meist länger.
  • Ziele der Behandlung: Bei Kindern steht die korrekte Ausrichtung des Bisses im Vordergrund. Erwachsene hingegen suchen häufig auch nach ästhetischen Lösungen.
  • Vorherige zahnmedizinische Probleme: Erwachsene könnten bereits zahnmedizinische Probleme haben, die bei der Behandlung berücksichtigt werden müssen. Bei Kindern kommt dies eher selten vor. 
  • Kooperation: Erwachsene folgen in der Regel den Anweisungen ihres Kieferorthopäden genauer, was zu effektiveren Ergebnissen führen kann.
  • Kostenübernahme: Die gesetzliche Versicherung deckt kieferorthopädische Behandlungen für Erwachsene in geringeren Umfang ab als für Kinder.
     

Ob Sie für die Zahnspange für Erwachsene Kosten von der Versicherung erhalten, ist vom Einzelfall abhängig. In aller Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Zahnspange bei Erwachsenen nicht. 

In begründeten Ausnahmefällen wie schweren Kieferanomalien, die zusätzlich zur kieferorthopädischen Behandlung einen chirurgischen Eingriff erfordern, beteiligen sich die Krankenversicherer an den Kosten. Auch bei angeborenen Missbildungen oder verletzungsbedingten Fehlstellungen erhalten Sie die Kosten für eine Standardbehandlung. Extras und zusätzliche Leistungen, die über die Standardleistungen hinausgehen, zahlen Sie auch in medizinischen Ausnahmefällen aus eigener Tasche.

Die Kosten für eine aufwändige Zahnkorrektur belaufen sich schnell auf einige tausend Euro. Die Behandlung zieht sich oft über mehrere Jahre hin und erfordert neben dem finanziellen Einsatz Geduld und Durchhaltevermögen. Wie viel die Zahnspangen für Erwachsene kosten, hängt von der Art der Zahnspange und der Behandlungsdauer ab. 

Die folgende Tabelle gibt einen groben Überblick über die durchschnittlichen Kosten der einzelnen Behandlungsmethoden:

Die Kosten im Überblick:

Zahnspangenart Kosten
Lockere Zahnspange für Erwachsene (durchsichtiger Aligner) 3.500 - 6.000 €
Feste Zahnspange 2.500 - 8.000 €
Feste unsichtbare Zahnspange (Lingualbrackets) 6.000 - 10.000 €
Retainer ab 3.000 €

 

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Jetzt Zahnzusatzversicherung abschließen und Gutschein sichern

Bei Online-Abschluss einer Zahnzusatzversicherung "ZahnGesund" erhalten Sie von uns einen Gutschein. Wie das genau funktioniert erfahren Sie hier:

  • Bei Abschluss eines ZahnGesund-Tarifs bis zum 31.03.2024
  • Ein Gutschein pro Vertrag & Versicherungsnehmer
  • Einfach & schnell - Sie erhalten Ihren Gutschein per Mail

* Teilnahmebedingungen:

  • Der Gutschein wird nur gewährt, wenn Sie beim Münchener Verein direkt auf der Homepage einen Online-Krankenversicherungsvertrag im Tarif ZahnGesund abschließen oder beantragen und der Antrag policiert wird.
  • Voraussetzungen sind, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen, für mindestens 3 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlt haben und der Vertrag im Zeitpunkt der Gewährung des jeweiligen Teilgutscheins ungekündigt ist.
  • Pro Versicherungsnehmer, unabhängig von der Anzahl der versicherten Personen und der Anzahl der geschlossenen Verträge, wird der Gutschein nur einmal gewährt.
  • Gemäß aufsichtsrechtlicher Vorgaben kann eine Gutscheingewährung nur in zwei Teilen zu je 15 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren erfolgen.
  • Sie erhalten den Amazon.de-Gutschein ausschließlich per E-Mail.

Der Münchener Verein behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (z. B. missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Gutscheingewährung auszuschließen.

Der Münchener Verein behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn sie nicht planmäßig abläuft (z. B. Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Mitarbeiter der Münchener Verein Versicherungsgruppe sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Hinweis: Amazon.de ist kein Sponsor dieser Werbeaktion. Amazon.de Gutscheine („Gutscheine“) sind für den Kauf ausgewählter Produkte auf Amazon.de einlösbar. Gutscheine dürfen nicht weiter aufgeladen, weiterveräußert oder anderweitig gegen Entgelt an Dritte übertragen werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Aussteller der Gutscheine ist die Amazon EU S.à r.l. in Luxemburg. Es gelten Einschränkungen. Die vollständigen Geschäftsbedingungen finden Sie auf: amazon.de/gc-legal. Alle Amazon ® ™ & © sind Eigentum der Amazon.com, Inc. oder verbundener Unternehmen.

  • Bei Abschluss eines ZahnGesund-Tarifs bis zum 31.03.2024
  • Ein Gutschein pro Vertrag & Versicherungsnehmer
  • Ein Gutschein, der immer passt – einlösbar in über 500 Shops
  • Einfach & schnell - Sie erhalten Ihren Gutschein per Mail

*Teilnahmebedingungen:

  • Der Gutschein wird nur gewährt, wenn Sie beim Münchner Verein direkt auf der Homepage einen Online-Krankenversicherungsvertrag im Tarif ZahnGesund abschließen oder beantragen und der Antrag policiert wird.
  • Voraussetzungen sind, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen, für mindestens 3 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlt haben und der Vertrag im Zeitpunkt der Gewährung des jeweiligen Teilgutscheins ungekündigt ist.
  • Pro Versicherungsnehmer, unabhängig von der Anzahl der versicherten Personen und der Anzahl der geschlossenen Verträge, wird der Gutschein nur einmal gewährt.
  • Gemäß aufsichtsrechtlicher Vorgaben kann eine Gutscheingewährung nur in zwei Teilen zu je 15 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren erfolgen.
  • Sie erhalten den WunschGutschein.de-Gutschein ausschließlich per E-Mail.

Der Münchener Verein behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (z. B. missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Gutscheingewährung auszuschließen.

Der Münchener Verein behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn sie nicht planmäßig abläuft (z. B. Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Mitarbeiter der Münchener Verein Versicherungsgruppe sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

1 Die detaillierte und vollständige Leistungsbeschreibung der genannten Tarife entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

mit 170€ PZR 

3 jährliche Gesammtsumme liegt bei 456,00 €, bei Auswahl des ZahnGesund 85+ mit jährlicher Zahlweise reduziert sich der Gesamtbeitrag um 3% bzw. auf 442,32 €.

4 Berechnung basiert auf der jährlichen Zahlweise des Tarifs 578 mit 442,32 €.

5 80% der Maßnahme nach Kassenrichtlinie bei KIG 3-5.

6 100% der Restkosten bei Kindern. Bei Erwachsenen keine GKV-Leistung, daher Abzug 35% bis zu einem Höchsterstattungsbetrag 2.500 €.

7 Nur bei medizinischer Notwendigkeit. Ohne Kassenleistung mit 35% Abzug.

8 Erst nach Prüfung der Berechnungsfähigkeit. Erfolgt im Rahmen der Kieferorthopädie mit dem Höchsterstattungsbetrag von 2.500 €.

Bildnachweis: 

Bild von fotolia/Adobe Stock: stock.adobe.com; ©Hope