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Ihre Fragen zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge

Ja, dies ist möglich und bietet dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer viele Vorteile. Bitte beachten Sie aber die gültigen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen usw..

Bis zum Ende einer vereinbarten Rentengarantiezeit wird die laufende Rente an den versorgungsberechtigten Hinterbliebenen weitergezahlt. Eine Kapitalauszahlung ist aus steuerlichen Gründen nicht möglich.

Als Hinterbliebene kommen in Frage:

  • Der Ehepartner oder
  • Ein benannter Lebenspartner
  • Leibliches bzw. adoptiertes Kind (längstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Kindes)


Ist kein Hinterbliebener vorhanden, ist die Leistung an Dritte auf einmalig maximal 8.000 Euro begrenzt (übliche Beerdigungskosten).

Bei Einschluss einer Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung (HZV) beginnt die Auszahlung der Hinterbliebenenrente sofort.

Selbstverständlich ist die Direktversicherung auch für Ihre(n) Lebenspartner/in da, falls Ihnen etwas zustößt. Bei einem Todesfall der versicherten Person in der Ansparphase wird das gesamte Vertragsguthaben in Form einer lebenslangen Rente an den versorgungsberechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt.

Ja, da die Abschlusskosten verteilt werden, ist beim Münchener Verein bereits nach einem Monat Vertragslaufzeit eine Beitragsfreistellung möglich. So hat der versicherte Arbeitnehmer die notwendige Flexibilität auf besondere persönliche oder berufliche Situationen zu reagieren.

Bereits ab 10 € Monatsbeitrag kann sich jeder eine staatlich geförderte Altersvorsorge leisten. Sie können Ihre Beiträge laufend entrichten oder einen Einmalbeitrag ab 2.000 € vereinbaren.

Bei der Leistungsauszahlung haben Sie als Kunde des Münchener Verein volle Flexibilität. Bis zum letzten Tag vor Rentenbeginn können Sie die Auszahlungsform bestimmen. So können Sie neben der Rentenzahlung sowohl eine volle Kapitalabfindung als auch eine teilweise Kapitalabfindung in Höhe von bis zu 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals wählen. Bei einer teilweisen Kapitalabfindung wird aus dem verbleibenden Kapital eine Rente gebildet.

Bereits ab 10 € Monatsbeitrag kann sich jeder eine staatlich geförderte Altersvorsorge leisten. Sie können Ihre Beiträge laufend entrichten oder einen Einmalbeitrag ab 2.000 € vereinbaren.

Der Staat möchte sicherstellen, dass die BasisRente (Rürup-Rente) ausschließlich der Altersversorgung dient. Daher orientiert sie sich eng an den Prinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung. 

  • Eine Auszahlung ist nur als monatliche Rente möglich, eine Kapitalauszahlung kann nicht gewählt werden
  • Die BasisRente kann frühestens ab dem 62. Lebensjahr in Anspruch genommen werden
  • Der Vertrag kann nicht beliehen, abgetreten oder vererbt werden

Der Vorteil dabei ist, dass die Bezüge in Ihrem eigenen Interesse sichergestellt sind. Daher sind Ihre Beiträge auch bei Insolvenz geschützt und Bürgergeld-sicher.

Damit die steuerliche Förderung möglich ist, kann man die BasisRente nur für sich selbst abschließen. Hier gilt: Versicherungsnehmer = Versicherte Person = Beitragszahler und natürliche Person.

Beiträge

Seit 2023 können die Beiträge der BasisRente (Rürup-Rente) zu 100 % von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Ehepaare können 2024 einen Beitrag von bis zu 55.130 € und Ledige bis zu 27.566 € geltend machen.

BasisRente

Die Rentenzahlungen werden wie die gesetzliche Altersrente besteuert. Der Besteuerungsanteil hängt vom Rentenbeginn ab und beträgt 2024 84 %. Der volle Besteuerungsanteil wird erst 2058 erreicht. Der erreichte Besteuerungsanteil bleibt ein Leben lang gleich. Hohe Freibeträge und ein geringerer Steuersatz als im Erwerbsleben wirken sich dann vorteilhaft aus.

 

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