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Beitragsanpassung (BAP)

  • Beitragsanpassung in der Krankenversicherung
  • Beitragsanpassung in der Pflegeversicherung (PPV)

Allgemeine Informationen zur Beitragsanpassung

Sie haben Ihre Unterlagen zur Beitragsanpassung erhalten. Viele Informationen müssen aus rechtlicher Sicht aufgeführt werden. Manches kann auf Anhieb nicht nachvollzogen werden oder wirft Fragen auf. Aus diesem Grund haben wir für Sie eine Informationsseite zur BAP erstellt.

Seit Gründung des Münchener Verein vor mehr als hundert Jahren haben wir versucht, alle von unseren Kunden gestellte Fragen rund um die Beitragsanpassung zu beantworten. Der folgende „Katalog“ ist dabei entstanden. Eventuell kann er Ihnen schon die eine oder andere Frage beantworten. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte über die im Anschreiben angegebene Telefonnummer. Unser Service-Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Änderungen der Tarifbedingungen durch Anhebung der Selbstbehalte

Die Beitragsanpassung hat in einigen Tarifen auch eine Änderung der Selbstbehalte (SB) erforderlich gemacht. Ob Ihr Tarif davon betroffen ist, entnehmen Sie bitte Ihrem Nachtragsschein. In der Anlage von diesem ist auch eine Übersicht aller Selbstbehaltsänderungen. Dort finden Sie Ihren Tarif wieder als auch die Information ob er in der Variante Bisex oder Unisex geführt wird.

Als ‚Unisex‘ bezeichnet man Krankenversicherungstarife, deren Beiträge geschlechtsunabhängig kalkuliert werden. Seit dem 21. Dezember 2012 sind alle neu abgeschlossenen Versicherungsverträge Unisex-Tarife. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) darf das Geschlecht, im Gegensatz zu anderen Faktoren, nicht mehr berücksichtigt werden. In einem Unisex-Tarif erhalten Männer und Frauen - bei ansonsten gleichen Voraussetzungen - für den gleichen Beitrag gleiche Leistungen.

Vor dem 21.12.2012 wurden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung geschlechtsabhängig kalkuliert. Bei den als Bisex bezeichneten Tarifen ergaben sich für Frauen und Männer bei ansonsten gleichen Voraussetzungen unterschiedliche Beiträge. Versicherungsnehmer, die bereits vor dem 21. Dezember 2012 versichert waren, haben das Recht, in den bisherigen Bisex-Tarifen versichert zu bleiben. Alternativ können sie in einen gleichartigen Unisex-Tarif wechseln. Einen Wechsel aus Unisex- in Bisex-Tarife hat der Gesetzgeber ausgeschlossen.

Nachfolgend haben wir die geänderten Tarifbedingungen aufgeführt.

Krankheitskosten-Vollversicherung Tarif BONUS CARE CLASSIC SB 
Die Änderung des SB betrifft Frauen in der Tarifstufe 866 in der Variante Bisex 

Krankheitskosten-Vollversicherung Tarif BONUS CARE CLASSIC SB
Die Änderung des SB betrifft Erwachsene in der Tarifstufe 866 in der Variante Unisex.

Was sind die häufigsten Kundenanfragen zur Beitragsanpassung?

Wir haben unseren Außendienst gefragt

Der Münchener Verein stellt sich vor

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