
Ihre Fragen rund um die private und betriebliche Haftpflichtversicherung
Muss ich als Eigentümer einer Immobilie immer eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen?
Nein, das ist nicht immer Fall. Als Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses haben Sie Versicherungsschutz über Ihre private Haftpflichtversicherung.
Anders sieht dies aus, wenn Sie Ihr Ein- oder Mehrfamilienhaus vermieten. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie springt dann ein, wenn Sie als Eigentümer fahrlässig Ihre sogenannten Sorgfaltspflichten verletzt haben. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn im Winter ein Passant auf dem ungeräumten Gehweg vor Ihrem Haus stürzt und sich verletzt.
Deckt die Privat-Haftpflichtversicherung auch Gefälligkeitshandlungen ab?
Wenn Sie sich für die Tarifvariante Komfort bzw. Optimal unserer privaten Haftpflichtversicherung entscheiden, kommen wir für den entstandenen Schaden auf und Sie sind in diesem Fall auf der sicheren Seite. In der Variante Kompakt ist die Absicherung von Gefälligkeitshandlungen gegen Zuschlag möglich.
Welche Haftpflichtbestimmungen gelten für Tierhalter?
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