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Ihre Fragen zur Baufinanzierung sowie zur Absicherung Ihres Hausrats und Ihrer Immobilie

Was gehört zum Wohngebäude?
Neben dem Haus sind das zum Beispiel Garagen, Rollläden, Photovoltaikanlagen oder Zäune. Auch zugehörige Carports und weitere Grundstücksbestandteile wie Garten, Überdachungen, Pergolen usw. gehören dazu.
Sind durch die Hausratversicherung des Münchener Verein nur Gegenstände "zu Hause" geschützt?

Nein, selbstverständlich genießen Sie Versicherungsschutz rund um die Uhr. Ihre persönlichen Gegenstände sind an auch folgenden Orten geschützt:

  • Unterwegs auf Reisen, im Hotel oder in der Ferienwohnung
  • Persönliche Gegenstände an Ihrem Arbeitsplatz
  • Besonders wertvolle Dinge, die Sie in einem Bankschließfach aufbewahren
  • Dinge und Gegenstände, die Sie in Reparatur gegeben haben
Was fällt unter den Begriff Hausrat?
Unter Hausrat werden grundsätzlich alle Gegenstände zusammengefasst, die in einem Haushalt zur Einrichtung vorhanden sind, bzw. im Alltag zum Ge- und Verbrauch genutzt werden. Die folgenden Beispiele machen den abstrakten Begriff etwas anschaulicher:
  • Einrichtung: Möbel, Bücher, Bilder, Dekorationsartikel, Geschirr, Balkon- und Gartenmöbel, CDs
  • Elektronische Geräte: Fernseher, Computer, Gartengeräte, Waschmaschine, Küchengeräte, Sportgeräte
  • Textilien: Kleidung, Decken, Kissen, Vorhänge, Wertsachen Schmuck, Bargeld, Sparbücher, Dokumente
Was ist ein Unterversicherungsverzicht?
Bei einem Unterversicherungsverzicht wird der Wert der Einrichtung pauschal anhand der Wohnfläche berechnet. Die Versicherungssumme bei einem Unterversicherungsverzicht wird beim Münchener Verein wie folgt berechnet: Versicherungssumme = Quadratmeterzahl der Wohnfläche x 650 Euro pro qm.

 

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