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Bild eines Kindes mit gebrochenem Arm.

Private Unfallversicherung für Kinder

Jedes Kinderabenteuer sicher begleitet

  • Bis zu 125.000 € Invaliditätsleistung für Ihr Kind
  • Erhöhte Invaliditätsgrade für Kinder
  • Weltweit und rund um die Uhr
  • Bei Sport-, Freizeit- und Schulunfällen
  • Begleitung und Unterstützung nach einem Unfall

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Warum ist eine Unfallversicherung für Kinder sinnvoll?

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Ihrem Kind wichtigen Schutz – doch nur in Kindergarten, Schule oder Hort. Die Realität zeigt: Die meisten Unfälle passieren im Alltag, zu Hause, beim Spielen im Garten, auf dem Spielplatz oder beim Sport. Von einem Sturz vom Fahrrad über eine Verletzung beim Klettern bis hin zu Zeckenbissen mit Folgen wie Borreliose oder einer Vergiftung. Die umfassende private Unfallversicherung schützt Ihr Kind – rund um die Uhr und weltweit, egal wo und wann etwas passiert. Sie sichert die finanzielle Stabilität Ihrer Familie und bietet Ihnen im Ernstfall die notwendige Unterstützung, damit Ihr Kind die bestmögliche Genesung erhält.

  • Umfassender Schutz für Ihr Kind: Nicht nur bei typischen Stürzen, sondern auch bei vielen anderen Situationen – zum Beispiel, wenn Ihr Kind eine Infektion durch Zeckenstich erleidet oder etwas Falsches verschluckt.
  • Sichere Zukunft trotz bleibender Folgen: Wenn ein Unfall das Leben Ihres Kindes dauerhaft verändert, sorgen wir für die nötige finanzielle Unterstützung, damit Sie sich voll auf Therapien konzentrieren oder Ihr Zuhause anpassen können.
  • Schnelle Hilfe nach dem Unfall: Wir sind sofort für Sie da und übernehmen wichtige Kosten wie Rettungseinsätze, ein Krankenhaustagegeld oder eine Soforthilfe, wenn Ihr Kind schwerer verletzt ist.
  • Im Krankenhaus an der Seite Ihres Kindes: Muss Ihr Kind (bis 14 Jahre) ins Krankenhaus, unterstützen wir Sie finanziell, damit Sie bei ihm übernachten können (Rooming-In).
  • Lernhilfe nach dem Unfall: Wenn Ihr Kind wegen eines Unfalls die Schule verpasst, übernehmen wir die Kosten für Nachhilfe.

Was ist eine private Unfallversicherung für Kinder?

Eine private Unfallversicherung für Kinder bietet Ihrem Kind 24 Stunden am Tag und weltweit finanziellen Schutz. Sie greift bei Unfällen in der Freizeit, zu Hause oder im Urlaub – und ergänzt zudem den oft begrenzten Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, zum Beispiel im Kindergarten oder in der Schule. Sollte ein Unfall dauerhafte Folgen (Invalidität) für Ihr Kind haben, erhalten Sie eine Kapitalleistung, um die Zukunft finanziell abzusichern. Zusätzlich werden wichtige Kosten für Behandlungen, Therapien, Reha oder kosmetische Operationen übernommen. So geben Sie Ihrem Kind und Ihrer Familie die nötige Sicherheit und finanzielle Unabhängigkeit, um nach einem Unfall bestmöglich versorgt zu sein.

Basis Kinder

Leistungen

  • bis 125.000 € bei Invalidität
  • bis 40.000 € kosmetische Operation

Weitere Vorteile

  • Assistance-Leistung
  • Infektionen (Tier und Insekten)
  • keine Gesundheitsfrage
  • weltweiter Schutz
ab 2,95 €
Jetzt abschließen

Unfallversicherung - Ihre Vorteile beim Münchener Verein

  • Rundum-Schutz für kleine Entdecker: Egal, ob im Kindergarten, in der Schule, beim Spielen, Sport oder im Urlaub – wir sind 24 Stunden am Tag für Ihr Kind da.
  • Finanzielle Rückendeckung, die wirklich hilft: Wir unterstützen Sie finanziell, zum Beispiel bei dauerhaften Beeinträchtigungen Ihres Kindes, Krankenhausaufenthalten oder nötigen Anpassungen zu Hause, damit Ihr Kind bestmöglich versorgt ist.
  • Wir sind auch mit Rat und Tat an Ihrer Seite: Neben finanzieller Hilfe packen wir auch bei der Organisation an – ob Arzttermine, Spezialisten für Ihr Kind oder Unterstützung im Familienalltag nach einem Unfall.
  • Passt perfekt zu Ihrer Familie: Wählen Sie den Schutz, der genau zu den Bedürfnissen Ihres Kindes und Ihrem Budget passt.
  • Ganz unkompliziert für Sie: Bis zu einer bestimmten Summe stellen wir keine Gesundheitsfragen, damit der Abschluss schnell und einfach geht.
  • Viele Extras, die das Familienleben leichter machen: Von Komageld über Schmerzensgeld für Ihr Kind bis hin zur Kinderbetreuung, wenn Sie sich um Ihr verunfalltes Kind kümmern müssen – wir denken an vieles, damit Sie als Eltern entlastet werden.

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Ihrem Kind einen wichtigen Grundschutz, aber dieser ist leider begrenzt. Sie greift, wenn Ihrem Kind auf dem direkten Weg zum oder im Kindergarten, in der Schule oder im Hort etwas zustößt. Das ist ein wichtiger Pfeiler, der von den Einrichtungen getragen wird.
Doch Hand aufs Herz: Wo toben, spielen und entdecken Kinder den Großteil ihrer Zeit? Zuhause im Wohnzimmer, auf dem Spielplatz, beim Fahrradfahren im Garten, beim Sport im Verein oder im Familienurlaub! Genau in diesen Momenten – also die meiste Zeit des Tages – ist Ihr Kind durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht geschützt.

Hier kommt die private Unfallversicherung für Kinder ins Spiel. Sie bietet Ihrem Kind eine wichtige finanzielle Absicherung, die die finanziellen Folgen eines Unfalls 24 Stunden am Tag und überall auf der Welt abfedert. Egal ob beim Klettern auf Bäume, beim ersten Sprung vom Trampolin, beim Fußballspielen mit Freunden oder beim Ausflug in den Ferien – die private Unfallversicherung schützt Ihr Kind genau dort, wo die gesetzliche Absicherung endet. Sie ist daher eine unverzichtbare Ergänzung, um Ihre Familie umfassend vor den finanziellen Folgen zu bewahren, sollte Ihrem kleinen Entdecker mal etwas passieren.


Unfallversicherung - Leistungen im Vergleich

  Basis Kinder ab 2,95 €
125.000 €

Die maximale Summe, die die Versicherung bei Invalidität im Schadenfall zahlt.

25.000 €

Der Betrag, der maximal im Versicherungsfall ausgezahlt wird.

500%

Höhere Progression bedeutet höhere Auszahlung im Schadensfall und damit mehr finanzielle Sicherheit.

Nein

Ein fester Betrag pro Tag, der bei einem Krankenhausaufenthalt und für die gleiche Dauer auch als Genesungsgeld nach dem Krankenhausaufenthalt gezahlt wird.

Nein

Die Summe, die die Versicherung im Todesfall an die Hinterbliebenen auszahlt.

Gesundheitsfragen Gesundheitsfragen Nein
Weltweiter Schutz Weltweiter Schutz Ja
Heilverfahrensbegleitung Heilverfahrensbegleitung bis 20.000 €
Ja

Persönliche Unterstützung durch einen Reha-Manager, z.B. bei der Organisation von Reha-Maßnahmen, der medizinischen Beratung oder der beruflichen Wiedereingliederung.

Ja

Unterstützung im persönlichen Bereich, z.B. Fahrdienste zu Ärzten und Behörden, Menüservice, Haushaltshilfe oder Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger.

40.000 €

Zur Behebung unfallbedingter Beeinträchtigungen des äußeren Erscheinungsbildes (inkl. natürliche Zähne, exkl. künstliche Zähne), wenn sie durch einen Arzt nach Abschluss der Heilbehandlung und innerhalb von 3 Jahren (Erwachsene) bzw. vor dem 21. Lebensjahr (Minderjährige) erfolgen, sofern keine anderweitige Kostenübernahme durch Dritte besteht.

Ja

10 %, maximal 10.000 €.

Nein

Bei unfallbedingtem Koma zahlen wir ab dem 8. Tag, maximal 6 Wochen, zusätzlich ein Komageld in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes.

Ja

wie z.B. bei Verrenkung von Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule oder Riss/Zerrung an Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule

Ja

wie z.B. Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche.

Psychische Erkrankung durch Unfall Psychische Erkrankung durch Unfall Ja
Ja

Unfreiwilliges Ertrinken, Ersticken oder ein tauchtypischer Gesundheitsschaden (z.B. Caissonkrankheit, Trommelfellverletzung) unter Wasser. Versicherungsschutz besteht außerdem bei Gesundheitsschäden durch unfreiwilligen Flüssigkeits- oder Nahrungsentzug.

Ja

Versicherungsschutz besteht bei einer Infektion durch einen Erreger (z.B. auch durch Tierbisse oder Insektenstiche).

bis 40.000 €

Im ersten Jahr nach einem Unfall ist der Selbstbehalt für Behandlungs- und Heilmittelkosten abgedeckt.

50.000 €

Neugeborene und adoptierte Kinder (unter 14) sind ab Geburt/Adoption ein Jahr beitragsfrei mitversichert (Invaliditätsschutz 50.000 Euro). Bei beitragspflichtiger Aufnahme bleibt dieser Schutz zusätzlich bis zum 1. Geburtstag bestehen.

Ja

Bei unfallbedingten Kopfverletzungen erhöht sich die Invaliditätsleistung um 10%, wenn ein geeigneter Helm bei ausgewählten Sportarten und ehrenamtlichen Einsatzkräften getragen wurde.

Wenn während der Gültigkeit des Vertrags ein selbst genutztes Wohneigentum erstmalig erworben oder gebaut wird.

Tarif und Bedingungen Tarif und Bedingungen Basis Kinder (pdf)
Ihr Monatsbeitrag ab 2,95 € pro Monat
Jetzt abschließen

Unfallversicherung - was ist versichert?

Das ist versichert:

  • Unfälle weltweit
  • Dauerschäden durch äußere Einwirkung
  • Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung und Eigenbewegung
  • Vergiftungen und Infektionen
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten für zusätzliche Heimfahrt oder Unterbringung bei Unfall im Ausland (für mitreisende minderjährige Kinder und Partner)
  • Medizinisch notwendige, ärztlich angeordnete Flugrückholung aus dem Ausland bis maximal 30.000 Euro.Unfälle durch Bewusstseinsstörung
  • Unfälle im Ausland: Zahlung Auslandskrankenhaustagegeld

Das ist nicht versichert:

  • Grundsätzlich keine Ereignisse die nicht unter den Unfallbegriff fallen (Krankheiten)
  • Unfälle durch Übermüdung
  • Bandscheibenschäden
  • Sportarten mit Renncharakter
  • Unfälle bei Straftaten

Unsere Produkthighlights:

  • Erhöhte Invaliditätsleistung bei Kinder
  • Haushaltshilfe, Kinderbetreuung, Nachhilfe
  • Finanzielle Absicherung: Invaliditätsleistung
  • Heilverfahrensbegleitung durch einen Reha-Manager. TOP Leistung ob mit Kinder im Ausland oder zu Hause. Auch wichtig für Zweitmeinungen nach einem Unfall und zügige Vermittlung in Folgeeinrichtungen zur schnellen Genesung
  • Sofortleistung: Bis zu 20.000 € bei schweren Verletzungen
  • Kosmetische Operationen: Bis zu 40.000 €
  • 10% höhere Invaliditätsleistung beim Tragen eines Helms bei sportlichen Aktivitäten und bei ehrenamtlichen Einsätzen
  • Update-Garantie: Profitieren Sie von Leistungsverbesserungen
  • Extra-Leistungen bei Rooming-In.

Wann greift eine Unfallversicherung – Fallbeispiele

Grafik eines weinenden Kindes, das vom Klettergerüst gestürzt ist.

Sturz vom Klettergerüst

Beim Spielen auf dem Spielplatz stürzt ein Kind unglücklich vom Klettergerüst und bricht sich ein Bein. Die Unfallversicherung unterstützt mit der Organisation einer Haushaltshilfe und Kinderbetreuung, wenn die Eltern sich um das Kind kümmern müssen.

Grafik eines weinenden Kindes nach einem Fahrrad-Zusammenstoß.

Fahrradunfall auf dem Nachhauseweg

Ein Kind wird beim Fahrradfahren von einem anderen Radfahrer touchiert und stürzt. Dabei erleidet es eine Gehirnerschütterung. Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten für den notwendigen Zahnersatz oder kosmetische Operationen.

Grafik eines Kindes, das einen Marshmallow an einem Feuer erhitzt.

Verbrennung am Lagerfeuer

Beim Rösten von Marshmallow am Lagerfeuer erleidet ein Kind schwere Verbrennungen an der Hand.

Grafik eines Kindes, das eine Flasche mit giftigem Inhalt öffnet.

Vergiftung durch Reinigungsmittel

Ein Kleinkind greift unbeaufsichtigt zu Reinigungsmitteln, schluckt diese versehentlich und erleidet eine Vergiftung.

Grafik eines Kindes, das neben einem Pool ausrutscht und stürzt.

Unfall beim Schwimmen im Urlaub

Im Auslandsurlaub rutscht ein Kind am Pool aus und bricht sich den Arm.

Grafik eines weinenden Kindes, das beim Fußballspielen gestürzt ist.

Umknicken beim Toben

Ein Kind knickt beim Spielen auf dem Rasen um und verletzt sich schwer am Fuß.

Grafik eines weinenden Kindes mit blutigem Knie.

Sturz auf dem Schulhof

Wenn ein Kind beim Fangenspielen auf dem Schulhof außerhalb der Schulzeit oder einer schulischen Veranstaltung unglücklich stolpert und sich das Schlüsselbein bricht, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Grafik eines Kindes, das weinend auf einem Teppich sitzt.

Sturz im Wohnzimmer

Ein Kind stolpert beim Spielen über den Teppich im Wohnzimmer und bricht sich die Schulter. Während die Eltern mit der Pflege des Kindes stark eingebunden sind, zahlt die Unfallversicherung, wenn nötig, für eine Haushaltshilfe, Essen auf Rädern und Taxifahrten zu Therapien und Ärzten.


Leistungen der Unfallversicherung

Ein Unfall kann jeden treffen und weitreichende Folgen haben – gesundheitlich wie finanziell. Mit einer Unfallversicherung sichern Sie sich umfassend ab und erhalten im Falle eines Unfalls die notwendige finanzielle Unterstützung. Wir sind für Sie da – von der Invaliditätsleistung über die Kostenübernahme für kosmetische Operationen bis hin zur Unterstützung im Haushalt.

Zu den Tarifen


Sind Kinderunfälle unerwartet häufig, wiederholt und stationär?

Eltern wünschen sich für ihre Kinder nur das Beste: Gesundheit, Freude und eine unbeschwerte Entwicklung. Doch die Realität zeigt, dass Kinderabenteuer leider auch Risiken bergen. Viele denken bei Kinderunfällen an kleine Schürfwunden, aber die wahren Zahlen erzählen oft eine andere Geschichte, wie die KiGGS Welle 2 Studie aufzeigt. Mit einer privaten Unfallversicherung sichern Sie Ihr Kind umfassend ab: Sie deckt nicht nur finanzielle Aspekte bei teils schweren oder wiederholten Verletzungen ab, sondern bietet Eltern auch konkrete Vorteile wie Rooming-In, selbst wenn die gesetzliche Versicherung nicht greift.

Jedes 6. Kind betroffen

Innerhalb von nur einem Jahr mussten fast 17 % aller Kinder aufgrund eines Unfalls ärztlich behandelt werden.

Klinikaufenthalt oft notwendig

Wenn es nach einem Unfall ins Krankenhaus geht, ist die Lage oft gravierender als gedacht: Jedes achte verunfallte Kind muss sogar mindestens eine Nacht dort verbringen.

Oft kein Einzelfall

Für fast 5 % der Kinder war ein Unfall innerhalb eines Jahres keine Ausnahme –Kinder erleiden gleich drei oder mehr Unfälle pro Jahr.


Entdecken Sie die gesamte Welt der privaten Unfallversicherung

Sie haben hier bereits wertvolle Informationen zum Unfallschutz für Kinder erhalten. Für ein noch umfassenderes Bild, detaillierte Leistungsbeschreibungen oder wenn Sie sich über den Schutz für weitere Familienmitglieder informieren möchten, bieten wir Ihnen gerne darüber hinaus weitere Informationen und Details an.

Zur privaten Unfallversicherung
 


Weitere Fragen und Antworten zur privaten Unfallversicherung

In der privaten Unfallversicherung für Kinder bedeutet Invalidität, dass Ihr Kind nach einem Unfall eine bleibende Einschränkung hat, die seine körperlichen oder geistigen Fähigkeiten auf lange Sicht beeinflusst. "Dauerhaft" heißt dabei, dass sich diese Beeinträchtigung voraussichtlich länger als drei Jahre nicht bessert.

Die finanziellen Folgen eines Unfalls, wie z.B. Umbau von Wohnungen, Häusern mit Rampen und Liften, Umbauten eines KFZ usw.

Eine Unfallversicherung deckt die finanziellen Folgen von Unfällen ab. Das können Invaliditätszahlungen, Kosten für kosmetische Operationen, Bergungskosten, Genesungsgeld aber auch weitere im Versicherungsschein festgehaltene Leistungen wie Komageld, Schmerzensgeld oder Rooming-in sein. 

Wenn sich Ihr kleiner Entdecker beim Spielen, zum Beispiel bei einem Sturz vom Klettergerüst am Spielplatz oder einem unglücklichen Sprung vom Sofa, unabsichtlich einen Knochen bricht – auch durch eine eigene Bewegung ist das abgesichert. Zudem gibt es Unterstützung bei der Genesung mit bis zu 20.000 € für Reha-Maßnahmen, Übernahme von Kosten für kosmetische Operationen bis zu 40.000 € und eine schnelle Zahlung von bis zu 10.000 € bei sehr schweren Brüchen.

Wenn Sie nur Ihr Kind versichern, läuft der spezielle "Kinder-Tarif" der privaten Unfallversicherung bis zu dem Zeitpunkt, an dem Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Danach wird die Versicherung auf einen Erwachsenentarif umgestellt, außer das Kind befindet sich noch in einer weiterführenden Schul- und Studiumsausbildung oder Ausbildung.

Die Unfallversicherung für Ihr Kind zahlt, wenn Ihr Kind weltweit und rund um die Uhr bei einem Unfall verletzt wird. Das kann in der Freizeit, zu Hause, im Urlaub, im Kindergarten oder in der Schule passieren – die Versicherung hilft immer dann, wenn der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht ausreicht. Sie sorgt für finanzielle Unterstützung bei bleibenden gesundheitlichen Schäden (Invalidität), aber auch bei notwendigen Behandlungen, Therapien, Reha-Maßnahmen oder Schönheitsoperationen. Auch besondere Situationen wie Vergiftungen, Infektionen oder Verletzungen durch ungewöhnlich starke Anstrengung sind mitversichert – zum Beispiel, wenn sich Ihr Kind beim Abstützen eines schweren Gegenstandes ein Gelenk verrenkt oder sich bei einem Klimmzug einen Muskel zerrt.

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