Gliedertaxe in der privaten Unfallversicherung: So wird Ihre Invaliditätsleistung berechnet
Die Gliedertaxe ist ein zentraler und oft unterschätzter Bestandteil Ihrer privaten Unfallversicherung. Sie legt fest, wie dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen nach einem Unfall bewertet werden. Diese Bewertung ist entscheidend für die Berechnung Ihrer individuellen Invaliditätsleistung und somit für Ihre finanzielle Absicherung. Erfahren Sie in diesem Ratgeber, wie die Gliedertaxe funktioniert und warum ihre genaue Kenntnis unerlässlich ist.
- Die Gliedertaxe ist die zentrale Tabelle der privaten Unfallversicherung zur Bestimmung des Invaliditätsgrads und Grundlage der Invaliditätsleistung.
- Die Invaliditätsleistung wird durch Multiplikation des Invaliditätsgrads mit der Versicherungssumme berechnet.
- Die Progression erhöht die Auszahlung bei hohen Invaliditätsgraden für optimalen Schutz.
Was ist die Gliedertaxe? Definition und Grundlagen
Die Gliedertaxe ist eine festgelegte Tabelle in der privaten Unfallversicherung, die für einzelne Körperteile oder Sinnesorgane bestimmte Invaliditätsgrade in Prozent vorsieht. Ihre Hauptfunktion ist es, die Schwere einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung nach einem Unfall objektiv zu bewerten. Sie dient somit als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Invaliditätsleistung, die Ihnen im Falle einer dauerhaften Invalidität nach einem Unfall zusteht.
Anders als in der privaten Unfallversicherung kommt die Gliedertaxe in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht zur Anwendung. Dort wird die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nach einem Arbeits- oder Wegeunfall beurteilt, was sich von der Invaliditätsleistung der privaten Versicherung unterscheidet.
Wie funktioniert die Gliedertaxe? Berechnung der Invaliditätsleistung
Die Gliedertaxe ist der Schlüssel zur Berechnung vom Invaliditätsgrad und damit der Invaliditätsleistung Ihrer Unfallversicherung. Sie enthält eine detaillierte Liste von Körperteilen und Sinnesorganen, denen jeweils feste Prozentwerte für den Fall ihres vollständigen Verlusts oder ihrer vollständigen Funktionsunfähigkeit zugeordnet sind. Diese Prozentwerte stellen den Invaliditätsgrad dar.
Tritt nach einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung ein, wird der Invaliditätsgrad anhand dieser Invaliditätsgrad-Tabelle der Gliedertaxe bestimmt. Anschließend wird dieser Grad mit der in Ihrer Police vereinbarten Invaliditätssumme multipliziert.
Die Formel für die Berechnung der Invaliditätsleistung ist dabei denkbar einfach:
Invaliditätsleistung = Vereinbarte Invaliditätssumme × Invaliditätsgrad (gemäß Gliedertaxe)
Das bedeutet: Je höher die vereinbarte Invaliditätssumme und je höher der durch die Gliedertaxe festgelegte Invaliditätsgrad, desto höher fällt die einmalige Kapitalzahlung aus.
Was ist der Unterschied: Gliedertaxe und Progression?
Im Bereich der privaten Unfallversicherung sind die Gliedertaxe und die Progression zwei entscheidende Bausteine, die die Höhe Ihrer Versicherungsleistung im Falle einer dauerhaften Invalidität maßgeblich beeinflussen. Sie wirken auf unterschiedliche Weise, ergänzen sich aber optimal, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.
Die Gliedertaxe
Die Gliedertaxe ist eine standardisierte Liste, die festlegt, wie viel Prozent Invalidität für den vollständigen Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile oder Sinnesorgane angesetzt wird. Sie dient als Bemessungsgrundlage für den Invaliditätsgrad nach einem Unfall.
Einige Beispiele aus der Gliedertaxe des Münchener Verein (UnfallSchutz Komfort) für den vollständigen Verlust oder die Funktionsunfähigkeit:
- Arm: 80%
- Hand: 70%
- Daumen: 30%
- Zeigefinger: 20%
- Bein über der Mitte des Oberschenkels: 80%
- Fuß: 55%
- Auge: 60%
- Gehör auf einem Ohr: 40%
Bei einem Teilverlust oder einer teilweisen Funktionsbeeinträchtigung wird der entsprechende Teil des genannten Invaliditätsgrades angesetzt. Der Invaliditätsgrad ist direkt mit der vereinbarten Invaliditätssumme verknüpft: Wenn Sie beispielsweise einen Invaliditätsgrad von 20% haben und Ihre Invaliditätssumme 100.000 € beträgt, erhalten Sie 20.000 €.
Gliedertaxe Tabelle
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen beispielhaft, welche Invaliditätsgrade der Münchener Verein für den vollständigen Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit der genannten Körperteile oder Sinnesorgane im Tarif „Unfallschutz Komfort ansetzt. Diese Werte sind maßgeblich für die Berechnung Ihrer Invaliditätsleistung.
Progression in der Unfallversicherung
Während die Gliedertaxe den Invaliditätsgrad bestimmt, sorgt die Progression in der Unfallversicherung dafür, dass sich die Auszahlung bei höheren Invaliditätsgraden vervielfacht. Die Progression ist eine Vereinbarung im Versicherungsvertrag, die festlegt, dass die vertraglich vereinbarte Invaliditätssumme nicht linear, sondern überproportional ausgezahlt wird, sobald ein bestimmter Invaliditätsgrad überschritten wird.
Beispiel mit 500% Progression:
Angenommen, Sie haben eine Versicherungssumme von 100.000 € vereinbart.
- Bei einem geringeren Invaliditätsgrad (z.B. 25%) erhalten Sie 25.000 € (25% von 100.000 €).
- Bei einem hohen Invaliditätsgrad, beispielsweise bei 100% Invalidität, würde die Auszahlung dank der 500% Progression auf bis zu 500.000 € ansteigen können. Die genaue Staffelung, ab welchem Invaliditätsgrad die Progression in welchem Umfang greift, ist tarifabhängig.
Die Progression stellt somit sicher, dass Sie gerade bei schwerwiegenden Unfällen mit hoher Invalidität finanziell optimal abgesichert sind, da die Kosten für Umbaumaßnahmen, Pflege oder den Verlust des Einkommens dann besonders hoch sein können.
Warum die Kombination wichtig ist
Die Kombination aus einer klar definierten Gliedertaxe und Progression ist entscheidend für einen leistungsstarken Unfallschutz. Die Gliedertaxe schafft Transparenz bei der Bewertung des Invaliditätsgrades für definierte Verletzungen. Die Progression vervielfacht diese Leistung deutlich, wenn die Invalidität besonders schwerwiegend ist, und bietet Ihnen damit umfassenden Schutz auch bei extremen Unfallfolgen.
Beispiele aus der Praxis: So wirkt sich die Gliedertaxe auf die Auszahlung aus
Um das abstrakte Konzept der Gliedertaxe greifbar zu machen, betrachten wir konkrete Fallbeispiele. Die Höhe der Auszahlung hängt dabei immer von der in Ihrem Vertrag vereinbarten Invaliditätssumme ab. Für unsere Beispiele gehen wir von einer Invaliditätssumme von 100.000 € aus.
Grundlagen der Berechnung:
Die Gliedertaxe des Münchener Verein (mit dem Tarif „UnfallSchutz Komfort“) legt fest, welche Prozentwerte für den Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile oder Sinnesorgane angesetzt werden. Bei einem Teilverlust oder einer teilweisen Funktionsbeeinträchtigung wird der entsprechende Teil des genannten Invaliditätsgrades zugrunde gelegt.
Beispiel 1: Dauerhafte Beeinträchtigung nach gebrochenem Finger
Szenario:
Herr Müller stürzt beim Sport und erleidet eine komplexe Fraktur am Ringfinger. Trotz optimaler Heilung bleibt eine dauerhafte, funktionelle Einschränkung des Gelenks bestehen, die zu einer teilweisen Funktionsunfähigkeit des Fingers führt.
Bewertung nach Gliedertaxe:
Gemäß der Gliedertaxe für einen "Anderen Finger" (nicht Daumen oder Zeigefinger) beträgt der Invaliditätsgrad bei vollständigem Verlust oder Funktionsunfähigkeit 12 % (beim Tarif „UnfallSchutz Komfort“). Bei einer teilweisen Funktionsunfähigkeit (z.B. 50 % der Funktionsfähigkeit eines Fingers) ergibt sich ein Invaliditätsgrad von 6 % (50 % von 12 %).
Berechnung der Auszahlung:
100.000 € (Invaliditätssumme) × 6 % (Invaliditätsgrad) = 6.000 €
Beispiel 2: Knieverletzung (Kreuzbandriss) mit bleibender Einschränkung
Szenario:
Frau Schmidt reißt sich bei einem Skiunfall das Kreuzband. Trotz Operation und langer Reha-Maßnahmen bleibt eine dauerhafte Instabilität und Bewegungseinschränkung im Kniegelenk zurück.
Bewertung nach Gliedertaxe:
Für eine isolierte Knieverletzung wie einen Kreuzbandriss gibt es in der Gliedertaxe des Münchener Verein keinen festen Wert. Der Invaliditätsgrad wird hier nach dem Umfang bemessen, in dem die normale körperliche Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist
("Bemessung außerhalb der Gliedertaxe" nach medizinischen Gesichtspunkten). Bei einer solchen Verletzung kann der Invaliditätsgrad je nach Ausprägung der Einschränkung zum Beispiel bei 20 % liegen.
Berechnung der Auszahlung:
100.000 € (Invaliditätssumme) × 20 % (hypothetischer Invaliditätsgrad) = 20.000 €
Beispiel 3: Schulterverletzung mit Bewegungseinschränkung
Szenario:
Herr Weber erleidet einen Unfall mit einer schweren Schulterverletzung (z.B. komplexe Fraktur des Oberarmkopfes), die zu einer deutlichen und dauerhaften Einschränkung der Beweglichkeit des Schultergelenks führt.
Bewertung nach Gliedertaxe:
Auch für eine spezifische Schulterverletzung ist kein fester Wert in der Gliedertaxe des Münchener Verein direkt ausgewiesen, sofern es nicht den kompletten Arm betrifft. Die Bewertung erfolgt ebenfalls nach dem Grad der Beeinträchtigung der gesamten körperlichen Leistungsfähigkeit. Ein dauerhafter Funktionsverlust des gesamten Arms kann bis zu 80% Invalidität bedeuten (beim Tarif „UnfallSchutz Komfort“). Bei einer teilweisen, aber erheblichen Einschränkung der Schulterfunktion könnte dies einem Invaliditätsgrad von beispielsweise 25 % entsprechen.
Berechnung der Auszahlung:
100.000 € (Invaliditätssumme) × 25 % (hypothetischer Invaliditätsgrad) = 25.000 €
Beispiel 4: Radiusfraktur mit bleibender Teilinvalidität
Szenario:
Frau Meier fällt unglücklich und bricht sich den Radius (Speiche) am Handgelenk. Nach langer Heilung und Therapie verbleibt eine dauerhafte Einschränkung der Drehbewegung des Unterarms und eine verminderte Greifkraft.
Bewertung nach Gliedertaxe:
Die Gliedertaxe des Münchener Verein sieht für die Hand 70 % vor und für den Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 75 % (im Tarif „UnfallSchutz Komfort“). Eine Radiusfraktur mit bleibender Teilinvalidität führt in der Regel nicht zur vollständigen Funktionsunfähigkeit der gesamten Hand oder des gesamten Unterarms, aber zu einer teilweisen Beeinträchtigung. Ein solcher Fall könnte, je nach Ausmaß der Einschränkung, mit einem Invaliditätsgrad von beispielsweise 15 % bewertet werden.
Berechnung der Auszahlung:
100.000 € (Invaliditätssumme) × 15 % (hypothetischer Invaliditätsgrad) = 15.000 €
Diese Beispiele verdeutlichen, wie wichtig die genaue Bewertung des Invaliditätsgrades nach einem Unfall ist, da selbst kleine Prozentpunkteinschätzungen erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der finanziellen Unterstützung haben können.
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Hinweis: Unsere Artikel dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtliche, medizinische oder versicherungstechnische Beratung dar. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus unseren Versicherungstarifen kann daraus nicht abgeleitet werden. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vertragsgrundlagen (AVB sowie die jeweiligen Tarifbedingungen). Leistungsanträge werden im Einzelfall auf Vorliegen der Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch geprüft. Unsere Ratgeber bieten Ihnen allgemeine Informationen, praktische Tipps und Empfehlungen zu verschiedenen Themenbereichen. Sie dienen zur Orientierung, ersetzen jedoch keine individuelle Beratung durch Experten wie Ärztinnen und Ärzte, Fachberaterinnen und Fachberater oder andere Spezialistinnen und Spezialisten.
Fragen und Antworten zum Thema "Gliedertaxe"
Der Invaliditätsgrad wird von einem Arzt schriftlich festgestellt. Die Münchener Verein Allgemeine Versicherungs-AG behält sich das Recht vor, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen, um die Leistungspflicht zu prüfen.
Man gilt als invalide, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist. Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist. Die Invalidität muss innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von 24 Monaten ärztlich festgestellt worden sein.
Die Invaliditätsleistung ist eine einmalige Kapitalauszahlung der privaten Unfallversicherung, die Sie bei einer unfallbedingten, dauerhaften Beeinträchtigung Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit erhalten. Die Höhe dieser Zahlung richtet sich nach der in Ihrem Vertrag vereinbarten Versicherungssumme und dem festgestellten unfallbedingten Invaliditätsgrad. Sie dient dazu, finanzielle Folgen eines schweren Unfalls abzufangen und Ihr Leben an die veränderten Umstände anzupassen.
Die Gliedertaxe des Münchener Vereins listet spezifische Invaliditätsgrade für den Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit von Gliedmaßen und Sinnesorganen auf. Für die Wirbelsäule ist kein fester Prozentsatz in dieser Gliedertaxe direkt genannt. In solchen Fällen richtet sich der Invaliditätsgrad danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist und wird ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten bemessen.
Für einen Kreuzbandriss ist kein fester Invaliditätsgrad in der Gliedertaxe des Münchener Vereins direkt festgelegt, da diese primär den Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit von Gliedmaßen und Sinnesorganen bewertet. Ein Kreuzbandriss würde unter die "Bemessung außerhalb der Gliedertaxe" fallen. Hierbei richtet sich der Invaliditätsgrad danach, in welchem Umfang die normale körperliche Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. Die Bewertung erfolgt ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten. Der konkrete Prozentsatz hängt also vom Ausmaß der verbleibenden Einschränkung ab.
Institut für Versicherungsmedizin: www.ivm-med.de
Finanzen: www.finanzen.net
Sicherheitsanker: www.sicherheitsanker.de
Zuletzt abgerufen am 12.01.2026