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Ihre Fragen zur zur Absicherung Ihrer privaten und gewerblich zugelassenen Kraftfahrzeuge

Was beinhaltet das Sorglos-Paket im Kaskoschadenfall?
  • Höchste Reparaturqualität:
    Ihr Fahrzeug wird in einer TÜV- und DEKRA-zertifizierten Fachwerkstatt mit Original Ersatzteilen repariert.

  • Garantie-Service:
    Sie erhalten sechs Jahre Garantie auf die durchgeführten Arbeiten unserer Qualitätswerkstätten.

  • Hol- und Bring-Service:
    Ihr Fahrzeug wird auf Wunsch abgeholt und Ihnen nach der Reparatur wieder zurück gebracht.

  • Mobilitäts-Service:
    Sie erhalten für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen der Klasse A (zum Beispiel Opel Agila).

  • Reinigungsservice:
    Nach der Reparatur wird Ihr Fahrzeug innen und außen gründlich gereinigt.
Was ist unter der Mallorca-Police zu verstehen?
Unter der Mallorca-Police wird eine zusätzliche Leistung der Kfz-Haftpflichtversicherung verstanden. Sie greift bei Unfällen mit einem gemieteten PKW im Ausland und stockt den – häufig niedrigeren - Versicherungsschutz im Ausland auf die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen bei Personen- und Sachschäden auf. Übrigens: der Begriff „Mallorca-Police“ rührt daher, dass die Deutschen gerne und häufig auf Mallorca ihre Ferien verbringen und dort mit einem Mietwagen die Insel erkunden. Die korrekte Bezeichnung lautet „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“ und gilt selbstverständlich nicht nur auf Mallorca. Unsere Empfehlung: Melden Sie Schadenfälle jeder Art im Ausland immer sofort der Polizei und lassen Sie sich eine amtliche Bestätigung aushändigen.
Wie sollte ich im Schadenfall vorgehen?
  • Am besten rufen Sie uns sofort an und teilen uns den Schadenort und eine Telefonnummer mit, unter der wir Sie erreichen können.
  • Halten Sie Ihre Versicherungsschein-Nummer bitte bereit. Sie finden Sie auf Ihrer Service-Karte.
  • Sie erreichen uns unter unserer kostenfreien Service-Nr. 0800/80 30 80-331 rund um die Uhr. Wir nehmen Ihren Schaden auf und beraten Sie über die weitere Abwicklung
  • Diebstahl oder Wildschäden müssen grundsätzlich unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden.
Unser Hinweis für Sie: Nicht immer besteht die Möglichkeit, einen Unfallschaden sofort an Ort und Stelle zu melden. Beachten Sie in diesem Fall bitte, dass uns jeder Schaden innerhalb einer Woche gemeldet werden muss.

 

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