Zahnersatzversicherung
Sorglos lächeln auch im Alter
Umfassender Schutz für Ihren Zahnersatz: Kronen, Brücken, Implantate und weitere wichtige Maßnahmen.
- Hohe Zahnersatzkosten? Wir verdoppeln oder verdreifachen den Zuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
- Ohne Wartezeit & Ohne Gesundheitsprüfung - Sie sind ab dem ersten Versicherungstag geschützt.
Planbare Monatsbeiträge - Nur zwei feste Beitragssprünge mit dem 20. und 65. Lebensjahr
Warum ist eine Absicherung für Zahnersatz gerade im Alter wichtig?
Mit zunehmendem Alter steigt auch gleichzeitig das Risiko für Zahnersatz.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt mit dem Festzuschuss meist nur einen Bruchteil der Kosten für eine hochwertige Versorgung. Dies führt oft zu hohen Eigenanteilen bei notwendigen Zahnersatzbehandlungen wie Kronen, Prothesen und Brücken.
Unsere Zahnersatz-Tarife bieten Ihnen finanzielle Planungssicherheit, indem sie hohe Eigenanteile abdecken oder erheblich reduzieren. Leisten Sie sich jederzeit den Zahnersatz, der Ihnen zu einem unbeschwerten Lächeln verhilft.
Für jede Lebenslage der richtige Tarif
| Alter der versicherten Person | Basis Monatlicher Beitrag | Komfort Monatlicher Beitrag |
|---|---|---|
| 0-20 Jahre | 1,00 € | 4,00 € |
| 21-65 Jahre | 11,90 € | 18,50 € |
| ab 65 Jahre | 13,90 € | 20,50 € |
Jetzt individuellen Beitrag berechnen
Bitte geben Sie zur Berechnung Ihrer Monatsbeiträge Ihr Geburtsjahr ein:
| Basis Verdoppelter Festzuschuss --,-- € | Komfort Verdreifachter Festzuschuss --,-- € | |
|---|---|---|
| Implantate | Implantate Ja | Implantate Ja |
| Brücken & Brückenglieder | Brücken & Brückenglieder Ja | Brücken & Brückenglieder Ja |
| Krone | Krone Ja | Krone Ja |
| Stiftzähne | Stiftzähne Ja | Stiftzähne Ja |
| Prothesen | Prothesen Ja | Prothesen Ja |
| Onlays | Onlays Ja | Onlays Ja |
| Reparaturen | Reparaturen Ja | Reparaturen Ja |
| 1. Versicherungsjahr | 1. Versicherungsjahr 350 € | 1. Versicherungsjahr 350 € |
| 2. Versicherungsjahr | 2. Versicherungsjahr 350 € | 2. Versicherungsjahr 350 € |
| 3. Versicherungsjahr | 3. Versicherungsjahr 700 € | 3. Versicherungsjahr 700 € |
| 4. Versicherungsjahr | 4. Versicherungsjahr 700 € | 4. Versicherungsjahr 700 € |
| ab dem 5. Versicherungsjahr | ab dem 5. Versicherungsjahr entfällt | ab dem 5. Versicherungsjahr entfällt |
| keine Wartezeit | keine Wartezeit Ja | keine Wartezeit Ja |
| Unfallsofortschutz | Unfallsofortschutz Ja | Unfallsofortschutz Ja |
| Keine Gesundheitsprüfung | Keine Gesundheitsprüfung Ja | Keine Gesundheitsprüfung Ja |
| Rechnung mobil einreichen | Rechnung mobil einreichen Ja | Rechnung mobil einreichen Ja |
| Tarif und Bedingungen | Tarif und Bedingungen Basis Verdoppelter Festzuschuss (pdf) | Tarif und Bedingungen Komfort Verdreifachter Festzuschuss (pdf) |
| Ihr Monatsbeitrag | --,-- € pro Monat Online abschließen | --,-- € pro Monat Online abschließen |
*Die detaillierte und vollständige Leistungsbeschreibung der genannten Tarife entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Tarif Dental-ZE Fest.
So einfach geht Versicherung
Mit unserem Basis-Tarif 560 verdoppeln wir den Zuschuss Ihrer Krankenkasse zu Ihrem Zahnersatz: Wir legen den gleichen Betrag dazu, den Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten. Unser Komfort-Tarif 561 geht noch einen Schritt weiter: Wir verdreifachen Ihren Zuschuss! Sie erhalten ihn einmal von der Krankenkasse und zweimal von uns. So sinkt Ihr Eigenanteil stark oder entfällt sogar komplett.
Und so schließen wir Ihre Versorgungslücke
Wenn Sie Zahnersatz benötigen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur einen festen Zuschuss, welcher oft nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten abdeckt.
Mit unserem Basis-Tarif 560 bekommen Sie genau denselben Betrag von uns noch einmal dazu.
Das heißt: Was die Krankenkasse zahlen, zahlen wir auch - Ihr Zuschuss wird also verdoppelt.
Unser Komfort-Tarif 561 geht noch einen Schritt weiter: Sie bekommen den Festzuschuss insgesamt dreimal - einmal von der Krankenkasse und zweimal von uns.
So wird Ihr Zuschuss verdreifacht - und Ihr Eigenanteil sinkt stark oder fällt ganz weg.
Vertrauen Sie auf die Erfahrungen von über 1.000.000 Kunden!
Bei der Wahl Ihrer Zahnzusatzversicherung sind Sie beim Münchener Verein in besten Händen. Unsere Kunden verlassen sich auf die durchgängig hohe Qualität unserer Leistungen – überzeugen Sie sich selbst anhand der Erfahrungen, die sie mit uns gemacht haben.
Wir legen großen Wert darauf, dass Ihre Zufriedenheit und Ihre Gesundheit an erster Stelle stehen.
Ihre Sicherheit ist uns wichtig
Transparenz und Vorteile beim Münchener Verein
Unsere Zahnersatzversicherung schützt Sie auch im besten Alter gezielt vor hohen Kosten für hochwertigen Zahnersatz. Anders als umfassende Zahnzusatzversicherungen konzentriert sich unser Tarif ausschließlich auf Zahnersatzmaßnahmen.
Kurz gesagt: Sie sichern sich den Schutz, der wirklich zu Ihnen passt. So bleiben Sie dort entspannt, wo normalerweise die größten Kosten entstehen.
Bestehender Zahnersatz ist bei uns mitversichert
Mit unserer Zahnersatzversicherung sind Sie rundum geschützt – auch für Ihren bereits vorhandenen Zahnersatz wie z.B. Kronen, Brücken oder Prothesen! Wir unterstützen Sie finanziell, wenn dieser repariert oder erneuert werden muss.
Das Beste daran: Es gibt keine Wartezeit und die Leistung beginnt, sobald Sie bei uns versichert sind.2
Und Ihre Beiträge: fair und verlässlich
Gerade im Ruhestand, wenn die Einkünfte oft geringer und die Ausgaben planbarer sein müssen, ist Verlässlichkeit bei den Versicherungsbeiträgen entscheidend. Statt ständig steigender Kosten setzen wir auf eine klare und transparente Struktur für Ihre Beiträge.
Ihr Schutz bleibt ein Leben lang bezahlbar und planbar, denn wir haben nur zwei feste Beitragssprünge, die an klar definierte Altersstufen gebunden sind. Der Beitrag ändert sich, wenn Sie eine neue Altersgruppe erreichen - das ist jeweils zum 01. Januar nach Ihrem 20. bzw. 65. Geburtstag.
Weitere Anpassungen gibt es nur, wenn es wirklich nötig ist.3
Keine Wartezeit & Sofortschutz bei Unfallschäden
Ihr Schutz beginnt sofort mit Versicherungsbeginn! Eine Wartezeit besteht nicht. Außerdem sind Sie mit unserer Zahnersatzversicherung auch bei unvorhergesehenen Zahnverletzungen durch Unfälle umfassend geschützt. Wir unterstützen Sie finanziell, wenn beispielsweise durch einen Sturz oder Aufprall Zahnersatz notwendig wird oder bereits vorhandener Zahnersatz repariert oder erneuert werden muss.
Ein besonderer Vorteil: Im Falle eines Unfalls entfallen in den ersten vier Jahren der Vertragslaufzeit die Höchsterstattungsbegrenzungen.
So einfach funktioniert die Leistungseinreichung
Einfach und unkompliziert
Kostenbeispiele
So unterstützt Sie unsere Zahnzusatzversicherung
Münchener Verein
Unsere Kunden bestätigen: Hervorragende Qualität der Produkte und ausgezeichneter Service
Die Münchener Verein Versicherungsgruppe hat die wichtigste Umfrage zur Zufriedenheit der Kunden in der Versicherungsbranche zum 13. Mal hintereinander gewonnen und ist erneut "Versicherer des Jahres".
FAQ - Häufige Fragen
Kein Anspruch besteht für bei Vertragsbeginn fehlende Zähne oder bereits begonnene Behandlungen.
In den ersten vier Jahren sind die Leistungen wie folgt begrenzt:
Im ersten und zweiten Jahr: jeweils bis zu 350 Euro pro Jahr.
Im dritten und vierten Jahr: jeweils bis zu 700 Euro pro Jahr.
Ab dem fünften Jahr gibt es keine Begrenzung mehr.
Sie können den Vertrag jährlich kündigen, wobei die Kündigung spätestens am 30. September eines jeden Jahres erfolgen muss, um zum Ende des laufenden Jahres wirksam zu werden. Bei einer Beitragserhöhung oder wesentlichen Änderung der Versicherungsbedingungen haben Sie zudem ein Sonderkündigungsrecht.
Die Tarife lassen sich zum Beispiel mit Tarifen für Zahnbehandlung (572, 573), Zahnprophylaxe (574), und Prothesenreinigung (575) kombinieren.
Abgedeckt sind unter anderem Kronen, Brücken, Prothesen, und Implantate.
Dies basiert auf einem wichtigen Prinzip im Versicherungsrecht, dem sogenannten "Bereicherungsverbot".
Dieses besagt, dass die Summe der Erstattungen aus Ihrer Versicherung und allen weiteren Quellen (z.B. Ihrer gesetzlichen Krankenkasse) niemals den tatsächlichen Betrag der Ihnen entstandenen Kosten übersteigen darf. Unser Ziel ist es, Ihre Aufwendungen zu decken, aber nicht, dass Sie durch die Versicherungsleistung einen „Gewinn“ erzielen. Daher erstatten wir maximal den Betrag, der auf Ihrer Rechnung ausgewiesen ist und den Sie tatsächlich bezahlt haben. Die Gesamtleistung aus allen Erstattungen ist immer auf die Höhe des Rechnungsbetrags beschränkt.
Fußnote
1 Die genannten Beträge in den Rechenbeispielen dienen lediglich der Veranschaulichung und basieren auf der Annahme, dass kein Bonusheft vorliegt. Die tatsächlichen Festzuschüsse Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) können je nach individuellem Befund, Art der Behandlung und den jeweiligen Kassenregelungen variieren.
2 Für Zahnersatzmaßnahmen, die vor Versicherungsbeginn angeraten oder begonnen worden sind, wird nicht geleistet.
3 Hinweis: Ihre Beiträge können angepasst werden, falls die tatsächlichen Kosten der Leistungen unsere Kalkulationen um mehr als 10 % überschreiten. Details regelt § 7 Abs. 1 unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).