Zahnersatzversicherung
Für ein sicheres Gefühl, ohne Ihr Budget zu belasten.
- Hohe Zahnarztkosten? Unsere Versicherung reduziert gezielt Ihren Eigenanteil.
- Keine Überraschungen & Niedrige Beiträge bis ins hohe Alter.
Warum ist eine Absicherung für Zahnersatz so wichtig?
Zahnersatz kann jeden treffen – in jedem Alter und oft unerwartet, sei es durch einen Unfall oder eine Erkrankung.
Doch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernehmen meist nur einen kleinen Teil der Kosten.
Das bedeutet: Sie müssen als Patient oft einen hohen Eigenanteil tragen.
Gerade bei Zahnersatz entstehen schnell hohe Kosten. Genau hier setzen unsere Zahnzusatz-Tarife an – und sorgen für bezahlbare Lösungen.
Mehr Leistung: Verdoppeln oder verdreifachen Sie den Festzuschuss der GKV
Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeit
Einfach & Unkompliziert: Abschluss ohne Gesundheitsprüfung
Schneller Online-Abschluss - In wenigen Minuten versichert
Für jede Lebenslage der richtige Tarif
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Bitte geben Sie zur Berechnung Ihrer Monatsbeiträge Ihr Geburtsjahr ein:
| Basis Verdoppelter Festzuschuss --,-- € | Komfort Verdreifachter Festzuschuss --,-- € | |
|---|---|---|
| Implantate | Implantate Ja | Implantate Ja |
| Brücken & Brückenglieder | Brücken & Brückenglieder Ja | Brücken & Brückenglieder Ja |
| Krone | Krone Ja | Krone Ja |
| Stiftzähne | Stiftzähne Ja | Stiftzähne Ja |
| Prothesen | Prothesen Ja | Prothesen Ja |
| Onlays | Onlays Ja | Onlays Ja |
| Reparaturen | Reparaturen Ja | Reparaturen Ja |
| 1. Versicherungsjahr | 1. Versicherungsjahr 350 € | 1. Versicherungsjahr 350 € |
| 2. Versicherungsjahr | 2. Versicherungsjahr 350 € | 2. Versicherungsjahr 350 € |
| 3. Versicherungsjahr | 3. Versicherungsjahr 700 € | 3. Versicherungsjahr 700 € |
| 4. Versicherungsjahr | 4. Versicherungsjahr 700 € | 4. Versicherungsjahr 700 € |
| ab dem 5. Versicherungsjahr | ab dem 5. Versicherungsjahr entfällt | ab dem 5. Versicherungsjahr entfällt |
| keine Wartezeit | keine Wartezeit Ja | keine Wartezeit Ja |
| Unfallsofortschutz | Unfallsofortschutz Ja | Unfallsofortschutz Ja |
| Keine Gesundheitsprüfung | Keine Gesundheitsprüfung Ja | Keine Gesundheitsprüfung Ja |
| Rechnung mobil einreichen | Rechnung mobil einreichen Ja | Rechnung mobil einreichen Ja |
| Tarif und Bedingungen | Tarif und Bedingungen Basis Verdoppelter Festzuschuss (pdf) | Tarif und Bedingungen Komfort Verdreifachter Festzuschuss (pdf) |
| Ihr Monatsbeitrag | --,-- € pro Monat Online abschließen | --,-- € pro Monat Online abschließen |
Weihnachts-Aktion: Jetzt abschließen und doppelt so schnell profitieren!
So entwickeln sich Ihre Erstattungen normalerweise:
Ihre jährliche Erstattung steigt schrittweise an:
- Im 1. und 2. Versicherungsjahr: bis zu 350 Euro.
- Im 3. und 4. Versicherungsjahr: bis zu 700 Euro pro Jahr.
- Ab dem 5. Versicherungsjahr: entfällt die Deckungssumme komplett.
Ihr direkter Vorteil durch unsere Weihnachts-Aktion:
Starten Sie noch im Dezember 2025, und Ihr zweites Versicherungsjahr beginnt bereits im Januar 2026.
Das bedeutet für Sie, dass Sie dadurch die erhöhte jährliche Erstattung von 700 Euro sowie das komplette Entfallen der Deckungssumme bereits ein ganzes Jahr früher erreichen, als es im regulären Ablauf vorgesehen ist.*
Zahnstaffeln sind ein Bestandteil der Zahnersatzversicherung, der bestimmt, wie viel Geld Ihnen die Versicherung in den ersten Jahren erstattet. Durch diese Leistungsbegrenzung erhalten Sie nicht sofort den vollständigen Erstattungsbetrag für Ihre Zahnarztkosten. Stattdessen erhöht sich die Höhe, die Sie zurückbekommen können, schrittweise über mehrere Jahre.
Im Vergleich zu anderen Anbietern bietet der Münchener Verein besonders großzügige Staffelungen und erreicht schneller die volle Erstattungsrate. Dies, zusammen mit unserem exzellenten Kundenservice und unkomplizierten Abwicklungsprozessen, macht den Münchener Verein zu einer attraktiven Wahl für alle, die eine umfassende und kosteneffektive Zahnersatzversicherung suchen.
| Basis Verdoppelter Festzuschuss | Komfort Verdreifachter Festzuschuss | |
|---|---|---|
| 1. Jahr | 350 € | 350 € |
| 2. Jahr | 350 € | 350 € |
| 3. Jahr | 700 € | 700 € |
| 4. Jahr | 700 € | 700 € |
| 5. Jahr | unbegrenzt | unbegrenzt |
*Die Höchsterstattungsgrenzen gelten nur bei Erfüllung der Voraussetzungen im Tarif Basis und Komfort.
Vertrauen Sie auf die Erfahrungen von über 1.000.000 Kunden!
Bei der Wahl Ihrer Zahnzusatzversicherung sind Sie beim Münchener Verein in besten Händen. Unsere Kunden verlassen sich auf die durchgängig hohe Qualität unserer Leistungen – überzeugen Sie sich selbst anhand der Erfahrungen, die sie mit uns gemacht haben.
Wir legen großen Wert darauf, dass Ihre Zufriedenheit und Ihre Gesundheit an erster Stelle stehen.
So einfach funktionieren unsere Tarife
Wenn Sie Zahnersatz benötigen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur einen festen Zuschuss, welcher oft nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten abdeckt.
Mit unserem Basis-Tarif 560 bekommen Sie genau denselben Betrag von uns noch einmal dazu.
Das heißt: Was die Krankenkasse zahlen, zahlen wir auch - Ihr Zuschuss wird also verdoppelt.
Unser Komfort-Tarif 561 geht noch einen Schritt weiter: Sie bekommen den Festzuschuss insgesamt dreimal - einmal von der Krankenkasse und zweimal von uns.
So wird Ihr Zuschuss verdreifacht - und Ihr Eigenanteil sinkt stark oder fällt ganz weg.
Kostenbeispiele
So unterstützt Sie unsere Zahnzusatzversicherung
Münchener Verein
Unsere Kunden bestätigen: Hervorragende Qualität der Produkte und ausgezeichneter Service
Die Münchener Verein Versicherungsgruppe hat die wichtigste Umfrage zur Zufriedenheit der Kunden in der Versicherungsbranche zum 14. Mal hintereinander gewonnen und ist erneut "Versicherer des Jahres".
FAQ - Häufige Fragen
Abgedeckt sind unter anderem Kronen, Brücken, Prothesen, und Implantate.
In den ersten vier Jahren sind die Leistungen wie folgt begrenzt:
Im ersten und zweiten Jahr: jeweils bis zu 350 Euro pro Jahr.
Im dritten und vierten Jahr: jeweils bis zu 700 Euro pro Jahr.
Ab dem fünften Jahr gibt es keine Begrenzung mehr.
Die Tarife lassen sich zum Beispiel mit Tarifen für Zahnbehandlung (572, 573), Zahnprophylaxe (574), und Prothesenreinigung (575) kombinieren.
Kein Anspruch besteht für bei Vertragsbeginn fehlende Zähne oder bereits begonnene Behandlungen.
Sie können den Vertrag jährlich kündigen, wobei die Kündigung spätestens am 30. September eines jeden Jahres erfolgen muss, um zum Ende des laufenden Jahres wirksam zu werden. Bei einer Beitragserhöhung oder wesentlichen Änderung der Versicherungsbedingungen haben Sie zudem ein Sonderkündigungsrecht.
Fußnote
¹Die genannten Beträge in den Rechenbeispielen dienen lediglich der Veranschaulichung und basieren auf der Annahme, dass kein Bonusheft vorliegt. Die tatsächlichen Festzuschüsse Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) können je nach individuellem Befund, Art der Behandlung und den jeweiligen Kassenregelungen variieren.