Zahnersatzversicherung
Für ein sicheres Gefühl, ohne Ihr Budget zu belasten.
- Hohe Zahnarztkosten? Unsere Versicherung reduziert gezielt Ihren Eigenanteil.
- Keine Überraschungen - Mit uns wissen Sie genau, was abgedeckt ist und was nicht.
- Planbare Monatsbeiträge - Niedrige Beiträge bis ins hohe Alter
Warum ist eine Absicherung für Zahnersatz so wichtig?
Zahnersatz kann jeden treffen – in jedem Alter und oft unerwartet, sei es durch einen Unfall oder eine Erkrankung. Doch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernehmen meist nur einen kleinen Teil der Kosten.
Das bedeutet: Sie müssen als Patient oft einen hohen Eigenanteil tragen.
Gerade bei Zahnersatz entstehen schnell hohe Kosten. Genau hier setzen unsere Zahnzusatz-Tarife an – und sorgen für bezahlbare Lösungen.
- Mehr Leistung: Verdoppeln oder verdreifachen Sie den Festzuschuss der GKV
- Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeit
- Einfach & Unkompliziert: Abschluss ohne Gesundheitsprüfung
- Schneller Online-Abschluss - In wenigen Minuten versichert
Für jede Lebenslage der richtige Tarif
| Alter der versicherten Person | Basis Monatlicher Beitrag | Komfort Monatlicher Beitrag |
|---|---|---|
| 0-20 Jahre | 0,80 € | 4,00 € |
| 21-65 Jahre | 13,20 € | 18,50 € |
| ab 66 Jahre | 14,90 € | 25,00 € |
Jetzt individuellen Beitrag berechnen
Bitte geben Sie zur Berechnung Ihrer Monatsbeiträge Ihr Geburtsjahr ein:
| Basis Verdoppelter Festzuschuss --,-- € | Komfort Verdreifachter Festzuschuss --,-- € | |
|---|---|---|
| Implantate | Implantate Ja | Implantate Ja |
| Brücken & Brückenglieder | Brücken & Brückenglieder Ja | Brücken & Brückenglieder Ja |
| Krone | Krone Ja | Krone Ja |
| Stiftzähne | Stiftzähne Ja | Stiftzähne Ja |
| Prothesen | Prothesen Ja | Prothesen Ja |
| Onlays | Onlays Ja | Onlays Ja |
| Reparaturen | Reparaturen Ja | Reparaturen Ja |
| 1. Versicherungsjahr | 1. Versicherungsjahr 350 € | 1. Versicherungsjahr 350 € |
| 2. Versicherungsjahr | 2. Versicherungsjahr 350 € | 2. Versicherungsjahr 350 € |
| 3. Versicherungsjahr | 3. Versicherungsjahr 700 € | 3. Versicherungsjahr 700 € |
| 4. Versicherungsjahr | 4. Versicherungsjahr 700 € | 4. Versicherungsjahr 700 € |
| ab dem 5. Versicherungsjahr | ab dem 5. Versicherungsjahr entfällt | ab dem 5. Versicherungsjahr entfällt |
| keine Wartezeit | keine Wartezeit Ja | keine Wartezeit Ja |
| Unfallsofortschutz | Unfallsofortschutz Ja | Unfallsofortschutz Ja |
| Keine Gesundheitsprüfung | Keine Gesundheitsprüfung Ja | Keine Gesundheitsprüfung Ja |
| Rechnung mobil einreichen | Rechnung mobil einreichen Ja | Rechnung mobil einreichen Ja |
| Tarif und Bedingungen | Tarif und Bedingungen Basis Verdoppelter Festzuschuss (pdf) | Tarif und Bedingungen Komfort Verdreifachter Festzuschuss (pdf) |
| Ihr Monatsbeitrag | --,-- € pro Monat Online abschließen | --,-- € pro Monat Online abschließen |
So einfach geht Versicherung
Mit unserem Basis-Tarif 560 verdoppeln wir den Zuschuss Ihrer Krankenkasse für Zahnersatz: Sie erhalten den gleichen Betrag noch einmal von uns. Im Komfort-Tarif 561 gehen wir noch weiter und verdreifachen Ihren Zuschuss – einmal von der Krankenkasse, zweimal von uns. So sinkt Ihr Eigenanteil deutlich oder entfällt sogar ganz.
Und so schließen wir Ihre Versorgungslücke
Wenn Sie Zahnersatz benötigen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur einen festen Zuschuss, welcher oft nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten abdeckt.
Mit unserem Basis-Tarif 560 bekommen Sie genau denselben Betrag von uns noch einmal dazu.
Das heißt: Was die Krankenkasse zahlen, zahlen wir auch - Ihr Zuschuss wird also verdoppelt.
Unser Komfort-Tarif 561 geht noch einen Schritt weiter: Sie bekommen den Festzuschuss insgesamt dreimal - einmal von der Krankenkasse und zweimal von uns.
So wird Ihr Zuschuss verdreifacht - und Ihr Eigenanteil sinkt stark oder fällt ganz weg.
Hohe Kundenzufriedenheit
beim Münchener Verein
Bestehender Zahnersatz ist bei uns mitversichert
Mit unserer Zahnersatzversicherung sind Sie rundum geschützt – auch für Ihren bereits vorhandenen Zahnersatz wie z.B. Kronen, Brücken oder Prothesen! Wir unterstützen Sie finanziell, wenn dieser repariert oder erneuert werden muss.
Das Beste daran: Es gibt keine Wartezeit und die Leistung beginnt, sobald Sie bei uns versichert sind.2
Außerdem: Sofortschutz bei Unfallschäden
Mit unserer Zahnersatzversicherung sind Sie auch bei unvorhergesehenen Zahnverletzungen durch Unfälle umfassend geschützt. Wir unterstützen Sie finanziell, wenn beispielsweise durch einen Sturz oder Aufprall Zahnersatz notwendig wird oder bereits vorhandener Zahnersatz repariert oder erneuert werden muss.
Ein besonderer Vorteil: Im Falle eines Unfalls entfallen in den ersten vier Jahren der Vertragslaufzeit die Höchsterstattungsbegrenzungen.
Drei feste Beitragssprünge
für mehr Planungssicherheit und ein gutes Gefühl
Sie wissen von Anfang an, wie sich Ihr Beitrag entwickelt. Weitere Anpassungen gibt es nur, wenn es wirklich nötig ist.
Kostenbeispiele
So unterstützt Sie unsere Zahnzusatzversicherung
Münchener Verein
Unsere Kunden bestätigen: Hervorragende Qualität der Produkte und ausgezeichneter Service
Die Münchener Verein Versicherungsgruppe hat die wichtigste Umfrage zur Zufriedenheit der Kunden in der Versicherungsbranche zum 14. Mal hintereinander gewonnen und ist erneut "Versicherer des Jahres".
FAQ - Häufige Fragen
Kein Anspruch besteht für bei Vertragsbeginn fehlende Zähne oder bereits begonnene Behandlungen.
In den ersten vier Jahren sind die Leistungen wie folgt begrenzt:
Im ersten und zweiten Jahr: jeweils bis zu 350 Euro pro Jahr.
Im dritten und vierten Jahr: jeweils bis zu 700 Euro pro Jahr.
Ab dem fünften Jahr gibt es keine Begrenzung mehr.
Die Tarife lassen sich zum Beispiel mit Tarifen für Zahnbehandlung (572, 573), Zahnprophylaxe (574), und Prothesenreinigung (575) kombinieren.
Sie können den Vertrag jährlich kündigen, wobei die Kündigung spätestens am 30. September eines jeden Jahres erfolgen muss, um zum Ende des laufenden Jahres wirksam zu werden. Bei einer Beitragserhöhung oder wesentlichen Änderung der Versicherungsbedingungen haben Sie zudem ein Sonderkündigungsrecht.
Abgedeckt sind unter anderem Kronen, Brücken, Prothesen, und Implantate.
Dieses besagt, dass die Summe der Erstattungen aus Ihrer Versicherung und allen weiteren Quellen (z.B. Ihrer gesetzlichen Krankenkasse) niemals den tatsächlichen Betrag der Ihnen entstandenen Kosten übersteigen darf. Unser Ziel ist es, Ihre Aufwendungen zu decken, aber nicht, dass Sie durch die Versicherungsleistung einen „Gewinn“ erzielen. Daher erstatten wir maximal den Betrag, der auf Ihrer Rechnung ausgewiesen ist und den Sie tatsächlich bezahlt haben. Die Gesamtleistung aus allen Erstattungen ist immer auf die Höhe des Rechnungsbetrags beschränkt.
Die Zahnersatzversicherung ist darauf spezialisiert, Sie finanziell bei den hohen Kosten für Zahnersatzmaßnahmen wie Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen zu unterstützen. Ihr Hauptaugenmerk liegt auf den Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Ersetzen oder Wiederherstellen von Zähnen stehen und oft hohe Labor- und Materialkosten verursachen. Gerade weil sie sich auf diesen Bereich der potentiell höchsten Kosten konzentriert, ermöglicht sie oft einen vergleichsweise geringen Beitrag für eine Absicherung, die genau dort greift, wo die finanziellen Belastungen am größten sind.
Die Zahnzusatzversicherung bietet einen umfassenderen Schutz. Sie deckt in der Regel nicht nur den Zahnersatz ab, sondern auch weitere zahnärztliche Leistungen. Dazu können beispielsweise Prophylaxe (wie professionelle Zahnreinigungen), Füllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen und unter Umständen auch kieferorthopädische Behandlungen gehören. Eine Zahnersatzversicherung kann somit als ein spezialisierter Teilbereich der breiteren Zahnzusatzversicherung verstanden werden.
Fußnote
1Die genannten Beträge in den Rechenbeispielen dienen lediglich der Veranschaulichung und basieren auf der Annahme, dass kein Bonusheft vorliegt. Die tatsächlichen Festzuschüsse Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) können je nach individuellem Befund, Art der Behandlung und den jeweiligen Kassenregelungen variieren.
2Für Zahnersatzmaßnahmen, die vor Versicherungsbeginn angeraten oder begonnen worden sind, wird nicht geleistet