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  • Sofortleistungen ohne Wartezeit
  • Abschluss in nur 2 Minuten
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ZahnGesund 100 - Testsieger Finanztest 03-2021

Checkliste für einen einfachen Wechsel Ihrer Zahnversicherung

Wir rechnen die Vorversicherungszeit bei unmittelbarem Übergang von einem anderen Zahntarif komplett und kostenfrei an. Hierdurch entstehen für Sie keine neuen Höchstsummen bei Versicherungsbeginn.

Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Ununterbrochene Versicherungsdauer von mindestens 12 Monaten
  • Bei dem Vorversicherer handelt es sich um ein deutsches privates Krankenversicherungsunternehmen
  • Es findet ein nahtloser Übergang von der Vorversicherung in den ZahnGesund-Tarif statt
  • Mindestleistung für Zahnersatz in der Vorversicherung

Schritt für Schritt zu Ihrem neuen Vertrag

Wechseln Sie in nur wenigen Minuten zum Testsieger

1. Alte Vertragsdaten prüfen und Wechseltarif abschließen

 Wählen Sie Ihren Wunschtarif und schließen Sie die Versicherung ohne Wartezeit ab. Ein Wechsel unter Anrechnung Ihrer Vorversicherungszeit ist möglich, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.

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2. Alten Vertrag kündigen

Denken Sie daran, Ihren alten Zahntarif zu kündigen und sicherzustellen, dass das Ende Ihrer alten und der Beginn Ihrer neuen Versicherung nahtlos aufeinander abgestimmt sind. Wenn nicht, könnte es zu einer Lücke im Versicherungsschutz oder einer Doppelversicherung kommen.

3. Dokumente einreichen

Senden Sie uns die Kündigung Ihres alten Vertrages sowie eine Policenkopie zu, die alle erforderlichen Informationen enthält: 

  • Name, Vorname der versicherten Person  
  • Vorversicherer  
  • Bisher versicherter Zahntarif  
  • Maximale Höhe des Erstattungssatzes für Zahnersatz  
  • Versicherungsbeginn und -ende des bisher versicherten Zahntarifes 

Er muss spätestens mit dem ersten Antrag auf Leistungen eingereicht werden. 

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Das sagen unsere Kunden

ZahnGesund 100 - Testsieger Finanztest 03-2021

Ausgezeichneter Versicherungsschutz

mit dem mehrfachen Testsieger

Unsere Zahnzusatzversicherung ZahnGesund 100 wurde von Stiftung Warentest (06/2023) erneut als Testsieger mit Bestnote "SEHR GUT (0,5)" in einem Vergleich mit 289 Zahnzusatzversicherungen ausgezeichnet.

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Welche Gründe gibt es eine Zahnversicherung zu wechseln?

Die Zahnzusatzversicherung ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesundheitsvorsorge, der uns vor hohen Kosten für zahnärztliche Behandlungen schützt. Doch wie bei jeder Versicherung gibt es auch hier bestimmte Zeitpunkte, an denen es sinnvoll sein kann, den Anbieter zu wechseln. Ein solcher Wechsel kann aus verschiedenen Gründen erfolgen:

  • Beitragsanpassungen, die zu erheblichen Beitragserhöhungen führen.
  • Ein Alterssprung, der mit höheren Versicherungsbeiträgen einhergeht.
  • Die Möglichkeit einer allgemeinen Kündigung nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.
  • Unzureichende Leistungen und schlechter Service.

Vorteile einer Zahnversicherung beim Münchener Verein

Mehr Leistung, weniger Kosten

  • Wechsel-Garantie: Die Laufzeit Ihrer bisherigen Zahnversicherung wird abhängig ihres bisherigen Leistungsumfangs und des gewählten Tarifs angerechnet. Dadurch können Sie Versicherungsjahre der tariflich geltenden Zahnstaffel einsparen und genießen schneller unbegrenzte Deckung.
  • Keine Wartezeiten: Genießen Sie mit unserem sofortigen Versicherungsschutz Leistungen ab dem ersten Tag.
  • Kosten sparen: Unseren günstigsten Schutz gibt es bereits ab 7,90 Euro für junge Erwachsene.
  • Mehrfacher Testsieger: Die Zahnzusatzversicherung "ZahnGesund" des Münchener Vereins wurde mit der Bestnote "Sehr gut" ausgezeichnet. 
  • Innovations-Garantie: Künftig neu hinzukommende Behandlungsmethoden sind automatisch mitversichert.
  • 30 Euro Amazon.de- oder Wunschgutschein: Bei Online-Abschluss einer Zahnzusatzversicherung "ZahnGesund" erhalten Sie von uns einen Gutschein.
  • Schnell & digital mit der MV ServiceApp: Reichen Sie Ihre Rechnungen, Rezepte und Pläne ganz einfach und sicher online ein und empfangen Sie Ihre Leistungsmitteilungen und Vertragsdaten digital und bequem.
  • Maximale Kostenerstattung von bis zu 100% für Zahnbehandlungen, Zahnimplantate, Zahnprophylaxe, Zahnersatz, Kieferorthopädie und vieles mehr.
  • Maßnahmen zur Schmerzlinderung, wie z. B. Akupunktur, Hypnose oder Vollnarkose erstatten wir Ihnen im tariflichen Rahmen.
  • Ein fehlender Zahn ist mitversichert, sofern die Behandlung noch nicht angeraten oder begonnen wurde.
  • Moderne Trendleistungen, wie Laserbehandlung und Zahnbleaching sind bei unserem Tarif "ZahnGesund 100" im Versicherungsschutz eingeschlossen.
  • Nur das Beste für Ihre Zähne: Schützen Sie sich vor hohen Kosten und profitieren von hochwertigen Leistungen – wie ein Privatpatient beim Zahnarzt.
  • 24h Gesundheitshotline: Lassen Sie sich rund um die Uhr von medizinischen Fachleuten beraten, die Ihre individuellen Gesundheitsfragen bequem beantworten.
  • Zahnmedizinische Zweitmeinung: Holen Sie sich professionellen Rat zu Ihrer Behandlung von unserem Partner mit einem Team von Zahnärzten lassen Sie sich bei Bedarf bequem einen Termin vermitteln.

Günstiger Zeitpunkt zum Wechseln

Sonderkündigungsrecht durch Beitragsanpassung

Sollten Sie in Ihrer bestehenden Versicherung durch einen Wechsel in eine andere Altersgruppe am Ende des Versicherungsjahres mit einer höheren Beitragszahlung oder einer anderen Form der Beitragsanpassung konfrontiert sein, empfehlen wir Ihnen den Wechsel zu ZahnGesund. Denken Sie daran, Sie haben das Recht, Ihre aktuelle Versicherung außerordentlich zu kündigen. Natürlich steht Ihnen auch der Wechsel nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit offen. 

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Nutzen Sie unsere Vorlagen für einen unkomplizierten Wechsel zum günstigen Testsieger!

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Fragen und Antworten zur Zahnversicherung

Wie viel kostet eine private Zahnzusatzversicherung?

Die Kosten einer guten Zahnzusatzversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Egal ob günstige Basisabsicherung oder Vollschutz für Ihre Zähne, der Münchener Verein bietet für jeden den passenden Tarif – und das schon ab 7,90 €* im Monat. 

Eine gute und günstige Grundlage bietet der Tarif ZahnGesund 75 +, der Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Zahnprophylaxe, aber auch Kieferorthopädie einschließt. Ab einem Betrag von 7,90 €* im Monat sind hierbei die wichtigsten zahnmedizinischen Maßnahmen abgedeckt.

Personen, die nicht nur ihren Eigenanteil reduzieren möchten, sondern umfassende Leistungen wie Bleaching, hochwertigen Zahnersatz, kieferorthopädische Maßnahmen oder moderne Laserbehandlungen in Anspruch nehmen möchten, zahlen in unserem Top-Tarif ZahnGesund 100 einen Betrag ab 16,60 €*.

Für alle, die es gerne ausgewogen halten, bietet der ZahnGesund 85+ ab 9,90 €* ein mehr als gutes Preis-Leistungsverhältnis. Einen Überblick über die Leistungen und Ihre Beitragsprämie können Sie mit dem Beitragsrechner auf unserer ZahnGesund-Seite ermitteln. Geben Sie einfach Ihr Geburtsjahr ein und ermitteln Sie Ihren Beitrag für die drei Tarifvarianten.

*Die Beiträge gelten für die Altersgruppe 16-25 und können unter Umständen abweichen.

Was bedeutet Gesundheitsfragen bei Zahnzusatzversicherung?

Gesundheitsfragen helfen den Versicherern, das Risiko des Interessenten einzuschätzen und zu prüfen, zu welchen Bedingungen eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden kann. 

Viele Versicherer stellen einige Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand der eigenen Zähne. Meistens geht es hierbei darum, ob Zähne schon durch Implantate oder Brücken ersetzt wurden, man derzeit in Behandlung bei einem Zahnarzt ist, oder eine Behandlung angeraten wurde.

Der Münchener Verein geht bei den neuen ZahnGesund-Tarifen einen anderen Weg. 
Mittels nur einer Frage wird lediglich die Anzahl der fehlenden, noch nicht dauerhaft ersetzten Zähne abgefragt (außer Weisheitszähne, Milchzähne und Lückenschluss). Ist diese kleiner als 4, kann die Zahnzusatzversicherung bequem online und ohne Wartezeiten abgeschlossen werden.
Anzugeben sind Zähne, die eine Lücke im Gebiss darstellen oder deren Fehlen die Zahnreihe reduziert. 

Ein fehlender, noch nicht dauerhaft ersetzter Zahn ist mitversichert, sofern die Behandlung noch nicht angeraten oder begonnen wurde.
Für Zahnersatzmaßnahmen bzw. Zahnbehandlungsmaßnahmen und kieferorthopädische Behandlungen,
die vor Versicherungsbeginn angeraten oder begonnen worden sind, wird nicht geleistet.
Bei allen nach Abschluss des Versicherungsvertrages eingetretenen Versicherungsfällen wird für den Teil geleistet, der in die Zeit ab Versicherungsbeginn fällt.

Was sind Leistungsbegrenzungen bei einer Zahnzusatzversicherung bzw. was sind Zahnstaffeln?

Von Leistungsbegrenzungen oder Zahnstaffeln spricht man dann, wenn die Erstattungen in den ersten Versicherungsjahren auf einen Höchstbetrag begrenzt sind.

Gäbe es diese Leistungsbeschränkungen in den ersten Vertragsjahren nicht, dann könnten Versicherte direkt nach Vertragsschluss umfangreiche Zahnbehandlungen oder Gebisssanierungen vornehmen lassen, die mit hohen Rechnungskosten verbunden wären. Diese Kosten müssten dann bereits bei der Beitragskalkulation mit einfließen, dazu sind die Versicherer verpflichtet. Der Versicherungsbeitrag wäre also deutlich teurer – und das für alle, die eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchten. Unter dem Strich würden dann alle Versicherten diejenigen mitfinanzieren, die ohne Vorversicherungszeit sofort hohe Leistungen in Anspruch nehmen.

Auch bei den Zahnzusatzversicherungen des Münchener Verein sind Leistungsbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren vorgesehen (s. a.  FAQ dazu). Unsere neuen ZahnGesund-Tarife haben jedoch ein besonderes Feature: wir rechnen Ihnen bei einem Wechsel Ihre Vorversicherungszeit an, die Sie in einer anderen Zahnzusatzversicherung erworben haben, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Für Neueinsteiger lohnt es sich, frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. So können Sie sichergehen, dass bei den ersten größeren Zahnersatzbehandlungen die Höchstbegrenzungen entfallen sind.

Gibt es Leistungsgrenzen bei den ZahnGesund-Tarifen?

Ja, zu Beginn enthalten die ZahnGesund-Tarife Leistungsgrenzen, die jedoch bei unfallbedingten Behandlungen entfallen.

Ab dem 5. Versicherungsjahr leistet die Zahnzusatzversicherung des Münchener Verein im tariflichen Rahmen. 
Die Höchsterstattungen ergeben sich wie folgt: 

ZahnGesund 75+:
•    im 1. Versicherungsjahr bis zu 900 €
•    im 1.–2. Versicherungsjahr bis zu 1.800 €
•    im 1.–3. Versicherungsjahr bis zu 2.700 €
•    im 1.–4. Versicherungsjahr bis zu 3.600 €

ZahnGesund 85+:
•    im 1. Versicherungsjahr bis zu 1.000 €
•    im 1.–2. Versicherungsjahr bis zu 2.000 €
•    im 1.–3. Versicherungsjahr bis zu 3.000 €
•    im 1.–4. Versicherungsjahr bis zu 4.000 €

ZahnGesund 100:
•    im 1. Versicherungsjahr bis zu 1.500 €
•    im 1.–2. Versicherungsjahr bis zu 3.000 €
•    im 1.–3. Versicherungsjahr bis zu 4.500 €
•    im 1.–4. Versicherungsjahr bis zu 6.000 €

Was bedeutet Wartezeit bei einer Zahnzusatzversicherung?

Viele Zahnzusatzversicherungen beinhalten eine Wartezeit, während welcher die Kosten für die jeweilige Maßnahme beim Zahnarzt vom Versicherer nicht erstattet werden. Bei Zahnbehandlungen und Zahnvorsorge (Prophylaxe) beträgt die allgemeine Wartezeit in der Regel drei Monate, bei Zahnersatz- und kieferorthopädischen Maßnahmen ist diese zumeist mit acht Monaten angesetzt. 

Die neuen ZahnGesund-Tarife des Münchener Verein gehen hier einen anderen Weg:  ZahnGesund sieht keine Wartezeit vor - Ihr Versicherungsschutz gilt sofort nach Zugang der Versicherungspolice bzw. ab dem darin genannten Zeitpunkt.

Wieviel zahlt eine Zahnzusatzversicherung bei Implantaten?

Die Zahnzusatzversicherung des Münchener Verein zahlt für die Behandlung eines Implantats je nach Tarif-Variante
•    75 % im Tarif ZahnGesund 75+
•    85 % im Tarif ZahnGesund 85+
•    100 % im Tarif ZahnGesund 100.

Bei einem Zahnersatz mit Implantat liegen die Kosten schnell bei bis zu 4.000 €, wobei sich die gesetzlichen Krankenkassen nur mit einem Festzuschuss von ca. 471 € beteiligen. Die Zahnzusatzversicherung des Münchener Verein übernimmt in einem solchen Fall somit zwischen 3.000 und 4.000 €. Leistet die GKV nicht vor, gelten pauschal 35 % als Vorleistung.

Mit dem Bonusheft-Upgrade können Sie Ihren Eigenanteil in den Tarifen ZahnGesund 75+ und ZahnGesund 85+ außerdem noch einmal um 5 % reduzieren. 

Ein ausführliches Kostenbeispiel finden Sie hier.

Wird Bleaching von der Zahnzusatzversicherung bezahlt?

Ja, mit dem Tarif  ZahnGesund 100  erhalten Sie vom Münchener Verein 200 € innerhalb von 2 Versicherungsjahren für ein Zahnbleaching bzw. Zahnaufhellung, sofern diese von einem approbierten, niedergelassenen Zahnarzt oder unter dessen ärztlicher Aufsicht nach fachlicher Weisung durchgeführt werden.

Wie viel Prozent übernimmt die Zahnzusatzversicherung?

Die Zahnzusatzversicherung des Münchener Verein übernimmt je nach Tarif pro Kalenderjahr folgende Höchsterstattungsbeträge:

  • 1. Versicherungsjahr: 900 bis 1.500 € 
  • 1. bis 2. Versicherungsjahr: 1.800 bis 3.000 €
  • 1. bis 3. Versicherungsjahr: 2.700 bis 4.500 €
  • 1. bis 4. Versicherungsjahr: 3.600 bis 6.000 €
  • ab dem 5. Versicherungsjahr: unbegrenzt

Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.

Ist Zahnersatz versichert?

Mit der Zahnzusatzversicherung des Münchener Verein sind je nach Tarifwahl folgende Arten des Zahnersatzes abgedeckt:

  • Regelversorgung: 100 % (tarifunabhängig)
  • Implantate & Knochenaufbau: 75 bis 100 %*
  • Kronen, Brücken & Prothesen: 75 bis 100 %*
  • Inlays & Onlays: 75 bis 100 %*
  • Verblendungen & Veneers: 75 bis 100 %*
  • Funktionsanalyse & -therapie: 75 bis 100 %* 

* Inkl. GKV; leistet die GKV nicht vor, gelten pauschal 35 % als Vorleistung.
** Upgrade +5 %, wenn Sie Ihr Bonusheft lückenlos 10 Jahre geführt haben.

Welche Versicherung zahlt kieferorthopädische Behandlung?

Die Zahnzusatzversicherung ZahnGesund des Münchener Verein übernimmt kieferorthopädische Leistungen je nach Tarif wie folgt: 

Kieferorthopädie bis 18 Jahre: 

  • ZahnGesund 75+: Bei Unfall, 75 % (max. 1.000 €**)
  • ZahnGesund 85+:  Bei Unfall, 85 % (max. 2.500 €**)
  • ZahnGesund 100: 100 % (max. 5.000 €**)*** inkl. Aufbissbehelfe und Schienen, z.B. DROS-Schienen

Kieferorthopädie ab 19 Jahre: 

  •  ZahnGesund 75+: Bei Unfall, 75 % (max. 1.000 €**) 
  •  ZahnGesund 85+: Bei Unfall, 85 % (max. 2.500 €**) 
  •  ZahnGesund 100: 100 % (max. 2.500 €**)*** inkl. Aufbissbehelfe und Schienen, z.B. DROS-Schienen

Innerhalb der dargestellten Leistungen übernehmen wir:

  • Kieferorthopädie Funktionsanalyse: ja (tarifübergreifend)
  • Aligner: ja (tarifübergreifend)
  • Lingualtechnik: ja (tarifübergreifend)
  • Mini-, Kunststoff, Keramik-Brackets****: ja (tarifübergreifend)
  • Retainer (Zahnstabilisation): ja (tarifübergreifend)

* Inkl. GKV; leistet die GKV nicht vor, gelten pauschal 35 % als Vorleistung.
** Der Höchstbetrag gilt je Altersgruppe nur einmalig für die gesamte Vertragslaufzeit. Die Leistung gilt für KIG (Kieferindikationsgruppe) 1-5.
*** Der Tarif ZahnGesund 100 leistet unabhängig davon, ob ein Unfall zugrunde liegt oder nicht.
**** Sofern die Maßnahmen der verbesserten Funktionen dienen. Rein ästhetische Maßnahmen werden nicht erstattet.

Welche Zahnzusatzversicherung übernimmt professionelle Zahnreinigung/Zahnprophylaxe?

Eine professionelle Zahnreinigung kostet in der Regel 80 bis 120 € und sollte zweimal jährlich durchgeführt werden.

Mit der Zahnzusatzversicherung ZahnGesund des Münchener Verein erhalten Sie bis zu 200 € pro Jahr für professionelle Zahnreinigung- und Prophylaxe-Behandlungen – je nach gewählter Tarifvariante.

Das bedeutet, die Zahnzusatzversicherung des Münchener Verein übernimmt bis zu 100% je nach Tarif folgende Prophylaxe-Maßnahmen:

Zahnmedizinische Individualprophylaxe

  • Fissurenversiegelung: 100% 
  • Fluoridierung: 100% - Kariesrisikodiagnostik: 100% 
  • Mundhygienestatus: 100% 

Professionelle Zahnreinigung

  • ZahnGesund 75+: 100 % (2 x 75 € /Jahr)
  • ZahnGesund 85+: 100 % (2 x 85 € /Jahr)
  • ZahnGesund 100: 100 % (2 x 100 € /Jahr)
Was fällt alles unter Zahnbehandlung?

Unter Zahnbehandlungen fallen im Rahmen der Zahnzusatzversicherung folgende Maßnahmen: 

  • Hochwertige Kunststofffüllungen
  • Parodontosebehandlung
  • Wurzelbehandlung
  • Funktionsanalyse & -therapie

Der Münchener Verein bietet zusätzlich folgende innovative Hightech-Leistungen:

  • Dental-Laser 
  • CEREC
  • Digitale Volumentomographie
  • Vector-Methode
  • PACT
  • OP-Mikroskop 
  • DNA-Test
  • DROS-Schiene (bei ZahnGesund 100)
  • INVISALIGN-Therapie
  • Schmerzlinderung: Akupunktur & Narkose

Eine vollständige Übersicht finden Sie in unserem ZahnGesund-Prospekt

Neu hinzukommende Behandlungsmethoden werden automatisch mitversichert, sofern sie medizinisch notwendig sind und nach der Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet werden dürfen.

Wird eine Wurzelbehandlung von der Zahnzusatzversicherung übernommen?

Ja, die Zahnzusatzversicherung ZahnGesund des Münchener Verein übernimmt die Kosten für Wurzelbehandlungen je nach Tarif wie folgt: 

  • inkl. GKV: 100 % (tarifunabhängig)
  • ohne GKV: 75 bis 100 %
Warum ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Gesetzlich versicherte Patienten erhalten nur begrenzt Zuzahlungen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz von ihrer Krankenkasse. Mit einer Zahnzusatzversicherung wird der Eigenanteil bei einer solchen Behandlung bis zu 100 % übernommen. (Dadurch kommen im Falle einer zahnmedizinischen Behandlung keine bzw. nur geringe Kosten auf Sie zu). Zusätzlich werden neue, innovative Zahnbehandlungs-Methoden direkt mitversichert, welche von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden.

Ist eine Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar?

Ja, Zusatzpolicen wie eine Zahnzusatzversicherung können nach den Vorgaben des Einkommensteuergesetzes §10 Abs. 1 als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden, da sie als Sonderausgaben für die eigene Vorsorge dienen. Jedoch gibt es hierbei Höchstgrenzen, die es zu beachten gilt. Welche das sind und was sie beachten sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber-Artikel „Zahnzusatzversicherung bei der Steuererklärung absetzen“.

Welche Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen?

Bei der Zahnzusatzversicherung ZahnGesund des Münchener Verein ist ein fehlender, noch nicht ersetzter Zahn mitversichert, sofern die Behandlung noch nicht angeraten oder begonnen wurde. Für alle darüber hinaus fehlenden und nicht dauerhaft ersetzten Zähne besteht kein Leistungsanspruch.

Was ist bei der Zahnzusatzversicherung nicht versichert?

In der Zahnzusatzversicherung ZahnGesund des Münchener Verein wird für Zahnersatzmaßnahmen bzw. Zahnbehandlungsmaßnahmen und kieferorthopädische Behandlungen, die vor Versicherungsbeginn angeraten oder begonnen worden sind, nicht geleistet. Bei allen nach Abschluss des Versicherungsvertrages eingetretenen Versicherungsfällen wird für den Teil geleistet, der in die Zeit ab Versicherungsbeginn fällt.

Ein fehlender, noch nicht dauerhaft ersetzter Zahn ist mitversichert, sofern die Behandlung noch nicht angeraten oder begonnen wurde. Für alle darüber hinaus fehlenden und nicht dauerhaft ersetzten Zähne besteht kein Leistungsanspruch.

Muss ich gesetzlich krankenversichert sein, um eine Zahnzusatzversicherung abschließen zu können?

In der Zahnzusatzversicherung ZahnGesund des Münchener Verein sind Personen versicherungsfähig, die gesetzlich krankenversichert sind bzw. freie Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung beziehen.

Welche Leistungen und Behandlungen sind bei einer Zahnzusatzversicherung versichert?

Eine gute Zahnzusatzversicherung, wie ZahnGesund des Münchener Verein, übernimmt je nach Tarif bis zu 100 % der Kosten für: 

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays, Onlays, Veneers, Verblendungen, Implantate inkl. Knochenaufbau und chirurgischer Maßnahmen)
  • Zahnbehandlung (Hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontalbehandlungen, Aufbissbehelfe und Schienen)
  • Zahnvorsorge (Zahnprophylaxe, inkl. professionelle Zahnreinigung, Mundhygienestatus, Versiegelung)
  • Kieferorthopädie für Kinder und Erwachsene
  • Weitere Leistungen (Schmerzstillende Techniken: Akupunktur, Dämmerschlaf, Hypnose, Lachgas-Sedierung, Vollnarkose)
  • Zahnaufhellung bzw. Bleaching in Tarif ZahnGesund 100

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Jetzt Zahnzusatzversicherung abschließen UND Gutschein sichern*!

Bei Online-Abschluss einer Zahnzusatzversicherung "ZahnGesund" erhalten Sie von uns einen Gutschein. Wie das genau funktioniert erfahren Sie hier:

So geht's

Bei Auswahl eines Amazon.de - Gutscheins

  • Bei Abschluss eines ZahnGesund-Tarifs bis zum 30.04.2024
  • Ein Gutschein pro Vertrag & Versicherungsnehmer
  • Einfach & schnell - Sie erhalten Ihren Gutschein per Mail

* Teilnahmebedingungen:

  • Der Gutschein wird nur gewährt, wenn Sie beim Münchener Verein direkt auf der Homepage einen Online-Krankenversicherungsvertrag im Tarif ZahnGesund abschließen oder beantragen und der Antrag policiert wird.
  • Voraussetzungen sind, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen, für mindestens 3 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlt haben und der Vertrag im Zeitpunkt der Gewährung des jeweiligen Teilgutscheins ungekündigt ist.
  • Pro Versicherungsnehmer, unabhängig von der Anzahl der versicherten Personen und der Anzahl der geschlossenen Verträge, wird der Gutschein nur einmal gewährt.
  • Gemäß aufsichtsrechtlicher Vorgaben kann eine Gutscheingewährung nur in zwei Teilen zu je 15 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren erfolgen.
  • Sie erhalten den Amazon.de-Gutschein ausschließlich per E-Mail.

Der Münchener Verein behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (z. B. missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Gutscheingewährung auszuschließen.

Der Münchener Verein behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn sie nicht planmäßig abläuft (z. B. Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Mitarbeiter der Münchener Verein Versicherungsgruppe sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Hinweis: Amazon.de ist kein Sponsor dieser Werbeaktion. Amazon.de Gutscheine („Gutscheine“) sind für den Kauf ausgewählter Produkte auf Amazon.de einlösbar. Gutscheine dürfen nicht weiter aufgeladen, weiterveräußert oder anderweitig gegen Entgelt an Dritte übertragen werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Aussteller der Gutscheine ist die Amazon EU S.à r.l. in Luxemburg. Es gelten Einschränkungen. Die vollständigen Geschäftsbedingungen finden Sie auf: amazon.de/gc-legal. Alle Amazon ® ™ & © sind Eigentum der Amazon.com, Inc. oder verbundener Unternehmen.

 

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*Teilnahmebedingungen:

  • Der Gutschein wird nur gewährt, wenn Sie beim Münchner Verein direkt auf der Homepage einen Online-Krankenversicherungsvertrag im Tarif ZahnGesund abschließen oder beantragen und der Antrag policiert wird.
  • Voraussetzungen sind, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen, für mindestens 3 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlt haben und der Vertrag im Zeitpunkt der Gewährung des jeweiligen Teilgutscheins ungekündigt ist.
  • Pro Versicherungsnehmer, unabhängig von der Anzahl der versicherten Personen und der Anzahl der geschlossenen Verträge, wird der Gutschein nur einmal gewährt.
  • Gemäß aufsichtsrechtlicher Vorgaben kann eine Gutscheingewährung nur in zwei Teilen zu je 15 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren erfolgen.
  • Sie erhalten den WunschGutschein.de-Gutschein ausschließlich per E-Mail.

Der Münchener Verein behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (z. B. missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Gutscheingewährung auszuschließen.

Der Münchener Verein behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn sie nicht planmäßig abläuft (z. B. Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Mitarbeiter der Münchener Verein Versicherungsgruppe sind von der Teilnahme ausgeschlossen.