Zahnzusatzversicherung wechseln
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Zahnzusatzversicherung wechseln
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- Anrechnung der Laufzeit (Zahnstaffel) Ihrer Vorversicherung
- Sofortleistungen ohne Wartezeit
- Abschluss in nur 2 Minuten
- 30 Euro Gutschein sichern oder spenden


Checkliste für einen einfachen Wechsel Ihrer Zahnversicherung
Wir rechnen die Vorversicherungszeit bei unmittelbarem Übergang von einem anderen Zahntarif komplett und kostenfrei an. Hierdurch entstehen für Sie keine neuen Höchstsummen bei Versicherungsbeginn.
Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- Ununterbrochene Versicherungsdauer von mindestens 12 Monaten
- Bei dem Vorversicherer handelt es sich um ein deutsches privates Krankenversicherungsunternehmen
- Es findet ein nahtloser Übergang von der Vorversicherung in den ZahnGesund-Tarif statt
- Mindestleistung für Zahnersatz in der Vorversicherung
Schritt für Schritt zu Ihrem neuen Vertrag
Wechseln Sie in nur wenigen Minuten zum Testsieger

1. Alte Vertragsdaten prüfen und Wechseltarif abschließen
Wählen Sie Ihren Wunschtarif und schließen Sie die Versicherung ohne Wartezeit ab. Ein Wechsel unter Anrechnung Ihrer Vorversicherungszeit ist möglich, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.

2. Alten Vertrag kündigen
Denken Sie daran, Ihren alten Zahntarif zu kündigen und sicherzustellen, dass das Ende Ihrer alten und der Beginn Ihrer neuen Versicherung nahtlos aufeinander abgestimmt sind. Wenn nicht, könnte es zu einer Lücke im Versicherungsschutz oder einer Doppelversicherung kommen.

3. Dokumente einreichen
Senden Sie uns die Kündigung Ihres alten Vertrages sowie eine Policenkopie zu, die alle erforderlichen Informationen enthält:
- Name, Vorname der versicherten Person
- Vorversicherer
- Bisher versicherter Zahntarif
- Maximale Höhe des Erstattungssatzes für Zahnersatz
- Versicherungsbeginn und -ende des bisher versicherten Zahntarifes
Er muss spätestens mit dem ersten Antrag auf Leistungen eingereicht werden.

Zahnzusatzversicherung Tarifvergleich - beste Leistungen für Ihre Zähne
Einfach und bequem online abschließen
Leistungen** |
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Ihr Monatsbeitrag | --,-- € | --,-- € | --,-- € |
Auszeichnungen | GUT (1,8) | SEHR GUT (1,2) | SEHR GUT (0,5) |
Zahnbehandlung (z. B. hochwertige Füllungen) | 100 % | 100 % | 100 % |
Wurzel- und Parodontose-Behandlung | 100 % | 100 % | 100 % |
Zahnersatz | 75 % | 85 % | 100 % |
Zahnprophylaxe | max. 150 € | max. 170 € | max. 200 € |
Kieferorthopädie für Kinder bis 18 Jahre | Bei Unfall | Bei Unfall 85 %, max. 2.500 € | 100 %, max. 5.000 € ** inkl. Aufbissbehelfe und Schienen, z. B DROS-Schienen |
Kieferorthopädie für Erwachsene ab 19 Jahre | Bei Unfall 75 %, max. 1.000 € | Bei Unfall 85 %, max. 2.500 € | 100 %, max. 2.500 € ** inkl. Aufbissbehelfe und Schienen, z. B DROS-Schienen |
Zahn-Bleaching |
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| 200 € |
Akupunktur, Narkose, etc. zur Schmerzlinderung | max. 75 € | max. 150 € | max. 300 € |
Anrechnung der Vorversicherung für Wechsler | |||
Wechselbedingungen | |||
Vorversicherungszeit | mind. 12 Monate | mind. 12 Monate | mind. 12 Monate |
Unterjährige Vertragswechsel | zählt als volles Jahr | zählt als volles Jahr | zählt als volles Jahr |
Mindestleistung für Zahnersatz des vorherigen Versicherungsschutzes | mind. 70 % | mind. 80% | mind. 90% |
Weitere Vorteile | |||
Bonusheft-Upgrade | |||
Keine Wartezeit |
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Unfallsofortschutz |
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Rechnungen mobil einreichen |
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Tarife und Bedingungen | Tarif 577 | Tarif 578 | Tarif 579 |
Ihr Monatsbeitrag | --,-- € | --,-- € | --,-- € |
Online abschließen | Online abschließen | Online abschließen |
** Von den tariflichen Leistungen wird die Vorleistung der GKV bzw. der freien Heilfürsorge oder der truppenärztlichen Versorgung abgezogen. Erbringen diese keine Leistung, gelten pauschal 35 % der erstattungsfähigen Aufwendungen als Vorleistung.
Es gelten Höchsterstattungsbeiträge in den ZahnGesund-Tarifen für das 1. bis 4. Versicherungsjahr (s. Fragen und Antworten zur Zahnversicherung).
Das sagen unsere Kunden

Ausgezeichneter Versicherungsschutz
mit dem mehrfachen Testsieger
Unsere Zahnzusatzversicherung ZahnGesund 100 wurde von Stiftung Warentest (06/2023) erneut als Testsieger mit Bestnote "SEHR GUT (0,5)" in einem Vergleich mit 289 Zahnzusatzversicherungen ausgezeichnet.
Welche Gründe gibt es eine Zahnversicherung zu wechseln?
Die Zahnzusatzversicherung ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesundheitsvorsorge, der uns vor hohen Kosten für zahnärztliche Behandlungen schützt. Doch wie bei jeder Versicherung gibt es auch hier bestimmte Zeitpunkte, an denen es sinnvoll sein kann, den Anbieter zu wechseln. Ein solcher Wechsel kann aus verschiedenen Gründen erfolgen:
- Beitragsanpassungen, die zu erheblichen Beitragserhöhungen führen.
- Ein Alterssprung, der mit höheren Versicherungsbeiträgen einhergeht.
- Die Möglichkeit einer allgemeinen Kündigung nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.
- Unzureichende Leistungen und schlechter Service.
Vorteile einer Zahnversicherung beim Münchener Verein
Mehr Leistung, weniger Kosten
- Wechsel-Garantie: Die Laufzeit Ihrer bisherigen Zahnversicherung wird abhängig ihres bisherigen Leistungsumfangs und des gewählten Tarifs angerechnet. Dadurch können Sie Versicherungsjahre der tariflich geltenden Zahnstaffel einsparen und genießen schneller unbegrenzte Deckung.
- Keine Wartezeiten: Genießen Sie mit unserem sofortigen Versicherungsschutz Leistungen ab dem ersten Tag.
- Kosten sparen: Unseren günstigsten Schutz gibt es bereits ab 7,90 Euro für junge Erwachsene.
- Mehrfacher Testsieger: Die Zahnzusatzversicherung "ZahnGesund" des Münchener Vereins wurde mit der Bestnote "Sehr gut" ausgezeichnet.
- Innovations-Garantie: Künftig neu hinzukommende Behandlungsmethoden sind automatisch mitversichert.
- 30 Euro Amazon.de- oder Wunschgutschein: Bei Online-Abschluss einer Zahnzusatzversicherung "ZahnGesund" erhalten Sie von uns einen Gutschein oder können den Betrag spenden.
- Schnell & digital mit der MV ServiceApp: Reichen Sie Ihre Rechnungen, Rezepte und Pläne ganz einfach und sicher online ein und empfangen Sie Ihre Leistungsmitteilungen und Vertragsdaten digital und bequem.
- Maximale Kostenerstattung von bis zu 100% für Zahnbehandlungen, Zahnimplantate, Zahnprophylaxe, Zahnersatz, Kieferorthopädie und vieles mehr.
- Maßnahmen zur Schmerzlinderung, wie z. B. Akupunktur, Hypnose oder Vollnarkose erstatten wir Ihnen im tariflichen Rahmen.
- Ein fehlender Zahn ist mitversichert, sofern die Behandlung noch nicht angeraten oder begonnen wurde.
- Moderne Trendleistungen, wie Laserbehandlung und Zahnbleaching sind bei unserem Tarif "ZahnGesund 100" im Versicherungsschutz eingeschlossen.
- Nur das Beste für Ihre Zähne: Schützen Sie sich vor hohen Kosten und profitieren von hochwertigen Leistungen – wie ein Privatpatient beim Zahnarzt.
- 24h Gesundheitshotline: Lassen Sie sich rund um die Uhr von medizinischen Fachleuten beraten, die Ihre individuellen Gesundheitsfragen bequem beantworten.
- Zahnmedizinische Zweitmeinung: Holen Sie sich professionellen Rat zu Ihrer Behandlung von unserem Partner mit einem Team von Zahnärzten lassen Sie sich bei Bedarf bequem einen Termin vermitteln.
Günstiger Zeitpunkt zum Wechseln
Sonderkündigungsrecht durch Beitragsanpassung
Sollten Sie in Ihrer bestehenden Versicherung durch einen Wechsel in eine andere Altersgruppe am Ende des Versicherungsjahres mit einer höheren Beitragszahlung oder einer anderen Form der Beitragsanpassung konfrontiert sein, empfehlen wir Ihnen den Wechsel zu ZahnGesund. Denken Sie daran, Sie haben das Recht, Ihre aktuelle Versicherung außerordentlich zu kündigen. Natürlich steht Ihnen auch der Wechsel nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit offen.
Jetzt wechseln noch einfacher gemacht
Nutzen Sie unsere Vorlagen für einen unkomplizierten Wechsel zum günstigen Testsieger!
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Noch Fragen offen?
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Bei Online-Abschluss einer Zahnzusatzversicherung "ZahnGesund" erhalten Sie von uns einen Gutschein oder können den Betrag spenden. Wie das genau funktioniert erfahren Sie hier:
So geht's
Bei Auswahl eines Amazon.de - Gutscheins
- Bei Abschluss eines ZahnGesund-Tarifs bis zum 30.09.2023
- Ein Gutschein pro Vertrag & Versicherungsnehmer
- Einfach & schnell - Sie erhalten Ihren Gutschein per Mail
* Teilnahmebedingungen:
- Der Gutschein wird nur gewährt, wenn Sie beim Münchner Verein direkt auf der Homepage oder auf der Seite eines Kooperationspartners des Münchener Verein einen Online-Krankenversicherungsvertrag im Tarif ZahnGesund abschließen oder beantragen und der Antrag policiert wird.
- Voraussetzungen sind, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen, für mindestens 3 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlt haben und der Vertrag im Zeitpunkt der Gewährung des jeweiligen Teilgutscheins ungekündigt ist.
- Pro Versicherungsnehmer, unabhängig von der Anzahl der versicherten Personen und der Anzahl der geschlossenen Verträge, wird der Gutschein nur einmal gewährt.
- Gemäß aufsichtsrechtlicher Vorgaben kann eine Gutscheingewährung nur in zwei Teilen zu je 15 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren erfolgen.
- Sie erhalten den Amazon.de-Gutschein ausschließlich per E-Mail.
Der Münchener Verein behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (z. B. missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Gutscheingewährung auszuschließen.
Der Münchener Verein behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn sie nicht planmäßig abläuft (z. B. Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Mitarbeiter der Münchener Verein Versicherungsgruppe sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Hinweis: Amazon.de ist kein Sponsor dieser Werbeaktion. Amazon.de Gutscheine („Gutscheine“) sind für den Kauf ausgewählter Produkte auf Amazon.de einlösbar. Gutscheine dürfen nicht weiter aufgeladen, weiterveräußert oder anderweitig gegen Entgelt an Dritte übertragen werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Aussteller der Gutscheine ist die Amazon EU S.à r.l. in Luxemburg. Es gelten Einschränkungen. Die vollständigen Geschäftsbedingungen finden Sie auf: amazon.de/gc-legal. Alle Amazon ® ™ & © sind Eigentum der Amazon.com, Inc. oder verbundener Unternehmen.
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- Ein Gutschein, der immer passt – einlösbar in über 500 Shops
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*Teilnahmebedingungen:
- Der Gutschein wird nur gewährt, wenn Sie beim Münchner Verein direkt auf der Homepage oder auf der Seite eines Kooperationspartners des Münchener Verein einen Online-Krankenversicherungsvertrag im Tarif ZahnGesund abschließen oder beantragen und der Antrag policiert wird.
- Voraussetzungen sind, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen, für mindestens 3 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlt haben und der Vertrag im Zeitpunkt der Gewährung des jeweiligen Teilgutscheins ungekündigt ist.
- Pro Versicherungsnehmer, unabhängig von der Anzahl der versicherten Personen und der Anzahl der geschlossenen Verträge, wird der Gutschein nur einmal gewährt.
- Gemäß aufsichtsrechtlicher Vorgaben kann eine Gutscheingewährung nur in zwei Teilen zu je 15 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren erfolgen.
- Sie erhalten den WunschGutschein.de-Gutschein ausschließlich per E-Mail.
Der Münchener Verein behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (z. B. missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Gutscheingewährung auszuschließen.
Der Münchener Verein behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn sie nicht planmäßig abläuft (z. B. Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Mitarbeiter der Münchener Verein Versicherungsgruppe sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Bei Auswahl einer Spende
- Bei Abschluss eines ZahnGesund-Tarifs bis zum 30.09.2023
- Eine Spende durch den Münchener Verein pro Vertrag & Versicherungsnehmer
- Sie können mit einem Abschluss der ZahnGesund Zahnzusatzversicherung helfen. Der Münchener Verein spendet 30 Euro an „Aktion Deutschland Hilft“.
* Teilnahmebedingungen:
- Die Spende wird nur gewährt, wenn Sie beim Münchner Verein direkt auf der Homepage oder auf der Seite eines Kooperationspartners des Münchener Verein einen Online-Krankenversicherungsvertrag im Tarif ZahnGesund abschließen oder beantragen und der Antrag policiert wird.
- Voraussetzungen sind, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen, für mindestens 3 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlt haben und der Vertrag im Zeitpunkt der Gewährung der jeweiligen Teilspende ungekündigt ist.
- Pro Versicherungsnehmer, unabhängig von der Anzahl der versicherten Personen und der Anzahl der geschlossenen Verträge, wird die Spende nur einmal gewährt.
- Gemäß aufsichtsrechtlicher Vorgaben kann die Überweisung der Spende durch den Münchener Verein an „Aktion Deutschland Hilft“ nur in zwei Teilen zu je 15 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren erfolgen.
- Der Münchener Verein garantiert, dass zu den oben genannten Teilnahmebedingungen der Betrag in Höhe von 30 Euro an „Aktion Deutschland Hilft“ gespendet wird.
Der Münchener Verein behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn sie nicht planmäßig abläuft (z. B. Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Mitarbeiter der Münchener Verein Versicherungsgruppe sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
