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Die Direktion des Münchener Vereins

Beitragsanpassung (BAP)

Beitragsanpassung Ihrer privaten Krankenvollversicherung, Pflegepflichtversicherung und Krankenzusatzversicherung

Liebes Mitglied unserer Privaten Krankenversicherung,
wie Sie (aus unserem Schreiben und den Medien) erfahren haben, werden sich bei uns und vielen anderen Versicherern zum Jahreswechsel die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) und privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) ändern. 
Wir laden Sie ein, sich noch detaillierter über die Ursachen und Hintergründe zu informieren und geben Ihnen Hinweise, wie Sie heute schon aktiv werden können, um Ihre Beiträge im Alter zu reduzieren.

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, kontaktieren Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner im Außendienst. Zudem steht Ihnen unser Service-Team unter der Telefonnummer 089 / 51 52-10 00 gerne zur Verfügung.

Der Verband der Privaten Krankenversicherungen e.V. hat dazu unter
https://www.pkv.de/wissen/beitraege/warum-die-beitraege-steigen/
einige weitere Informationen zusammengestellt, die weitere Hintergründe zur Beitragsanpassung erklären.
 

Informationen zur Beitragsanpassung Ihrer Krankenvollversicherung und Pflegepflichtversicherung

Veränderungen bei den Beiträgen sind oft Anlass für Fragen – und manchmal auch für Unsicherheiten. Uns ist es wichtig, Ihnen als wertvolles Mitglied unseres Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit eines ganz klar zu vermitteln: 
Ihr privater Krankenversicherungsschutz bietet Ihnen nicht nur heute, sondern ein Leben lang exzellente medizinische Versorgung und umfassende Sicherheit.

Garantierte Leistungen Ihr Versicherungsschutz gewährt Ihnen dauerhaft Zugang zu hochwertigen medizinischen Leistungen - unabhängig von Alter und Gesundheitszustand.
Freie Arztwahl Sie entscheiden, welchen Arzt, Spezialisten oder welches Krankenhaus Sie aufsuchen. Ihr Behandlungserfolg und Ihr persönliches Wohl stehen immer im Mittelpunkt.
Schneller Zugang zu Spitzenmedizin Mit der PKV erhalten Sie kurzfristig Termine bei Fachärzten und profitieren von modernster Technik, innovativen Therapien und fortschrittlichen Behandlungsmethoden.
Stabilität und Verlässlichkeit Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind Ihre Leistungen garantiert und können nicht nachträglich gekürzt werden. Unser Leistungsversprechen besteht ein Leben lang.
Gut versorgt in jeder Lebensphase Die PKV sorgt nicht nur heute für Ihre Gesundheit, sondern schützt Sie auch im Alter – mit individuellen Möglichkeiten, Ihren Beitrag zu gestalten.

Beitragsanpassungen spiegeln die Entwicklung im Gesundheitswesen wider:
Neue medizinische Möglichkeiten, steigende Ausgaben für Pflege und innovative Therapien sorgen für höhere Kosten – und gleichzeitig für bessere Versorgung. Gleichzeitig werden im Rahmen von Beitragsanpassungen auch die sogenannten Alterungsrückstellungen angepasst. Das bedeutet: Ein Teil Ihres Beitrags wird gezielt angespart, um ein finanzielles Polster für die Zukunft zu schaffen.

Steigende Beiträge in der privaten Krankenversicherung werfen verständlicherweise viele Fragen auf. Doch was steckt eigentlich dahinter? Die Gründe sind vielfältig – und sie betreffen das gesamte Gesundheitssystem.

Wir kalkulieren den Beitrag u. a. anhand der aktuell zu erwartenden durchschnittlichen Versicherungsleistungen bis zum Lebens- oder Vertragsende. Wichtig zu wissen: Würden sich die zugrundeliegenden Annahmen nicht verändern, blieben die Beiträge über die gesamte Versicherungsdauer hinweg stabil – unabhängig vom Alter der versicherten Person. Dieser Idealverlauf kann wie folgt dargestellt werden:

Wegfall des gesetzlichen Beitragszuschlags
Bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem Sie 60 Jahre alt werden, zahlen Sie einen 10-Prozent-Zuschlag. Dieses Kapital legen wir verzinslich an und verwenden es zur Beitragsstabilisierung im Alter.

Wegfall des Krankentagegelds
Mit Eintritt in die Rente zahlen Sie automatisch weniger Beitrag, da die Krankentagegeldversicherung endet.

Beitragszuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung
Sie erhalten einen Zuschuss zur PKV in Höhe von 8,55 % (Stand 2025) Ihrer gesetzlichen Rente.

* Rechenbeispiel:
Bei 2.055 Euro mtl. Rente ergibt sich für Sie somit ein Zuschuss in Höhe von 175,62 Euro.


In der Praxis verändern sich jedoch einige Faktoren regelmäßig. Dazu zählen insbesondere der medizinische Fortschritt, die steigende Lebenserwartung sowie veränderte Zinserwartungen, die sich auf die Kapitalerträge auswirken. Nachfolgend führen wir einige Beispiele für medizinischen Fortschritt auf:

Neue Behandlungsmethoden
  • Einführung innovativer Therapien, z. B. Immuntherapien bei Krebs oder Gentherapien bei seltenen Erbkrankheiten.
  • Minimalinvasive Operationstechniken, die schonender, aber oft kostenintensiver sind.
Moderne Diagnostik
  • Hochauflösende Bildgebung (z. B. PET-CT, MRT) ermöglicht frühere und genauere Diagnosen.
  • Genetische Tests zur Risikoabschätzung oder Therapieanpassung.
Medikamentenentwicklung
  • Neue, hochwirksame Medikamente, z. B. Biologika bei Autoimmunerkrankungen oder personalisierte Krebstherapien.
  • Teure Medikamente für chronische Erkrankungen, die früher nicht behandelbar waren.
Längere Behandlungszeiträume
  • Chronische Erkrankungen wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen können heute über Jahrzehnte behandelt werden – mit entsprechend steigenden Kosten.
Technologische Hilfsmittel
  • Fortschritte bei Prothesen, Implantaten oder digitalen Gesundheitsanwendungen (z. B. Insulinpumpen, Herzschrittmacher mit Telemetrie)

Die PKV beobachtet – genauso wie die gesetzliche Krankenversicherung – einen dauerhaften starken Anstieg der medizinischen Leistungsausgaben, und zwar in allen Bereichen: ambulant, stationär und Zahn. Ein großer Kostentreiber ist nach wie vor der Krankenhausbereich.

  • Für allgemeine Krankenhausleistungen musste die PKV 2024 über 10 Prozent mehr zahlen als im Vorjahr. Welche Faktoren für die Kostensteigerungen im stationären Bereich beigetragen haben, ist im Einzelnen (noch) nicht bekannt.1 
  • Zudem stiegen die Pflegekosten für Privatversicherte im Jahr 2024 um 17,57 Prozent auf 27 Milliarden Euro deutlich.2
  • Ambulante Leistungen lagen 2024 dicht auf: Die Ausgaben für Arzneimittel stiegen um fast 10 Prozent, für Heilmittel wie Physio- oder Ergotherapie um etwa 9 Prozent.3
  • Bei den Kosten für das Arzneimittel Shingrix, das das Risiko einer Gürtelrose reduziert, stiegen die Kosten innerhalb von 5 Jahren um 148 %.4
  • Ein weiteres Beispiel ist die Kostenbelastung durch Zunahme chronischer Erkrankungen am Beispiel von Diabetes mellitus Typ 2. So gab es im Jahr 2022 mehr als 500 Tausend Neudiagnosen.5
    • Bei Menschen mit diagnostiziertem Diabetes fallen etwa doppelt so hohe Gesundheitskosten an.
    • Kosten im Zusammenhang mit Folgeerkrankungen haben einen großen Anteil (insb. Nierenerkrankungen)
  • Bei ambulanten Arztbehandlungen, die einen großen Anteil an den Leistungsausgaben der PKV haben, gab es einen Kostenanstieg von über 8 Prozent. Das sind die Änderungswerte für die gesamte Branche gesehen; bei den einzelnen Versicherungsunternehmen und den einzelnen Tarifen können sie durchaus abweichen.6

Wären diese Einflussfaktoren stabil, blieben es auch die Beiträge für die gesamte Versicherungsdauer. Manchmal entwickeln sich die Rahmenbedingungen aber leider so, dass die vertraglich zugesicherten Leistungen nicht mehr dauerhaft mit den ursprünglich kalkulierten Beiträgen finanziert werden können. Für diesen speziellen Fall sieht der Gesetzgeber eine genau geregelte und streng kontrollierte Beitragsanpassung vor.

Nicht nur die private, auch die gesetzliche Krankenversicherung ist von diesen Entwicklungen betroffen. Die Höchstbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung liegen inzwischen bei über 1.200 Euro monatlich. 
Kein Versicherer – weder privat noch gesetzlich – kann sich diesen Trends entziehen. Beitragsanpassungen sind daher branchenweit unvermeidbar und spiegeln immer nur den aktuellen Stand wider.

Quellen:     1,2,3, 6 https://www.pkv.de/wissen/beitraege/warum-die-beitraege-steigen/
                        4  Zahlen und Fakten | DZD - Deutsches Zentrum für Diabetesforschung
                        5  Kosten für Gürtelrose-Impfung steigen überproportional - 90 Prozent - Das E-Magazin des GKV-Spitzenverbandes

In § 155 Abs. 3 Versicherungsaufsichtsgesetz sowie in § 203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz ist geregelt, wann Beiträge angepasst werden. Wir erhöhen die Beiträge niemals „einfach so“ nach Belieben. Vielmehr passen wir sie im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben nur dann an, wenn es wirklich unumgänglich ist – z. B. wenn die Ausgaben für medizinische Leistungen viel stärker steigen als voraussehbar war.

Diesen Vorgaben entsprechend vergleichen wir einmal im Jahr die tatsächlich ausgezahlten Versicherungsleistungen mit den ursprünglich für jede „Beobachtungseinheit“ (z.B. Erwachsene (bei Unisex-Tarifen, Frauen, Männer, Jugendliche oder Kinder) eines Tarifs einkalkulierten Leistungsausgaben.

Stellen wir bei dieser Gegenüberstellung eine Abweichung von mehr als 5 Prozent (Schwellenwert) fest, überprüfen wir die Beiträge und passen sie, wenn nötig, an. Dabei berücksichtigen wir die aktuellen Rechnungsgrundlagen (z. B. durchschnittliche Versicherungsleistungen, künftige Vertragslaufzeit und zu erwartende Zinserträge).

Der sogenannte auslösende Faktor (AF) ist ein gesetzlich definierter Schwellenwert, der bestimmt, wann wir die Beiträge überprüfen und ggf. anpassen. Die rechtliche Grundlage dafür bilden § 203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und § 155 Abs. 3 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).

Was wird geprüft?
Jedes Jahr vergleichen wir:

  • die tatsächlich erforderlichen Versicherungsleistungen mit den kalkulierten Leistungen,
  • sowie die Sterblichkeit (also die Lebenserwartung) mit den ursprünglichen Annahmen.

Dieser Vergleich erfolgt getrennt nach dem jeweiligen Tarif und den Beobachtungseinheiten, z.B. Erwachsene (bei Unisex-Tarifen), Frauen, Männer, Jugendliche oder Kinder.

Wann löst der Faktor eine Beitragsprüfung aus?
Wenn die Abweichung bei den Leistungen oder der Sterblichkeit mehr als 5 % beträgt und nicht nur vorübergehend ist, müssen wir die Beiträge überprüfen.

Was bedeutet das für die Beitragshöhe?
Der auslösende Faktor ist nur der Auslöser für eine Prüfung – er sagt nicht direkt etwas über die Höhe der späteren Beitragsanpassung aus. Denn Beitragserhöhende und -senkende Effekte (z. B. sinkende Zinsen sowie geringere Leistungsinanspruchnahme) können sich gegenseitig ausgleichen oder verstärken. Die tatsächliche Beitragshöhe ergibt sich aus einer komplexen Neuberechnung unter Berücksichtigung aller aktuellen Rechnungsgrundlagen.

Dass die Ausgaben in den betreffenden Tarifen erneut stark gestiegen sind, liegt vor allem an den kontinuierlich steigenden Behandlungskosten. Denn höhere Löhne, steigende Betriebskosten von Arztpraxen und Krankenhäusern und teurere medizinische Materialien und Geräte lassen die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen in die Höhe schnellen.
Ein weiterer Grund: die anhaltend hohe Inflation der letzten Jahre, die viele Bereiche des Gesundheitswesens verteuert. Unsere Leistungsausgaben beeinflussen solche Preissteigerungen meist zeitverzögert, weil Verträge, Vergütungen und Preisverhandlungen erst nach und nach angepasst werden. All diese Kostensteigerungen betreffen gleichermaßen die Gesetzliche und die Private Krankenversicherung.

Wie läuft eine Beitragsanpassung konkret ab?

  • Jährliche Prüfung: Einmal im Jahr kontrollieren wir für jeden Tarif, ob wir die tatsächlich ausgezahlten Leistungen noch mit den kalkulierten Leistungen finanzieren können.
  • Unterscheidung nach Gruppen: Dabei prüfen wir separate Gruppen, sogenannte Beobachtungseinheiten (z.B. Erwachsene (bei Unisex-Tarifen), Frauen, Männer, Jugendliche oder Kinder innerhalb eines Tarifs).
  • Überschreiten des Schwellenwerts: Nur dann, wenn kalkulierte und tatsächliche Leistungen um mehr als 5 Prozent voneinander abweichen, überprüfen wir die Beitragshöhe und passen sie wenn nötig an.

Wesentliches Prinzip jeder Versicherung ist es, vergleichbare finanzielle Risiken eines Einzelnen auf viele Schultern in der Versichertengemeinschaft zu verteilen. In einer Krankenversicherung nimmt eine Vielzahl von Personen - zusammengeschlossen in einer „Gefahrengemeinschaft“ - dem Einzelnen das für ihn nicht überschau- und tragbare Krankheitskostenrisiko ab. Hätten Sie gedacht, dass der Münchener Verein monatlich im Durchschnitt 50,3 Millionen Euro an seine Versicherten auszahlt? Sicher haben Sie selbst schon von den erstklassigen Leistungen profitiert, die Ihnen Ihr Tarif bietet.

Der vom Versicherten zu zahlende Beitrag ist die Gegenleistung für die Bereitstellung des Versicherungsschutzes. Unabhängig davon, ob und inwieweit tatsächlich Leistungen durch einen einzelnen Versicherten in Anspruch genommen werden. Dabei müssen die Beiträge so bemessen sein, dass sie insgesamt alle Versicherungsleistungen im jeweiligen Tarif decken.

Das regelt das Gesetz eindeutig für die gesamte PKV, u. a.

  • im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG),
  • in der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung und
  • in den Musterbedingungen (MB/KK 2009, § 8a Abs. 2).

Wie läuft die Berechnung konkret ab?

  • Zunächst ermitteln wir anhand der aktuellen Rechnungsgrundlagen (z. B. Lebenserwartung, Leistungsausgaben, Zinsen) den sogenannten Neuzugangsbeitrag: Den Beitrag, den eine Person zahlen würde, wenn sie jetzt neu in den jeweiligen Tarif eintritt – und zwar im aktuellen tariflichen Lebensalter (also das Alter, das bei Vertragsbeginn zur Berechnung der Beiträge herangezogen wird).
  • Anschließend berechnen wir anhand der Dauer des bereits bestehenden Versicherungsverhältnisses einen Beitragsnachlass aufgrund der schon gebildeten Alterungsrückstellung. Diesen Nachlass ziehen wir vom Neuzugangsbeitrag ab.
  • Besonderheit bei Ausbildungstarifen: In Tarifen für Personen in der Ausbildung bilden wir keine Alterungsrückstellung. Hier ist der Neuzugangsbeitrag gleich dem neuen (angepassten) Beitrag.

Jeder mitgeteilte Mehrbeitrag ab dem 1. Januar 2026 wurde nach den gesetzlichen Vorgaben und auf Basis technisch geprüfter Berechnungsgrundlagen ermittelt. Dabei wurden auch Ihre Vorversicherungszeiten berücksichtigt.

Die Berechnungen wurden – wie gesetzlich vorgeschrieben – einem unabhängigen Treuhänder zur Prüfung vorgelegt. Dieser hat bestätigt, dass die Beitragsanpassung den gesetzlichen Anforderungen entspricht (§ 203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Ohne diese Zustimmung wäre eine Anpassung nicht zulässig.

Zusätzlich wurde die Verwendung der neuen Rechnungsgrundlagen und Beiträge der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angezeigt, die die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben überwacht.
 

Aufgrund verbesserter Behandlungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen steigen die Versicherungsleistungen kontinuierlich. Einen Teil dieser Aufwendungen trägt der Versicherungsnehmer im Leistungsfall mit dem Selbstbehalt. Um eine ansonsten in höherem Umfang erforderliche Beitragsanpassung zumindest teilweise zu kompensieren, werden bestehende Selbstbehalte entsprechend geändert. Auch hier hat ein unabhängiger Treuhänder die Änderungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben überprüft und diesen zugestimmt.

Schaut man sich den langfristigen Beitragsverlauf in der Privaten und Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an, stellt man fest, dass die Entwicklung trotz der aktuellen Beitragserhöhung sehr nah beieinander liegt. Zwischen 2005 und 2025 sind die Beitragseinnahmen in der PKV je Versicherten um durchschnittlich 3,1 Prozent pro Jahr gestiegen. In der GKV liegt der Wert bei 3,8 Prozent. Das zeigt eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP).

Auch in Zukunft werden die Kosten im Gesundheitswesen steigen, durch neue Behandlungsmethoden, Preissteigerungen oder höhere Personalkosten. Das wird auch Einfluss auf die Beitragsentwicklung der PKV haben. Ohne Vergleichsdaten, wie sich im selben Zeitraum die Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung entwickeln, lassen sich die Kostensteigerungen der PKV jedoch nicht einordnen. Ein Blick in die Vergangenheit ist dabei sehr aufschlussreich.

Tatsache ist, dass der Beitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung für freiwillig versicherte Arbeitnehmer im Jahr 1980 umgerechnet 230,31 Euro betrug. Im Jahr 2026 liegt der Beitrag bei über 1.000 Euro. In diesem Zeitraum gab es also mehr als eine Vervierfachung des Kassenbeitrags – und zwar in der Realität, nicht in der Prognose.

Aufgrund der Beitragsanpassungsklausel besteht durch eine Beitragserhöhung für die betroffene versicherte Person ein außerordentliches Kündigungsrecht (vgl. § 205 Abs. 4 Versicherungsvertragsgesetz). Bei der Entscheidung über einen Wechsel sollten Sie jedoch folgende Nachteile bedenken:

Verlust von bislang angesparten Alterungsrückstellungen
Bei einem Unternehmenswechsel gehen die bisher angesparten Alterungsrückstellungen verloren und müssen bei dem neuen Versicherer erst wieder aufgebaut werden. Auch bei Verträgen mit Versicherungsbeginnen ab dem 01.01.2009, bei denen ein Übertragungswert zur Mitnahme von Rückstellungen bei einem Anbieterwechsel gebildet wird, geht dennoch ein Teil der Rückstellungen verloren.

Verlust der Mittel aus dem gesetzlichen Zuschlag 
Auch dieses Kapital geht bei einem Unternehmenswechsel verloren, wenn der Beginn Ihres Vertrages vor dem 01.01.2009 liegt.

Neue Gesundheitsprüfung
Aufgrund von Vorerkrankungen kann es beim neuen Anbieter zu besonderen Vertragsbedingungen, wie z. B. Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen kommen.

Veränderter Leistungsumfang
Günstigere Tarifbeiträge lassen sich für gewöhnlich nur mit reduziertem Leistungsumfang oder höherem Selbstbehalt erreichen. Zudem drohen Ihnen tarifliche Einschränkungen, wie z. B. erneute Höchstsätze und/oder Wartezeiten.

Bereits vor Vertragsabschluss treffen wir Vorkehrungen, dass Ihr Beitrag zukunftssicher und kalkulierbar bleibt. Das geschieht zunächst bei der Antragsannahme durch detaillierte Prüfung des Gesundheitszustandes des Antragstellers. Ziel dieser „Risikoprüfung“ ist es, den richtigen, also risiko- adäquaten Beitrag bei Vertragsbeginn zu ermitteln.

Der starken Leistungsdynamik begegnet der Münchener Verein mit einer Reihe von Maßnahmen. Dazu zählen u. a. systematische Plausibilitätsprüfungen von Abrechnungen, sorgfältige Kontrolle von Heil- und Kostenplänen sowie die Begrenzung auf die von der Beihilfe anerkannten Höchstsätze bei der Erstattung von Heilmitteln („übliche Vergütung“).

Durch den Einsatz von elektronischen Prüfprogrammen werden Abrechnungsfehler bei Leistungserbringern korrigiert und die Versicherten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützt. Direkte Einwirkungsmöglichkeiten auf den jeweiligen Arzt haben Krankenversicherer mangels direkter vertraglicher Beziehungen allerdings nicht. Zudem werden bei Rechnungen von Krankenhäusern maximal Tagessätze erstattet, die den Grundsätzen eines Urteils des Bundesgerichtshofes entsprechen.

Wir bauen zudem kontinuierlich weitere Kooperationen mit Leistungserbringern auf, um unseren Versicherten einen verbesserten und kostengünstigeren Zugang zu medizinischen Leistungen zu ermöglichen. Der PKV-Verband handelt hier üblicherweise Kooperationsvereinbarungen für seine Mitgliedsunternehmen aus, denen auch der Münchener Verein beitritt. Damit können wir unseren Versicherten z.B. Anschlussheilbehandlungen auf einem qualitativ sehr hohen Niveau zu günstigeren Konditionen anbieten.

Im Bereich der Medikamente und Arzneimittel hat der Münchener Verein mit den führenden deutschen Generika-Anbietern Rabattverträge geschlossen. So können Preisvorteile noch besser genutzt werden, was zur langfristigen Beitragsstabilität für die Versicherten beiträgt. Auch mit Kooperationsvereinbarungen im Bereich der Hilfsmittelversorgung ermöglichen wir unseren Versicherten den Bezug von Leistungen und Hilfsmitteln zu günstigeren Preisen.
 

In der Privaten Krankenversicherung bauen unsere Versicherten über die Jahre eine sogenannte Alterungsrückstellung auf. Diese Rückstellung wird verzinst angelegt und dient dazu, die im Alter steigenden Gesundheitskosten abzufedern.

Neben dem gesetzlichen Beitragszuschlag setzen wir weitere finanzielle Mittel gezielt ein, um Ihre Beiträge im Alter zu stabilisieren:

  • Verzinsliche Anlage der Alterungsrückstellungen: Die Beiträge, die Sie heute zahlen, enthalten einen Anteil zur Bildung von Rückstellungen für das Alter. Diese Rückstellungen werden verzinslich angelegt und helfen, zukünftige Beitragserhöhungen abzufedern.
  • Kapitalerträge und Überschüsse: Durch eine vorsichtige Geschäfts- und Anlagepolitik erwirtschaften wir zusätzliche Kapitalerträge. 90 % dieser Überschüsse schreiben wir Ihnen gesetzlich vorgeschrieben jährlich gut – sie fließen in eine Anwartschaft auf Beitragsermäßigung im Alter.
  • Verwendung ab dem 65. Lebensjahr: Die angesammelten Mittel aus dem gesetzlichen Beitragszuschlag und den Überschüssen werden ab dem 65. Lebensjahr eingesetzt, um Beitragserhöhungen zu vermeiden oder zu verringern.
  • Beitragssenkung ab dem 80. Lebensjahr: Falls die reservierten Gelder noch nicht vollständig verbraucht sind, erhalten Versicherte ab dem 80. Lebensjahr eine konkrete Beitragssenkung.

Die verbleibenden 10 % der Überschüsse kommen ebenfalls allen Versicherten zugute – etwa zur Minderung von Beitragserhöhungen oder als Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit.

Der Münchener Verein schöpft viele Möglichkeiten aus, um Ihre Beiträge möglichst stabil zu halten. So setzen wir bereits seit Jahren mit der Barausschüttung bei Leistungsfreiheit einen Anreiz für unsere Kunden, Kosten zu sparen. Bereits nach einem leistungsfreien Jahr haben Sie bereits die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. Über 7,5 Millionen Euro hat der Münchener Verein 2024 an seine Versicherten ausgeschüttet.

Eine Altersbeitragsentlastung (ABE) bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Krankenversicherungsbeitrag bereits ab dem 65. Lebensjahr deutlich zu senken. Ab dem 68. Lebensjahr erfolgt alle drei Jahre eine zusätzliche Reduzierung um weitere 10% der ABE Summe. Bei Beitragserhöhungen im zugrundeliegenden Tarif wird die ABE-Summe im gleichen Verhältnis wie der zu zahlende Beitrag des zugrundeliegenden Tarifs erhöht.

Der Arbeitgeber bezuschusst den ABE-Beitrag bis zu 50% genauso wie den Beitrag für Ihre PKV. Außerdem ist der ABE-Beitrag als Vorsorgeaufwand steuerlich abzugsfähig.

Wenn Sie noch keine ABE abgeschlossen haben, aber daran interessiert sind, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner. Die ABE kann bis zum 60. Lebensjahr in Ihren Krankenversicherungsvertrag eingeschlossen werden.

Das liegt vor allem an der stark steigenden Zahl an Empfangsberechtigten. Während 2014 rund 169.000 Personen Leistungen der PPV bezogen, waren es 2024 bereits 379.000 – also mehr als doppelt so viele. Dies ist nach wie vor eine Folgewirkung der Reformgesetzgebung von 2017. Danach werden mehr Versicherte als pflegebedürftig eingestuft. Hinzu kommen unter anderem die stark gestiegenen Zuschüsse zu den Eigenanteilen im Pflegeheim.

Darüber hinaus haben sich Mehrleistungen durch die Pflegereformgesetze der Jahre 2023 und 2024 ergeben, die sich nun insbesondere in der Tarifstufe für Versicherte ohne Beihilfeanspruch auswirken. So wurden aufgrund des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) zum 1. Januar 2024 die Leistungen der ambulanten Pflege um 5 Prozent sowie zum 1. Januar 2025 alle Leistungen (inklusive der ambulanten Pflege) um 4,5 Prozent erhöht.

Der Leistungsumfang der Pflegeversicherung wurde in den vergangenen Jahren also stark ausgeweitet. Diese Verbesserungen entlasten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar – auch Sie profitieren im Pflegefall davon. Insofern ist die Pflegeversicherung nicht nur teurer, sondern auch werthaltiger geworden.

Was bedeutet das für Sie?

Die Pflegeversicherung bietet heute deutlich mehr Unterstützung als früher. Davon profitieren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen – auch Sie selbst im Pflegefall.

  • In § 155 Abs. 3 Versicherungsaufsichtsgesetz sowie in § 203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz ist geregelt, wann Beiträge angepasst werden.
  • In der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) werden die Beiträge – bis auf die unternehmensindividuellen Kosten – brancheneinheitlich durch den Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) kalkuliert.
  • Dieser vergleicht einmal im Jahr die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen.
  • Weichen diese mehr als fünf Prozent (Schwellenwert) ab, prüft der PKV-Verband die Beiträge und passt sie, wenn nötig an.
  • Dabei werden die aktuellen Rechnungsgrundlagen (z. B. durchschnittliche Versicherungsleistungen, künftige Vertragslaufzeit und zu erwartende Zinserträge) berücksichtigt.

Auch ein Nachtrag zum Versicherungsschein ist im rechtlichen Sinn ein Versicherungsschein. Im Unterschied zu früher haben wir aber darauf verzichtet, den kompletten Vertragsstand wiederzugeben. Das bedeutet, wir weisen nur die wesentlichen Änderungen gegenüber dem bisherigen Vertragsstand bzw. dem zuletzt übermittelten Versicherungsschein aus. Das spart Kosten und wirkt sich natürlich auch positiv auf die Beiträge aus.

Wir haben in der Vergangenheit aufgrund zahlreicher Kundenrückfragen die Erfahrung gemacht, die Darstellung der Beiträge der einzelnen Leistungsbausteine möglichst einfach zu gestalten. Deshalb weisen wir nur noch die vertragswesentlichen Änderungen aus. Beispielsweise werden Tarifwechselabschläge und beitragsrelevante Werte je versicherte Person ausgewiesen, außerdem der bisherige und der neue Beitrag je versicherte Person sowie der bisherige und der neu zu entrichtende Gesamtbeitrag des Vertrages.

Selbstverständlich erläutert Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner alle tariflichen Beitragsveränderungen im Einzelnen oder berät Sie zu Änderungswünschen.

Auf Wunsch senden wir jedem Kunden eine detaillierte Übersicht seiner Beiträge zu. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass z.B. im Rahmen einer Beitragsanpassung eine einheitliche Darstellungsform für alle betroffenen Kunden aus Organisations- und Kostengründen unumgänglich ist.

Wie Ihnen bereits Anfang Oktober dieses Jahres mitgeteilt, wird das Papierverfahren für die Beitragsbescheinigung durch das ELStAM-Verfahren abgelöst und digitalisiert. Dies bedeutet für Sie weniger Verwaltungsaufwand und mehr Transparenz. Nähere Informationen rund um ELStAM finden Sie unter: 
https://www.muenchener-verein.de/faqs-elstam/

Mit der Service-App sparen Sie nicht nur Zeit und Porto, sondern können auch sicher und bequem Ihre Unterlagen übermitteln. Doch das ist noch nicht alles: Ändern Sie Ihre Kontaktdaten, fordern Sie Bescheinigungen an und nutzen Sie viele weitere praktische Funktionen. Fotografieren Sie via Smartphone oder Tablet Ihre Papierbelege und reichen Sie diese mit wenigen Klicks elektronisch ein. Die App ist für Sie kostenlos und in den gängigen Stores hinterlegt. Weitere Infos dazu finden Sie hier: 
https://www.muenchener-verein.de/mv-service-app/

Zunächst stehen Ihnen wie gewohnt alle Ansprechpartner des Münchener Verein zur Verfügung. Sollten Sie trotz unserer Bemühungen eine Beschwerde haben, so versuchen wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden. Auch die zuständige Aufsichtsbehörde empfiehlt, dass Beschwerden zunächst immer mit dem jeweiligen Unternehmen geklärt werden sollten. Dafür haben wir eine eigene Beschwerdestelle für Sie eingerichtet. Diese erreichen Sie unter der Telefon 089 / 51 52 - 10 10 oder Sie senden eine E-Mail an: beschwerdestelle@muenchener-verein.de.

Sollten wir auf diesem Wege keine Lösung finden, können Sie sich auch an den Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung wenden: 
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
https://www.pkv-ombudsmann.de/schlichtungsverfahren/schlichtungsantrag-stellen/

Natürlich steht Ihnen ggf. auch die zuständige Aufsichtsbehörde zur Verfügung.

Informationen zur Beitragsanpassung Ihrer Zahnzusatzversicherung und Pflegezusatzversicherung

Wir wissen, dass zusätzliche Kosten gerade in einer Zeit, in der vieles teurer wird, niemandem leichtfallen. Der Gesetzgeber verpflichtet jedoch alle privaten Krankenversicherungsunternehmen jährlich die Kalkulation der angebotenen Tarife zu überprüfen. Dies betrifft alle Privaten Krankenversicherungen (PKV) gleichermaßen und folgt strengen gesetzlichen Regeln. 
 

Ein unabhängiger Treuhänder überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben, um Fairness und Transparenz für die Versichertengemeinschaft zu gewährleisten. Erst mit seiner Zustimmung kann die Beitragsanpassung (BAP) wirksam werden. Über die Veränderung der Beiträge kann ein Unternehmen also nicht allein entscheiden.
 

Durch Beitragsanpassungen soll erreicht werden, dass dem Versicherungsunternehmen immer ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um Ihnen als Versicherten die Gewähr zu bieten, dass wir die lebenslang garantierte tarifliche Leistungszusage dauerhaft erfüllen können.
 

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur einen geringen Teil der Kosten für Zahnersatz, wie Festzuschüsse zu Kronen, Brücken oder Implantaten. Die restlichen Kosten müssen Sie als Patient selber tragen. Deshalb haben Sie sich bewusst für eine Zahnzusatzversicherung beim Münchener Verein entschieden. Je nach gewähltem Tarif und damit abgesicherter Leistung übernehmen wir für Sie z.B. die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung, Zahnbehandlung und Zahnersatz.

 

Noch vor einigen Jahren war z.B. die professionelle Zahnreinigung (PZR) in der breiten Bevölkerung kaum bekannt. Doch heute hat sie sich als eine wesentliche und nützliche prophylaktische Maßnahme etabliert. Eine regelmäßige PZR ist mehr als nur eine kosmetische Behandlung. Sie ist ein entscheidender Schritt, um Zahnkrankheiten vorzubeugen und Ihr strahlendes Lächeln langfristig zu erhalten. Wissenschaftliche Studien belegen, dass die PZR wesentlich zur Gesunderhaltung von Zähnen und Zahnfleisch beiträgt.

 

Die Inflation und die Kostensteigerungen für zahnmedizinische Leistungen haben, ebenso wie eine Zunahme von teuren Behandlungen wie Implantate und neue Behandlungsmethoden und Technologien, zu einem extremen Anstieg der Leistungsausgaben geführt. Der PKV Verband bezifferte den Anstieg der Kosten im ersten Halbjahr 2025 bereits mit 2,94 Mrd. Euro.

Neue Leistungen der Pflegeversicherung erweitern die Zahl der Leistungsbezieher

In mehreren Schritten hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren die Leistungen in der Pflege ausgeweitet. So wurden aus drei Pflegestufen fünf Pflegegrade und ein neuer, weiter gefasster Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Seitdem werden deutlich mehr Menschen als pflegebedürftig eingestuft. In der Folge ist die Zahl der Leistungsempfänger in der Privaten Pflegepflichtversicherung um mehr als 85 Prozent gestiegen (seit den Pflegereformen von 2015 bis heute). Entsprechend gibt es jetzt auch in den Pflege-Zusatzversicherungen sehr viel mehr Leistungsempfänger. Diese fortdauernde Folge neuer Gesetze war vorher in der Kalkulation der Tarife natürlich nicht absehbar. Sie muss entsprechend neu berechnet werden, damit das Leistungsversprechen der Pflegezusatzversicherung solide finanziert und ein Leben lang garantiert bleibt.

 

Mehr Pflegebedürftige in Deutschland und immer längere Pflegebedürftigkeit

Durch die höhere Lebenserwartung als auch durch die Einführung der fünf Pflegegrade in 2017 wächst seit Jahren auch die Anzahl der Pflegebedürftigen, die Pflegeleistungen erhalten. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird allein durch die zunehmende Alterung bis 2055 um 37 % zunehmen. Dabei wird ihre Zahl von rund 5,0 Millionen Ende 2021 auf etwa 6,8 Millionen im Jahr 2055 ansteigen. Damit nimmt das Thema der privaten Absicherung immer weiter an Bedeutung zu. (Quelle: Pflegevorausberechnung Statistisches Bundesamt)

Es werden seit einigen Jahren nicht nur mehr Pflegebedürftige verzeichnet, sondern auch die Pflegedauer hat zugenommen. Im Jahr 2016 hat jede zweite Person (49,7 Prozent), die pflegebedürftig wurde, auch nach 24 Monaten noch Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Im Jahr 2022 (neueste verfügbare Zahl) waren es 71,8 Prozent. (Quelle: Barmer-Pflegereport 2024, S. 146)
 

Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, ein Pflegefall zu werden, enorm an. Aber auch viele junge Menschen sind bereits pflegebedürftig. Das zeigen die aktuellen Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums.

Immer weniger Beitragszahler stehen immer mehr Leistungsempfängern in der gesetzlichen Pflegeversicherung gegenüber. Nicht nur die Finanzierung wird zum Problem, auch der Bedarf an Pflegekräften, an denen es heute schon mangelt.
 

Mit welchen Kosten muss ich bei einem Pflegefall rechnen?

 

Pflegegrad

Kosten im Pflegefall in Euro

Gesetzliche Leistungen in Euro

Eigenanteil in Euro

 

Ambulant
(Angehörige)

Ambulant
(Pflegedienst)

Stationär

Ambulant
(Angehörige)

Ambulant
(Pflegedienst)

Stationär
1. Jahr2

Ambulant
(Angehörige)

Ambulant
(Pflegedienst)

Stationär
1. Jahr2

1

483

834

2.347

-1

-1

131

483

834

2.216

2

1.153

1.907

3.973

347

796

1.061

806

1.111

2.912

3

1.914

3.457

4.487

599

1.497

1.575

1.315

1.960

2.912

4

3.203

4.977

5.023

800

1.859

2.111

2.403

3.118

2.912

5

3.519

5.803

5.263

990

2.299

2.351

2.529

3.504

2.912

 

Quelle:
Kosten für ambulante Pflege: beispielhafte Werte. Kosten für stationäre Pflege: Zahlen basieren auf bundesweit durchschnittlichen stationären Pflegekosten. Quellen: Wissenschaftlichen Instituts der AOK (Wido 09/24) sowie Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes.
1 Pflegebedürftige aller Pflegegrade haben in ambulanter/häuslicher Pflege Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 EUR monatlich.
2 In der Übersicht ist die gesetzliche Leistung für stationäre Pflege inkl. Leistungszuschlag in den Pflegegraden 2 bis 5 im 1. Jahr ausgewiesen. Der Leistungszuschlag steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts.
   Allerdings macht er nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten aus. Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten müssen vom Pflegebedürftigen weiterhin komplett bezahlt werden.

 

Damit Sie diese finanzielle Lücke im Pflegefall schließen können, haben Sie sich für eine private Pflege-Tagegeld-Versicherung beim Münchener Verein entschieden. Dadurch sichern Sie sich die beste Pflege oder die beste Unterbringung in einem Pflegeheim Ihrer Wahl. Ihre aktuellen Leistungen wie die Höhe der Tagessätze und der Pflegegelder sind in Ihrem Versicherungsschein beschrieben.
 

Aktualisierte Tarifbedingungen

Die Beitragsanpassung hat in einigen Tarifen auch eine Änderung der Selbstbehalte und Boni erforderlich gemacht. Ob Ihr Tarif davon betroffenen ist, entnehmen Sie bitte Ihrem Nachtragsschein. In der Anlage von diesem ist auch eine Übersicht aller Änderungen.

Aktualisierte Tarifbedingungen durch Änderungen des Selbstbehalts (SB)

Was sind die häufigsten Kundenanfragen zur Beitragsanpassung?

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