Unsere Servicezeiten: Rund um die Uhr

0800 222 33 88
Nachricht senden Rückruf vereinbaren Agentur finden
W-Fragen auf Würfeln auf einem Tisch

Ihre Fragen zu allgemeinen Pflegethemen und den Möglichkeiten, einen Pflegefall abzusichern

Was sind die Voraussetzungen für die staatliche Förderung?
  • Alle über 18-jährigen Versicherten der sozialen und privaten Pflege-Pflichtversicherung sind förderfähig, sofern sie noch keine Pflege- oder Betreuungsleistungen erhalten.
  • Diese Personen müssen von den Versicherungsunternehmen aufgenommen werden (Kontrahierungszwang).
  • Für die geförderte private Pflege-Zusatzversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse.
  • Der Mindestbeitrag beträgt 15 Euro im Monat, abzüglich der staatlichen Förderung in Höhe von 5 Euro ergibt sich ein Mindesteigenbeitrag des Versicherten von 10 Euro im Monat.
  • Das Gesetz sieht bestimmte Mindestleistungen vor, ausgehend von einer Leistung in Höhe von 600 Euro bei Pflegegrad 5, davon 40 % in Pflegegrad 4, 30 % in Pflegegrad 3, 20 % in Pflegegrad 2 und 10 % in Pflegegrad 1. Unser Tarif sieht etwas höhere Leistungen (mindestens 22 Euro Pflegetagegeld in Pflegegrad 5 ) vor
Was ist eine Kombinationsleistung?
Falls der monatliche Höchstbeitrag für die Sachleistung nicht vollständig in Anspruch genommen wird, leistet die Pflegeversicherung ein anteiliges Pflegegeld. Man erhält dann beide Leistungen nicht zu vollen Teilen, sondern das Pflegegeld verringert sich anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen. Wer zum Beispiel seinen Anspruch auf Sachleistungen, also Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, nur zu 70 Prozent ausschöpft, erhält noch 30 Prozent des ihm zustehenden Pflegegeldes ausbezahlt.
Was wird unter dem Pflegegeld der gesetzlichen Pflegeversicherung verstanden?

Pflegebedürftige, die durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zu Hause gepflegt werden, können sich als Alternative zur Pflegesachleistung für die monatliche Zahlung eines Pflegegeldes entscheiden. Das PflegegeldPflegebedürftige, die beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld ist wie die Pflegesachleistung entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt.

Auch beim PflegegeldPflegebedürftige, die beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld erhalten Menschen mit zusätzlich erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (zum Beispiel Demenz) in allen Graden eine etwas höhere Leistung.

Was wird unter Pflegesachleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung verstanden?

PflegesachleistungenWerden Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld von zugelassenen ambulanten Pflegediensten gepflegt, fließt die Pflegesachleistung. erhalten Pflegebedürftige, die im häuslichen Umfeld von zugelassenen ambulanten Pflegediensten gepflegt werden. Die Pflege umfasst die Hilfestellung in den Bereichen der Grundpflege wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Die Höhe einer Pflegesachleistung hängt dabei grundsätzlich vom Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1-5) ab. Menschen mit zusätzlich erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (zum Beispiel Demenz) erhalten in allen Graden eine etwas höhere Leistung.

Wer entscheidet über die Leistungen aus einer Pflegezusatzversicherung?

Ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, entscheidet sich bei gesetzlich Versicherten aufgrund der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MD).

Bei den Privaten Krankenversicherungen übernimmt dies die Medicproof GmbH (Gesellschaft für medizinische Gutachten).

Bei beiden erfolgt die Begutachtung nach einheitlichen Richtlinien. Wie diese nach der Pflegereform von 2017 aussehen erfahren Sie hier.

Wie wird die staatliche Förderung ausbezahlt?
Die Auszahlung der staatlichen Förderung wird über eine zentrale Stelle bei der „Deutsche Rentenversicherung Bund“ abgewickelt. Der Versicherungsnehmer bevollmächtigt den Münchener Verein bei Vertragsabschluss, die Zulage bei der zentralen Stelle zu beantragen. Wir übermitteln der zentralen Stelle für jede versicherte Person alle dafür notwendigen Angaben. Dazu gehören die Antrags- und Vertragsdaten, die Höhe der geleisteten Beiträge sowie eine Bestätigung, dass das Versicherungsverhältnis den gesetzlichen Vorgaben für die Förderfähigkeit entspricht. Sind alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllt, zahlt die zentrale Stelle die Zulage direkt an den Münchener Verein aus, der sie dem begünstigten Vertrag gutschreibt. Die Zulage kann nicht geteilt werden. Es ist je versicherte Person immer nur ein Vertrag für den denselben Zeitraum förderfähig.

Kann jeder die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung erhalten?
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie sich versichern möchten:
  • Se müssen in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale bzw. der private Pflegepflichtversicherung) versichert sein und
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • bei Vertragsabschluss noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen und zuvor auch noch keine entsprechenden Leistungen bezogen haben
Es gibt keine Altersgrenze nach oben. 

 

Ihre Frage ist nicht dabei? Nutzen Sie das Kontaktformular und schildern Sie uns Ihr Anliegen.  

Kontakt aufnehmen