ELStAM: Das neue digitale Meldeverfahren zu Ihrer Krankenversicherung
Informieren Sie sich über die elektronische Übermittlung Ihrer Beitragsdaten ab 2026 und deren Bedeutung für Arbeitgeberzuschüsse und Ihre Lohnabrechnung
Auf dieser Seite möchten wir Sie über das neue Verfahren zur elektronischen Übermittlung Ihrer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, bekannt als ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) informieren. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die persönlichen Daten, die Ihr Arbeitgeber für die korrekte Lohnabrechnung benötigt. Künftig werden dazu auch Ihre Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung gehören, was den Datenaustausch zwischen Ihnen, den Finanzbehörden und Ihrem Arbeitgeber optimiert und den Verwaltungsaufwand reduziert.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen und Antworten zu diesem neuen Verfahren. Wir erklären Ihnen, welche Bescheinigungen betroffen sind und wie Ihre Daten künftig elektronisch übermittelt werden.
Allgemeines zum neuen Meldeverfahren
Ab dem 01.01.2026 wird das bisherige Papier-Bescheinigungsverfahren durch ein elektronisches Datenübermittlungsverfahren ersetzt. Die für den steuerfreien Zuschuss und die Lohnsteuerberechnung erforderlichen Angaben über die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden dem Arbeitgeber zum elektronischen Abruf bereitgestellt.
Demnach sind zwei Papier-Bescheinigungen betroffen, deren Beitragswerte künftig elektronisch übermittelt werden:
- Bescheinigung für den Arbeitgeber
Diese Bescheinigung ist zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses für die private Kranken- und Pflegeversicherung. Zukünftig werden die Beiträge gemäß § 257 Abs. 2 SGB V bzw. § 61 Abs. 2 SGB XI elektronisch übermittelt. Diese Übermittlung ist für alle Personen relevant, die weiterhin einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss erhalten möchten. - Bescheinigung für die steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren
Die elektronische Übermittlung ist für alle Personen relevant, die ihre Beiträge monatlich im Lohnsteuerabzugsverfahren nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) bzw. bei der Anpassung der Einkommensteuervorauszahlung steuermindernd berücksichtigen lassen möchten. Das bisherige Verfahren - eine Pauschale anzusetzen - ist ab 2026 nicht mehr möglich.
Ab 2026 dürfen Arbeitgeber und Dienstherren bei der monatlichen Lohnabrechnung nur noch die in ELStAM hinterlegten Beiträge als Sonderausgabe ansetzen. Das bisherige Verfahren - eine Pauschale anzusetzen - ist ab 2026 nicht mehr möglich.
Wichtig
Diese Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Für Fragen zu den Auswirkungen der ELStAM-Meldung auf Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Weiterführende Informationen & externe Ressourcen
Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich umfassend und ausgewogen zu informieren, verweisen wir zusätzlich auf die FAQ-Seiten externer Organisationen. Diese Quellen ermöglichen es Ihnen, verschiedene Perspektiven einzunehmen und so ein vollständigeres Bild zu erhalten.
- FAQ-Seite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt): Als offizielle staatliche Quelle bietet das BZSt rechtsverbindliche und detaillierte Erläuterungen zu allen steuerlichen Aspekten von ELStAM, die für jeden Steuerzahler relevant sind.
- FAQ-Seite des PKV Verbands: Der PKV Verband als Dachverband der privaten Krankenversicherungen bietet eine umfassende und branchenweite Sichtweise auf ELStAM im Kontext der PKV, die nicht auf einen einzelnen Versicherer beschränkt ist und Neutralität vermittelt.
Allgemein
| Frage | Antwort | |
| 1 | Warum ein neues Verfahren, wenn das bisherige doch gut funktioniert hat? | Ziel des neuen Verfahrens ist, den Datenaustausch zwischen Ihnen, den Finanzbehörden und dem Arbeitgeber zu vereinfachen und zu automatisieren. Dadurch sollen Fehler vermieden und der Verwaltungsaufwand reduziert werden. |
| 2 | Welche Daten werden im neuen Verfahren gemeldet? | Gemeldet werden Beiträge zu privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherungen. Es geht um die Beiträge, die Grundlage für den steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers sind und um den steuerlich absetzbaren Vorsorgebeitrag. |
| 3 | Werden auch Beiträge für eine Zusatzversicherung gemeldet? | Nein, gemeldet werden ausschließlich Beiträge zur substitutiven Krankenvoll- und Pflegepflichtversicherung. |
| 4 | An wen geben Sie meine Daten weiter? Brauchen Sie Angaben zu meinem Arbeitgeber? | Wir übermitteln Ihre Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BzSt). Ihr jeweiliger Arbeitgeber ruft diese dort zentral ab, wir benötigen daher keine Angaben zu Ihrem Arbeitgeber. |
| 5 | Ich bin selbständig tätig oder bin bereits im Ruhestand. Werden auch die Daten zu meinem Vertrag gemeldet? | Ja, wir sind grundsätzlich verpflichtet, die Daten unabhängig vom Status des Versicherungsnehmers (z. B. Selbstständige, Rentner) und unabhängig von einem bestehenden Arbeitsverhältnis an das BZSt zu übermitteln. Auch wenn die steuerlichen Voraussetzungen nach § 3 Nr. 62 EStG und § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG nicht ganzjährig erfüllt sind, ist die Datenübermittlung durchzuführen. Wenn Sie keine Datenübermittlung wünschen, haben Sie jedoch die Möglichkeit der Datenübermittlung zu widersprechen. |
| 6 | Wann und wie oft übermitteln Sie die Beitragswerte an das BZSt? | Die Daten für die Beiträge des Folgejahres müssen jährlich bis zum 20. November des Vorjahres übermittelt werden. Daneben kann es zu anlass- oder zahlungsbezogenen Meldungen kommen. |
| 7 | Der von mir bezahlte Beitrag ist höher/niedriger als der gemeldete Beitrag. Wie kann das sein? | Es ist möglich, dass der Unterschied zwischen Ihrem bezahlten Beitrag und dem gemeldeten Beitrag durch folgende Faktoren entsteht: Rundungsdifferenzen: Wir melden nur ganze Euro-Beträge. Beitragsrückerstattungen: Eventuell haben Sie eine Rückerstattung erhalten, Rückzahlungen zu Beiträgen oder auch die Barausschüttung wird im Rahmen ELStAM nicht berücksichtigt. Zusatzleistungen: Der gemeldete Beitrag berücksichtigt möglicherweise nur die Basisleistungen, nicht aber optionale Zusatzleistungen, die Sie gewählt haben. Eine Pflegezusatzversicherung wird weder beim Vorsorge- noch beim Zuschussbeitrag berücksichtigt. Eine Krankentagegeldversicherung wird nur beim Zuschussbetrag berücksichtigt, nicht aber beim Vorsorgebetrag. Um die genaue Ursache zu klären, kontaktieren Sie uns bitte mit Ihrer Versicherungsscheinnummer, damit wir Ihre Unterlagen prüfen können. |
| 8 | Werde ich informiert wenn Daten übermittelt werden? | Eine Information zu den übermittelten Daten erhalten Sie elektronisch in der MV Service App. Nach jeder ELStAM-Meldung erhalten Sie eine digitale Information zu den gemeldeten Daten. Falls Sie die MV Service App noch nicht nutzen senden wir Ihnen die Informationen per Post. |
| 9 | Meine Familie ist bei Ihnen versichert. Meine Frau und ich haben unterschiedliche Arbeitgeber. Wie funktioniert die Datenübermittlung in so einem Fall? | Wir übermitteln die relevanten Daten pro Vertragsverhältnis an das BZSt. Dieses bildet daraus Ihre individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Dabei gilt: Wenn der Versicherungsnehmer eine natürliche Person ist, werden die Beitragswerte vorrangig der versicherten Person zugeordnet, vorausgesetzt, ein Arbeitgeber der versicherten Person ruft die ELStAM ab. Kann keine Zuordnung zu einer versicherten Person erfolgen, wird die Zuordnung zum Versicherungsnehmer vorgenommen, sofern im Verfahren ELStAM zwischen dem Versicherungsnehmer und der versicherten Person entweder eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft oder ein Eltern-Kind-Verhältnis (Familienverbund) besteht. |
| 10 | Ich möchte mich zu dem Thema beraten lassen. An wen kann ich mich wenden? | Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine individuelle steuerliche Beratung anbieten dürfen. Wenden Sie sich für eine umfassende steuerliche Beratung bitte an einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt (Steuerrecht) oder Ihr Finanzamt. |
| 11 | Ich möchte weiter eine Papierbescheinigung erhalten. Wie kann ich das veranlassen? | Ab 2026 wird das bisherige Verfahren mit Papierbescheinigungen vollständig durch das elektronische Datenübermittlungsverfahren ersetzt. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt keine Papierbescheinigungen mehr ausgestellt werden. Auch im Falle eines Widerspruchs gegen die elektronische Datenübermittlung ist die Vorlage einer Papierbescheinigung nicht vorgesehen, und Ihr Arbeitgeber darf eine solche Bescheinigung nicht berücksichtigen. |
| 12 | Ich habe der Datenübermittlung nicht zugestimmt. Warum übermitteln Sie die Daten ohne meine Zustimmung? | Die Datenübermittlung erfolgt gemäß § 39 Absatz 4 Nummer 4 EStG in Verbindung mit § 93c Absatz 1 AO. Diese Gesetze schaffen eine Ermächtigungsgrundlage für die Übermittlung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), um eine korrekte Besteuerung sicherzustellen. Ungeachtet dessen haben Sie als Versicherungsnehmer das Recht, dieser Datenübermittlung zu widersprechen. |
Anlassbezogene Meldung und zahlungsbezogene Meldung
| Frage | Antwort |
1 | Ich habe die offene Forderung nachbezahlt, bis wann kann ich mit einer Korrektur der gemeldeten Daten rechnen? | Die Meldung offener Beitragsforderungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgt durch uns einmal jährlich, jeweils Anfang Januar. Wenn Sie Ihre offene Forderung nach diesem Zeitpunkt begleichen, können wir die gemeldeten Daten für das betreffende Beitragsjahr leider nicht mehr korrigieren. Das BZSt akzeptiert Korrekturen nur bis zum 15. Januar des Folgejahres. Ihre Nachzahlung wird selbstverständlich für zukünftige Beitragsjahre berücksichtigt. |
2 | Welche Vertragsänderungen führen zu einer sofortigen Korrekturmeldung? | Wir sind verpflichtet, bestimmte Vertragsänderungen unmittelbar an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Dazu gehören alle Änderungen, die sich auf die Höhe Ihres Beitrags auswirken, wie zum Beispiel Tarifänderungen, Änderungen Ihres Beihilfesatzes oder Änderungen bezüglich der versicherten Personen in Ihrem Vertrag. |
3 | Berücksichtigen Sie die Barausschüttung im Rahmen des ELStAM Verfahrens? | Nein, Barausschüttungen werden im Rahmen der Datenübermittlung an das BZSt nicht berücksichtigt. Dies liegt daran, dass sich die Beitragsrückerstattungen nicht oder nur mit großem Aufwand in das Lohnsteuerabzugsverfahren integrieren lassen. Um ungerechtfertigte steuerrechtliche Vorteile zu vermeiden, sind Beitragsrückerstattungen in der Steuermeldung gemäß § 10 Absatz 2b EStG berücksichtigt. |
4 | Mein Beitrag verändert sich, da mein Neugeborenes in den Vertrag aufgenommen wurde oder da mein erwachsenes Kind aus meinem Vertrag ausscheidet. Wie erfährt mein Arbeitgeber von dem geänderten Beitrag? | Nachdem wir Ihren Vertrag angepasst haben und sich dadurch Ihr Beitrag verändert hat, melden wir diese Änderung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Das BZSt aktualisiert daraufhin Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), so dass Ihr Arbeitgeber die Beitragsänderung dann Ihren aktualisierten Daten entnehmen kann. |
Rund um das Widerspruchsrecht
| Frage | Antwort | |
| 1 | Kann der elektronischen Datenübermittlung widersprochen werden? | Ja, wir melden die Daten nur soweit Sie der Übermittlung nicht widersprochen haben. |
| 2 | Wer genau kann der Datenübermittlung widersprechen? Nur ich als Versicherungsnehmer? | Ja, den Widerspruch kann nur der Versicherungsnehmer erklären. Er ist Träger aller Rechte und Pflichten an dem Vertrag. |
| 3 | Wie kann ich widersprechen? | Der Widerspruch zur elektronischen Datenübermittlung kann formlos erfolgen. Wir haben Ihnen die Widerspruchsmöglichkeiten auf einem Webformular aufbereitet. Die vertragsbezogenen Inhalte werden für Sie vorausgefüllt und den zeitnahen Versand an den zuständigen Fachbereich stellen wir sicher. Gerne lassen wir Ihnen einen individuellen QR-Code zukommen, rufen Sie uns einfach kurz an. |
| 4 | Kann ich meinen Widerspruch einschränken? | Ja, das ist möglich. Sie können Ihren Widerspruch sehr gezielt ("insoweit") ausüben. Sie können beispielsweise:
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| 5 | Gilt mein Widerspruch sofort und auch für bereits übermittelte Daten? | Nein, der Widerspruch kann nur mit Wirkung für die Zukunft ausgeübt werden. Bereits erfolgte Datenübermittlungen an das BZSt werden durch einen nachträglichen Widerspruch nicht korrigiert oder storniert. |
| 6 | Was passiert, wenn ich meinen Widerspruch später ändere oder erweitere? | Eine Änderung oder Erweiterung Ihres Widerspruchs gilt ebenfalls nur für die Zukunft. Die Auswirkungen auf die Datenübermittlung betreffen daher nur den aktuellen oder zukünftige Besteuerungszeiträume, nicht aber bereits vergangene. |
| 7 | Welche Folgen hat mein Widerspruch für meine Lohnsteuer? | Wenn Sie der Datenübermittlung widersprechen, erhält Ihr Arbeitgeber die entsprechenden Beitragswerte nicht mehr automatisch über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Dies führt in der Regel dazu, dass Ihr Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung keine oder nur reduzierte Vorsorgebeiträge und keinen steuerfreien Zuschuss berücksichtigen kann, was zu einer höheren Lohnsteuer führen kann. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine individuelle steuerliche Beratung anbieten dürfen. Wenden Sie sich für konkrete Fragen zur steuerlichen Auswirkung eines Widerspruches bitte an einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt (Steuerrecht) oder Ihr Finanzamt. |
| 8 | Erhalte ich bei einem Widerspruch eine Papierbescheinigung für meinen Arbeitgeber? | Nein, das Gesetz sieht keine Papierbescheinigung für den Arbeitgeber vor, wenn Sie der elektronischen Datenübermittlung widersprechen. Ihre Versicherung ist in diesem Fall nicht berechtigt, Ihnen eine solche Bescheinigung auszustellen. |