Ob Fleischer, Metaller, Elektroinstallateure, Schreiner, Sanitär- und Heizungsinstallateure, Landmaschinenmechaniker oder Kfz-Handel/-Handwerk: Jeder Handwerksbereich hat eigene Betriebsrisiken und benötigt einen speziellen Versicherungsschutz.
Der Münchener Verein ist als Handwerksversicherer erfahrener Partner mit gewerblichen Haftpflichtlösungen für die verschiedensten Gewerke. Informieren Sie sich heute noch unverbindlich über unser leistungsstarkes Angebot.
Auf der Baustelle beschädigt ein dort tätiger Elektriker einer fremden Firma unsere neu gelieferten Sicherungskästen irreparabel, Schadenhöhe rund 7.500 €. Später stellt sich heraus, dass dieser Elektriker seinen Beitrag zur Versicherung nicht bezahlt hat und auch so den Schaden nicht begleichen kann. Hier leistet die gewerbliche Haftpflicht des Münchener Verein und reguliert den Schaden.
Die von Ihnen verlegten Versorgungsleitungen, die auf der Geschossdecke verlaufen, wurden leider nicht ordnungsgemäß isoliert. Um den Mangel beseitigen zu können, müssen der Oberboden und der Estrich teilweise zerstört und nach der Mangelbeseitigung erneuert werden. Wir übernehmen die Kosten für die Wiederherstellung des Oberboden und des Estrichs.
Einem Handwerksbetrieb werden Arbeitsmaterialien für den Bau geliefert. Beim Ausladen der Baustoffe durch Ihre Mitarbeiter wird beim Herausheben der Lieferwagen des Spediteurs zerkratzt.
Eine Betriebshaftpflicht deckt das betriebliche Haftpflichtrisiko ab. D. h. neben Ihnen als Firmeninhaber und Versicherungsnehmer sind alle Personen mitversichert, die im Auftrag Ihres Unternehmens handeln und Aufgaben erledigen, die der Erfüllung der Geschäftstätigkeit dienen:
Lassen Sie sich unverbindlich von einem unserer Agenturpartner beraten.
Noch überzeugender als unsere Leistungsversprechen sind persönliche Erfahrungen Betroffener. Sie habe erlebt, wie wichtig schnelle und unkomplizierte Hilfe im Schadenfall ist.
Die Betriebshaftpflicht ist ein wichtiger Bestandteil vom Deutschen HandwerkerSchutz. Für den optimalen Rundum-Schutz empfehlen wir ergänzend:
Die GeschäftsinhaltsVersicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen eines Schadens, wenn das Inventar, beispielsweise durch einen Brand, zerstört wird. Der wertvolle Schutz umfasst bei einer Zerstörung die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung mit Waren und Vorräten.
Im Schadensfall ersetzen wir Ihnen unter anderem:
Ein Firmengebäude macht meistens den größten Anteil des Betriebsvermögens aus. Umso wichtiger ist eine
solide Absicherung, damit Schäden durch beispielsweise einen Sturm oder einen Brand nicht zum finanziellen Ruin werden. Dafür sorgt die GeschäftsgebäudeVersicherung. Sie umfasst das gesamte Geschäftsgebäude vom Keller bis zum Dach inklusive Grundstücksbestandteilen, wie beispielsweise Garagen.
Im Schadensfall ersetzen wir Ihnen neben dem Firmengebäude unter anderem:
Die Funktionsfähigkeit der Technik ist für einen reibungslosen Ablauf des Betriebs unerlässlich. Aber weder Mensch noch Maschine sind unfehlbar. Die Elektronikversicherung als Pauschal- oder Einzelversicherung bietet eine Allgefahrendeckung.
Das bedeutet, dass alle Ihre Anlagen und Geräte abgesichert sind:
Die BHV leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Eine BHV ist für jeden sinnvoll, der selbstständig oder freiberuflich tätig ist. Insbesondere dann, wenn Sie einen Betrieb und Mitarbeiter haben.
Unsere Betriebshaftpflicht bietet Ihnen maßgeschneiderte Sicherheit. So haben Sie den Schutz, den Sie auch wirklich benötigen und genießen finanzielle Absicherung.
Mitversichert sind
Der Schutz der BHV gilt für Ihren Firmensitz und alle rechtlich unselbständigen Betriebsstätten innerhalb Deutschlands.
Auch im Ausland besteht umfangreicher Versicherungsschutz:
Nein. Allerdings ist sie die wichtigste Absicherung für jeden Selbstständigen, Freiberufler und Betriebsinhaber. Denn bei einem Fehler haften Sie und Ihre Mitarbeiter. Niemand ist perfekt. Weder Mensch, noch Maschine.
Die BHV prüft in jedem Fall, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schadensersatz haften. Wir schützen Sie und alle Betriebsangehörigen vor finanziellen Belastungen bei Schadenersatzansprüchen durch Geschädigte. Bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Auch vor Gericht.
Leider gibt es auch Fälle in denen eine Versicherung nicht eintritt. So z.B. bei Vorsatz, falls Sie oder einer ihrer Mitarbeiter mit Absicht Jemanden einen Schaden zufügen.
Sie leistet bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. So bieten wir Ihnen in der Haftpflichtversicherung mit 3 Mio. € / 5 Mio. € / 10 Mio. € drei pauschale Deckungssummen an.
Wir entwickeln maßgeschneiderte Versicherungslösungen für jede Tätigkeit. Hier ist ein Auszug aus unseren Inklusivleistungen in der BHV:
… und vieles mehr
Der zu zahlende Beitrag ist abhängig von Ihrer Tätigkeit und Betriebsgröße. Mit unserer BHV erhalten Sie eine leistungsstarke Absicherung für Ihren Betrieb zu einem günstigen Beitrag. Lassen Sie sich einfach ein unverbindliches Angebot erstellen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert Sie gegen die unterschiedlichsten Risiken in ihrer beruflichen Tätigkeit ab.
Wenn Sie oder ihre Mitarbeiter z. B. während der Arbeit eine andere Person versehentlich verletzen.
Falls Sie oder einer ihrer Mitarbeiter z. B. etwas beim Kunden vor Ort versehentlich beschädigen.
Wenn durch einen Personen- oder Sachschaden, die geschädigte Person z. B. nicht arbeiten kann und einen Verdienstausfall erleidet.
Ihre Betriebshaftpflicht kann den Schaden zwar nicht verhindern, hilft Ihnen aber im Schadenfall die entstanden Kosten zu begleichen.
Entscheiden Sie sich für 3 Mio., 5 Mio. oder 10 Mio. € als pauschale Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Mit einem wählbaren Selbstbehalt von 0 bis 2.000 € bestimmen Sie die Höhe Ihres Beitrags selbst!