Ihre Gesundheit ist Ihnen wichtig und Sie möchten eine private Krankenvollversicherung, die zu Ihren Ansprüchen passt. Die private Krankenversicherung des Münchener Verein bietet mit fünf leistungsstarken Tarifen eine umfangreiche Auswahl.
Ambulante Heilbehandlung
Ausland
Ihr Versicherungsschutz inkl. Rücktransport gilt weltweit.
Stationäre Heilbehandlung
Zahnärztliche Heilbehandlung
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt beträgt im Jahr 390 Euro.
Ambulante Heilbehandlung
Ausland
Ihr Versicherungsschutz inkl. Rücktransport gilt weltweit.
Stationäre Heilbehandlung
Zahnärztliche Heilbehandlung
Ambulante Heilbehandlung
Ausland
Weltweiter Versicherungsschutz inklusive Rücktransport
Stationäre Heilbehandlung
Zahnärztliche Heilbehandlung
Tarifstufen und Selbstbehalt (SB)
Tarif 881 Tarif 882
0 - 40 Jahre SB 480 € SB 960 €
41 - 70 Jahre SB 960 € SB 1.920 €
ab 71 Jahre SB 480 € SB 960 €
Ambulante Heilbehandlung
Ausland
Ihr Versicherungsschutz inkl. Rücktransport gilt weltweit.
Stationäre Heilbehandlung
Zahnärztliche Heilbehandlung
Selbstbehalt
Ambulante Heilbehandlung
Zahnärztliche Heilbehandlung
Höchsterstattungsbetrag
Stationäre Heilbehandlung
ROYAL SB I (Tarif 891)
Tarifübergreifend mit 10 % Selbstbehalt bis max. 500 € p.a.
ROYAL SB II (Tarif 892)
Tarifübergreifend mit 20 % Selbstbehalt bis max. 1.000 € p.a.
Ausland
Ihr Versicherungsschutz inkl. Rücktransport gilt weltweit.
Ambulante Heilbehandlung (Tarif 728)
Sie erhalten eine Kostenerstattung von 80 % bis zu einer maximalen jährlichen Selbstbeteiligung von 1.000 €, darüber hinaus zu 100% für:
Ausland
Ihr Versicherungsschutz inkl. Rücktransport gilt weltweit.
Stationäre Heilbehandlung (Tarif 730)
Zahnärztliche Heilbehandlung (Tarif 767)
Sie erreichen unsere Gesundheitshotline in allen Tarifen kostenfrei und rund um die Uhr unter 0800 / 80 30 80 377.
Unser Gesundheits-Portal informiert schnell und kompakt über:
Einfache und intuitive Bedienung
Belege via Foto einreichen
Schnelle Rechnungserstattung
Vertragsverwaltung
Persönliche Daten ändern
Ambulante Heilbehandlung ist alles, was nicht dauerhaft im Krankenhaus und nicht beim Zahnarzt stattfindet. Ambulante Heilbehandlungen umfassen Untersuchungen, Beratungen und weitere Sonderleistungen, wie zum Beispiel Injektionen oder Laboruntersuchungen.
Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten rechnen nach folgenden amtlichen Gebührenordnungen ab:
Heilpraktiker orientieren sich an dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Ärzte und Zahnärzte müssen bei Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ) abrechnen. Diese Gebührenordnungen sehen bestimmte Grundbeträge und Steigerungsfaktoren vor.
Das 1- bis 3,5fache des Einfachsatzes gilt dabei als Gebührenrahmen für persönlich-ärztliche Leistungen (Regelsatz 2,3fach).
Für medizinisch-technische ärztliche Leistungen gilt das 1- bis 2,5fache des Gebührensatzes (Regelsatz 1,8fach).
Ein Arzt oder Zahnarzt darf in der Regel nur bis zu den Regelsätzen abrechnen. Bis zum Höchstsatz der GOÄ nur dann, wenn die Behandlung besonders aufwändig war und dies schriftlich begründet wird.
Wir ermitteln regelmäßig die regionalen Vergleichspreise für physiotherapeutische Leistungen. Dabei können wir die realen Daten der uns von unseren Kunden zur Erstattung eingereichten Heilmittelrechnungen heranziehen.
Selbst in Ballungszentren können wir regelmäßig feststellen, dass sich der ortsübliche Preis an den erstattungsfähigen Höchstbeträgen der Bundesbeihilfeverordnung orientiert. Da diese jedoch nur noch geringfügig über den Preisen der Gesetzlichen Krankenversicherungen liegen, sind wir bereit, im Einzelfall Preise für Heilmittel zu akzeptieren, selbst wenn diese bis zu 10 % über den aktuellen Beihilfepreisen liegen sollten (dies gilt, außer in dem abgeschlossenen Tarif ist die Erstattung ausdrücklich auf die Höhe der Beihilfepreise begrenzt. Für Basis-, Notlagen- und Standardtarif gibt es gesonderte Regelungen).
Informationen zu den konkreten Preisen finden Sie im Internet unter ‚Beihilfepreise Bund‘.
In jedem Fall lohnt sich ein Preisvergleich. Kontaktadressen für Physiotherapeuten in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Weitere Informationen zu Heilmitteln finden Sie hier.
Die Beiträge sind grundsätzlich für gesunde Personen kalkuliert. Bestehen Vorerkrankungen (in der Regel chronische Erkrankungen), die voraussichtlich künftig Kosten verursachen, die aber abschätzbar und kalkulierbar sind, ist eine Mitversicherung dieser Erkrankung(en) gegen Risikozuschlag möglich. Damit wird dem erhöhten Risiko und dem Gleichbehandlungsgrundsatz in der Versichertengemeinschaft Rechnung getragen. Es wäre ja ungerecht, wenn ein vollkommen Gesunder dasselbe zahlen würde wie jemand der eine Vorerkrankung hat.
Grundsätzlich ist auch die Möglichkeit eines Leistungsausschlusses gegeben. Das heißt, dass für bestimmte Vorerkrankungen oder Körperteile (z. B. fehlende Zähne) kein Versicherungsschutz besteht. Diese Maßnahme ist in den meisten Fällen aber weniger geeignet als ein Risikozuschlag, da eine Abgrenzung im Leistungsfall oft schwierig ist und mit Problemen verbunden sein kann.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) dürfen ab dem 21.12.2012 keine geschlechtsabhängigen Beiträge für Versicherungen verlangt werden. Seit diesem Zeitpunkt gelten bei neuen Vertragsabschlüssen für Männer und Frauen dieselben Beiträge.
Diese Untersuchungen müssen nach Ziffer 23 – 29 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und nur bis zu deren Höchstsätzen berechnet werden.
Bei diesem Modell muss bei der ambulanten Heilbehandlung immer zuerst ein Hausarzt konsultiert werden, um die volle Leistungshöhe zu erhalten. Ist eine (Weiter-)behandlung durch einen Facharzt nötig, ist eine entsprechende Überweisung des Hausarztes erforderlich. Diese muss dem Münchener Verein eingereicht werden (nicht beim Facharzt abgegeben werden!).
Theoretisch reicht es auch, wenn aus der Rechnung des Hausarztes ersichtlich ist, dass dieser wegen der einschlägigen Diagnose (vor-)behandelt hat. In der Praxis ist dies aber oft schwierig, da die Rechnungsstellung des Hausarztes und des Facharztes meist zeitlich deutlich auseinanderliegt. Die Erstellung einer Überweisung ist daher der schnellere und sicherere Weg.
Die nachfolgenden Ärzte gelten als Hausarzt, bzw. als dem Hausarzt gleichgestellter Arzt:
Die private Krankenvollversicherung des Münchener Verein bietet grundsätzlich weltweite Geltung.
Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns unter 0800 222 33 88 an, oder nutzen Sie das Kontaktformular.
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