Die Teilkasko ersetzt Schäden
E-Fahrzeuge erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und der richtige Schutz ist wichtig. Deshalb sind nun die Antriebsakkumulatoren von E-Fahrzeugen in unserer Vollkasko beitragsfrei mit diesen Leistungen mitversichert:
Der besondere Schutz für Leasingfahrzeuge und bei Finanzierung
Diese Versicherungsform ersetzt im Schadenfall die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und der vertraglichen Restforderung des Leasinggebers.
Die GAP-Deckung ist bei allen Leasingfahrzeugen, insbesondere bei höherwertigen, sehr wichtig und kann zusammen mit der Kasko beantragt werden.
Die Insassenunfallversicherung leistet nach einem Unfall bei bleibenden Schäden, unabhängig von der Schuldfrage. Sie haben die Wahl zwischen zwei Varianten: dem Pauschal- oder dem Platzsystem.
Beim Pauschalsystem schließen Sie eine pauschale Versicherungssumme für alle Insassen ab. Diese ist unabhängig davon, wie viele Personen im Auto mitfahren. Bei einem Unfall wird dann die vereinbarte Versicherungssumme durch die Anzahl der Insassen geteilt. Wenn Sie sich für das Platzsystem entscheiden, können Sie jeden einzelnen Platz mit einer bestimmten Summe individuell versichern. Bei dieser Variante können Sie das unterschiedliche Gefahrenpotenzial auf den verschiedenen Sitzplätzen im Auto berücksichtigen.
Unseren Schutzbrief KH-Plus erhalten Sie für nur 19,- € im Jahr. Er ist gültig für alle Insassen. Mit dem Schutzbrief erhalten Sie auch unsere Kfz-Unfall- und unsere Kfz-Service-Karte und können über den kostenfreien 24-h-Notfall-Service Pannenhilfe und viel weitere Hilfeleistungen abrufen.
Der Unfall-Joker kann optional für die Kfz-Haftpflicht und Vollkasko abgeschlossen werden und gilt jeweils für einen Schaden pro Kalenderjahr. Der Vertrag verbleibt damit auch nach einem Unfall im Folgejahr in der gleichen SF-Klasse.
Unvorhergesehene, plötzlich auftretende Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sind nicht durch die Vollkasko abgedeckt. Daher kann dieser Schutz als zusätzlicher Baustein zur Vollkasko abgeschlossen werden.
Bereits ab 3 Fahrzeugen profitieren Sie von den günstigen Konditionen einer Privatflotte.
Ihr persönlicher Ansprechpartner zeigt Ihnen gerne wie.
Ja, das ist es. Außerhalb der Saison besteht für Ihr Fahrzeug eine sogenannte „Ruheversicherung" in der Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung. Voraussetzung für den Schutz ist, dass das Fahrzeug während dessen in einer Garage oder auf dem eigenen Grundstück steht und nicht bewegt wird. Sie zahlen immer nur den Beitrag für die Saison.
Unter der Mallorca-Police wird eine zusätzliche Leistung der Kfz-Haftpflichtversicherung verstanden. Sie greift bei Unfällen mit einem gemieteten PKW im Ausland und stockt den – häufig niedrigeren - Versicherungsschutz im Ausland auf die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen bei Personen- und Sachschäden auf.
Übrigens: der Begriff „Mallorca-Police“ rührt daher, dass die Deutschen gerne und häufig auf Mallorca ihre Ferien verbringen und dort mit einem Mietwagen die Insel erkunden. Die korrekte Bezeichnung lautet „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“ und gilt selbstverständlich nicht nur auf Mallorca.
Unsere Empfehlung: Melden Sie Schadenfälle jeder Art im Ausland immer sofort der Polizei und lassen Sie sich eine amtliche Bestätigung aushändigen.
Mit dem Einschluss einer Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) ist nicht nur das eigene Fahrzeug, sondern auch automatisch bestimmte am PKW befindliche Autoteile mitversichert. Bei den versicherten Fahrzeugteilen ist es wichtig, dass sie fest am Kraftfahrzeug angebracht und straßenverkehrsrechtlich zugelassen sind. Für manche Zubehörteile gilt auch dann der Schutz, wenn die Objekte in einem Bereich sicher und verschlossen verwahrt werden, sofern es sich um Sachen handelt, die dem Gebrauch des Fahrzeugs dienen. Diese Autoteile sind in der Kaskoversicherung des Münchener Verein mitversichert:
Beitragsfrei mitversicherte Teile bis zu einem Gesamtneuwert von 10.000 €:
Sollten Ihre Auto- und Zubehörteile einen Wert von 10.000 € übersteigen, können Sie natürlich eine Mitversicherung mit uns vereinbaren und in Ihren Schutz einschließen.
Diese, nicht mit dem Fahrzeug verbundenen Zubehörteile, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
Nach einem Unfall ist das richtige Verhalten am Unfallort wichtig. Hier ein paar Tipps, damit Sie wissen, was Sie im Fall der Fälle tun sollten:
Am besten Sie rufen uns sofort an und teilen uns den genauen Schadenort und eine Handy- oder Telefonnummer mit, wo wir Sie umgehend zurückrufen können (z. B. in einem Hotel oder einer Tankstelle). Halten Sie Ihre Versicherungsschein-Nummer bitte bereit – sie steht auf Ihrer Service-Karte.
Denken Sie bitte daran, uns jeden Schadenfall innerhalb 1 Woche zu melden. Ihr Kontakt zu uns bei Haftpflicht- und Kasko-Schäden:
Münchener Verein
Allgemeine Versicherungs-AG
Pettenkoferstr. 19, 80336 München
Tel 0800/80 30 80-331
Fax. 089 / 5152-1645
E-Mail: av-schaden@muenchener-verein.de
Sie erreichen unsere Service-Nr. kostenfrei rund um die Uhr. Wir nehmen den Schaden auf und beraten Sie über die weitere Abwicklung. Bitte zeigen Sie Diebstahl oder Wildschaden immer unverzüglich bei der Polizei an.
Ein Hagelschlag kann teuer werden. Am Wohngebäude besonders dann, wenn z.B. eine Thermieanlage (Gewinnung von Sonnenkraft für die eigene Heizung / Warmwasser) betroffen ist. Schäden bis 20.000 € sind da keine Seltenheit.
Beim Auto kann ein Hagelschaden schnell an die 5.000 € kosten. Die Absicherung durch eine Kfz-Teilkaskoversicherung beim Auto und eine private Wohngebäudeversicherung für die Immobilie - mit dem Risikoeinschluss Sturm/Hagel - sind daher unverzichtbar.
Informieren Sie sich jetzt bei Ihrem Berater vom Münchener Verein.