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Tierhalter-Haftpflicht

Eine junge Frau sitzt mit ihrem Schäferhund an einem Fluss

Tierhalter haften laut Gesetz, wenn durch das Tier ein Schaden verursacht wurde. Egal, ob eigenes Verschulden vorliegt oder nicht.

Schutz für alle "Felle"

"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

Da von Verschulden hier nicht die Rede ist, haften Tierhalter bereits dann, wenn ohne eigenes Zutun durch das Verhalten des Tieres ein Schaden verursacht wurde (Gefährdungshaftung).

Mit einer Tierhalter-Haftpflicht ist man in jedem Fall abgesichert. 

Die besonderen Vorteile
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Optimales Preis- / Leistungsverhältnis
  • Erstattung des Schadens bis zur Höhe der Versicherungssumme
 
Diese Tiere sind bei uns sicher
  • Hunde
  • Pferde

 

Der beste Freund ist bei uns in guten Händen.