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Tierhalter haften laut Gesetz, wenn durch das Tier ein Schaden verursacht wurde. Egal, ob eigenes Verschulden vorliegt oder nicht.
"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Da von Verschulden hier nicht die Rede ist, haften Tierhalter bereits dann, wenn ohne eigenes Zutun durch das Verhalten des Tieres ein Schaden verursacht wurde (Gefährdungshaftung).
Mit einer Tierhalter-Haftpflicht ist man in jedem Fall abgesichert.