Angestellte Handwerker und Arbeitnehmer müssen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) überschreiten, wenn sie sich privat krankenversichern wollen. Selbstständige und Freiberufler haben die freie Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenvollversicherung und bestimmen damit ihre Gesundheitsversorgung selbst.
Der neue Gesundheitsschutz Master Care ist für junge selbstständige Handwerker ideal, denn er ist günstig und bietet deutlich bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenkasse. Er bietet Vorteile, auf die gerade Handwerker gemäß einer Umfrage großen wert legen:
- Freie Arztwahl
- 2-Bettzimmer
- Arzt-Termin-Service
- Zugang zu Spezialisten
- Geld-zurück-Erstattung (Barausschüttung)
- Leistung bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnprophylaxe belasten den Selbstbehalt nicht. Eine Wechseloption ermöglicht einen niedrigeren Selbstbehalt, alle 3 Jahre ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit. Meisterschüler sparen durch günstige Beiträge für max. 36 Monate, bis zur Vollendung des 39. Lebensjahrs
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