Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein Anliegen.
Über Ihre Rechte gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) möchten wir Sie informieren.
Details hierzu und zum Datenschutz insgesamt finden Sie hier.
Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten, bei Auskunftswünschen bzw. Anregungen oder Beschwerden hinsichtlich des Datenschutzes wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten.
Das Thema „Geldwäsche“ ist auch vor dem Hintergrund der Globalisierung zunehmend in den Fokus öffentlicher Beachtung gelangt. Unter Geldwäsche wird die Einschleusung illegal erwirtschafteter Gelder in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf verstanden. Dabei gelten Gelder als „illegal“, wenn sie das Ergebnis illegaler Tätigkeiten (etwa Drogen- oder Waffenhandel, aber auch z.B. Steuerhinterziehung) sind, oder wenn sie der Finanzierung illegaler Tätigkeiten dienen sollen. Geldwäsche ist in Deutschland ein Straftatbestand und kann mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden; Verstöße gegen die Prüfpflichten nach dem Geldwäschegesetz (GWG) können zudem Geldbußen bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen geahndet werden.
Versicherungsunternehmen sind – wie andere Finanzdienstleistungsbereiche auch – einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, für Geldwäsche missbraucht zu werden. Dabei steht die Lebensversicherung im Vordergrund. Auch die der Münchener Verein Lebensversicherung AG ist durch den Gesetzgeber zu geldwäscheverhindernden Maßnahmen verpflichtet. Unsere Mitarbeiter sind daher u.a. angehalten, bei dem Abschluss eines Versicherungsvertrages die Identität des Versicherungsnehmers bzw. des wirtschaftlich Berechtigten festzustellen und zu prüfen, sowie in bestimmten Fällen auch die Herkunft der Geldmittel zu prüfen und zu dokumentieren.
Vor allem aufgrund der Vorgaben der EU-Gesetzgebung wurden die Anforderungen an Inhalt und Umfang der Überprüfungspflichten in Bezug auf Geldwäsche in den letzten Jahren erheblich verschärft. Vor diesem Hintergrund ist auch die Einrichtung einer Unternehmensstelle, der die Koordination der Geldwäscheprävention obliegt, verbindlich vorgegeben.
Die Aufgabe dieser sogenannten Geldwäschebeauftragten beim MÜNCHENER VEREIN ist es,
Nach §18 Abs.3b Satz 3 SGB XI haben die privaten Versicherungsunternehmen, die die private Pflegeversicherung betreiben, jeweils zum 31.03. des Folgejahres für das zurückliegende Jahr eine Statistik zur Einhaltung der Fristen nach §18 Abs. 3 SGB XI zu veröffentlichen.
Für das Kalenderjahr 2023 betrug die fristgerechte Bearbeitung der Pflegegutachten 88,84 %.
Bei Rückfragen steht Ihnen unser Pflege-Team gerne telefonisch unter der Pflege-Hotline 089-5152-1970 zur Verfügung.
Unter den nachfolgenden Links finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Muster-Produktinformationsblätter (PIB) für unsere zertifizierten Basisrententarife (Altersvorsorgeprodukte). Diese informieren Sie auf Basis der gesetzlichen Vorgaben beispielhaft - unter anderem unter Zugrundelegung einer Laufzeit von 12,20,30 und 40 Jahren - über die von uns angebotenen Produkte.
Als Kunde erhalten Sie vor Abschluss eines Basisrententarifs darüber hinaus ein persönliches Produktinformationsblatt mit den Angaben zu dem von Ihnen individuell beantragten Versicherungsschutz. Im Übrigen bestimmt sich der Inhalt eines mit Ihnen geschlossenen Versicherungsvertrages nach dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein sowie den vereinbarten Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen.