Unsere Kooperationspartner zeichnen sich durch Kompetenz und ausgezeichneten Service aus. Manche versorgen bundesweit, andere regional. Wenn Sie sich für eine Versorgung durch unsere Kooperationspartner entscheiden, können Sie viele Vorteile nutzen, die wir für Sie bei den jeweiligen Partnern vereinbart haben. Allen gemeinsam sind natürlich die attraktiven Preise. Weitere Vorteile sind, je nach Anbieter noch:
Hilfsmittel sollen Sie dabei unterstützen, Ihren Alltag besser zu meistern, wenn dieser durch Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt ist. Sie sind verordnungspflichtig, d. h. müssen Ihnen von Ihrem Arzt verschrieben worden sein.
Ist das der Fall, dann gehen Sie einfach folgendermaßen vor:
Sobald Sie eine schriftliche Rückmeldung haben, ob und in welcher Höhe die Kostenübernahme durch uns erfolgt, können Sie das benötigte Hilfsmittel beim ausgewählten Kooperationspartner bestellen.
Für die Anbieter Amplifon, WKM und Streifeneder gelten zu einzelnen Schritten gesonderte Regelungen, die dort beschrieben sind.
Die angebotenen Preise unserer Kooperationspartner gelten übrigens auch für Fälle, bei denen Sie als Selbstzahler auftreten z.B. wenn ein Hilfsmittel nicht im mit uns vereinbarten Versicherungsschutz enthalten ist. So profitieren Sie als Münchener Verein Kunde trotzdem von den mit unseren Partnern vereinbarten Vorteilen.
Unter diese Rubrik fallen CPAP, APAP, Bi-Level, Bi-Level-ST, BiPAP auto SV und das jeweilige Zubehör. Atemtherapiegeräte können medizinisch sinnvoll sein, auch wenn sie überwiegend nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt sind. Aber auch als Selbstzahler profitieren Sie von den günstigen Angeboten unserer Partner.
Unsere Partner sind:
Festzustellen, dass man eine Hörschwäche hat, ist nicht immer einfach. Denn Hörminderungen treten nicht plötzlich auf, sondern eher schleichend. Unser Kooperationspartner Amplifon bietet nicht nur günstige Preise für Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO) und Im-Ohr-Geräte (IdO), sondern auch zusätzliche Vorteile wie z.B. kurzfristige Termine, Reinigung und Kleinteilewartung inklusive, Rabatt auf Zubehör und einiges mehr.
Unter diese Rubrik fallen Rollatoren, Rollstühle, Schiebehilfen und Elektroantriebe.
Unsere Partner sind:
Unter diese Rubrik fallen Inkontinenzmaterialien, Ernährungspumpen, Nahrung, Tracheostomamaterialien, Absauggeräte, Ileo- Uro- und Colostomamaterialien und Wechseldrucksysteme.
Unsere Partner sind:
Bitte beachten Sie, dass Hilfsmittel aus der Pflegepflichtversicherung (PPV) vorab zu beantragen sind. Für selbst bezogene Hilfsmittel können keine Leistungen zur Verfügung gestellt werden. Unter diese Rubrik fallen beispielsweise Pflegebetten, Standardschieberollstühle, Badewannenlifter, Duschhocker, Toilettensitzerhöhungen, Rollatoren.
Unser Partner ist:
Sie haben Fragen zu den Angeboten und dem Ablauf der Versorgung? In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Anbieter, die Ihnen gerne weiterhelfen.
Attraktive Sonderkonditionen & Premium-Services für Versicherte des Münchener Verein:
Vereinfachter Ablauf beim Münchener Verein:
Vereinfachter Ablauf beim Münchner Verein
Unsere Premiumleistungen für Versicherte des Münchener Verein:
Gerne informieren wir Sie über unsere Hilfsmittel zum Ausgleich einer Behinderung oder Unterstützung im Alltag.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Entweder in unseren Ausstellungsräumen, in der Klinik, Einrichtung, Wohnheim oder direkt bei Ihnen zu Hause.
Mit chronischen Krankheiten zu Hause besser leben: VitalAire bietet ganzheitliche Lösungen und Konzepte für die Heimtherapie oder die außerklinische Intensivpflege:
Schwerpunkte sind unter anderem der Service in der Sauerstofflangzeittherapie, in der Schlafapnoe -diagnostik und -therapie sowie in der außerklinischen Beatmung.
Der VIVISOL-SERVICE
Ihr Partner in der außerklinischen Hilfsmittelversorgung in Bayern.
Warum Sie sich für die WKM Medizintechnik GmbH entscheiden sollten:
WKM Medizintechnik und Sauerstoff-Therapie GmbH – Ihr Partner in der außerklinischen Hilfsmittelversorgung in Baden-Württemberg.
Warum Sie sich für die WKM Medizintechnik und Sauerstoff-Therapie GmbH entscheiden sollten:
Der Bezug von Hilfsmitteln von unseren Kooperationspartnern bedeutet nicht eine automatische Erstattungsfähigkeit. Ob ein Hilfsmittel erstattungsfähig ist hängt vom jeweils vereinbarten Versicherungsschutz ab.