Unsere Servicezeiten: Rund um die Uhr

0800 222 33 88
Nachricht senden Rückruf vereinbaren Agentur finden
Frau hält Stift in der Hand und lacht andere Frau an - Münchener Verein Gesundheitsservices

Gesundheitsservices

Das Gesundheitsportal vom Münchener Verein

Homepage Gesundheitsportal Münchener Verein

Sie möchten sich umfassend über Gesundheitsthemen informieren? Dann sind Sie auf unserem Gesundheitsportal genau richtig. Unsere Inhalte sind von medizinischen Experten verständlich erklärt und ansprechend aufbereitet - objektiv und qualitätsgesichert.

Sie finden ausführliche Beschreibungen von über 600 Krankheiten und Diagnoseverfahren, Specials und Videos zu Themen wie Stress, Medikamenten oder Ernährung sowie Wissenswertes zu Vorsorgeuntersuchungen. 

Verschiedene Tests und Quiz sowie der interaktive Bereich mit Übungen zu Bewegung und Entspannung regen zum Mitmachen an

Mit der praktischen Suchfunktion finden Sie schnell und bequem Ärzte, Zahnärzte und Klinken in Ihrer Umgebung. 


Unsere Leistung in der Krankenvollversicherung: Die App auf Rezept

Medizinische Gesundheit-Apps auf Rezept

Gesundheits-Apps zeigen an, wie viele Schritte wir täglich gehen, helfen gegen Übergewicht oder bei Schlafstörungen. Manche gehen noch weiter und greifen in die Diagnose oder Therapie einer Krankheit ein. Damit werden sie zu medizinischen Apps. Da stellt sich die Frage: 

Wie gut sind diese und helfen sie wirklich? Und wer beurteilt das eigentlich?

Hier setzt das neue Digitale-Verordnungs-Gesetz an. Es formuliert einheitliche Qualitätskriterien für medizinische Apps. Geprüft werden diese vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Mediziner*innen können diese Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGADigitale Gesundheitsanwendungen sind medizinische Apps auf Rezept, die zur Diagnose und Therapie bei Krankheiten wie Migräne, Diabetes etc. eingesetzt werden können. ) auf Rezept zu verordnen. „DiGADigitale Gesundheitsanwendungen sind medizinische Apps auf Rezept, die zur Diagnose und Therapie bei Krankheiten wie Migräne, Diabetes etc. eingesetzt werden können. 's“ gibt es für z. B. Rücken- und Hüftschmerzen, Tinnitus, Migräne, Depression oder Adipositas. Auf der Webseite des BfArM findet sich ein Verzeichnis inkl. genauer Beschreibung der Apps.  

Zum DIGA-Verzeichnis

Die Kosten für die dort gelisteten medizinischen Apps erstatten wir allen Versicherten mit einer Krankenvollversicherung. Rezept & Rechnung können Sie wie gewohnt bei uns einreichen: in der MV ServiceApp hochladen oder im Original per Post einreichen
 


Videosprechstunde

Arztbesuch rund um die Uhr von der Couch aus

Haben Sie beim Münchener Verein eine Private Krankheitskostenvollversicherung?

Dann können Sie bei medizinischen Anliegen per Videosprechstunde oder per Telefon mit einem Facharzt der TeleClinic sprechen. Arztgespräch, Rezept und Krankschreibung erhalten Sie jederzeit – also 24/7 – ohne Wartezimmer und Ansteckungsgefahr. 

Weitere Informationen und den Link für den Download der TeleClinic App finden Sie hier


Die elektronische Patientenakte – Der digitale Zugang zu Ihren Gesundheitsdaten

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (kurz: ePA) wird häufig als das Kernstück der Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung bezeichnet. Mit der ePA haben Sie sämtliche medizinischen Informationen immer zur Hand. 

In der ePA können alle ärztlichen Befunde, Berichte sowie weitere Dokumente an einem Ort sicher gespeichert und jederzeit von Ihnen eingesehen werden. Dank der ePA kann sich der behandelnde Arzt einen schnellen und allumfassenden Überblick über seinen Patienten verschaffen.    

Die volle Hoheit über Ihre Daten behalten dabei stets Sie selbst, da nur Sie entscheiden, welche Dokumente Sie wem zur Einsicht freigeben.
 

 

Fragen und Antworten zum Thema elektronische Patientenakte:
Welche Daten werden in der ePA gespeichert?

In der elektronischen Patientenakte können grundsätzlich alle gesundheitsrelevanten Informationen wie z.B. Arztbriefe, Befunde aber auch der Mutter- und Impfpass u.v.m. hinterlegt werden. Den Umfang der hinterlegten Daten bestimmen dabei immer Sie selbst. Nur von Ihnen selbst eingestellte bzw. auf Ihren Wunsch durch behandelnde Ärzte hochgeladene Dokumente landen letztendlich in der ePA.  

Welchen Nutzen bringt mir die ePA?

Durch die hinterlegten Dokumente erhalten Sie sowie Ihre behandelnden Ärzte einen umfassenden Überblick über bereits erfolgte Behandlungen und Therapien. Hierdurch können z.B. Mehrfachuntersuchungen vermieden und die weitere Diagnostik passgenauer abgestimmt werden. Insgesamt kann durch die ePA die Behandlungsqualität gesteigert werden.

Wie sicher sind meine Daten?

Die ePA unterliegt strengen gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen und wird dabei regelmäßig im Rahmen von Zertifizierungsprozessen auf aktuellste Sicherheitsstandards überprüft und an die neuesten Entwicklungen angepasst.  

Wer hat Einblick in meine Daten?

Informationen über die eigene Gesundheit sind sehr sensible Daten. Aus diesem Grund liegt der Zugriff auf die ePA zunächst ausschließlich bei Ihnen. Ohne Ihr Einverständnis kann niemand auf diese Daten zugreifen. Welchen Ärzten bzw. Einrichtungen Sie einen Einblick gewähren, bestimmen Sie selbst. Dabei können Sie klar definieren, wer welche Daten sehen darf und für welchen Zeitraum. Die Nutzung der Daten darf zudem immer nur zu Behandlungszwecken erfolgen.

Was ist die Krankenversichertennummer (KVNR)?

Die Krankenversichertennummer dient als übergreifendes Ordnungskriterium zur eineindeutigen Identifikation der Versicherten in der Telematikinfrastruktur (TI) und ermöglicht somit den Zugang zur digitalen Gesundheitswelt. Die KVNR wird außerdem für die Ausgabe der digitalen Identität genutzt.

Was ist die digitale Identität?

Die digitale Identität ist neben der KVNR eine weitere Zugangsvoraussetzung zur Teilnahme an der TI. Digitale Identitäten werden künftig im Bereich der privaten Krankenversicherungen als Alternative zu Gesundheitskarten (eGK) eingesetzt und bieten einen kartenlosen Zugang via Smartphone zu den digitalen Anwendungen der TI.

Wird der Münchener Verein die ePA anbieten?

Derzeit bietet der Münchener Verein die ePA noch nicht an. Wir setzen uns aber aktuell intensiv mit den Themen ePA, KVNR und digitale Identität auseinander, um das Serviceangebot für unsere Versicherten künftig weiter auszubauen.

Ist die Nutzung der ePA für Versicherte verpflichtend?

Die Nutzung der ePA ist für alle Versicherten freiwillig.

Haben Sie Fragen rund um das Thema ePA? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an die folgende Adresse:
info(at)muenchener-verein.de

Weiterführende Informationen und Links zur ePA:

Gematik:  https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte
BMG:        https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html
PKV:         https://www.pkv.de/positionen/digitalisierung/

Immer für Sie da: Unsere Gesundheits-Hotline

Eine Mitarbeiterin der Gesundheitshotline vom Münchener Verein berät telefonisch einen Kunden.

Sie suchen einen qualifizierten und fachkundigen Ansprechpartner für Fragen zum Thema Gesundheit? Dann rufen Sie uns doch an und lassen Sie sich bequem zu Hause informieren. Ein Team von medizinischen Fachleuten unseres Kooperationspartners almeda GmbH steht Ihnen mit Rat zur Seite und beantwortet Ihnen Ihre individuellen Gesundheitsfragen. 

Selbstverständlich werden die Mitarbeiter von almeda sämtliche personenbezogenen Informationen, die Sie im Rahmen des Informationsgesprächs bekannt geben, absolut vertraulich behandeln. Die Münchener Verein Krankenversicherung a.G. erhält über die Inhalte Ihres Gesprächs keinerlei Informationen.
 

Und das sind die Serviceleistungen

  • Sie erhalten Informationen über verbreitete Krankheitsbilder, Diagnostik und Therapiestandards, nicht-medikamentöse Therapieverfahren und alternative Therapien.
  • Sie können sich über Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten informieren.
  • Wir unterstützen Sie bei der Suche nach Leistungserbringern und Spezialisten in Ihrem näheren Umkreis.
  • Für Ihre Reisepläne geben wir Ihnen Informationen über Reise- und Tropenmedizin und beraten Sie zu Impfungen.
  • Durch Information und individuelle Beratung können Sie Krankheitsrisiken aktiv vorbeugen.
Hinweis zur Gesundheits-Hotline

Bei unserer Gesundheits-Hotline handelt es sich um eine kostenfreie Serviceleistung, die wir unseren Kunden bei Fragen zum Thema Gesundheit anbieten. Selbstverständlich kann ein Anruf bei der Gesundheits-Hotline die Beratung und Behandlung durch Ihren Haus- oder Facharzt keinesfalls ersetzen, oder für eine Diagnosestellung herangezogen werden. Die erhaltene Information kann auch nicht als Hinweis auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer bestimmten Erkrankung oder eines sonstigen Leidens verstanden werden.  Bitte suchen Sie im Falle einer Erkrankung oder in Zweifelsfragen immer Ihren Arzt auf.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Münchener Verein Krankenversicherung a.G. und die almeda GmbH für den Fall, dass Sie entgegen der vorstehend festgelegten Zweckbestimmung der Gesundheits-Hotline auf der Grundlage der erteilten Auskünfte und Informationen eine Eigendiagnose oder Selbstbehandlung vornehmen, keine Haftung übernehmen. Das gilt entsprechend, wenn Sie es nach den erteilten Informationen und Auskünften unterlassen, einen Arzt aufzusuchen. Die Mitarbeiter der Gesundheits-Hotline haben keine Kenntnis zu Ihrem Versicherungsschutz und können daher keine Aussage zu Ihrem Versicherungsschutz treffen. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen.

Sie erreichen die Gesundheits-Hotline rund um die Uhr kostenfrei unter  0800 / 80 30 80 377.


Kompetente Unterstützung im Krankheitsfall

Das Casemanagement vom Münchener Verein

Bei Erkrankungen des Knie- oder Hüftgelenks sowie bei Schlaganfall bietet der Münchener Verein eine umfassende Unterstützung durch speziell geschulte Casemanager. Gemeinsam mit den Patienten und deren Angehörigen planen und koordinieren die Casemanager die Versorgung vor, während und nach einem stationären Aufenthalt. Selbstverständlich werden dabei auch die behandelnden Ärzte sowie Pflege- und Sozialdienste eingebunden.

Das können wir für Sie tun

Von der intensiven Beratung für Patienten und deren Angehörigen, über die Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Rehabilitations-Einrichtung, bis zur Planung der Entlassung und Organisation der anschließenden Pflege reicht der Service des Casemanagements. Gern unterstützen Sie die Casemanager gegebenenfalls bei der Beschaffung von Hilfsmitteln oder helfen dabei, die Kostenübernahme durch andere Kostenträger zu klären.

Sie erreichen die Mitarbeiter des Casemanagements unter 089/5152-2513.


Nachlässe für Medikamente

Nutzen Sie die Preisvorteile von Generika und Biosimilars

Eine Apothekerin überreicht dem Kunden die Arznei seiner Wahl.

Der Münchener Verein stellt für Sie eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Arzneimitteln sicher. In vielen Fällen gibt es verschiedene gleichwertige Medikamente zu günstigeren Preisen. Um Ihnen Preisvorteile von solchen Alternativen zu sichern, sogenannten Generika, besser nutzen zu können, haben wir mit ausgewählten Herstellern Verträge abgeschlossen.

 

Was sind Generika?

Bei Generika handelt es sich um Arzneimittel, die nach Patentablauf eines Vorläuferproduktes auf den Markt kommen. Diese Arzneimittel sind in Wirkstoffart und -menge sowie in Darreichungsform (etwa als Dragee oder Kapsel) mit dem Originalmedikament identisch. Bevor Generika vermarktet werden dürfen, müssen sie in gleicher Weise wie Originalpräparate von der zuständigen Behörde zugelassen werden. Voraussetzung für eine Zulassung ist ihre therapeutische Gleichwertigkeit mit dem Originalpräparat. Sie müssen also dem Originalarzneimittel in ihrer Wirksamkeit ebenbürtig sein. 

Steigen Sie auf Generika um und helfen Sie dabei die Leistungsausgaben zu senken und dadurch die Beiträge zu stabilisieren. Bezüglich der Auswahl eines Generikums lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder der Apotheke beraten. Alternativ können Sie auch zum Beispiel unter www.medizinfuchs.de, oder in der App von Medizinfuchs, die Preise verschiedener Hersteller vergleichen.

In den folgenden Links erklären wir Ihnen beide Arten der Preisprüfung:

Medizinfuchs - App und Mobilversion

Medizinfuchs – Webversion
 

Was sind Biosimilar?

Bei Biosimilars handelt es sich um biologische Arzneimittel, die nach Ablauf des Patentschutzes eines Vorläuferproduktes auf den Markt kommen. Die Wirkstoffe eines biologischen Arzneimittels stammen von  lebenden Organismen (i.d.R. lebenden Zellen), die durch Biotechnologie verändert wurden. Da die Wirkstoffe für gewöhnlich große und komplexe Moleküle sind und von lebenden Zellen hergestellt werden, haben alle biologischen Arzneimittel geringe Unterschiede. Auch bei verschiedenen Chargen des gleichen biologischen Arzneimittels können daher Abweichungen auftreten. 

Ein BiosimilarEin Biosimilar ist ein biologisches Arzneimittel, welches auf der Grundlage eines bereits vermarkteten Arzneimittels basiert und nach Ablauf des Patentschutzes hergestellt werden kann. muss dem Vorgängerprodukt möglichst ähnlich sein, sodass die Qualität, die biologische Aktivität, die Sicherheit und die Wirksamkeit diesem entsprechen. Alle Abweichungen zwischen dem Biosimiliar und dem bereits vorhandenen Arzneimittel dürfen sich daher nur in engen Grenzen bewegen. Dies wird durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) sorgfältig überprüft, bevor ein Biosimiliar für den Vertreib zugelassen wird.

Weitere Informationen zu Biosimilars finden Sie auch in der Patientenbroschüre. 

Jetzt Patienteninfo herunterladen

Vertragspartner des Münchener Verein

Firmenlogo Stada Pharma mit Claim
Firmenlogo Aliud Pharma

Die Abrechnung Ihrer Rabatte erfolgt direkt zwischen Hersteller und Münchener Verein und trägt damit langfristig zur Beitragsstabilisierung bei.

  • Die Verträge, die mit unseren Vertragspartnern abgeschlossen wurden, schränken die ärztliche Therapiefreiheit nicht ein.
  • Sie erhalten auch weiterhin das verordnete Arzneimittel.

Sie können dabei helfen, wenn Sie sich Generika – insbesondere die unserer Vertragspartner – verordnen lassen.

Sprechen Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin bei der Verordnung von Arzneimitteln auf das Thema Generika an. Helfen Sie mit, die Einsparungen kommen Ihnen und der Versichertengemeinschaft über niedrige Leistungsausgaben wieder zugute! 

Über die STADAPHARM GmbH
Die STADAPHARM GmbH, Aliud Pharma GmbH und Consumer Health Deutschland GmbH sind Teil der STADA Arzneimittel AG – einem Arzneimittelhersteller, der vor mehr als 125 Jahren von deutschen Apothekern gegründet wurde. Diese langjährigen Erfahrungen nutzt STADA, um schwer und chronisch erkrankte Patienten mit hochwirksamen, wirtschaftlichen Therapien zu versorgen. Mit Serviceangeboten unterstützt STADA Patienten, Angehörige, Fachkreise und Kostenträger und verfolgt dabei stets den Auftrag, sich als verlässlicher Partner um die Gesundheit der Menschen zu kümmern. Weltweit vertreibt die STADA-Gruppe ihre Produkte in rund 120 Ländern und beschäftigt mehr als 12.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Schwerpunkt der STADAPHARM liegt auf hochwertigen Arzneimitteln für bestimmte Facharztgruppen:

  • Spezialtherapeutika und Biosimilars
  • Generika
  • Diagnostika wie Blutzuckermessgeräte und -teststreifen

Wichtige Infos zur Verwendung von Generika

 

Hintergrund – Rabattverträge in der GKV und PKV

Seit dem 1. April 2007 müssen Apotheker bei Kassenpatienten das Medikament herausgeben, für dessen Wirkstoff ein Rabattvertrag zwischen der Krankenkasse des Patienten und einem Pharmahersteller besteht. Hat der Apotheker dieses Medikament nicht vorrätig, muss er es beschaffen. Ist es nicht lieferfähig, hat er eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel dieses Wirkstoffs abzugeben. Zudem fällt bei Medikamenten, deren Preis 30% unterhalb des Festbetrages liegt, keine Selbstbeteiligung an.
Diesen Zwang gibt es bei Ihnen als Mitglied des Münchener Verein nicht.
Ihr Arzt hat die volle Therapiefreiheit und kann Ihnen das seiner Meinung nach beste Medikament verordnen. Die Erstattung erfolgt gemäß des versicherten Prozentsatzes und den Tarifbedingungen.
Die Rabattverträge haben zu einem intensiven Preiswettbewerb zwischen den Generikaherstellern und einem Vertragswettbewerb zwischen Herstellern und Krankenkassen geführt.
Wenn Generika preisgünstiger werden, profitiert auch die PKV davon. Dies gilt zum Beispiel auch dann, wenn Originalhersteller als Reaktion auf die Generikakonkurrenz die Preise reduzieren müssen. Darüber hinaus hat das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz auch den PKV-Unternehmen die Möglichkeit gegeben, Rabattverträge mit Pharmaunternehmen abzuschließen.

Generika und Patentrechte

Forschende Arzneimittelhersteller lassen sich neu entwickelte Arzneiwirkstoffe patentieren. Dies ist ihr gutes Recht, da sie Geld in die Forschung und Entwicklung dieser Präparate im Vorfeld investieren müssen. Solange der Patentschutz besteht, haben sie damit grundsätzlich das alleinige Recht, den Wirkstoff herzustellen und zu vermarkten. Läuft der Patentschutz allerdings aus, können auch andere Firmen (wie unsere Rabattpartner) Arzneimittel diesem Wirkstoff produzieren und unter einem anderen Namen verkaufen – die so genannten Generika.
Mehr Informationen zum Thema Generika finden Sie in unserem Gesundheitsportal.
Besonderheiten für Beihilfeberechtigte des Bundes sowie der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt
Der Festbetrag (Festpreis) bei Arzneimitteln ist ein vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen vertraglich festgelegter Preis für ein bestimmtes Medikament, bis zu dessen Höhe die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein Medikament bezahlt. Die Beihilfe des Bundes sowie der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt legt bei der Ermittlung der Beihilfefähigkeit die GKV-Festbeträge zugrunde.

Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:

 

  • Für Medikamente, deren Verkaufspreis nicht 30% unterhalb dieses Festbetrages liegt, sieht die Beihilfe eine Selbstbeteiligung des Beihilfeberechtigten vor.
  • Für Medikamente, deren Preis 30% oder mehr unterhalb des Festbetrages liegt, entfällt die Selbstbeteiligung. Überschreitet der Abgabepreis den Festbetrag, trägt der beihilfeberechtigte Patient zusätzlich zur Selbstbeteiligung die Kosten für die Differenz.

Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung beträgt, wie die Zuzahlung in der GKV, 10% des Verkaufspreises.
Er ist jedoch auf maximal 10 Euro begrenzt und darf 5 Euro nicht unterschreiten. Für Medikamente, die billiger als 5 Euro sind, wird die Selbstbeteiligung in Höhe der tatsächlichen Kosten abgezogen. Die Selbstbeteiligung wird von den beihilfefähigen Aufwendungen abgezogen. Unsere Rabattpartner bieten in ihrem Sortiment viele von dieser Zuzahlung befreite Arzneimittel an. Dadurch bleibt Ihnen als Beihilfeberechtigter die Selbstbeteiligung erspart.

Weitere Informationen erhalten Sie über das Kundenservicecenter des MÜNCHENER VEREIN oder Sie wenden sich direkt an unsere Kooperationspartner. Das Kundenservicecenter erreichen Sie unter der Telefonnummern 089 / 5152-1000


Digitale Gesundheitsprogramme für Herzgesundheit

Haben Sie eine private Münchener Verein Krankheitskostenvollversicherung?  

Bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen bieten wir digitale Gesundheitsprogramme an, die für Vollversicherte kostenfrei sind. 

Die Gesundheitsprogramme wurden von unserem Partner iATROS mit einem Team von Kardiologen aus Wissenschaft und Praxis entwickelt. Das Ziel ist Ihre Herzgesundheit zu verbessern. 
 

Mit iATROS haben Sie Ihre Gesundheitswerte stets im Blick

Ihre Vorteile:

  • Hintergrundwissen und Tipps für ein gesundes Herz 
  • Motivation und Begleitung für einen gesunden Lebensstil  
  • Regelmäßige Online-Arztgespräche  
  • Dokumentation der Gesundheitswerte, wie Blutdruck und EKG  
  • Digitaler und personalisierter Therapieplan mit Erinnerungsfunktion 
  • Messgerät inklusive 

Bluthochdruck

Nie mehr allein mit Bluthochdruck

Etwa 20 bis 30 Millionen Bundesbürger haben Bluthochdruck. Das ist mehr als jeder Vierte in Deutschland. 
 
Kennen Sie die Folgen von Bluthochdruck? Unbehandelt besteht das Risiko, einen Schlaganfall oder Herzinfarkt zu erleiden. Eine konsequente Therapie ist wichtig, um das Risiko für Folgeerkrankungen zu reduzieren. Die von Kardiologen & Telemedizin-Experten entwickelte iATROS App schult Sie im Umgang mit Bluthochdruck. Das iATROS Team begleitet Sie bis zu 12 Monate in Ihrem Alltag und unterstützt Sie einfach, umfassend und digital. 
 
Mit dem Messgerät erfassen Sie regelmäßig Ihre Werte. Von einem Telearzt begleitet lernen Sie, was im Umgang mit Bluthochdruck zu beachten ist. 

Für wen ist das Programm geeignet?

Für alle Vollversicherten ab 18 Jahren, bei denen bereits Bluthochdruck festgestellt wurde oder die wegen Bluthochdruck behandelt werden, ist das Programm kostenlos. Für Zusatzversicherte bitten wir um Verständnis, dass wir dieses Programm nicht anbieten können. 
 
Registrieren Sie sich in der iATROS-App mit dem Aktivierungscode 3M2EGZ6G oder scannen Sie einfach den QR-Code und profitieren Sie von diesem Gesundheitsservice.

Mehr Informationen zu Bluthochdruck

 

Koronare Herzkrankheit

Ihr täglicher Begleiter bei Koronarer Herzkrankheit (KHK)

Wussten Sie, dass 40% der KHK-Patienten über den empfohlenen Grenzen beim LDL-Cholesterin liegen? Neben dem Blutdruck gilt es als einer der maßgeblichen Risikofaktoren für einen Herzinfarkt. Aus diesem Grund enthält das Programm ein spezielles Modul zur richtigen Cholesterineinstellung.  

Das Gesundheitsprogramm begleitet Sie täglich in Ihrem Alltag und unterstützt Sie mit einer ganzheitlichen Therapie.

Für wen ist das Programm geeignet?

Für alle Vollversicherten ab 18 Jahren, bei denen bereits eine koronare Herzkrankheit festgestellt oder eine Stent-Implantation durchgeführt wurde, ist das Programm kostenlos. Für Zusatzversicherte bitten wir um Verständnis, dass wir dieses Programm nicht anbieten können. 
 
Registrieren Sie sich in der iATROS-App mit dem Aktivierungscode MX86TP8A oder scannen Sie einfach den QR-Code und profitieren Sie von diesem Gesundheitsservice

Mehr Informationen zu koronarer Herzkrankheit 

 

Vorhofflimmern

EKG auf Knopfdruck – jederzeit und überall

Vorhofflimmern kann schwerwiegende Folgen wie z.B. einen Herzinfarkt haben, wenn es nicht umfassend behandelt wird. Patienten mit Vorhofflimmern sollten regelmäßig fachkompetent überwacht werden - für ein sicheres Lebensgefühl. Dafür ist im Gesundheitsprogramm eine passende EKG-Uhr enthalten, mit der Sie jederzeit und überall ein EKG erfassen und Ihre Werte bei Bedarf von einem Telearzt befunden lassen können. 

Für wen ist das Programm geeignet?

Für alle Vollversicherten ab 18 Jahren, bei denen bereits Vorhofflimmern festgestellt oder eine Ablation bzw. Kardioversion durchgeführt wurde, ist das Programm kostenlos. Für Zusatzversicherte bitten wir um Verständnis, dass wir dieses Programm nicht anbieten können. 
 
Registrieren Sie sich in der iATROS-App mit dem Aktivierungscode Z6XVHQ9H oder scannen Sie einfach den QR-Code und profitieren Sie von diesem Gesundheitsservice

Mehr Informationen zu Vorhofflimmern


Telemedizinische Behandlung dermatologischer Krankheitsbilder

Sie sind unzufrieden mit Ihrem Hautbild, kennen jedoch die Ursache nicht? Das kann sich nun ändern! In Kooperation mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. und der 
Formel Skin Derma GmbH bietet der Münchener Verein Mitgliedern mit einer privaten Krankenvollversicherung teledermatologische Leistungen zur Behandlung von Akne und Neurodermitis an. 

Der Ablauf ist kinderleicht: Der Patient füllt unter https://www.formelskin.de/app/login einen Anamnesebogen aus und lädt Fotos der betroffenen Hautstellen hoch. Anschließend werden diese durch einen Facharzt für Dermatologie analysiert und der Patient erhält einen individuellen Behandlungsplan sowie ein Rezept über die empfohlene Arzneimittelrezeptur. Er erhält außerdem eine Rechnung für die telemedizinische Behandlung sowie die Rezeptverordnung, welche er dann zur tariflichen Erstattung beim Münchener Verein einreichen kann.



Hinweise und Informationen zu Corona/COVID-19

An dieser Stelle beantworten wir Ihre Fragen rund um das Thema Corona und Versicherungen, und werden diese auch regelmäßig ergänzen.

  • Für Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz sind wir gerne unter der 0800 222 33 88 für Sie da.
  • Informationen zur Corona-Impfung von Ärzten und Fachjournalisten finden Sie auf unserem MV-Gesundheitsportal.
  • Zu medizinischen Fragen rund um COVID-19 berät Sie unser Partner almeda gerne telefonisch unter 0800 80 30 80 377.

Fragen und Antworten zum Thema "Corona"

Welche Möglichkeiten gibt es, sich auf das Coronavirus testen zu lassen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten um eine eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachzuweisen:

  1. Selbsttest 
  2. Antigen- Schnelltest/ Antigentest 
  3. PCR-Test
  4. Antikörpertest 
Was ist der "Corona-Selbsttest" und wie funktioniert er?

Beschreibung und Funktion 

Dieser Test weist Virusbestandteile nach. Achtung: wegen der Omikron- Variante ist es wichtig auf Selbsttests zurückzugreifen, die das N- Eiweiß (Nukleo-Protein) nachweisen und nicht das Spike- Protein. 

Durchführung 

Die Testperson selbst entnimmt das Probematerial durch einen Abstrich mit einem dünnen Wattestäbchen aus dem (vorderen) Nasenbereich. Alternativ sind Entnahmen des Probematerials durch einen Abstrich aus dem Mund (Gaumen oder Wangenschleimhaut) bzw. der „Gurgel“- oder „Spucktest“ (eine gewisse Menge Speichel muss in ein Röhrchen gespuckt werden). Das Ergebnis liegt nach 15 bis 30 Minuten vor, medizinische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich

Verfügbarkeit 

Selbsttests gibt es in Apotheken, Drogerien, Discountern und Supermärkten. Die CE- Kennung sichert die Einhaltung europäischer Schutz- und Qualitätsstandards. Eine Vierstellige Nummer hinter dem CE- Zeichen zeigt, dass das Produkt von einer unabhängigen Prüfstelle wie TÜV oder DEKRA zertifiziert wurde. 

Kostenerstattung

Keine Kostenerstattung durch den Versicherer, es handelt sich nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. 

Was ist der "Antigen- Schnelltest/ Antigentest" und wie funktioniert er?

Beschreibung und Funktion 

Der Antigentest weist Erregeranteile/ Eiweißstrukturen nach. Die Eiweißbestandteile des Virus reagieren mit dem Teststreifen. Ein Labor ist für die Auswertung nicht notwendig. Das Ergebnis liegt innerhalb von 15 bis 30 Minuten vor. Der Antigentest ist derzeit auch notwendig, um eine Isolierung oder Quarantäne vorzeitig zu beenden. 

Durchführung 

Das Probematerial wird aus dem vorderen Nasenbereich mittels eines dünnen Wattestäbchens entnommen, alternativ gibt es auch hier „Gurgel-“ oder „Spucktests“ (siehe Selbsttest). Die Antigen-Schnelltests für die professionelle Anwendung müssen von Personen durchgeführt werden, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis besitzen. Diese Antigen-Schnelltests können z. B. in Apotheken, Hausarztpraxen sowie Testzentren durchgeführt werden. 

Verfügbarkeit 

Kostenlose Bürgertests gibt es in jeder dazu befähigten Stelle, dies sind Apotheken, Testzentren und Arztpraxen. Dort kann auch ein kostenpflichtiger Antigentest vorgenommen werden, wenn dieser nicht im Rahmen der Bürgertestung erfolgt. 

Kostenerstattung

Gemäß § 4a TestV hat jeder Bürger momentan (Stand April 2022) mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Antigenschnelltest. Außerhalb der kostenlosen Bürgertestung erfolgt die Kostenerstattung parallel zur Kostenerstattung eines PCR- Tests (siehe Nr. 3). 

Was ist der "PCR-Test" und wie funktioniert er?

Beschreibung und Funktion

Der PCR- Test weist DNA bzw. RNA des Covid – Virus (Nukleinsäure) nach. Das Erbmaterial der Viren wird im Labor so stark vervielfältigt, dass es auch schon in geringen Mengen nachgewiesen werden kann. 

Durchführung 

Es wird ein Abstrich aus dem Mund-, Nasen und/ oder Rachenraum genommen und das hierbei gewonnene Material wird dann labormedizinisch untersucht. Die Auswertung dauert einige Stunden. In der Regel liegt das Testergebnis nach 24 h bis 48 h vor, hier spielt die Auslastung des Labors jedoch eine entscheidende Rolle.  

Verfügbarkeit 

Der PCR-Test wird in Arztpraxen und Testzentren vorgenommen.

Kostenerstattung

Die Kosten werden in den folgenden Fällen vom Gesundheitsfonds übernommen, d.h. Sie als privat Krankenversicherter erhalten hierfür keine Rechnung, wenn: 
a) für Sie ein positiv zertifizierter Antigen- Schnelltest, Selbsttest oder ein positiver Pooling- Test (§ 4b TestV) vorliegt,
b) Sie eine asymptomatische Kontaktperson sind, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person hatte. Um Kontaktperson zu sein, müssen die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 1—5 TestV vorliegen, d.h. als Kontaktperson muss man von einer entsprechenden Stelle (behandelnder Arzt eines Covid- Patienten, Einrichtung oder Unternehmen nach § 3 Abs. 2 TestV) benannt werden,
c) Sie sich vor einer ambulanten Operation testen lassen müssen 
d) Sie als Arbeitnehmer*in im Gesundheitswesen bei Abstimmung mit der lokalen Gesundheitsbehörde vorsorglich getestet werden 
e) bei Ihnen der § 2 Abs. 3 TestV eintritt (Testung nach Einreise aus Virusvariantengebiet)

Falls bei Ihnen entsprechende Symptome abgeklärt werden sollen, ohne dass einer der o.g. Punkte vorliegt, erstatten wir als privater Krankenversicherer die Kosten für den Test. 
Weiter erstattungsfähig sind die Kosten über ein sogenanntes Zusatzentgelt, wenn der PCR- Test im Rahmen einer Aufnahme ins Krankenhaus vorgenommen wurde.
Soll hingegen eine Infektion präventiv abgeklärt werden, ohne dass Symptome vorliegen, oder wird ein PCR-Test für eine Reise benötigt, erfolgt keine Erstattung durch uns, d.h. in diesen Fällen sind die Kosten von Ihnen selbst zu tragen. 
Ebenso wenn der Test im Rahmen einer Wahlarztleistung im Rahmen einer stationären Behandlung abgerechnet wird, da die präventive Testung eine allgemeine Krankenhausleistung darstellt, die nicht im Rahmen der Wahlarztleistung erstattungsfähig ist.  

Was ist der "Antikörpertest" und wie funktioniert er?

Beschreibung und Funktion 

Durch einen Antikörpertest kann nachgewiesen werden, ob sich bereits entsprechende Antikörper gegen das Covid- Virus im Blut befinden, d.h. ob der Körper gegen das Virus gekämpft hat, also schon früher eine ggf. auch unerkannte Covid- Infektion vorgelegen hat. 

Durchführung 

Blutentnahme beim Arzt, das entnommene Blut wird dann labormedizinisch auf Antikörper untersucht. Alternativ Blutentnahme in einer Apotheke mittels kleinen Piekser in den Finger. Diese Tests können auch online für zuhause erworben werden, die Blutprobe ist jedoch in ein Labor zur Auswertung einzusenden.  

Verfügbarkeit 

In ausgewählten Apotheken oder beim Arzt, sowie online bestellbar für zuhause (Laboreinsendung nötig). 

Kostenerstattung

Für einen Antikörpertest erfolgt keine Kostenerstattung, da keine medizinische Notwendigkeit für diesen Test besteht. 

Gehöre ich zur Risikogruppe?

Die Risikogruppe umfasst:

  • Menschen ab ca. 50 bis 60 Jahren
  • Personen mit Erkrankungen des Atemsystems (z.B. COPD, Asthma, Lungenfibrose)
  • Personen mit Herzvorerkrankungen (z.B. Herzschwäche, Bluthochdruck, Koronare Herzkrankheit)
  • Patienten mit Leber- und Nierenerkrankungen
  • Tumorpatienten
  • Diabetespatienten 
  • immungeschwächte Patienten
Was muss ich als Risikopatient besonders beachten? Wie kann ich mich vor einer Ansteckung schützen?

Um das Risiko einer Erkrankung zu reduzieren gelten für Sie, wie für alle Menschen, folgende Verhaltensregeln:

  • Halten Sie eine konsequente Handhygiene ein!
  • Verzichten Sie auf Händeschütteln und Umarmungen!
  • Auch wenn das schöne Wetter nach draußen lockt: Vermeiden Sie unbedingt Menschenansammlungen und reduzieren Sie Ihre sozialen Kontakte so weit wie möglich!
  • Wenn Sie dennoch außer Haus müssen: Halten Sie einen Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen ein!
  • Versuchen Sie die Nähe von hustenden oder niesenden Mitmenschen zu vermeiden und beachten Sie selbst die Husten- und Nies-Etikette!
Ich habe mich während der Ausübung meines Berufes, bzw. auf meinem Arbeitsweg mit Covid-19 infiziert. Wie soll ich mich verhalten?

Es besteht die Möglichkeit, dass eine Covid-19-Infektion einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellt. Voraussetzung hierfür ist zunächst einmal, dass für Sie persönlich Versicherungsschutz bei einer gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse etc.) besteht.

Arbeiten Sie im Gesundheitsdienst und haben Sie sich bei der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit mit Covid-19 infiziert, so könnte Ihre Infektion / Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden. 

Bitte kontaktieren Sie bei einem entsprechenden Verdacht Ihren behandelnden Arzt, bzw. die gesetzliche Unfallversicherung. 

Wird ein entsprechendes Verfahren zum Vorliegen einer Berufskrankheit eingeleitet, informieren Sie uns bitte umgehend. 

Sofern Sie nicht im Gesundheitsdienst arbeiten, sich aber während der Ausübung Ihres Berufes oder auf einem versicherten Arbeitsweg mit COVID-19 infizieren, besteht die Möglichkeit, dass Ihre Infektion / Erkrankung einen Arbeitsunfall darstellt. In diesem Fall muss die Infektion auf die jeweilige versicherte Tätigkeit zurückzuführen sein und nachweislich ein intensiver Kontakt mit einer infektiösen Person stattgefunden haben. Ist das bei Ihnen der Fall, dann informieren Sie bitte umgehend die für Sie zuständige gesetzliche Unfallversicherung und nehmen Sie auch mit uns Kontakt auf, sofern ein entsprechendes Verfahren eingeleitet wird. 

Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: 
www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/corona_arbeitsunfall/