W-Fragen auf Würfeln auf einem Tisch

Ihre Fragen zu den Zahnzusatzversicherungen des Münchener Verein


Wie läuft das Zusammenspiel zwischen Ihnen, Ihrem Zahnarzt und dem Münchener Verein ab?

Mit Ihrer Zahnzusatzversicherung sind Sie bei uns gut versichert, um Ihren Eigenanteil zu verringern. 

  • Wenn Ihr Zahnarzt eine Maßnahme für notwendig hält, erstellt er für Sie einen Heil- und Kostenplan (HKP), in dem alle zu erwartenden Kosten und auch Ihr Eigenanteil aufgeführt wird.
  • Im Anschluss an die Behandlung erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt eine Rechnung. Diese reichen Sie uns bitte vollständig zusammen mit allen Material- und Laborkostenbelegen im Original ein.
  • Wir überweisen dann unsere Erstattungsleistung auf Ihr Konto.

Wir möchten Ihnen helfen, dass Sie Ihre Erstattungsleistung schnell und unkompliziert erhalten, und haben Ihnen hier einige Informationen zusammengestellt. Finden Sie hier die passenden Antworten auf Ihre Fragen zu Ihrem jeweiligen Tarif:

Fragen zum Zahntarif 170

Ist die vorherige Einreichung eines Heil- und Kostenplans notwendig?

Nein, Sie müssen uns einen Heil- und Kostenplans nicht einreichen.

Wie viel Leistung steht mir noch zur Verfügung (Höchsterstattungsbetrag)?

In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:

Tarif
1. Jahr2. Jahr3. Jahr4. Jahr5. Jahr
170unbegrenztunbegrenztunbegrenztunbegrenztunbegrenzt

Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.

Was ist alles mitversichert?

Nach Tarif 170 erbringen wir Leistungen für Zahnersatz. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Ihrer Tarifbeschreibung. Aus dem Versicherungsschein können Sie ggf. individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen entnehmen.

Wie viel % sind abgesichert?

Leistungen für Zahnersatz:

Tarif
Erstattungssätze
17040% der Kassenleistung (Festzuschuss)
 
Wohin muss ich die Rechnung senden?

Die Adresse zur Einreichung Ihrer Belege lautet: 

Münchener Verein
80283 München 

Wird direkt mit dem Zahnarzt abgerechnet?

Nein. Wir überweisen unsere Erstattungsleistung an Sie als unseren Kunden.

Auf welches Konto überweisen Sie die Erstattung?

Wir überweisen unsere Erstattungsleistung auf das von Ihnen bei Antragsstellung angege-bene Konto oder ein von Ihnen als Versicherungsnehmer unterschriftlich bestätigtes neues Konto.

Muss ich die Rechnung für meinen Zahnersatz vorher bei der GKV einreichen?

In aller Regel nicht! Wenn der Kassenanteil (Festzuschuss für den Zahnersatz) vom Zahnarzt bereits abgezogen wurde, können Sie uns die Eigenanteilsrechnung gleich schicken.   

Warum benötigen Sie die GKV Beteiligung bei PZR?

Der Tarif 170 beinhaltet keine Leistungen für eine Zahnreinigung (PZR).

Benötigen Sie ein Schreiben der GKV, in dem deren Erstattung bestätigt wird?

Nur dann, wenn die Kassenleistung nicht bereits aus der Rechnung hervorgeht (in der Regel vom Zahnarzt bereits abgezogen).

Was wird bezahlt, wenn die GKV keine Leistungen übernimmt (z.B. für Implantate)?

Der Leistungsanspruch des Tarifs 170 setzt eine Kostenbeteiligung der gesetzlichen Kran-kenversicherung (GKV) voraus. Vergütet werden 40 % der von der GKV übernommenen Kosten für Zahnersatz.

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten in der Regel nicht direkt für Implantate, sondern ei-nen sogenannten ‚befundorientierten Festzuschuss‘ nach Eingliederung des implantatge-tragenen Zahnersatzes. Erst dann ist auch uns eine entsprechende Leistung möglich. 
Wir empfehlen daher, den Zahnarzt um Erstellung eines Heil- und Kostenplanes für die Folgebehandlung (implantatgetragener Zahnersatz) zu bitten und sich an die Kasse zwecks Gewährung eines Festzuschusses zu wenden.

Brauchen Sie das Original des HKPs oder reicht die Kopie?

Uns reicht eine Kopie. 

Wie lange dauert Ihre Leistungsprüfung?

Wir streben eine Erstattung innerhalb von 4 Wochen an.

Muss ich in Vorkasse gehen?

Die Rechnung Ihres Zahnarztes müssen Sie (wie jede andere Rechnung auch) rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie uns die Rechnung gleich einreichen, wird diese in der Regel innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet.

Muss das Bonusheft mitgeschickt werden?

Nein! Das Bonusheft wird für unsere Leistungsprüfung nach Tarif 170  nicht benötigt. 

Werden Kosten für Vollnarkose erstattet?

Nein, diese Kosten werden von der GKV nicht bezuschusst.


Fragen zum Zahntarif 510

Ist die vorherige Einreichung eines Heil- und Kostenplans notwendig?

Nein, Sie müssen uns einen Heil- und Kostenplans nicht einreichen.

Wie viel Leistung steht mir noch zur Verfügung (Höchsterstattungsbetrag)?

In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:

Tarif
1. Jahr2. Jahrab 3. Jahr
510200,00 €200,00 €500,00 €

Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.

Was ist alles mitversichert?

Nach Tarif 510 erbringen wir Leistungen für Zahnersatz. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Ihrer Tarifbeschreibung . Aus dem Versicherungsschein können Sie ggf. individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen entnehmen.

Wie viel % sind abgesichert?

Leistungen für Zahnersatz:

Tarif
Erstattungssätze
51020% 
 
Wohin muss ich die Rechnung senden?

Die Adresse zur Einreichung Ihrer Belege lautet: 

Münchener Verein
80283 München 

Wird direkt mit dem Zahnarzt abgerechnet?

Nein. Wir überweisen unsere Erstattungsleistung an Sie als unseren Kunden.

Auf welches Konto überweisen Sie die Erstattung?

Wir überweisen unsere Erstattungsleistung auf das von Ihnen bei Antragsstellung angegebene Konto oder ein von Ihnen als Versicherungsnehmer unterschriftlich bestätigtes neues Konto.

Muss ich die Rechnung für meinen Zahnersatz vorher bei der GKV einreichen?

In aller Regel nicht! Wenn der Kassenanteil (Festzuschuss für den Zahnersatz) vom Zahnarzt bereits abgezogen wurde, können Sie uns die Eigenanteilsrechnung gleich schicken.   

Warum benötigen Sie die GKV Beteiligung bei PZR?

Der Tarif 510 beinhaltet keine Leistungen für eine Zahnreinigung (PZR).

Benötigen Sie ein Schreiben der GKV, in dem deren Erstattung bestätigt wird?

Nur dann, wenn die Kassenleistung nicht bereits aus der Rechnung hervorgeht (in der Regel vom Zahnarzt bereits abgezogen).

Was wird bezahlt, wenn die GKV keine Leistungen übernimmt (z.B. für Implantate)?

Der Versicherungsschutz nach Tarif 510 sieht für Zahnbehandlungs-Maßnahmen (dazu zählen u.a. Inlays / Einlagefüllungen), funktionsanalytische und –therapeutische Maßnah-men, implantologische Maßnahmen und implantatgetragenen Zahnersatz, Kieferorthopä-die keine Leistungen vor.

Brauchen Sie das Original des HKPs oder reicht die Kopie?

Uns reicht eine Kopie. 

Wie lange dauert Ihre Leistungsprüfung?

Wir streben eine Erstattung innerhalb von 10 Arbeitstagen an.

Muss ich in Vorkasse gehen?

Die Rechnung Ihres Zahnarztes müssen Sie (wie jede andere Rechnung auch) rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie uns die Rechnung gleich einreichen, wird diese in der Regel innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet.

Muss das Bonusheft mitgeschickt werden?

Nein! Das Bonusheft wird für unsere Leistungsprüfung nach Tarif 510  nicht benötigt. 

Werden Kosten für Vollnarkose erstattet?

In der Regel wird eine Vollnarkose beim Einbringen von Implantaten erforderlich. Diese Leistungen sind aber im Tarif 510 nicht beinhaltet. 

Im Einzelfall werden bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit auch die Kosten für sedierende Maßnahmen berücksichtigt, wenn diese mit dem Zahnersatz im Zusammenhang stehen.


Fragen zu den Zahntarifen 511-512

Ist die vorherige Einreichung eines Heil- und Kostenplans notwendig?

Nein, Sie müssen uns einen Heil- und Kostenplans nicht einreichen.

Wie viel Leistung steht mir noch zur Verfügung (Höchsterstattungsbetrag)?

In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:

Tarif
1. Jahr2. Jahrab 3. Jahr
511300,00 €300,00 €750,00 €

Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.

Was ist alles mitversichert?

Nach Tarif 511 erbringen wir Leistungen für Zahnersatz. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Ihrer Tarifbeschreibung. Aus dem Versicherungsschein können Sie ggf. individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen entnehmen.

Wie viel % sind abgesichert?

Leistungen für Zahnersatz:

Tarif
Erstattungssätze
511-51230% 
 
Wohin muss ich die Rechnung senden?

Die Adresse zur Einreichung Ihrer Belege lautet: 

Münchener Verein
80283 München 

Wird direkt mit dem Zahnarzt abgerechnet?

Nein. Wir überweisen unsere Erstattungsleistung an Sie als unseren Kunden.

Wird direkt mit dem Zahnarzt abgerechnet?

Nein. Wir überweisen unsere Erstattungsleistung an Sie als unseren Kunden.

Auf welches Konto überweisen Sie die Erstattung?

Wir überweisen unsere Erstattungsleistung auf das von Ihnen bei Antragsstellung angegebene Konto oder ein von Ihnen als Versicherungsnehmer unterschriftlich bestätigtes neues Konto.

Muss ich die Rechnung für meinen Zahnersatz vorher bei der GKV einreichen?

In aller Regel nicht! Wenn der Kassenanteil (Festzuschuss für den Zahnersatz) vom Zahnarzt bereits abgezogen wurde, können Sie uns die Eigenanteilsrechnung gleich schicken.   

Warum benötigen Sie die GKV Beteiligung bei PZR?

Der Tarif 511-512 beinhaltet keine Leistungen für eine Zahnreinigung (PZR).

Benötigen Sie ein Schreiben der GKV, in dem deren Erstattung bestätigt wird?

Nur dann, wenn die Kassenleistung nicht bereits aus der Rechnung hervorgeht (in der Regel vom Zahnarzt bereits abgezogen).

Was wird bezahlt, wenn die GKV keine Leistungen übernimmt (z.B. für Implantate)?

Der Versicherungsschutz nach Tarif 511-512 sieht für funktionsanalytische und –therapeutische Maßnahmen, implantologische Maßnahmen und implantatgetragenen Zahnersatz, Kieferorthopädie keine Leistungen vor.

Brauchen Sie das Original des HKPs oder reicht die Kopie?

Uns reicht eine Kopie. 

Wie lange dauert Ihre Leistungsprüfung?

Wir streben eine Erstattung innerhalb von 10 Arbeitstagen an.

Muss ich in Vorkasse gehen?

Die Rechnung Ihres Zahnarztes müssen Sie (wie jede andere Rechnung auch) rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie uns die Rechnung gleich einreichen, wird diese in der Regel innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet.

Muss das Bonusheft mitgeschickt werden?

Nein! Das Bonusheft wird für unsere Leistungsprüfung nach Tarif 511-512  nicht benötigt. 

Werden Kosten für Vollnarkose erstattet?

In der Regel wird eine Vollnarkose beim Einbringen von Implantaten erforderlich. Diese Leistungen sind aber im Tarif 511-512 nicht beinhaltet. 

Im Einzelfall werden bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit auch die Kosten für sedierende Maßnahmen berücksichtigt, wenn diese mit dem Zahnersatz im Zusammenhang stehen.


Fragen zu den Zahntarifen 560 - 561

Ist die vorherige Einreichung eines Heil- und Kostenplans notwendig?

Nein, Sie müssen uns einen Heil- und Kostenplans nicht einreichen.

Wie viel Leistung steht mir noch zur Verfügung (Höchsterstattungsbetrag)?

In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:

Tarif
1. Jahr2. Jahr3. Jahr4. Jahrab 5. Jahr
560-561350,00 €350,00 €700,00 €700,00 €unbegrenzt

Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.

Was ist alles mitversichert?

Nach Tarif 560-561 erbringen wir Leistungen für Zahnersatz. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Ihrer Tarifbeschreibung. Aus dem Versicherungsschein können Sie ggf. individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen entnehmen.

Wie viel % sind abgesichert?

Leistungen für Zahnersatz:

Tarif
Erstattungssätze
560-561gleiche oder doppelte Höhe der Kassenleistung (Festzuschuss)
Wie viel % sind abgesichert?

Leistungen für Zahnersatz:

Tarif
Erstattungssätze
560-561gleiche oder doppelte Höhe der Kassenleistung (Festzuschuss)
Wohin muss ich die Rechnung senden?

Die Adresse zur Einreichung Ihrer Belege lautet: 

Münchener Verein
80283 München 

Auf welches Konto überweisen Sie die Erstattung?

Wir überweisen unsere Erstattungsleistung auf das von Ihnen bei Antragsstellung angegebene Konto oder ein von Ihnen als Versicherungsnehmer unterschriftlich bestätigtes neues Konto.

Muss ich die Rechnung für meinen Zahnersatz vorher bei der GKV einreichen?

In aller Regel nicht! Wenn der Kassenanteil (Festzuschuss für den Zahnersatz) vom Zahnarzt bereits abgezogen wurde, können Sie uns die Eigenanteilsrechnung gleich schicken.   

Warum benötigen Sie die GKV Beteiligung bei PZR?

Der Tarif 560-561 beinhaltet keine Leistungen für eine Zahnreinigung (PZR).

Benötigen Sie ein Schreiben der GKV, in dem deren Erstattung bestätigt wird?

Nur dann, wenn die Kassenleistung nicht bereits aus der Rechnung hervorgeht (in der Regel vom Zahnarzt bereits abgezogen).

Was wird bezahlt, wenn die GKV keine Leistungen übernimmt (z.B. für Implantate)?

Bei den Tarifen 560 und 561 erbringen wir unsere Erstattungsleistung in gleicher Höhe der GKV-Leistung (Tarif 560) bzw. verdoppeln diesen Betrag (Tarif 561). Ohne Leistung der GKV können auch wir keine Leistung erbringen.

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten in der Regel nicht direkt für Implantate, sondern ei-nen sogenannten ‚befundorientierten Festzuschuss‘ nach Eingliederung des implantatge-tragenen Zahnersatzes. Erst dann ist auch uns eine entsprechende Leistung möglich. 
Wir empfehlen daher, den Zahnarzt um Erstellung eines Heil- und Kostenplanes für die Folgebehandlung (implantatgetragener Zahnersatz) zu bitten und sich an die Kasse zwecks Gewährung eines Festzuschusses zu wenden.  Diesen leisten bzw. verdoppeln wir dann.

Brauchen Sie das Original des HKPs oder reicht die Kopie?

Uns reicht eine Kopie. 

Wie lange dauert Ihre Leistungsprüfung?

Wir streben eine Erstattung innerhalb von 10 Arbeitstagen an.

Muss ich in Vorkasse gehen?

Die Rechnung Ihres Zahnarztes müssen Sie (wie jede andere Rechnung auch) rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie uns die Rechnung gleich einreichen, wird diese in der Regel innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet.

Muss das Bonusheft mitgeschickt werden?

Nein! Das Bonusheft wird für unsere Leistungsprüfung nach Tarif 560-561 nicht benötigt. 

Werden Kosten für Vollnarkose erstattet?

Nein. Diese Kosten werden von der GKV nicht bezuschusst.


Fragen zu den Zahntarifen 570 - 571

Ist die vorherige Einreichung eines Heil- und Kostenplans notwendig?

Bei einer bevorstehenden Zahnersatzmaßnahme rät der Versicherer zur vorherigen Erstel-lung eines Heil- und Kostenplans durch den Zahnarzt. Der Versicherer gibt nach Einreichung des Heil- und Kostenplans Auskunft über die zu erwartende Versicherungsleistung.

Wie viel Leistung steht mir noch zur Verfügung (Höchsterstattungsbetrag)?

In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:

Tarif
1. Jahr2. Jahr3. Jahr 4. Jahrab 5. Jahr
570-571300,00 €600,00 €900,00 €1.200,00 €unbegrenzt

Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.

Was ist alles mitversichert?

Nach Tarif 570-571 erbringen wir Leistungen für Zahnersatz. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Ihrer Tarifbeschreibung. Aus dem Versicherungsschein können Sie ggf. individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen entnehmen.

Wie viel % sind abgesichert?

Leistungen für Zahnersatz:

Tarif
Erstattungssätze
57075 % der erstattungsfähigen Gesamtauf-wendungen abzüglich des GKV-Anteils
57190 % der erstattungsfähigen Gesamtauf-wendungen abzüglich des GKV-Anteils
Wohin muss ich die Rechnung senden?

Die Adresse zur Einreichung Ihrer Belege lautet: 

Münchener Verein
80283 München 

Wird direkt mit dem Zahnarzt abgerechnet?

Nein. Wir überweisen unsere Erstattungsleistung an Sie als unseren Kunden.

Auf welches Konto überweisen Sie die Erstattung?

Wir überweisen unsere Erstattungsleistung auf das von Ihnen bei Antragsstellung angegebene Konto oder ein von Ihnen als Versicherungsnehmer unterschriftlich bestätigtes neues Konto.

Muss ich die Rechnung für meinen Zahnersatz vorher bei der GKV einreichen?

In aller Regel nicht! Wenn der Kassenanteil (Festzuschuss für den Zahnersatz) vom Zahnarzt bereits abgezogen wurde, können Sie uns die Eigenanteilsrechnung gleich schicken.   

Warum benötigen Sie die GKV Beteiligung bei PZR?

Der Tarif 570-571 beinhaltet keine Leistungen für eine Zahnreinigung (PZR).

Benötigen Sie ein Schreiben der GKV, in dem deren Erstattung bestätigt wird?

Nur dann, wenn die Kassenleistung nicht bereits aus der Rechnung hervorgeht (in der Regel vom Zahnarzt bereits abgezogen).

Was wird bezahlt, wenn die GKV keine Leistungen übernimmt (z.B. für Implantate)?

Nach Tarif 570/571 wird pauschal eine GKV-Vorleistung in Höhe von 35% in Abzug gebracht. Dies gilt nicht, wenn die Kasse für den zugrundeliegenden Versicherungsfall leistet, d.h. ein Festzuschuss wird für den erhobenen Befund gewährt.

Brauchen Sie das Original des HKPs oder reicht die Kopie?

Uns reicht eine Kopie. 

Wie lange dauert Ihre Leistungsprüfung?

Wir streben eine Erstattung innerhalb von 10 Arbeitstagen an.

Muss ich in Vorkasse gehen?

Die Rechnung Ihres Zahnarztes müssen Sie (wie jede andere Rechnung auch) rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie uns die Rechnung gleich einreichen, wird diese in der Regel innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet.

Muss das Bonusheft mitgeschickt werden?

Nein! Das Bonusheft wird für unsere Leistungsprüfung  nicht benötigt. 

Werden Kosten für Vollnarkose erstattet?

Ja, bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit erfolgt eine Erstattung in Höhe der zugrundeliegenden Leistungen (z.B. bei Implantatversorgung nach Tarif 570 75% (Tarif 571 90%) der erstattungsfähigen Kosten).
 


Fragen zum Zahntarif 572

Ist die vorherige Einreichung eines Heil- und Kostenplans notwendig?

Bei einer bevorstehenden Zahnersatzmaßnahme rät der Versicherer zur vorherigen Erstel-lung eines Heil- und Kostenplans durch den Zahnarzt. Der Versicherer gibt nach Einreichung des Heil- und Kostenplans Auskunft über die zu erwartende Versicherungsleistung.

Wie viel Leistung steht mir noch zur Verfügung (Höchsterstattungsbetrag)?

In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:

Tarif
1. Jahr2. Jahr3. Jahr 4. Jahrab 5. Jahr
572300,00 €600,00 €900,00 €1.200,00 €unbegrenzt

Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.

Was ist alles mitversichert?

Nach Tarif 572 erbringen wir Leistungen für Zahnersatz. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Ihrer Tarifbeschreibung. Aus dem Versicherungsschein können Sie ggf. individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen entnehmen.

Wie viel % sind abgesichert?

Leistungen für Zahnersatz:

Tarif
Erstattungssätze
572100 % für Füllungen und Inlays, 
KFO bis zu 90 % (bis zum 21. Lebensjahr) abzüglich des GKV-Anteils bzw. einer Pau-schale von 35 %
Wohin muss ich die Rechnung senden?

Die Adresse zur Einreichung Ihrer Belege lautet: 

Münchener Verein
80283 München 

Wird direkt mit dem Zahnarzt abgerechnet?

Nein. Wir überweisen unsere Erstattungsleistung an Sie als unseren Kunden.

Auf welches Konto überweisen Sie die Erstattung?

Wir überweisen unsere Erstattungsleistung auf das von Ihnen bei Antragsstellung angegebene Konto oder ein von Ihnen als Versicherungsnehmer unterschriftlich bestätigtes neues Konto.

Muss ich die Rechnung für meinen Zahnersatz vorher bei der GKV einreichen?

In aller Regel nicht! Wenn der Kassenanteil (Festzuschuss für den Zahnersatz) vom Zahnarzt bereits abgezogen wurde, können Sie uns die Eigenanteilsrechnung gleich schicken.   

Muss ich die Rechnung für meinen Zahnersatz vorher bei der GKV einreichen?

In aller Regel nicht! Wenn der Kassenanteil (Festzuschuss für den Zahnersatz) vom Zahnarzt bereits abgezogen wurde, können Sie uns die Eigenanteilsrechnung gleich schicken.   

Warum benötigen Sie die GKV Beteiligung bei PZR?

Der Tarif 572 beinhaltet keine Leistungen für eine Zahnreinigung (PZR).

Benötigen Sie ein Schreiben der GKV, in dem deren Erstattung bestätigt wird?

Nur dann, wenn die Kassenleistung nicht bereits aus der Rechnung hervorgeht (in der Regel vom Zahnarzt bereits abgezogen).

Was wird bezahlt, wenn die GKV keine Leistungen übernimmt (z.B. für Implantate)?

Nach Tarif 572 wird pauschal eine GKV-Vorleistung in Höhe von 35% in Abzug gebracht.

Wie lange dauert Ihre Leistungsprüfung?

Wir streben eine Erstattung innerhalb von 10 Arbeitstagen an.

Muss ich in Vorkasse gehen?

Die Rechnung Ihres Zahnarztes müssen Sie (wie jede andere Rechnung auch) rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie uns die Rechnung gleich einreichen, wird diese in der Regel innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet.

Muss das Bonusheft mitgeschickt werden?

Nein! Das Bonusheft wird für unsere Leistungsprüfung  nicht benötigt. 

Werden Kosten für Vollnarkose erstattet?

Bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit werden auch die Kosten für sedierende Maßnahmen berücksichtigt, wenn diese mit der Zahnbehandlungsmaßnahme im Zusam-menhang steht.


Fragen zum Zahntarif 573

Ist die vorherige Einreichung eines Heil- und Kostenplans notwendig?

Bei einer bevorstehenden Zahnersatzmaßnahme rät der Versicherer zur vorherigen Erstel-lung eines Heil- und Kostenplans durch den Zahnarzt. Der Versicherer gibt nach Einreichung des Heil- und Kostenplans Auskunft über die zu erwartende Versicherungsleistung.

Wie viel Leistung steht mir noch zur Verfügung (Höchsterstattungsbetrag)?

In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:

Tarif
1. Jahr2. Jahr3. Jahr 4. Jahrab 5. Jahr
573300,00 €600,00 €900,00 €1.200,00 €unbegrenzt

Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.

Was ist alles mitversichert?

Je nach Tarif erbringen wir Leistungen für Zahnbehandlungen. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Ihrer Tarifbeschreibung. Aus dem Versicherungsschein können Sie ggf. individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen entnehmen.

Wie viel % sind abgesichert?

Leistungen für Zahnersatz:

Tarif
Erstattungssätze
573100 % für Wurzel- und Parodontalbehand-lung, Aufbissbehelfe und Schienen (Knir-scherschienen) abzüglich der GKV-Beteiligung
Wohin muss ich die Rechnung senden?

Die Adresse zur Einreichung Ihrer Belege lautet: 

Münchener Verein
80283 München 

Wird direkt mit dem Zahnarzt abgerechnet?

Nein. Wir überweisen unsere Erstattungsleistung an Sie als unseren Kunden.

Auf welches Konto überweisen Sie die Erstattung?

Wir überweisen unsere Erstattungsleistung auf das von Ihnen bei Antragsstellung angegebene Konto oder ein von Ihnen als Versicherungsnehmer unterschriftlich bestätigtes neues Konto.

Warum benötigen Sie die GKV Beteiligung bei PZR?

Der Tarif 573 beinhaltet keine Leistungen für eine Zahnreinigung (PZR).

Benötigen Sie ein Schreiben der GKV, in dem deren Erstattung bestätigt wird?

Nur dann, wenn die Kassenleistung nicht bereits aus der Rechnung hervorgeht (in der Regel vom Zahnarzt bereits abgezogen).

Was wird bezahlt, wenn die GKV keine Leistungen übernimmt (z.B. für Implantate)?

Erstattungsfähig sind 100 % der Gesamtaufwendungen.

Was wird bezahlt, wenn die GKV keine Leistungen übernimmt (z.B. für Implantate)?

Erstattungsfähig sind 100 % der Gesamtaufwendungen.

Was wird bezahlt, wenn die GKV keine Leistungen übernimmt (z.B. für Implantate)?

Erstattungsfähig sind 100 % der Gesamtaufwendungen.

Brauchen Sie das Original des HKPs oder reicht die Kopie?

Uns reicht eine Kopie. 

Wie lange dauert Ihre Leistungsprüfung?

Wir streben eine Erstattung innerhalb von 10 Arbeitstagen an.

Muss ich in Vorkasse gehen?

Die Rechnung Ihres Zahnarztes müssen Sie (wie jede andere Rechnung auch) rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie uns die Rechnung gleich einreichen, wird diese in der Regel innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet.

Muss das Bonusheft mitgeschickt werden?

Nein! Das Bonusheft wird für unsere Leistungsprüfung  nicht benötigt. 

Werden Kosten für Vollnarkose erstattet?

Für die im Tarif vereinbarten Leistungen fallen in der Regel keine Aufwendungen für eine Vollnarkose an.


Fragen zum Zahntarif 574

Ist die vorherige Einreichung eines Heil- und Kostenplans notwendig?

Bei einer bevorstehenden Zahnersatzmaßnahme rät der Versicherer zur vorherigen Erstel-lung eines Heil- und Kostenplans durch den Zahnarzt. Der Versicherer gibt nach Einreichung des Heil- und Kostenplans Auskunft über die zu erwartende Versicherungsleistung.

Wie viel Leistung steht mir noch zur Verfügung (Höchsterstattungsbetrag)?

In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:

Tarif
max. pro Jahr
574170,00 €

Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.

Was ist alles mitversichert?

Nach Tarif 574 erbringen wir Leistungen für eine Zahnreinigung. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Ihrer Tarifbeschreibung. Aus dem Versicherungsschein können Sie ggf. individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen entnehmen.

Wie viel % sind abgesichert?

Leistungen für Zahnersatz:

Tarif
Erstattungssätze
574100 % bis max. 170,00 € für Prophlylaxe
Wohin muss ich die Rechnung senden?

Die Adresse zur Einreichung Ihrer Belege lautet: 

Münchener Verein
80283 München 

Wird direkt mit dem Zahnarzt abgerechnet?

Nein. Wir überweisen unsere Erstattungsleistung an Sie als unseren Kunden.

Auf welches Konto überweisen Sie die Erstattung?

Wir überweisen unsere Erstattungsleistung auf das von Ihnen bei Antragsstellung angegebene Konto oder ein von Ihnen als Versicherungsnehmer unterschriftlich bestätigtes neues Konto.

Muss ich die Rechnung für meinen Zahnersatz vorher bei der GKV einreichen?

Siehe Frage zu "Warum benötigen Sie die GKV Beteiligung bei PZR? "

Warum benötigen Sie die GKV Beteiligung bei PZR?

Einzelne gesetzliche Krankenversicherungen beteiligen sich an den Kosten einer Zahnreinigung.  Dieser Betrag wird ggfs. bei unserer Erstattungsleistung berücksichtigt. Sollten Sie sicher wissen, dass Ihre Kasse keinen Zuschuss gewährt, teilen Sie uns dies bitte unter Angabe des Namens und der Anschrift Ihrer Kasse mit. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre Kasse leistet, reichen Sie bitte die Rechnung formlos dort ein. Anschließend übermitteln Sie uns bitte die Rechnungskopie entweder mit Erstattungsvermerk oder zusammen mit dem Ablehnungsschreiben. 

Benötigen Sie ein Schreiben der GKV, in dem deren Erstattung bestätigt wird?

Nur dann, wenn die Kassenleistung nicht bereits aus der Rechnung hervorgeht (in der Regel vom Zahnarzt bereits abgezogen).

Brauchen Sie das Original des HKPs oder reicht die Kopie?

Uns reicht eine Kopie. 

Wie lange dauert Ihre Leistungsprüfung?

Wir streben eine Erstattung innerhalb von 10 Arbeitstagen an.

Muss ich in Vorkasse gehen?

Die Rechnung Ihres Zahnarztes müssen Sie (wie jede andere Rechnung auch) rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie uns die Rechnung gleich einreichen, wird diese in der Regel innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet.

Muss das Bonusheft mitgeschickt werden?

Nein! Das Bonusheft wird für unsere Leistungsprüfung  nicht benötigt. 

Werden Kosten für Vollnarkose erstattet?

Nein.


Fragen zum Zahntarif 575

Ist die vorherige Einreichung eines Heil- und Kostenplans notwendig?

Nein.

Wie viel Leistung steht mir noch zur Verfügung (Höchsterstattungsbetrag)?

In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:

Tarif
max. pro Jahr
575100,00 €

Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.

Was ist alles mitversichert?

Nach Tarif 575 erbringen wir Leistungen für eine Zahnreinigung. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Ihrer Tarifbeschreibung. Aus dem Versicherungsschein können Sie ggf. individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen entnehmen.

Wie viel % sind abgesichert?

Leistungen für Zahnersatz:

Tarif
Erstattungssätze
575100 % bis max. 100,00 € für Prophlylaxe
Wohin muss ich die Rechnung senden?

Die Adresse zur Einreichung Ihrer Belege lautet: 

Münchener Verein
80283 München 

Wird direkt mit dem Zahnarzt abgerechnet?

Nein. Wir überweisen unsere Erstattungsleistung an Sie als unseren Kunden.

Auf welches Konto überweisen Sie die Erstattung?

Wir überweisen unsere Erstattungsleistung auf das von Ihnen bei Antragsstellung angegebene Konto oder ein von Ihnen als Versicherungsnehmer unterschriftlich bestätigtes neues Konto.

Muss ich die Rechnung für meinen Zahnersatz vorher bei der GKV einreichen?

Siehe Frage zu "Warum benötigen Sie die GKV Beteiligung bei PZR? "

Warum benötigen Sie die GKV Beteiligung bei PZR?

Einzelne gesetzliche Krankenversicherungen beteiligen sich an den Kosten einer Zahnreinigung.  Dieser Betrag wird ggfs. bei unserer Erstattungsleistung berücksichtigt. Sollten Sie sicher wissen, dass Ihre Kasse keinen Zuschuss gewährt, teilen Sie uns dies bitte unter Angabe des Namens und der Anschrift Ihrer Kasse mit. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre Kasse leistet, reichen Sie bitte die Rechnung formlos dort ein. Anschließend übermitteln Sie uns bitte die Rechnungskopie entweder mit Erstattungsvermerk oder zusammen mit dem Ablehnungsschreiben. 

Benötigen Sie ein Schreiben der GKV, in dem deren Erstattung bestätigt wird?

Nur dann, wenn die Kassenleistung nicht bereits aus der Rechnung hervorgeht (in der Regel vom Zahnarzt bereits abgezogen).

Brauchen Sie das Original des HKPs oder reicht die Kopie?

Uns reicht eine Kopie. 

Wie lange dauert Ihre Leistungsprüfung?

Wir streben eine Erstattung innerhalb von 10 Arbeitstagen an.

Muss ich in Vorkasse gehen?

Die Rechnung Ihres Zahnarztes müssen Sie (wie jede andere Rechnung auch) rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie uns die Rechnung gleich einreichen, wird diese in der Regel innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet.

Muss das Bonusheft mitgeschickt werden?

Nein! Das Bonusheft wird für unsere Leistungsprüfung  nicht benötigt. 

Werden Kosten für Vollnarkose erstattet?

Nein.


Fragen zu den Zahntarifen 577 - 579 (ZahnGesund)

Ist die vorherige Einreichung eines Heil- und Kostenplans notwendig?

Nein, Sie müssen uns keinen Heil- und Kostenplans einreichen.

Bei einer bevorstehenden Zahnersatzmaßnahme rät der Versicherer zur vorherigen Erstellung eines Heil- und Kostenplans durch den Zahnarzt. Der Versicherer gibt nach Einreichung des Heil- und Kostenplans Auskunft über die zu erwartende Versicherungsleistung.

Wie viel Leistung steht mir zur Verfügung (Höchsterstattungsbetrag)?

In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:

Leistungsstaffel & Wartezeit

ZahnGesund 75+

ZahnGesund 85+

ZahnGesund 100

1. Versicherungsjahr900 €1.000 €1.500  €
1.  bis 2. Versicherungsjahr1.800 €2.000 €3.000 €
1. bis 3. Versicherungsjahr2.700 €3.000 €4.500 €
1. bis 4. Versicherungsjahr3.600 €4.000 €6.000 €
ab dem 5. Versicherungsjahrunbegrenztunbegrenztunbegrenzt
Wartezeitentfälltentfälltentfällt

Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.

Was ist alles mitversichert?

Mit den Tarifen der Serie ZahnGesund bieten wir erstklassigen Versicherungsschutz für nahezu alle zahnärztlichen Behandlungen.  Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Ihrer Tarifbeschreibung. Aus dem Versicherungsschein können Sie ggf. individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen entnehmen.

Wie viel % sind bei Zahnersatz abgesichert?

Zahnersatz*

ZahnGesund 75+

ZahnGesund 85+

ZahnGesund 100

Regelversorgung100 % 100 %100 %

Implantate  & Knochenaufbau

75 bis 80 %**85 bis 90 %**100 %
Kronen, Brücken & Prothesen75 bis 80 %**85 bis 90 %**100 %
Inlays & Onlays75 bis 80 %**85 bis 90 %**100 %
Verblendschalen & Veneers75 bis 80 %**85 bis 90 %**100 %
Funktionsanalyse & -therapie75 bis 80 %**85 bis 90 %**100 %

* Inkl. GKV; leistet die GKV nicht vor, gelten pauschal 35 % als Vorleistung.
** Upgrade +5 %, wenn Sie Ihr Bonusheft lückenlos 10 Jahre geführt haben.

 
Wie viel % sind bei Zahnbehandlung abgesichert?
Erstattungen für weitere zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen:

Zahnbehandlung

ZahnGesund 75+

ZahnGesund 85+

ZahnGesund 100

Hochwertige Kunststofffüllungen100 % 100 %100 %

Parodontosebehandlung (inkl. GKV)

100 % 100 % 100 % 
Parodontosebehandlung (ohne GKV)75 %85 %100 %
Wurzelbehandlung (inkl. GKV)100 % 100 % 100 %
Wurzelbehandlung (ohne GKV)75 %85 %100 %
Funktionsanalyse & -therapie (inkl. GKV)100 % 100 % 100 %
Funktionsanalyse & -therapie (ohne GKV)75 %85 %100 % 
Wie viel % sind bei Kieferorthopädie abgesichert?
Erstattungen für kieferorthopädische Leistungen:

Kieferorthopädie*

ZahnGesund 75+

ZahnGesund 85+

ZahnGesund 100

Kieferorthopädie bei Unfall75 %
(max. 1.000 €)
85 %
(max. 2.500 €)
**
Kieferorthopädie bis 18 Jahre** 100 %
(max. 5.000 €)***
Kieferorthopädie ab 19 Jahre**100 %
(max. 2.500 €)***
Kieferorthopädie Funktionsanalyse
Aligner
Lingualtechnik
Mini-, Kunststoff, Keramik-Brackets****
Retainer (Zahnstabilisation)

* Inkl. GKV; leistet die GKV nicht vor, gelten pauschal 35 % als Vorleistung.
** Der Höchstbetrag gilt je Altersgruppe nur einmalig für die gesamte Vertragslaufzeit. Die Leistung gilt für KIG (Kieferindikationsgruppe) 1-5.
*** Der Tarif ZahnGesund 100 leistet unabhängig davon, ob ein Unfall zugrunde liegt oder nicht.
**** Sofern die Maßnahmen der verbesserten Funktionen dienen. Rein ästhetische Maßnahmen werden nicht erstattet.

Wie viel % sind bei Prophylaxe abgesichert?

Prophylaxe

ZahnGesund 75+

ZahnGesund 85+

ZahnGesund 100

Professionelle Zahnreinigung75 %
(2 x 75 € /Jahr)
85 %
(2 x 85 € /Jahr)
100 %
(2 x 100 € /Jahr)
Fissurenversiegelung
Fluoridierung
Kariesrisikodiagnostik
Mundhygienestatus
Zahnbleaching200 € alle 2 Jahre
Wohin muss ich die Rechnung senden?

Die Adresse zur Einreichung Ihrer Belege lautet: 

Münchener Verein
80283 München 

Wird direkt mit dem Zahnarzt abgerechnet?

Nein. Wir überweisen unsere Erstattungsleistung an Sie als unseren Kunden.

Auf welches Konto überweisen Sie die Erstattung?

Wir überweisen unsere Erstattungsleistung auf das von Ihnen bei Antragsstellung angegebene Konto oder ein von Ihnen als Versicherungsnehmer unterschriftlich bestätigtes neues Konto.

Muss ich die Rechnung für meinen Zahnersatz vorher bei der GKV einreichen?

In aller Regel nicht! Wenn der Kassenanteil (Festzuschuss für den Zahnersatz) vom Zahnarzt bereits abgezogen wurde, können Sie uns die Eigenanteilsrechnung gleich schicken.   

Warum benötigen Sie die GKV Beteiligung bei PZR?

Einzelne gesetzliche Krankenversicherungen beteiligen sich an den Kosten einer Zahnreinigung. Dieser Betrag wird ggf. bei unserer Erstattungsleistung berücksichtigt. Sollten Sie      sicher wissen, dass Ihre Kasse keinen Zuschuss gewährt, teilen Sie uns dies bitte unter Angabe des Namens und der Anschrift Ihrer Kasse mit. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre Kasse leistet, reichen Sie bitte die Rechnung formlos dort ein. Anschließend übermitteln Sie uns bitte die Rechnungskopie entweder mit Erstattungsvermerk oder zusammen mit dem Ablehnungsschreiben. 

Benötigen Sie ein Schreiben der GKV, in dem deren Erstattung bestätigt wird?

Nur dann, wenn die Kassenleistung nicht bereits aus der Rechnung hervorgeht (in der Regel vom Zahnarzt bereits abgezogen).

Was wird bezahlt, wenn die GKV keine Leistungen übernimmt (z.B. für Implantate)?

Nach den Tarifen 577, 578 und 579 wird grundsätzlich pauschal eine GKV-Vorleistung in Höhe von 35 % in Abzug gebracht, wenn eine Rechnung keine Kassenbeteiligung ausweist. Der Abzug wird jedoch dann nicht vorgenommen, wenn die Kasse für den zugrundeliegenden Versicherungsfall leistet, d.h. ein Festzuschuss wird für den implantatgetragenen Zahnersatz gewährt.

Brauchen Sie das Original des HKPs oder reicht die Kopie?

Uns reicht eine Kopie. 

Muss ich in Vorkasse gehen?

Die Rechnung Ihres Zahnarztes müssen Sie (wie jede andere Rechnung auch) rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie uns die Rechnung gleich einreichen, wird diese in der Regel innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet.

Muss das Bonusheft mitgeschickt werden?

Ja, dieses ist für die Höhe Ihrer Leistung relevant. Bitte schicken Sie uns eine gut lesbare Kopie (bitte nicht das Original) Ihres Bonusheftes zusammen mit der Rechnung.

Fragen zum Zahntarif 762

Ist die vorherige Einreichung eines Heil- und Kostenplans notwendig?

Nein, Sie müssen uns einen Heil- und Kostenplans nicht einreichen.

Wie viel Leistung steht mir noch zur Verfügung (Höchsterstattungsbetrag)?

In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:

Tarif
1. Jahr2. Jahrab 3. Jahr
7621.050,00 €1.150,00 €5.200,00 €

Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.

Was ist alles mitversichert?

Nach Tarif 762 erbringen wir Leistungen für Zahnersatz. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Ihrer Tarifbeschreibung. Aus dem Versicherungsschein können Sie ggf. individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen entnehmen.

Wohin muss ich die Rechnung senden?

Die Adresse zur Einreichung Ihrer Belege lautet: 

Münchener Verein
80283 München 

Wird direkt mit dem Zahnarzt abgerechnet?

Nein. Wir überweisen unsere Erstattungsleistung an Sie als unseren Kunden.

Auf welches Konto überweisen Sie die Erstattung?

Wir überweisen unsere Erstattungsleistung auf das von Ihnen bei Antragsstellung angegebene Konto oder ein von Ihnen als Versicherungsnehmer unterschriftlich bestätigtes neues Konto.

Muss ich die Rechnung für meinen Zahnersatz vorher bei der GKV einreichen?

In aller Regel nicht! Wenn der Kassenanteil (Festzuschuss für den Zahnersatz) vom Zahnarzt bereits abgezogen wurde, können Sie uns die Eigenanteilsrechnung gleich schicken.   

Warum benötigen Sie die GKV Beteiligung bei PZR?

Der Tarif 762 beinhaltet keine Leistungen für eine Zahnreinigung (PZR).

Benötigen Sie ein Schreiben der GKV, in dem deren Erstattung bestätigt wird?

Nur dann, wenn die Kassenleistung nicht bereits aus der Rechnung hervorgeht (in der Regel vom Zahnarzt bereits abgezogen).

Was wird bezahlt, wenn die GKV keine Leistungen übernimmt (z.B. für Implantate)?

Vergütet werden die nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbleibenden erstattungsfähigen Kosten für Zahnersatz und Kieferorthopädie, höchstens jedoch 40 % der Gesamtaufwendungen (zahnärztliches Honorar, Labor- und Materialkosten).

Brauchen Sie das Original des HKPs oder reicht die Kopie?

Uns reicht eine Kopie. 

Brauchen Sie das Original des HKPs oder reicht die Kopie?

Uns reicht eine Kopie. 

Brauchen Sie das Original des HKPs oder reicht die Kopie?

Uns reicht eine Kopie. 

Wie lange dauert Ihre Leistungsprüfung?

Wir streben eine Erstattung innerhalb von 10 Arbeitstagen an.

Muss ich in Vorkasse gehen?

Die Rechnung Ihres Zahnarztes müssen Sie (wie jede andere Rechnung auch) rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie uns die Rechnung gleich einreichen, wird diese in der Regel innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet.

Muss das Bonusheft mitgeschickt werden?

Nein! Das Bonusheft wird für unsere Leistungsprüfung nach Tarif 560-561 nicht benötigt. 

Werden Kosten für Vollnarkose erstattet?

Bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit werden auch die Kosten für sedierende Maßnahmen berücksichtigt, wenn diese mit dem Zahnersatz im Zusammenhang stehen.


Fragen zum Zahntarif 768

Ist die vorherige Einreichung eines Heil- und Kostenplans notwendig?

Nein, Sie müssen uns einen Heil- und Kostenplans nicht einreichen.

Wie viel Leistung steht mir noch zur Verfügung (Höchsterstattungsbetrag)?

In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:

Tarif
1. Jahr2. Jahr3. Jahrab 4. Jahr
768500,00 €500,00 €1.000,00 €5.200,00 €

Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.

Was ist alles mitversichert?

Nach Tarif 768 erbringen wir Leistungen für Zahnersatz. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Ihrer Tarifbeschreibung. Aus dem Versicherungsschein können Sie ggf. individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen entnehmen.

Wie viel % sind abgesichert?

Leistungen für Zahnersatz:

Tarif
Erstattungssätze
76840%
Wohin muss ich die Rechnung senden?

Die Adresse zur Einreichung Ihrer Belege lautet: 

Münchener Verein
80283 München 

Wird direkt mit dem Zahnarzt abgerechnet?

Nein. Wir überweisen unsere Erstattungsleistung an Sie als unseren Kunden.

Auf welches Konto überweisen Sie die Erstattung?

Wir überweisen unsere Erstattungsleistung auf das von Ihnen bei Antragsstellung angegebene Konto oder ein von Ihnen als Versicherungsnehmer unterschriftlich bestätigtes neues Konto.

Muss ich die Rechnung für meinen Zahnersatz vorher bei der GKV einreichen?

In aller Regel nicht! Wenn der Kassenanteil (Festzuschuss für den Zahnersatz) vom Zahnarzt bereits abgezogen wurde, können Sie uns die Eigenanteilsrechnung gleich schicken.   

Warum benötigen Sie die GKV Beteiligung bei PZR?

Der Tarif 768 beinhaltet keine Leistungen für eine Zahnreinigung (PZR).

Benötigen Sie ein Schreiben der GKV, in dem deren Erstattung bestätigt wird?

Nur dann, wenn die Kassenleistung nicht bereits aus der Rechnung hervorgeht (in der Regel vom Zahnarzt bereits abgezogen).

Was wird bezahlt, wenn die GKV keine Leistungen übernimmt (z.B. für Implantate)?

Vergütet werden die nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbleibenden erstattungsfähigen Kosten für Zahnersatz und Kieferorthopädie, höchstens jedoch 40 % der Gesamtaufwendungen (zahnärztliches Honorar, Labor- und Materialkosten).

Wie lange dauert Ihre Leistungsprüfung?

Wir streben eine Erstattung innerhalb von 10 Arbeitstagen an.

Muss ich in Vorkasse gehen?

Die Rechnung Ihres Zahnarztes müssen Sie (wie jede andere Rechnung auch) rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie uns die Rechnung gleich einreichen, wird diese in der Regel innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet.

Muss das Bonusheft mitgeschickt werden?

Nein! Das Bonusheft wird für unsere Leistungsprüfung nach Tarif 768 nicht benötigt. 

Werden Kosten für Vollnarkose erstattet?

Bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit werden auch die Kosten für sedierende Maßnahmen berücksichtigt, wenn diese mit dem Zahnersatz im Zusammenhang stehen.


Fragen zum Zahntarif 769

Ist die vorherige Einreichung eines Heil- und Kostenplans notwendig?

Nein, Sie müssen uns einen Heil- und Kostenplans nicht einreichen.

Wie viel Leistung steht mir noch zur Verfügung (Höchsterstattungsbetrag)?

In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:

Tarif
1. Jahr2. Jahr3. Jahr 4. Jahrab 5. Jahr
769500,00 €500,00 €1.000,00 €1.000,00 €unbegrenzt

Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.

Was ist alles mitversichert?

Nach Tarif 769 erbringen wir Leistungen für Zahnersatz. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Ihrer Tarifbeschreibung. Aus dem Versicherungsschein können Sie ggf. individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen entnehmen.

Wie viel % sind abgesichert?

Leistungen für Zahnersatz:

Tarif
Erstattungssätze
769bei vollem Bonus = 90 % der erstattungsfähigen Gesamtaufwendungen abzüglich des GKV-Anteils
Wohin muss ich die Rechnung senden?

Die Adresse zur Einreichung Ihrer Belege lautet: 

Münchener Verein
80283 München 

Wird direkt mit dem Zahnarzt abgerechnet?

Nein. Wir überweisen unsere Erstattungsleistung an Sie als unseren Kunden.

Auf welches Konto überweisen Sie die Erstattung?

Wir überweisen unsere Erstattungsleistung auf das von Ihnen bei Antragsstellung angegebene Konto oder ein von Ihnen als Versicherungsnehmer unterschriftlich bestätigtes neues Konto.

Muss ich die Rechnung für meinen Zahnersatz vorher bei der GKV einreichen?

In aller Regel nicht! Wenn der Kassenanteil (Festzuschuss für den Zahnersatz) vom Zahnarzt bereits abgezogen wurde, können Sie uns die Eigenanteilsrechnung gleich schicken.   

Warum benötigen Sie die GKV Beteiligung bei PZR?

Der Tarif 769 beinhaltet keine Leistungen für eine Zahnreinigung (PZR).

Benötigen Sie ein Schreiben der GKV, in dem deren Erstattung bestätigt wird?

Nur dann, wenn die Kassenleistung nicht bereits aus der Rechnung hervorgeht (in der Regel vom Zahnarzt bereits abgezogen).

Was wird bezahlt, wenn die GKV keine Leistungen übernimmt (z.B. für Implantate)?

Nach Tarif 769 wird pauschal eine GKV-Vorleistung von 40% in Abzug gebracht. Dies gilt nicht, wenn die Kasse für den zugrundeliegenden Versicherungsfall leistet, d.h. ein Festzu-schuss wird für den erhobenen Befund gewährt.

Brauchen Sie das Original des HKPs oder reicht die Kopie?

Uns reicht eine Kopie. 

Wie lange dauert Ihre Leistungsprüfung?

Wir streben eine Erstattung innerhalb von 10 Arbeitstagen an.

Muss ich in Vorkasse gehen?

Die Rechnung Ihres Zahnarztes müssen Sie (wie jede andere Rechnung auch) rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie uns die Rechnung gleich einreichen, wird diese in der Regel innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet.

Muss das Bonusheft mitgeschickt werden?

Ja. Nach Tarif 769 schicken Sie uns bitte eine Kopie des Bonusheftes.

Werden Kosten für Vollnarkose erstattet?

Bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit werden auch die Kosten für sedierende Maßnahmen berücksichtigt, wenn diese mit dem Zahnersatz im Zusammenhang stehen.

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