Ihre Fragen zur Privaten und Gesetzlichen Krankenversicherung
Finden Sie hier Antworten auf Fragen rund um die Private und die Gesetzliche Krankenversicherung.
Unter welchen Bedingungen kann ich von der GKV in die PKV wechseln?
Regelungen für Angestellte
Das gesetzliche Krankenkassen-System unterscheidet bei seinen Versicherten zwischen einer sog. „Pflicht-Mitgliedschaft“ und einer „freiwilligen Versicherung“. Die Art der Mitgliedschaft hängt einzig und allein vom Einkommen ab. Die gesetzlichen Krankenkassen sind generell verpflichtet zu prüfen, ob eine freiwillige Versicherung vorliegt. Ist das der Fall, wird der oder die Versicherte schriftlich informiert.
Im Einzelnen gelten folgende Bestimmungen:
Freiwillige Mitglieder der GKV
Wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens schon jetzt den Status eines freiwillig Versicherten in der GKV haben, können Sie jederzeit in eine PKV wechseln. Sie müssen dafür nur die Kündigungsfrist (2 Monate zum Monatsende) einhalten. Erfolgt die Kündigung beispielsweise im Januar, dann kann der Wechsel bereits zum 1. April erfolgen.
Erstmaliges Übersteigen der Einkommensgrenze
Wenn Sie in 2018 erstmals die notwendige Einkommensgrenze von € 59.400 (monatlich 4.950 €) überschritten haben und auch für 2019 überschreiten (€ 60.750 jährlich bzw. 5062,50 € monatlich), so gelten Sie grundsätzlich nach dem 31. Dezember 2018 als freiwillig versichert, können somit also mit Wirkung zum 01.01.2019 in die PKV übertreten. Die Werte gelten inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Allgemein gesagt: Wird diese Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet also die Versicherungspflicht grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird, jedoch nur dann wenn auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze des folgenden Jahres überschritten wird (Ausnahme z.B. bei Arbeitgeberwechsel).
Die Gefahr, dass Sie zwischenzeitlich nicht krankenversichert sind, besteht übrigens nicht. Denn seit Februar 2009 muss in Deutschland jeder eine Krankenversicherung besitzen. Demnach darf die GKV Sie nicht aus der Mitgliedschaft entlassen, solange Sie nicht den Nachweis einer neuen Krankenversicherung vorlegen. Offiziell wird Ihre Kündigung also erst dann anerkannt, wenn Sie die Bescheinigung Ihrer neuen Krankenversicherung einreichen.
Bei Berufsbeginn gelten für Angestellte zudem gesonderte Regelungen :
Wenn Sie nach der Ausbildung oder dem Studium ein Angestelltenverhältnis eingehen und laut Arbeitsvertrag in 2019 mindestens 60.750 € (5.062,50 € monatlich) pro Kalenderjahr verdienen, können Sie sich ab sofort privat versichern.
Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag, kann die Kündigung bis zum Ende des Monats in dem der (höhere) Zusatzbeitrag erstmals fällig wird mit Wirkung zum Ende des übernächsten Monats ausgesprochen werden. Kündigen Sie also zum Beispiel wegen Erhöhung des Zusatzbeitrags zum 01.01. eines Jahres im Januar, ist der Kassenwechsel zum 01.04.des Jahres möglich.
Regelung für Selbständige und Freiberufler
Diese können jederzeit in eine private Krankenversicherung wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate - wobei der angebrochene Monat voll mitzählt.
Ein Beispiel: Wenn Sie der gesetzlichen Kasse beispielsweise im Januar kündigen, kann Ihre private Krankenversicherung bereits zum 1. April starten.
Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze / Versicherungspflichtgrenze und wie wird sie berechnet?
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Sie legt fest bis zu welchem Einkommen (Bruttojahreseinkommen) sich Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen und ab wann ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist.
Liegt das Einkommen oberhalb der JAEG, kann zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung (PKV) entschieden werden. In diesem Fall gilt man als versicherungsfrei und ist somit nicht mehr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Liegt das Einkommen unter der JAEG, muss man in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein.
Die JAEG beträgt für das Jahr 2019 60.750 € (5.062,50 € monatlich).
Zum Jahresbruttoeinkommen zählen neben dem monatlichen Bruttogehalt auch regelmäßige Zahlungen wie etwa ein tarifvertraglich garantiertes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zu den im Rahmen der JAEG anrechenbaren Einkommensbestandteilen.
Wird die JAEG überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nur dann, wenn das Bruttoeinkommen auch über der JAEG des folgenden Jahres liegt. Bei einem AG-Wechsel endet die Versicherungspflicht bei einem Einkommen über der JAEG sofort (Beispiel: Bis 31.12. bei „altem AG“ mit Gehalt unter der JAEG, zum 01.01. Wechsel des AG, bei neuem AG Gehalt über der JAEG = Die Versicherungspflicht endet sofort zum 01.01.).
Neben der JAEG existiert noch die Beitragsbemessungsgrenze. Wie der Name schon andeutet, geht es bei dieser ausschließlich um die Berechnung des Beitrags. Sie stellt die Höchstgrenze (Bruttoeinkommen) dar, bis zu der Beiträge in der GKV und den weiteren Sozialversicherungssparten bezahlt werden müssen.
Die BBG beträgt im Jahr 2019 54.450 € (4.537,50 € monatlich).
Der Vollständigkeit halber sei hier noch die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung genannt. Im Jahr 2019 beträgt diese 80.400 € für die westdeutschen, und 73.800 € für die ostdeutschen Bundesländer.
Was ist unter der Beitragsbemessungsgrenze zu verstehen?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bezieht sich ausschließlich auf die Berechnung des Beitrags:
Die Beitragsbemessungsgrenze stellt die Höchstgrenze (Bruttoeinkommen) dar, bis zu der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden müssen. Sie beträgt im Jahr 2019 54.450 Euro (4.537,50 Euro monatlich).
Daneben existiert in der Rentenversicherung auch eine Beitragsbemessungsgrenze. Diese beträgt im Jahr 2019 80.400,- Euro im Jahr für die alten Bundesländer. In den neuen Bundesländern liegt sie bei 73.800 Euro jährlich.
Welche Vorteile habe ich in der privaten Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen?
- Private Krankenversicherungen arbeiten nach dem Äquivalenzprinzip. D.h. Ihr Beitrag ist entsprechend Ihres Risikos kalkuliert und enthält zudem eine Altersrückstellung.
- Ihr Beitrag ist preiswerter.
- Sie erhalten bessere Leistungen - in allen Bereichen.
- Der Leistungsumfang ist gleichbleibend - entsprechend des von Ihnen gewählten Tarifs.
- Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit arbeiten wir ohne Gewinnstreben. Das bedeutet, dass alle erzielten Gewinne an die Mitglieder zurücklaufen. Und dies sind unsere Versicherten.
Welche Vorteile bestehen dabei beim Münchener Verein im Speziellen?
Speziell das Unternehmen MÜNCHENER VEREIN bietet Ihnen für eine private Absicherung im Krankheitsfall zahlreiche Vorteile:
- Wir sind ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - dies bedeutet, dass wir uns - im Gegensatz zu vielen anderen Versicherern - nicht an Aktionärsinteressen orientieren, sondern alle Gewinne wieder an die „Vereinsmitglieder,“ also unseren Versicherten, ausschütten
- Preisgekrönter Service - für unseren guten Service sind wir bekannt und haben dafür von Ratingagenturen zahlreiche Prämierungen bekommen
- Preisgekrönte Produkte - gleiches gilt für unsere Produkte
- Tradition und Stabilität - unser Unternehmen existiert schon seit 90 Jahren, unsere Tarife sind lange auf dem Markt und in ihrer Beitragsentwicklung stabil
- Barausschüttung bei Leistungsfreiheit: Seit 1949 erhalten unsere leistungsfreien Kunden ununterbrochen Beiträge als Bonus für kostensparendes Verhalten zurück.
Gibt es ein Höchsteintrittsalter für den Abschluss einer Krankenvollversicherung?
Wie erfolgt die Berechnung der Beitragshöhe in der privaten Krankenversicherung (PKV)?
- Tarif (Leistungsumfang)
- Eintrittsalter
- Gesundheitszustand (im weitesten Sinne, also auch zum Beispiel der Konstitution)
Wie berechnet sich der Beitrag bei der PKV / GKV?
PKV:
GKV:
Wie ist ein Wechsel von PKV zu PKV möglich?
Ist ein Wechsel von der PKV in die GKV möglich?
Ist beim Wechsel in die PKV eine Risiko-/Gesundheitsprüfung erforderlich?
Welche Rechtsgrundlagen liegen einer Mitgliedschaft in der GKV / PKV zugrunde?
GKV: SGB V
PKV: VVG und Bedingungen
Wie sind Kinder grundsätzlich in der Krankenversicherung (GKV/PKV) zu versichern?
Je nachdem, wie die Eltern versichert sind, gelten unterschiedliche Regelungen für die Krankenversicherung von Kindern:
- Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, kommt das Kind automatisch in die Familienversicherung. Die Eltern können ihr Kind dennoch privat versichern, wenn sie Wert auf eine höherwertige Versorgung legen.
- Ist ein Elternteil privat und ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind privat oder gesetzlich versichert werden. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Berater oder die Service-Hotline des Münchener Verein. Wir informieren Sie dann gerne genau über die verschiedenen Möglichkeiten.
- Sind beide Eltern privat versichert, kommt auch das Kind (zwingend) in die Private Krankenversicherung. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ist für das Kind dann nicht möglich.
Was ist unter einer Familienversicherung zu verstehen?
Kinder haben keinen Anspruch auf Familienhilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn ein Elternteil nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) (also privat versichert ist), und dieser über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und mehr als der andere Elternteil verdient.
Warum muss in der PKV ein „Gesetzlicher Zuschlag“ bezahlt werden und wofür werden die Mittel aus diesem Zuschlag verwendet?
Als sog. gesetzlicher Zuschlag wird der Zuschlag auf die Beiträge zur privaten Krankenversicherung bezeichnet. Dieser wurde im Rahmen der Gesundheitsreform zum 01.01.2000 vom Gesetzgeber in §12 Abs. 4a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) eingeführt. Er muss seither von allen Versicherten der privaten Krankenversicherung (PKV) nach dem 21. Lebensjahr bis zum 60. Lebensjahr bezahlt werden und beträgt immer 10% des Beitrags (ambulant, stationär, zahnärztlich). In der Praxis ist dieser Zuschlag vom Versicherer praktisch „automatisch“ in den zu zahlenden Beitrag eingerechnet, der dem Kunden für den jeweiligen Tarif genannt wird.
Der gesetzliche Zuschlag gilt jedoch nur für die Krankenvollversicherung und ist für weitere Beitragsanteile nicht zu berücksichtigen. Dazu gehören:
- Krankentagegeldversicherung
- Pflegepflichtversicherung
- weitere Zusatzbausteine wie zum Beispiel eine Altersbeitragsentlastung
- eventuell zu bezahlende Risikozuschläge
Auch Tarife mit Sonderbedingungen für Schüler/Studenten sowie Beamtenanwärter, die zeitlich befristet sind, und Verträge in Anwartschaft (Ruheversicherung in der PKV) sowie die Krankenzusatzversicherung sind nicht zuschlagspflichtig.
Der Zuschlag bildet eine zusätzliche Rückstellung, d.h. dieses Geld wird quasi zunächst in jüngeren Jahren „angespart“ und dient vor allem dazu, die monatlichen Prämien dann später im Alter zu reduzieren und bezahlbar bleiben zu lassen. Er wird mit dem Ziel erhoben, den Beitrag ab dem 66. Lebensjahr möglichst konstant zu halten. Das soll dadurch passieren, dass ab diesem Zeitpunkt notwendige Beitragsanpassungen abgemildert werden. Je nach Verfügbarkeit der Mittel, die von der Vorversicherungszeit und der Kostenentwicklung abhängen, soll es dann ab Vollendung des 80. Lebensjahres gegebenenfalls sogar zu einer Senkung des Beitrags kommen.
Kann ich die Beiträge meiner PKV von der Steuer absetzen? In welcher Höhe?
Warum werden in der PKV Alterungsrückstellungen gebildet?
Was ist unter der Portabilität von Alterungsrückstellungen zu verstehen?
Für Privatpatienten, die ihre Altersrückstellungen nicht verlieren wollen, hat der Gesetzgeber eine Alternative geschaffen:
Der § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes aus dem Jahr 2009 besagt, dass jeder Privatversicherte das Recht hat, innerhalb seiner Versicherungsgesellschaft in einen anderen Tarif zu wechseln.
Der Vorteil: Die Rückstellungen – die bisher fürs Alter gebildet wurden – gehen nicht verloren, da diese in den „neuen“ Tarif mitgenommen werden können.
Für Versicherte, die ihre Versicherungsverträge ab dem 1.1. 2009 abgeschlossen haben und einen Wechsel des Versicherers planen, besteht die Möglichkeit, einen Teil ihrer Altersrückstellungen mitzunehmen. Hier gilt jedoch: Nur diese Alterungsrückstellungen sind übertragbar, die dem Basistarif entsprechen.
Ist ein Tarifwechsel in der PKV jederzeit möglich? Was gibt es zu beachten?
Wie ist die Absicherung des Verdienstausfalles bei Arbeitsunfähigkeit bei der GKV / PKV möglich? Welche Unterschiede gibt es?
PKV:
GKV:
Welche Unterschiede bestehen bei der Leistungserbringung?
GKV:
PKV:
Warum muss ich bei meinen Arztrechnungen in Vorleistung gehen?
Das heißt, dass Sie als Kunde/Patient den Rechnungsbetrag an den Arzt bezahlen müssen, und Ihre private Krankenversicherung die Erstattung wiederum an Sie erbringt. Allerdings ist es möglich, dass Sie die Rechnung sofort nach Erhalt bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen, auf die Erstattung warten und dann an den Arzt weiter überweisen. So muss nicht, oder je nach Tarifleistung nicht in voller Höhe in Vorleistung getreten werden. Die Abrechnungsdauer beim Münchener Verein liegt im Durchschnitt bei nur zehn Arbeitstagen. Unsere Kunden haben den Erstattungsbetrag in der Regel vor Ablauf der Zahlungsfrist auf Ihrem Konto.
Bekomme ich bei kostenbewusstem Verhalten Geld zurück?
Ihre Frage ist nicht dabei? Nutzen Sie das Kontaktformular und schildern Sie uns Ihr Anliegen.