Unter der Mallorca-Police wird eine zusätzliche Leistung der Kfz-Haftpflichtversicherung verstanden. Sie greift bei Unfällen mit einem gemieteten PKW im Ausland und stockt den – häufig niedrigeren - Versicherungsschutz im Ausland auf die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen bei Personen- und Sachschäden auf.
Übrigens: der Begriff „Mallorca-Police“ rührt daher, dass die Deutschen gerne und häufig auf Mallorca ihre Ferien verbringen und dort mit einem Mietwagen die Insel erkunden. Die korrekte Bezeichnung lautet „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“ und gilt selbstverständlich nicht nur auf Mallorca.
Unsere Empfehlung: Melden Sie Schadenfälle jeder Art im Ausland immer sofort der Polizei und lassen Sie sich eine amtliche Bestätigung aushändigen.
Unser Hinweis für Sie: Nicht immer besteht die Möglichkeit, einen Unfallschaden sofort an Ort und Stelle zu melden. Beachten Sie in diesem Fall bitte, dass uns jeder Schaden innerhalb einer Woche gemeldet werden muss.
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