Ihre Fragen rund um den Versicherungsschutz für Ihre Existenz

Heute scheidet jeder vierte Berufstätige aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, sofern sie voll ausgezahlt wird, beträgt jedoch nur maximal ein Drittel Ihres letzten Bruttomonatsgehaltes. Damit können in in dem meisten Fällen die Lebenshaltungskosten nicht abgedeckt werden.
Eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit zählt daher zu den wichtigsten Policen, da sind sich führende Experten und Verbraucherinstitute einig. Sie gehört zum Risikoschutz für alle, die von ihrer Arbeit leben. Besonders wichtig ist sie für die folgenden Personengruppen:
 

  • Alle Pflichtversicherten: Sie müssen bei Berufsunfähigkeit mit großen Einbußen rechnen.
  • Auszubildende, Studenten und Berufseinsteiger:  Für sie besteht in den ersten fünf Jahren der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der Wartezeit keine gesetzliche Absicherung.
  • Selbstständige und Freiberufler: Sie haben in der Regel keinen Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente und sind angehalten privat vorzusorgen.

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, wie sie früher einmal üblich war, gibt es schon lange nicht mehr. Sie wurde ersetzt durch die Erwerbsminderungsrente. Diese richtet sich danach, in welchem zeitlichen Umfang der Betroffene noch erwerbstätig sein kann. Der eigene Beruf und die Ausbildung spielen dabei keine Rolle mehr.

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente nach Arbeitsfähigkeit pro Tag:

  • Unter drei Stunden: Volle Erwerbsminderungsrente
    (nur ca. 30 Prozent des letzten Bruttoeinkommens)
  • Drei bis unter sechs Stunden: Halbe Erwerbsminderungsrente
    (nur ca. 15 Prozent des letzten Bruttoeinkommens)
  • Sechs und mehr Stunden: Keine Erwerbsminderungsrente


Unsere Empfehlung: Alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, sollten eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung abschließen, um ihr fehlendes Einkommen zumindest in Teilen auszugleichen.

Ja, er ist sogar sehr sinnvoll. Denn in den ersten fünf Jahren des Berufslebens besteht für Berufsanfänger keine Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Um eine Rente bei Erwerbsminderung zu erhalten, müssen Sie mindestens fünf Jahre lang gesetzlich versichert sein (Erfüllung der Wartezeit) und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens für drei Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben.

 

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