ReisekrankenVersicherung
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Ab drei in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe- bzw. Lebenspartner gemäß §1 LPartG sowie ihre unterhaltsberechtigten Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) bis Vollendung des 25. Lebensjahres ist der Familienschutz günstiger. Maßgeblich für den zu zahlenden Beitrag im Familienschutz ist das Alter der ältesten versicherten Person.
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Auslandsreise-Krankenversicherung Einzelschutz
Auslandsreisekrankenversicherung Familienschutz
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