
Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung
Die FörderPflege des Münchener Verein
- Keine Gesundheitsprüfung durch Ausschluss bestimmter Krankheiten
- 60 € staatliche Förderung im Jahr
- Absicherung der häuslichen und stationären Pflege
60 Euro pro Jahr staatliche Förderung für Ihre Pflegezusatzversicherung

Aktuell gibt es mehr als 2,6 Millionen Pflegebedürftige. Für 2050 rechnen Experten bereits mit der doppelten Anzahl. Schon heute stößt die staatliche Pflegeversicherung an ihre Grenzen und deckt im Pflegefall nur einen Teil der Kosten. Deshalb ist es wichtig selbst vorzusorgen.
Das hat auch der Staat erkannt. Daher fördert er die private Pflegezusatzversicherung mit 60 € im Jahr. Bestimmte Mindestleistungen müssen dafür geboten werden, wie die Absicherung der Pflegegrade 1 -5 sowie Leistungen für die Pflege zu Hause und im Pflegeheim.
Die FörderPflege des Münchener Verein erfüllt diese Anforderungen. Sie erhalten bereits ab einem monatlichen Eigenbeitrag von 10 € den vollen staatlichen Zuschuss.
Fragen und Antworten zur staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung
Gibt es bei der FörderPflege Wartezeiten?
Gibt es eine Gesundheitsprüfung bei der FörderPflege?
Was sind die Voraussetzungen für die staatliche Förderung?
- Alle über 18-jährigen Versicherten der sozialen und privaten Pflege-Pflichtversicherung sind förderfähig, sofern sie noch keine Pflege- oder Betreuungsleistungen erhalten.
- Diese Personen müssen von den Versicherungsunternehmen aufgenommen werden (Kontrahierungszwang).
- Für die geförderte private Pflege-Zusatzversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse.
- Der Mindestbeitrag beträgt 15 Euro im Monat, abzüglich der staatlichen Förderung in Höhe von 5 Euro ergibt sich ein Mindesteigenbeitrag des Versicherten von 10 Euro im Monat.
- Das Gesetz sieht bestimmte Mindestleistungen vor, ausgehend von einer Leistung in Höhe von 600 Euro bei Pflegegrad 5, davon 40 % in Pflegegrad 4, 30 % in Pflegegrad 3, 20 % in Pflegegrad 2 und 10 % in Pflegegrad 1. Unser Tarif sieht etwas höhere Leistungen (mindestens 22 Euro Pflegetagegeld in Pflegegrad 5 ) vor
Was geschieht, wenn der erforderliche Mindestbeitrag nicht mehr gezahlt werden kann?
Wie verhält es sich mit dem Beitrag?
Wie wird die staatliche Förderung ausbezahlt?
Kann jeder die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung erhalten?
- Se müssen in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale bzw. der private Pflegepflichtversicherung) versichert sein und
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- bei Vertragsabschluss noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen und zuvor auch noch keine entsprechenden Leistungen bezogen haben
Unser Tipp: Mehr Pflegevorsorge mit der Deutschen PrivatPflege
Sie wünschen sich höhere Leistungen als die FörderPflege bietet? Mit der Deutschen PrivatPflege des Münchener Verein ist das ganz einfach. Zusätzlich können Sie von folgenden Vorteilen profitieren:
- Beitragsbefreiung im Pflegefall
- Weltweite Leistung
- Kapitalleistung bis 10.000 €
Wichtige Informationen zur FörderPflege
Welche Voraussetzungen gelten für den Abschluss?
Bei Vertragsabschluss dürfen noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen werden oder bezogen worden sein. Dies ist gesetzliche Vorgabe.
Wie hoch ist die Förderung vom Staat?
Wie hoch sind die Mindestleistungen?
Damit die private Pflegezusatzversicherung die staatliche Förderung erhält, muss sie bestimmte Leistungen bieten. Dazu gehören die Absicherung der häuslichen und vollstationären Pflege sowie die Absicherung in allen Pflegegraden 1 - 5 mit folgenden monatlichen Mindestleistungen:
- 600 € in Pflegegrad 5
- 240 € in Pflegegrad 4
- 180 € in Pflegegrad 3
- 120 € in Pflegegrad 2
- 60 € in Pflegegrad 1
Die FörderPflege des Münchener Verein bietet Ihnen höhere Leistungen. Je nach Eintrittsalter können diese variieren.
Wie erhalte ich die Zulage?
Sie erteilen uns zu Vertragsbeginn eine Vollmacht, damit wir die Beantragung der Zulage für Sie übernehmen können. Das macht es für Sie einfach und unkompliziert.
Wer kann die Förderung erhalten?
Sie können von der staatlichen Förderung profitieren, wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Pflege-Ratgeber

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