Bei unserer Tierhalterhaftpflicht sind viele Personen mitversichert. Neben allen Familienangehörigen sind auch sonstige mit Ihnen im Haushalt lebende Personen geschützt. Beispiel: Au-Pair oder Haushaltshilfe. Diese Leistungen sind inklusive für Hunde- oder Pferdehalter:
§ 833 Satz 1 BGB: Der Gesetzgeber stellt an Tierhalter besondere Anforderungen, wenn ein Schaden durch das Tier entsteht. Man spricht in diesem Fall von einer Gefährdungshaftung. Demnach haften Sie als Tierhalter bereits dann, wenn durch das Verhalten Ihres Tieres ein Schaden verursacht wird. Sie haften in unbegrenzter Höhe, auch wenn Sie selbst keine Schuld trifft.
Tierart | Versicherungsart |
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Hunde, Pferde, Ponys, Esel, Rinder | Tierhalter-Haftpflichtversicherung |
Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Tauben, Hühner, Geflügel, Bienen | Tierhalter-Haftpflichtversicherung, falls die Tiere zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden. Ansonsten ist der Halter dieser Tiere durch die Privat-Haftpflichtversicherung geschützt. |
Katzen, Vögel, Wellensittiche, Papageien, Meerschweinchen, Hamster u. ä. | Privat-Haftpflichtversicherung |
Finden Sie Ihr Tier nicht in der Tabelle? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unsere Agenturpartner beraten Sie gerne.
Im BGB (§ 833 Satz 1) ist geregelt, dass Tierhalter bereits dann haften, wenn durch das Verhalten Ihres Tieres ein Schaden verursacht wird. Sie haften in unbegrenzter Höhe, auch wenn Sie selbst keine Schuld trifft.
Das bedeutet, dass jeder Tierhalter für den Schaden aufkommen muss, der durch sein Tier entsteht. Vor solchen Schadenersatzansprüchen schützt Sie die Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Nein. Ihr Hund ist auch ohne Leine und Maulkorb bei einem verursachten Schaden versichert.
Für jedes zu versichernde Tier wird je Tierart der gleiche Betrag entrichtet.
Folgende Hunderassen (auch Kreuzungen daraus) werden nicht versichert:
Das BGB regelt im §833 die Haftung eines Tierhalters wie folgt:
"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Dabei wird von einer Gefährdungshaftung gesprochen. Danach haftet ein Tierhalter bereits dann, wenn durch das Verhalten des Tieres ein Schaden verursacht wurde. Ein Verschulden des Tierhalters ist nicht notwendig.
Als Besitzer haften Sie für alle entstandenen Schäden (Gefährdungshaftung), die das eigene Tier anrichtet. Dabei kommt es nicht auf das Verschulden des Tierhalters an. Allein die Tatsache, dass Sie ein Tier halten, begründet Ihre Haftung.
Bei Schäden an eigenen Sachen greift die Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht.
Schäden durch kleinere Haustiere, wie beispielsweise Hamster oder Vögel, werden mit einer Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet optimalen Schutz für Schäden durch größere Tiere, wie etwa Hunde oder Pferde.
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