BasisRente
Altersvorsorge mit staatlicher Förderung
- Beiträge steuerlich geltend machen
- Lebenslange Rente ab 62 Jahre möglich
- Steuervorteile ausschöpfen durch jährliche Zuzahlungen
Ausgezeichnete Produktauswahl mit der BasisRente
BasisRente Balance
Hohe Renditechancen durch Fondsinvestment
Die fonsgebundene BasisRente Balance verbindet finanzielle Sicherheit und Ertragschancen. Sie profitieren von den Renditechancen der Kapitalmärkte und genießen gleichzeitig die Sicherheit, dass Ihnen zum Rentenbeginn Ihr garantiertes Rentenkapital zur Verfügung steht.
BasisRente Classic
Kontinuierliches Wachstum mit hoher Sicherheit
Die klassische BasisRente erwirtschaftet kontinuierlich Zinsen. Diese Sparform ist nach wie vor eine sichere Investition. Sie profitieren von Anfang an von einer garantierten Rente.
Vorteile der BasisRente
Für ein gutes Leben im Alter ist private Vorsorge unerlässlich. Legen Sie mit der fondsgebundenen BasisRente oder der klassischen BasisRente des Münchener Verein den Grundstein für Ihre Altersvorsorge. Sie profitieren dabei von vielen Vorteilen:
- Lebenslange Rente
- Individueller Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr
- Zuzahlungen sind jedes Jahr möglich
- Steuervergünstigung gilt auch Berufsunfähigkeitsrente als Ergänzung
- Die eingezahlten Beiträge sind Hartz-IV- und Insolvenzsicher
Ihre Steuervorteile mit der BasisRente
Der Staat fördert die BasisRente - auch als Rürup Rente bekannt - mit attraktiven Steuervorteilen. Für Selbstständige ist sie häufig die einzige Möglichkeit, mit staatlicher Förderung eine bedarfsgerechte Altersvorsorge aufzubauen. Ihre Beiträge können Sie als Sonderausgaben steuerlich anrechnen. Dabei steigt der Anteil Jahr für Jahr an. Ab 2025 sind die Beiträge zu 100 % absetzen.
Aktuell können Sie 84 % von maximal folgenden Beträgen steuerlich geltend machen:
- 23.362 Euro bei Ledigen
- 46.724 Euro bei Verheirateten
Selbständige
30 Jahre, ledig, Steuersatz 42%, keine gesetzliche Rente, zahlt Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, Rentenbeginn mit 67 Jahren.
Jahresbeitrag 18.000 €
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Steuerersparnis - 7.699 €
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Effektiver Aufwand 10.301 €Arbeitnehmer
55 Jahre, verheiratet, Alleinverdiener, Einkommen 120.000 €/Jahr, Rente mit 63 Jahren.
Jahresbeitrag 24.000 €
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Steuerersparnis - 9.919 €
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Effektiver Aufwand 14.881 €Ehepaar
Beide 63 Jahre, gemeinsames einkommen 60.000 €/Jahr. Wunsch: durch Einmalbeitrag die gesetzliche Rente aufstocken.
Einmalbeitrag 34.000 €
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Steuerersparnis - 8.313 €
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Effektiver Aufwand 25.687 €
Unser Tipp: Ergänzen Sie Ihre Altersvorsorge und nutzen Sie die staatliche Förderung
Mit der BasisRente des Münchener Verein sorgen Sie für Ihre Zukunft vor. Gleichzeitig können Sie sowohl die Beiträge als auch Ihre Hinterbliebenen absichern. Diese Ergänzungen sind steuerlich gefördert, wenn der Beitragsanteil hierfür maximal 49 % beträgt.
Schutz bei Berufsunfähigkeit
Kombinieren Sie Ihre BasisRente mit einer Rente bei Berufsunfähigkeit. Das sichert Innen viele Vorteile:
- Die Berufsunfähigkeitsrente gleicht Ihre Einkommenslücke aus
- Sie greift, wenn Sie Ihren Beruf bereits zu 50 % nicht mehr ausüben können
- Wir übernehmen bei Berufsunfähigkeit die Beiträge zu Ihrer BasisRente
Absicherung der Beiträge zur BasisRente
Damit Sie auch bei Berufsunfähigkeit sicher Ihr Rentenziel erreichen, können Sie die Beiträge zur BasisRente mit unserem RentenSchutzbrief absichern.
Ihr Vorteile
- Bei Abschluss stellen wir keine Gesundheitsfragen
- Im Leistungsfall übernehmen wir die Beiträge zu Ihrer BasisRente
- Die Beitragsbefreiung greift bis zu einem jährlichen Beitrag von 3.000 EUR.
- Vollen Schutz erhalten Sie bereits nach 3 Jahren
- Bei Berufsunfähigkeit durch einen Unfall haben Sie Sofort-Schutz
Schutz für Ihre Familie
Mit der BasisRente können Sie Ihre Hinterbliebenen (Ehepartner/eingetragene Lebenspartner und Ihre Kinder bis zum 17. Lebensjahr) optimal absichern.
Vor Rentenbeginn
Ihre Bezugsberechtigten erhalten Ihre eingezahlte Beiträge in Form eines Todesfallschutzes steuerfrei ausbezahlt. Dieser Schutz ist automatisch integriert.
Nach Rentenbeginn
Auch jetzt können Sie Ihre Hinterbliebenen finanziell absichern. Vereinbaren Sie dazu bei Vertragsbeginn eine Rentengarantiezeit. Tritt der Todesfall in diesem Zeitraum ein, wird Ihre Rente für die verbliebene Garantiezeit an Ihre Hinterbliebenen weitergezahlt.

Der Belastungstest des Analysehauses Morgen & Morgen prüft die Tragfähigkeit von Lebensversicherern bei unterstellten Kapitalmarktkrisen. Dies ist bei der aktuellen Niedrigzinsphase und bei der Einhaltung von Garantieversprechen extrem wichtig. Eine Quote von über 100 % bedeutet, dass das Unternehmen im Krisenfall über das erforderliche Risikokapital verfügt und die Auswirkungen der Krise tragen kann. Der Münchener Verein liegt mit über 300 % weit über dem Markt-Durchschnitt und gilt damit als sehr sicher und extrem solide.
Wissenswertes zur BasisRente vom Münchener Verein
Welche Zahlungsweisen sind bei der BasisRente (Rürup-Rente) möglich?
Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt es?
Der Staat möchte sicherstellen, dass die BasisRente (Rürup-Rente) ausschließlich der Altersversorgung dient. Daher orientiert sie sich eng an den Prinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Eine Auszahlung ist nur als monatliche Rente möglich, eine Kapitalauszahlung kann nicht gewählt werden
- Die BasisRente kann frühestens ab dem 62. Lebensjahr in Anspruch genommen werden
- Der Vertrag kann nicht beliehen, abgetreten oder vererbt werden
Der Vorteil dabei ist, dass die Bezüge in Ihrem eigenen Interesse sichergestellt sind. Daher sind Ihre Beiträge auch bei Insolvenz geschützt und Hartz-IV sicher.
Damit die steuerliche Förderung möglich ist, kann man die BasisRente nur für sich selbst abschließen. Hier gilt: Versicherungsnehmer = Versicherte Person = Beitragszahler und natürliche Person.
Wer sollte die Basisrente (Rürup-Rente) abschließen?
- Selbstständige und Freiberufler zahlen häufig nicht oder nur gering in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Daher ist die BasisRente sinnvoll, denn sie ist häufig die einzige Möglichkeit, eine staatliche Förderung für die Altersversorgung zu erhalten.
- Besserverdienenden Angestellten verschafft die BasisRente hohe Steuervorteile und eine Zusatzrente.
- Beamte gleichen mit der BasisRente die sinkenden Pensionsansprüche aus.
- Alle die kurz vor dem Ruhestand sind können mit einem Einmalbeitrag die gesetzliche Rente aufbessern und profitieren von der Steuerersparnis während der Beitragszahlung und durch die noch niedrige Rentenbesteuerung.