Deutsche PrivatPflege
Bleiben Sie im Pflegefall selbstbestimmt
- Keine Wartezeit
- Weltweite Leistung
- Kostenfreie Assistance-Leistungen
Deutsche PrivatPflege: Die Pflegezusatzversicherung, die sich Ihrem Leben anpasst
Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters. Ein Unfall oder eine Krankheit können auch in jungen Jahren zu einem Pflegefall führen. Wir haben für Sie die idealen Einstiegspakete für Ihre private Pflegeabsicherung ausgewählt. Alle Varianten sind direkt online abschließbar.
- Deutsche PrivatPflege Basis: Idealer Einstieg für die vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 4-5
- Deutsche PrivatPflege Kompakt: Ausgewogener Schutz für die häusliche und vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 3-5
- Deutsche PrivatPflege Premium: Umfassender Schutz für die häusliche und vollstationäre Pflege in allen Pflegegraden 1-5
Ihr Vorteil: Eine Erweiterung Ihrer Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung ist bei allen Online-Varianten bereits eingeschlossen!
Die Leistungen der Deutschen PrivatPflege im Überblick
Basis | Kompakt | Premium | |
---|---|---|---|
| Günstiges Einsteigerpaket für stationäre Pflege | Ambulante und stationäre Leistungen in den Pflegegraden 3-5 | Hochwertiger Schutz in allen Pflegegraden |
Monatliches Plegetagegeld in: | |||
Pflegegrad 1 | Ambulant: 150 € | ||
Pflegegrad 2 | Ambulant: 375 € | ||
Pflegegrad 3 | 750 € | Ambulant: 750 € | |
Pflegegrad 4 | 1.500 € | 1.125 € | Ambulant: 1.125 € |
Pflegegrad 5 | 1.500 € | 1.500 € | Ambulant: 1.500 € |
Weitere Leistungen | |||
Option auf Höherversicherung ohne Gesundheitsprüfung | |||
Beitragsbefreiung im Pflegefall ab Pflegegrad 2 | |||
Pflegeplatzgarantie | |||
Pflege-Hotline | |||
Beitrag berechnen und online abschließen | Beitrag berechnen und online abschließen |
Downloads zur Deutschen PrivatPflege
Weitere Informationen rund um die private Pflegezusatzversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf gesetzliche Leistungen. Als "Teilkasko" deckt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Bruchteil der Kosten. Es bleibt ein hoher Eigenanteil, den Sie im Pflegefall selbst tragen müssen. Aus Ihrem Einkommen und Vermögen.
Gesetzliche Leistung für die Pflege zu Hause | ||
Pflegegrad | Monatliches Pflegegeld (Pflege durch z.B. Angehörige) | Monatliche Pflegesachleistung (Pflege durch Pflegedienst) |
1 | - | - |
2 | 316 Euro | 689 Euro |
3 | 545 Euro | 1.298 Euro |
4 | 728 Euro | 1.612 Euro |
5 | 901 Euro | 1.995 Euro |
Leistungen Stand 1. Januar 2017
Pflegegrad | Kurzzeit-Pflege pro Jahr | Teilstationäre Pflege monatlich | Vollstationäre Pflege monatlich |
---|---|---|---|
1 | - | - | 125 Euro |
2 | 1.612 Euro | 689 Euro | 770 Euro |
3 | 1.612 Euro | 1.298 Euro | 1.262 Euro |
4 | 1.612 Euro | 1.612 Euro | 1.775 Euro |
5 | 1.612 Euro | 1.995 Euro | 2.005 Euro |
Leistungen Stand 1. Januar 2017
Deutsche PrivatPflege: flexible Pflegevorsorge nach Ihren Wünschen
Mit der Deutschen PrivatPflege bestimmen Sie Ihre private Pflegevorsorge individuell. Sie wählen, wie hoch Ihr finanzieller Pflegeschutz sein soll, welche Pflegegrade und welche Pflegeart Sie absichern möchten. Für mehr Komfort sorgen zusätzliche Leistungen.
Absicherung der häuslichen und vollstationären Pflege
Möchten Sie zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst oder von Ihrer Familie gepflegt werden? Trotzdem möchten Sie die Sicherheit genießen, im Pflegeheim versorgt zu werden, falls das zu Hause nicht mehr geht? Dann wählen Sie den Schutz für häusliche und vollstationäre Pflege.
Unser Spar-Tipp: Sie können die finanzielle Absicherung in der häuslichen Pflege auch niedriger wählen als in der vollstationären Pflege. Das spart Ihnen Beitrag.
Absicherung der vollstationären Pflege (Pflegeheim)
Kann die Pflege in den niedrigeren Pflegegraden noch selbst durchgeführt und finanziert werden, reicht eine Absicherung für das Pflegeheim aus.
Wir bieten Ihnen daher die reine vollstationäre Pflegevorsorge in unserem Basis-Schutz für die Pflegegrade 4 und 5. Dieser Schutz ist besonders günstig und gibt Ihnen die Sicherheit im Pflegeheim bestens versorgt zu werden.
Unser Tipp für junge Leute: Der Basis-Schutz eignet sich für Sie, wenn Sie zunächst günstig einsteigen und den Pflegeschutz später ausbauen möchten. Dazu kombinieren Sie den Basis-Schutz einfach mit der Option auf Höherversicherung.
Zusätzliche Leistungen der Deutschen PrivatPflege
Beitragsbefreiung im Pflegefall
Zahlen Sie im Pflegefall keine Beiträge mehr. Sie können zwischen der Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 2 oder 4 wählen.
Pflegeschutz später ausbauen
Heute günstig einsteigen und später bei bestimmten Ereignissen den Pflegeschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen. Schließen Sie dazu von Anfang an die Option auf Höherversicherung ein.
Einmalleistung zur freien Verfügung
Bis zu 10.000 Euro können Sie ab Pflegegrad 2 erhalten. Das hilft zum Beispiel Ihr Zuhause pflegegerecht einzurichten. Sie wählen dabei aus, ob die Geldleistung bei erstmaliger oder bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit gezahlt werden soll.
Erhöhung der Leistung bei Demenz-Pflege
Die einzigartige Deutsche DemenzVersicherung bietet Ihnen zusätzlichen Schutz von bis zu 600 Euro pro Monat. Die Leistung erfolgt unabhängig davon, ob bereits ein Pflegegrad erreicht wurde und gleicht die hohen Kosten einer Demenzpflege aus.
60 Euro staatliche Förderung
Nutzen Sie die staatliche Förderung von 60 Euro pro Jahr für Ihre private Pflegevorsorge. Diese wählen Sie auf Wunsch einfach hinzu.
Hilfreiche Assistanceleistungen – Ihre Vorteile mit der Deutschen PflegeKarte
Ein Pflegefall ist eine große Belastung für die Betroffenen und deren Angehörige. Jede Unterstützung erleichtert die Situation. Deshalb bieten wir Ihnen als Besonderheit Ihre persönliche Deutsche PflegeKarte. Diese erhalten Sie automatisch nach Abschluss der Deutschen PrivatPflege. Sie genießen damit kostenfreie Zusatzleistungen.
- Persönliche Pflegehotline
- Hilfe bei der Beantragung von Pflegeleistungen
- 24-Stunden Pflegeplatz-Garantie
- 48-Stunden Kurzzeit-Pflegeplatz-Garantie
- Hilfe für Angehörige bei der häuslichen Demenzpflege
Was hat es mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auf sich?
Zum 1. Januar 2017 trat das zweite Pflegestärkungsgesetz ( kurz PSG II) in Kraft. Nach diesem gilt nun als pflegebedürftig, wer gesundheitlich oder psychisch stark beeinträchtigt ist und somit der Hilfe anderer bedarf. Die Pflegebedürftigkeit muss dabei auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen. Der Gesetzgeber beurteilt die Pflegebedürftigkeit danach, wie stark bestimmte Bereiche beeinträchtigt sind. Dazu zählen
- die Selbstversorgung, die Bewältigung des Alltags,
- die sozialen Kontakte, die eigene Mobilität,
- die Bewältigung von krankheits-/therapiebedingten Anforderungen,
- die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen.
Die Punkte aus dem Bewertungsgutachten bestimmen die Einstufung in einen der 5 Pflegegrade:
"Wie kommt mein Pflegegrad zustande?"
Das Video zur Pflege-Reform erklärt das Grundprinzip des neuen Begutachtungsverfahrens, und zeigt Ihnen auf, wie die Punkte ermittelt werden und daraus der Pflegegrad abgeleitet wird.
Der Münchener Verein stellt sich vor
Informieren Sie sich über den Münchener Verein. Öffnen Sie unsere Imagebroschüre oder klicken Sie auf unser aktuelles Video.