Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, zumeist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins.
Sie ist ein staatlich geförderter Weg der betrieblichen Altersversorgung. Die Beiträge werden durch den Arbeitgeber selbst oder durch den Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung, also vom Bruttogehalt, finanziert. Der Arbeitgeber führt die Beiträge an die Unterstützungskasse ab. Es können Alters- und Hinterbliebenenleistungen zugesagt werden.
Diese Form der betrieblichen Altersversorgung ist besonders interessant für Fach- und Führungskräfte, die gut verdienen und zusätzlich für das Alter ein finanzielles Polster aufbauen wollen. Ebenso eignet sie sich, wenn Fördergrenzen anderer Vorsorgemodelle, wie die Direktversicherung, bereits ausgeschöpft sind. Der Münchener Verein arbeitet mit der MVU Unterstützungskasse für die mittelständische Wirtschaft e.V. zusammen.
Bei uns profitieren Handwerker bei der Altersvorsorge von Ihrem Beruf. Mit der HandwerkerRente gibt es bis zu vier Prozent mehr Rente. Dieser Vorteil bleibt bei einem Berufswechsel bestehen.
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Bei Berufsunfähigkeit fehlt häufig das Geld für die betriebliche Altersversorgung. Die Folgen sind Versorgungslücken im Alter. Mit dem RentenSchutzbrief übernehmen wir die Beiträge zur Unterstützungskasse in Höhe des max. steuerlich förderfähigen Betrags nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz. Besonderer Vorteil: Für diesen wichtigen Schutz sind keine Gesundheitsfragen zu beantworten.