Unterstützungskasse
Ideal zur Mitarbeiterbindung an Ihren Betrieb
- Sichere Vorsorge für Führungskräfte und Angestellte mit höherem Einkommen
- Entgeltumwandlung oder Beitragszahlung durch den Arbeitgeber
- Finanzierung mit hohen Steuervorteilen
So funktioniert eine Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Sie wird von einem oder mehreren Unternehmern getragen und firmiert in der Regel in Form eines eingetragenen Vereins.
Die Zahlungen an die Unterstützungskasse werden dabei vom Arbeitgeber geleistet. Dies kann entweder durch Entgeltumwandlung, also vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers, oder direkt durch den Arbeitgeber erfolgen. Es können Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen zugesagt werden.
Der Münchener Verein arbeitet hier mit der MVU Unterstützungskasse für die mittelständische Wirtschaft e. V. zusammen.
Unser Tipp für Handwerker
Die HandwerkerRente des Münchener Verein
Bei uns profitieren Handwerker bei der Altersvorsorge von Ihrem Beruf. Mit der HandwerkerRente gibt es bis zu vier Prozent mehr Rente. Dieser Vorteil bleibt bei einem Berufswechsel bestehen.
Darum die Unterstützungskasse wählen

Highlights für Arbeitgeber
- Steuerfreie Beitragszahlung in unbegrenzter Höhe (steuerliche Beschränkung auf Höchstleistungen bei Arbeitgeberfinanzierung)
- Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen (bei Entgeltumwandlung bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung)
- Auslagerung von Versorgungsrisiken durch Rückdeckungsversicherung
- Besonders geeignet für Mitarbeiter mit hohem Einkommen
- Beiträge zur Unterstützungskasse sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar und bilanzneutral
Highlights für Arbeitnehmer
- Steuerfreie Beitragszahlung in unbegrenzter Höhe
- Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen bei Entgeltumwandlung (bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung)
- Besteuerung der Versorgungsleistungen erst im Versorgungsalter, zu einem meist geringeren Steuersatz
- Hohe Sicherheit bei Insolvenz des Arbeitgebers durch Schutz über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
- Wahl zwischen einmaliger Kapitalleistung oder lebenslanger Altersrente
- Einschluss von Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsleistungen
Lassen Sie sich unverbindlich von einem unserer Agenturpartner beraten. Agentur finden

RentenSchutzbrief als sinnvolle Ergänzung bei Berufsunfähigkeit
Bei Berufsunfähigkeit fehlt häufig das Geld für die betriebliche Altersversorgung. Die Folgen sind Versorgungslücken im Alter. Mit dem RentenSchutzbrief übernehmen wir die Beiträge zur Unterstützungskasse in Höhe des max. steuerlich förderfähigen Betrags nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz. Besonderer Vorteil: Für diesen wichtigen Schutz sind keine Gesundheitsfragen zu beantworten.