Die Deutsche FörderRente ist eine einfache Möglichkeit für Arbeitgeber, sich für Mitarbeiter mit geringem Einkommen zu engagieren und den Förderbetrag von 30 % nach § 100 Einkommensteuergesetz zu erhalten. Unbürokratisch kann dieser über das Lohnsteuerabzugsverfahren einbehalten werden.
Geringverdiener sind besonders von Altersarmut bedroht. Häufig fehlt das Geld für eine private Altersvorsorge. Der Gesetzgeber setzt mit dieser Betriebsrente auf die Impulse der Arbeitgeber und unterstützt sie finanziell in ihrem Engagement.
Die Deutsche FörderRente nach § 100 EStG ist eine fondsgebundene Direktversicherung mit Garantieleistung. Sie bietet eine ideale Kombination aus Sicherheit, Flexibilität und Renditechancen. Bereits ab dem 62. Lebensjahr kann der Mitarbeiter darüber verfügen.
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Bei uns profitieren Handwerker bei der Altersvorsorge von Ihrem Beruf. Mit der HandwerkerRente gibt es bis zu vier Prozent mehr Rente. Dieser Vorteil bleibt bei einem Berufswechsel bestehen.
Sie ist eine interessante Alternative zur Gehaltserhöhung wie das nachstehende Beispiel zeigt: Sie ermöglichen Ihren Mitarbeitern mit geringem Einkommen eine Betriebsrente. Die Beiträge sind sozialversicherungsfrei. Zusätzlich profitieren Sie von einem Zuschuss in Höhe von 30 %. Die restlichen Beiträge sind als Betriebsausgaben absetzbar.
Gehaltserhöhung | FörderRente nach § 100 EStG | |
---|---|---|
Gehaltserhöhung | 960 € | 0 € |
AG-Beitrag | 0 € | 960 € |
30 % Förderung vom Staat | 0 € | 288 € |
SV-Abgaben, z.B. 20 % | 192 € | 0 € |
Ihr Aufwand | 1.152 € | 672 € |
Steuererstattung aus Betriebsausgaben, z.B. 30 % | 345,60 € | 201,601 € |
Ihr tatsächlicher Aufwand | 806,40 € | 470,40 € |