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Betriebsrente für Geringverdiener

Mit 30 % Förderbetrag für Arbeitgeber

  • Nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz
  • Finanzielle Förderung vom Staat
  • Clevere Alternative zur Gehaltserhöhung

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So funktioniert die gesetzliche Förderung

Die Deutsche FörderRente ist eine einfache Möglichkeit für Arbeitgeber, sich für Mitarbeiter mit geringem Einkommen zu engagieren und den Förderbetrag von 30 % nach § 100 Einkommensteuergesetz zu erhalten. Unbürokratisch kann dieser über das Lohnsteuerabzugsverfahren einbehalten werden.

  • Dafür sind wenige Vorgaben zu beachten:
  • Ihre Mitarbeiter verdienen bis zu 2.575 € brutto monatlich.
  • Unabhängig, ob voll- oder teilzeitbeschäftigt.
  • Sie als Arbeitgeber leisten Beiträge zwischen 240 € und 960 € jährlich, zusätzlich zum Einkommen ihrer Mitarbeiter.

Besondere Vorteile unserer Produkte

Highlights für Arbeitgeber

Geringverdiener sind besonders von Altersarmut bedroht. Häufig fehlt das Geld für eine private Altersvorsorge. Der Gesetzgeber setzt mit dieser Betriebsrente auf die Impulse der Arbeitgeber und unterstützt sie finanziell in ihrem Engagement.

  • Bessere Mitarbeitermotivation
  • Mitarbeiterbindung und Vermeidung von Fluktuation
  • Wettbewerbsvorteil bei der Suche nach neuen Mitarbeitern
  • Interessante Alternative zur Gehaltserhöhung
  • Arbeitgeberbeiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei

Highlights für Arbeitnehmer

Die Deutsche FörderRente nach § 100 EStG ist eine fondsgebundene Direktversicherung mit Garantieleistung. Sie bietet eine ideale Kombination aus Sicherheit, Flexibilität und Renditechancen. Bereits ab dem 62. Lebensjahr kann der Mitarbeiter darüber verfügen.

  • Garantierte Altersversorgung zum Rentenbeginn
  • Lebenslange Rente oder einmalige Kapitalauszahlung
  • Todesfallleistung während der Ansparphase
  • Rentengarantiezeit als Hinterbliebenenschutz
  • Doppelte Rente im Pflegefall mit PflegeOption

Lassen Sie sich unverbindlich von einem unserer Agenturpartner beraten.  Agentur finden

Unser Tipp für Handwerker

Die HandwerkerRente des Münchener Verein

Bei uns profitieren Handwerker bei der Altersvorsorge von Ihrem Beruf. Mit der HandwerkerRente gibt es bis zu vier Prozent mehr Rente. Dieser Vorteil bleibt bei einem Berufswechsel bestehen.

Zur HandwerkerRente

Die Deutsche FörderRente nach § 100 EStG rechnet sich

Sie ist eine interessante Alternative zur Gehaltserhöhung wie das nachstehende Beispiel zeigt: Sie ermöglichen Ihren Mitarbeitern mit geringem Einkommen eine Betriebsrente. Die Beiträge sind sozialversicherungsfrei. Zusätzlich profitieren Sie von einem Zuschuss in Höhe von 30 %. Die restlichen Beiträge sind als Betriebsausgaben absetzbar.

 
Gehaltserhöhung
FörderRente nach § 100 EStG
Gehaltserhöhung

960 €

0 €
AG-Beitrag 0 € 960 €
30 % Förderung vom Staat 0 € 288 €
SV-Abgaben, z.B. 20 % 192 € 0 €
Ihr Aufwand 1.152 € 672 €
Steuererstattung aus Betriebsausgaben, z.B. 30 % 345,60 € 201,601 €
Ihr tatsächlicher Aufwand 806,40 € 470,40 €

 

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