Brille und Stift liegen auf einem vollen Ordner

Versicherungsglossar

Die wichtigsten Begriffe von A-Z in unserem Glossar

  • Anwartschaftsversicherung

    Durch den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung können Sie die Rechte aus Ihrem Krankenversicherungsvertrag aufrechterhalten, wenn Sie diesen unterbrechen müssen. Gründe für eine Unterbrechung sind zum Beispiel der Eintritt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung oder eine vorübergehende finanzielle Notlage.
  • Alterungsrückstellungen

    In den Tarifen der Krankheitskostenvollversicherung werden immer sogenannte Alterungsrückstellungen gebildet.  

     

    Mit zunehmendem Alter steigt im Gesundheitsbereich das individuelle Risiko zu erkranken bzw. medizinische Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen kontinuierlich an. Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) sorgen dafür, dass alleine der Fakt des Älterwerdens nicht automatisch zu steigenden Beiträgen führt. 

     

    Dafür werden bestimmte Anteile der Prämie von Beginn an verzinst angesammelt und später für die Finanzierung dieser (höheren) Krankheitskosten verwendet.

  • Arbeitgeberzuschuss

    Ob gesetzlich oder privat versichert: Angestellte Arbeitnehmer haben bei Bestehen einer Krankheitskostenvollversicherung Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers zu ihrer Krankenversicherung. Bei privat Versicherten zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) in Höhe von bis zu 50 Prozent des Beitrags, maximal jedoch die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung. Privat Versicherte zahlen keinen zusätzlichen Eigenanteil wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss bezieht sich somit auf die gesamten Krankenversicherungsbeiträge.
    Auch ein Selbstbehalt oder eine Beitragsrückerstattung haben keinen Einfluss auf dessen Höhe.
  • Basisrente

    Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist ein privates Vorsorgeprodukt, das vom Staat durch hohe steuerliche Vergünstigungen gefördert wird. Ihre Bedingungen entsprechen im wesentlichen denen der gesetzlichen Rentenversicherung. Aus diesem Grund kann die Basisrente weder beliehen noch verpfändet werden. Auch eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Sie wird stets als lebenslange, monatliche Rente ausbezahlt. 

    In erster Linie ist die Basisrente für Selbstständige gedacht, da diese im Alter in der Regel keine gesetzliche Rente beziehen. Aber auch Angestellte und Beamte können damit ihre Versorgungslücke im Alter reduzieren.

  • Beitragsbemessungsgrenze

    Die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung stellt die Höchstgrenze (Bruttoeinkommen) dar, bis zu der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden müssen. Daneben existiert auch in der Rentenversicherung eine Beitragsbemessungsgrenze. 

  • Brems-, Betriebs- und Bruchschäden

    • Ein Bremsschaden entsteht meist, wenn ein Fahrzeug plötzlich abgebremst wird.
    • Betriebsschäden entstehen durch Bedienungsfehler, Materialfehler oder normale Abnutzung. 
    • Bruchschäden am Fahrzeug können durch Gewaltbruch entstehen. 
  • Biosimilar

    Ein Biosimilar ist ein biologisches Arzneimittel, welches auf der Grundlage eines bereits vermarkteten Arzneimittels basiert und nach Ablauf des Patentschutzes hergestellt werden kann. Da die Wirkstoffe von lebenden Organismen stammen, können bei jedem biologischen Arzneimittel geringe Unterschiede beim Wirkstoff auftreten. 

    Die Wirkstoffe müssen dem Vorgängerprodukt  möglichst ähnlich sein, sodass die Qualität, die biologische Aktivität, die Sicherheit und die Wirksamkeit gewährleistet sind. Da bei einem Biosimilar die Entwicklung auf klinischen Studien und wissenschaftlichen Erkenntnissen aufbaut sind diese in der Regel günstiger als das Vorgängerprodukt. 
     

  • Datenschutz

    Jeder Bürger ist gesetzlich davor geschützt, dass die Privatsphäre durch Speicherung oder Weitergabe personenbezogener Daten verletzt wird. Begründet wird dieses Recht aus dem Grundgesetz und dem auf dessen Vorschriften aufbauenden Bundesdatenschutzgesetz.
  • Dynamisierung

    Eine Dynamisierung der Versicherungsleistungen soll verhindern, dass eine etwaige Geldentwertung (Inflation) den Versicherungsschutz minimiert. So kann beispielsweise in der Lebensversicherung die regelmäßige Dynamisierung der Versicherungssumme vereinbart werden. Es handelt sich also um eine kostenpflichtige Erhöhung der Versicherungsleistungen ohne Risikoprüfung.
  • Dental-Laser

    Der Dental-Laser kommt ohne Berührung aus. Er erzeugt keine Vibrationen und auch keinen Druck auf den Zahn. Daher kann er vom chirurgischen Schnitt bis hin zur Stimulation der Wundheilung eingesetzt werden. Eingesetzt wird er beispielsweise bei der Implantologie, bei Kariesbehandlungen und Parodontitis. 

  • Digitale Volumentomographie (DVT)

    Dies ist ein bildgebendes 3D-Verfahren unter Nutzung von Röntgenstrahlen, welches unter anderem in der Mund- und Kieferchirurgie sowie in der Zahnmedizin angewendet wird. DVT kann zum Beispiel beim Einsetzen eines Implantates oder bei der Weisheitszahnentfernung verwendet werden.

  • DNA-Test (Bakterien)

    Ein DNA-Test kann im Rahmen einer Parodontitis-Behandlung durchgeführt werden. Bei häufigen Zahnfleischentzündungen kann dadurch ermittelt werden, welche Bakterienstämme für die Erkrankung verantwortlich sind.

  • DROS-Schiene

    DROS steht für: Diagnostisch, Relaxierend, Orientierend, Stabilisierend.

    Die funktionstherapeutische Zahnschiene dient zur Behandlung von Kiefergelenksproblemen.

  • Digitale Gesundheitsanwendungen

    Digitale Gesundheitsanwendungen oder kurz DiGA’s sind medizinische Apps, die zur Diagnose und Therapie bei verschiedensten Krankheiten eingesetzt werden können. 

    Damit Mediziner sie verschreiben dürfen und Krankenkassen die Kosten übernehmen („App auf Rezept“), müssen sie in einem offiziellen Verfahren durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)  geprüft werden.

    DiGA’s gibt es für die verschiedensten Anwendungsbereiche, z. B. Tinnitus, Migräne, Depressionen oder Schlafstörungen. Eine Übersicht über die aktuell zugelassenen Apps finden Sie im DiGA-Verzeichnis auf den Seiten des BfArMs.

  • Ergänzungsversicherung

    Mit einer Ergänzungsversicherung der privaten Krankenversicherung (PKV) können die Lücken, die durch die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entstehen, geschlossen werden. Dadurch können sich deren Versicherte für spezielle Leistungsarten zusätzlich absichern.
    So ist es zum Beispiel im ambulanten Bereich möglich, das Kostenrisiko für Sehhilfen und die Behandlung durch Heilpraktiker teilweise abzusichern.  Im stationären Bereich sind die Abdeckung der Wahlleistungen (bessere Unterkunft und privatärztliche Behandlung) zu nennen. Im Zahnbereich besteht der wichtigste Ergänzungsbedarf in den sehr kostenintensiven Leistungsarten Zahnersatz und Kieferorthopädie.
  • Ehegattennachversicherung

    Heiratet der/die Versicherungsnehmer/in kann der/die Ehegatte/in bei einer privaten Krankheitskostenvollversicherung ohne allgemeine Wartezeiten (drei Monate) mitversichert werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer seit mindestens drei Monaten versichert, der Versicherungsschutz nicht höher oder umfassender ist und die Mitversicherung innerhalb 2 Monaten nach der Eheschließung beantrag wird.
  • Familienversicherung

    Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist in § 10 SGB V geregelt. Sie bedeutet, dass Kinder und Ehegatten bei dem Hauptversicherten beitragsfrei mitversichert sind. Dies ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So darf dieser Personenkreis beispielsweise kein eigenes Einkommen (bzw. nur bis zu einer bestimmten, geringen Höhe) erzielen.
    Kinder haben keinen Anspruch auf Familienhilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn ein Elternteil nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) (also privat versichert ist),  und dieser über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und mehr als der andere Elternteil verdient.
  • Garantiezins

    Damit ein Versicherungsunternehmen seine vertraglich vereinbarten Leistungen garantiert erfüllen kann, muss es für jeden Vertrag Reserven in Form von Deckungsrückstellungen bilden. Der Garantiezins ist dabei der Zinssatz, den es zur Berechnung der Deckungsrückstellungen maximal zugrunde legen darf. 
  • Gefälligkeitshandlung

    Unter einer Gefälligkeitshandlung wird die unentgeltliche Hilfeleistung, zum Beispiel beim Umzug eines Freundes, verstanden. Rutscht beispielsweise dem Umzugshelfer beim Transport im Treppenhaus  der Flachbildschirm versehentlich aus den Händen und geht kaputt, hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Schadenersatz. In der gängigen Rechtsprechung wird dies als "Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten" bezeichnet. 
  • Generikum

    Bei einem Generikum handelt es sich um ein Arzneimittel, welches nach Patentablauf eines Vorläuferproduktes auf den Markt kommt. Generika sind in Wirkstoffart und –menge, sowie in der Darreichungsform mit dem Originalmedikament identisch. Bevor Generika vermarktet werden dürfen, müssen sie in gleicher Weise wie die Originalpräparate von der zuständigen Behörde zugelassen werden. Voraussetzung für eine Zulassung ist ihre therapeutische Gleichwertigkeit mit dem Originalpräparat. Sie müssen also dem Originalarzneimittel in ihrer Wirksamkeit ebenbürtig sein. Da die Entwicklung von Generika auf klinischen Studien und wissenschaftlichen Erkenntnissen aufbaut sind diese in der Regel günstiger als das Originalarzneimittel.

  • Hilfsmittel

    Hilfsmittel sollen durch Krankheit oder Behinderung bedingte Einschränkungen kompensieren. Unter Hilfsmittel werden z.B. Hörgeräte, Sprechgeräte, Perücken, Prothesen oder ein Sauerstoffkonzentrator verstanden. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich im 5. Sozialgesetzbuch in den Paragraphen 33, 34 und 39 sowie 139.
  • Heil- und Kostenplan

    Bevor mit der Zahnersatz-Behandlung begonnen wird, erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Dieser ist die vertragliche Grundlage für die weitere Behandlung mit Ihnen. Er dokumentiert, welche Leistungen vorgenommen werden müssen und welche Kosten dafür voraussichtlich entstehen können. Der Heil- und Kostenplan wird der Kasse eingereicht, um von dieser eine Kostenzusage für den Festzuschuss zu erhalten.

    Wichtig zu wissen

    • Für Regelversorgungen muss der Heil und Kostenplan vom Zahnarzt immer kostenlos erstellt werden.
    • Der genehmigte Heil- und Kostenplan sollte zügig umgesetzt werden, da er nur 6 Monate gültig ist.
  • Hausarztmodell

    Bei diesem Modell muss bei der ambulanten Heilbehandlung immer zuerst ein Hausarzt konsultiert werden, um die volle Leistungshöhe zu erhalten. Ist eine (Weiter-) Behandlung durch einen Facharzt nötig, ist eine entsprechende Überweisung des Hausarztes erforderlich. Diese muss dem Münchener Verein (nicht beim Facharzt) eingereicht werden.
    Theoretisch reicht es auch, wenn aus der Rechnung des Hausarztes ersichtlich ist, dass dieser wegen der einschlägigen Diagnose (vor-)behandelt hat. In der Praxis ist dies aber oft schwierig, da die Rechnungsstellung des Hausarztes und des Facharztes meist zeitlich deutlich auseinander liegt. Die Erstellung einer Überweisung ist daher der schnellere und sicherere Weg.
  • Individualversicherung

    In Deutschland bestehen nebeneinander zwei Versicherungssysteme, die Sozialversicherung und die Individualversicherung.

    Zur Sozialversicherung gehören die gesetzliche Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall-, Renten- und die gesetzliche Pflegepflichtversicherung. Die Verträge kommen durch gesetzliche Vorschriften zustande, diese regeln auch den Leistungsumfang. Der Beitrag wird durch das Einkommen des Versicherten, bzw. durch bestimmte Bemessungsgrenzen bestimmt (Solidaritätsprinzip).

    Zur Individualversicherung zählen alle  individuell zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer abgeschlossene Versicherungsverträge. Die gesetzliche Grundlagen bilden im Besonderen das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Der Beitrag richtet sich nach dem zu versichernden Risiko. In der privaten Krankenversicherung zum Beispiel sind hier Vorerkrankungen sowie Größe, Gewicht und Lebensalter des Antragstellers, aber auch die Höhe des gewünschten Versicherungsschutzes relevant (Äquivalenzprinzip).

  • Invisalign

    Eine transparente Zahnspange, die häufig bei Erwachsenen zur Zahnstellungskorrektur eingesetzt wird. Sie ist eine herausnehmbare und unsichtbare Alternative zur festen Zahnspange.

  • Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Sie legt fest bis zu welchem Einkommen (Bruttojahreseinkommen) sich Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen und ab wann ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist. 
    Liegt das Einkommen oberhalb der JAEG, kann zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung (PKV) entschieden werden. In diesem Fall gilt man als versicherungsfrei und ist somit nicht mehr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Liegt das Einkommen unter der JAEG, muss man in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein.
  • Kurzzeit-Pflege

    Kurzzeitpflege kann für längstens 4 Wochen je Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, wenn vorübergehend weder häusliche noch teilstationäre Pflege möglich ist. Der Pflegebedürftige wird vorübergehend in einer zugelassenen Kurzzeit-Pflegeeinrichtung, zum Beispiel in einem Pflegeheim, ganztägig betreut. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen. Das Pflegegeld wird zur Hälfte weiter bezahlt.
  • Kindernachversicherung

    Soll ein Neugeborenes in der privaten Krankenvollversicherung bei dem bereits versicherten Elternteil mitversichert werden, kann dies  (auch rückwirkend) ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten erfolgen. 
    Die Voraussetzungen dafür sind, dass ein Elternteil am Tage der Geburt bereits mindestens seit drei Monaten bei dem Versicherer versichert sein muss, die Antragstellung für das Kind spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend zum Tag der Geburt erfolgt und der Versicherungsschutz des Neugeborenen nicht höher oder umfassender als der des versicherten Elternteils ist.
  • KIDs

    Key Information Documents

    Bei fondsgebundenen Versicherungsanlageprodukten wird das Produktinformationsblatt als „Key-Investor-Information-Document“ (KIID oder verkürzt KID) bezeichnet. Das KIID ersetzt den vereinfachten Verkaufsprospekt und wird auch Verbraucherschutzinformation oder Beipackzettel genannt. Es soll dazu dienen, Anlegern auf einen Blick die wesentlichen Chancen und Risiken von Bankprodukten übersichtlich darzustellen, so dass die wesentlichen Eigenschaften des Finanzprodukts schnell erfasst und verschiedene Anlageprodukte miteinander leichter verglichen werden können. 

  • Leistungsausschluss

    Die Beiträge einer privaten Krankenversicherung sind grundsätzlich für gesunde Personen kalkuliert. Bestehen Vorerkrankungen (in der Regel chronische Erkrankungen), die voraussichtlich künftig Mehrkosten verursachen, die aber abschätzbar und kalkulierbar sind, ist eine Mitversicherung dieser Erkrankung(en) gegen Risikozuschlag möglich. Damit wird dem erhöhten Risiko und dem Gleichbehandlungsgrundsatz in der Versichertengemeinschaft Rechnung getragen. Es wäre ungerecht, wenn ein vollkommen gesunder Versicherter dasselbe zahlen würde wie jemand der eine Vorerkrankung hat und damit schon feststeht, dass diese Person die Versichertengemeinschaft stärker „belastet“.
    Grundsätzlich ist auch die Möglichkeit eines Leistungsausschlusses gegeben. Das heißt, dass für bestimmte Vorerkrankungen oder Körperteile (z.B. fehlende Zähne) der hierauf bezogene Versicherungsschutz ausgeklammert wird. Diese Maßnahme ist in den meisten Fällen aber weniger geeignet als ein Risikozuschlag, da eine Abgrenzung im Leistungsfall oft schwierig ist und daher mit Problemen verbunden sein kann.
  • Mallorca-Police

    Die Mallorca-Police ist eine zusätzliche Leistung der Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie greift bei Unfällen mit einem gemieteten PKW im Ausland und stockt den – häufig niedrigeren - Versicherungsschutz  im Ausland auf die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen bei Personen- und Sachschäden auf. 
  • Nachversicherung

    In der privaten Krankenvollversicherung besteht bei bestimmten Ereignissen ein Recht auf Nachversicherung. So ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Beispiel die Nachversicherung eines Kindes und eines Ehegatten geregelt.
    Siehe Kindernachversicherung und Ehegattennachversicherung.
  • Obliegenheiten

    Bei Obliegenheiten handelt es sich um Rechtspflichten, die der Versicherungsnehmer (VN) zu erfüllen hat, um seinen Versicherungsschutz sicherzustellen. Es gibt gesetzliche und vertragliche Obliegenheiten, unterschieden wird auch der Zeitpunkt für deren Erfüllung. So bestehen Obliegenheiten, die vor Abschluss des Vertrages (vorvertragliche Anzeigepflicht), während der Vertragslaufzeit (Gefahrerhöhung), sowie bei Eintritt des Versicherungsfalls (Schadenminderungspflicht) zu erfüllen sind.
    Bei Verletzung der Obliegenheiten droht Verlust des Versicherungsschutzes.
  • Pflegegeld

    Pflegebedürftige, die beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld. Dieses wird alternativ zur Pflegesachleistung gezahlt.
  • Pflegesachleistungen

    Voraussetzung für de Zahlung einer Pflegesachleistung ist der Einsatz von zugelassenen ambulanten Pflegedienstleistern für Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld. Sie wird vor allem für die Hilfestellung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung verwendet.

  • Pensionszusage

    Mit einer Pensionszusage können Arbeitgeber Versorgungsleistungen unmittelbar zusagen. Im Versorgungsfall finanziert der Arbeitgeber die Leistungen aus dem Betriebsvermögen. Um die Verpflichtung später zu erfüllen, werden in der Bilanz Pensionsrückstellungen gebildet. 
    Durch den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen werden die zugesagten Leistungen sichergestellt und Versorgungsrisiken minimiert. Es können Leistungen zur Altersversorgung, für den Invaliditätsfall und zur Hinterbliebenenabsicherung zugesagt werden.
  • Personenschaden

    Wenn einer Person körperlicher Schaden zugeführt wird, spricht man von einem Personenschaden. Es gibt ein großes Spektrum an Personenschäden: angefangen bei einer kleineren Verletzung bis hin zum Tode eines Menschen. Krankheit und Unfälle können Gründe für einen Personenschaden sein. Die Folgen eines solchen Schadens können Krankheit, Tod und Invalidität sein.
    Im Bereich des Versicherungswesens gibt es die verschiedensten Möglichkeiten, sich selbst und auch andere Personen abzusichern. Gerade Personenschäden können zu erheblichen finanziellen Folgen führen. Denn hierzu gehören nicht nur die Behandlungskosten. Eine geschädigte Person kann unter Umständen auch Entschädigungsleistungen oder eine Rentenzahlung geltend machen. 
    Um sich selbst und eventuell Familienangehörige gegen Personenschäden abzusichern, besteht die Möglichkeit, eine Unfallversicherung abzuschließen. 
    Ansprüche von Dritten, können durch die verschiedensten Versicherungen abgesichert werden, wie zum Beispiel die Kfz-Haftpflichtversicherung. 
    Schließt man eine Versicherung ab, die Personenschäden mit abdeckt, so sollte man auf eine ausreichende Versicherungssumme achten. Denn schnell ist man bei einem Personenschaden im Millionen Bereich.
  • PRIIP

    Packaged Retail and Insurance-based Investment Products

    Einheitliche Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte sollen zukünftig Aufschluss über relevante Tarifmerkmale geben, um eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen sowie um unterschiedliche Produkte miteinander vergleichen zu können. Die Informationen sind nicht vertragsspezifisch, sondern basieren auf Musterverträgen mit verschiedene Laufzeiten und variabler Beitragszahlung. 

    Inhalte:

    • Informationen mit Blick auf die Art und die Merkmale des Produkts, sowie dessen Zielmarkt
    • eine Auskunft darüber, ob ein Kapitalverlust möglich ist
    • Informationen zu Kosten und Risikoprofil des Produkts,
    • einschlägige Informationen zur Wertentwicklung,
    • sonstige spezifische Informationen, die für das Verständnis der Merkmale einzelner Produktarten notwendig sein können.
  • Risikozuschlag

    Die Beiträge einer privaten Krankenversicherung sind grundsätzlich für gesunde Personen kalkuliert. Bestehen Vorerkrankungen (in der Regel chronische Erkrankungen), die voraussichtlich künftig Mehrkosten verursachen, jedoch abschätzbar und kalkulierbar sind, ist eine Mitversicherung dieser Erkrankung(en) gegen Risikozuschlag möglich. Damit wird dem erhöhten Risiko und dem Gleichbehandlungsgrundsatz in der Versichertengemeinschaft Rechnung getragen. Es wäre ungerecht, wenn ein vollkommen gesunder Versicherter dasselbe zahlen würde wie jemand, der eine Vorerkrankung hat und damit schon feststeht, dass diese Person die Versichertengemeinschaft stärker „belastet“.
  • Selbstbehalt

    Der Selbstbehalt bezeichnet den vorher vereinbarten Anteil an den Krankheitskosten, den der Versicherte im Versicherungsfall selbst trägt. Dieser kann als feste Summe oder prozentualer Anteil vereinbart werden.
  • Sozialversicherung

    In Deutschland bestehen nebeneinander zwei Versicherungssysteme, die Sozialversicherung und die Individualversicherung.

    Zur Sozialversicherung gehören die gesetzliche Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall-, Renten- und die gesetzliche Pflegepflichtversicherung. Die Verträge kommen durch gesetzliche Vorschriften zustande, diese regeln auch den Leistungsumfang. Der Beitrag wird durch das Einkommen des Versicherten, bzw. durch bestimmte Bemessungsgrenzen bestimmt (Solidaritätsprinzip).

    Zur Individualversicherung zählen alle  individuell zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer abgeschlossene Versicherungsverträge. Die gesetzlichen Grundlagen regeln im Besonderen die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Der Beitrag richtet sich nach dem zu versichernden Risiko. In der privaten Krankenversicherung zum Beispiel sind hier zum Beispiel Vorerkrankungen sowie Größe, Gewicht und Lebensalter des Antragstellers, aber auch die Höhe des gewünschten Versicherungsschutzes relevant.

  • Sachschaden

    Von einem Sachschaden spricht man, wenn Sachen beschädigt oder zerstört werden. Im Gegensatz hierzu stehen die Personenschäden und die Vermögensschäden. Durch einen Sachschaden können erhebliche Kosten entstehen, wie beispielsweise Renovierungskosten, Wertverlust, Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungskosten. Grundsätzlich gilt, wer einen Sachschaden verursacht, der muss für die Kosten aufkommen. 
    Daher gibt es eine Reihe von Versicherungen, mit denen man sich gegen dieses Risiko absichern kann. Hierzu gehört auch die Kraftfahrzeugversicherung. Von einem Sachschaden spricht man hier, wenn ein Fahrzeug zerstört oder beschädigt wurde. In der Regel entsteht dieser Sachschaden durch einen Unfall. Der Verursacher des Unfalls muss für die Kosten aufkommen, ist aber gesetzlich verpflichtet, eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zu haben. Somit wird der Schaden seitens der Versicherung reguliert. Dabei beläuft sich der Schaden unter Umständen nicht nur auf die Reparatur. Es gibt weitere Gründe, aus denen Kosten entstehen können: Wertminderungsausgleich, Nutzungsausfall, Kosten für einen Mietwagen, etc.
  • Teilstationäre Pflege

    Hierbei handelt es sich um Pflegeeinrichtungen, in denen der Pflegebedürftige nur tagsüber oder nur nachts gepflegt wird. Die Pflegeversicherung übernimmt lediglich die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung. Darüber hinausgehende Kosten, zum Beispiel für Unterkunft und Verpflegung, sind vom Pflegebedürftigen selbst aufzubringen.
  • Tarif

    Die Produkte eines Versicherungsunternehmens werden auch als Tarife bezeichnet. So auch bei der Münchener Verein Krankenversicherung. Die unterschiedlichen Tarife beinhalten unterschiedlich hohe Leistungen, was unterschiedlich hohe Beiträge zur Folge hat. Damit soll nach Möglichkeit für die Bedürfnisse aller Interessenten und Versicherten passender Versicherungsschutz geboten werden können.
    Die genauen Inhalte des Tarifs (sogenannte Leistungsbeschreibung) sind in den so genannten Tarifbedingungen geregelt.
  • Unisex Tarif

    Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) dürfen ab dem 21.12.2012 keine geschlechtsabhängigen Beiträge für Versicherungen verlangt werden. Seit diesem Zeitpunkt gelten bei neuen Vertragsabschlüssen für Männer und Frauen dieselben Beiträge.
  • Vollstationäre Pflege

    Wenn weder die häusliche noch die teilstationäre Pflege möglich ist oder wegen der Besonderheiten des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt, kann vollstationäre Pflege gewährt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Unterbringung des Pflegebedürftigen in einer durch einen Versorgungsvertrag zugelassenen Einrichtung für vollstationären Pflege erfolgt.
  • Versicherungsschein

    Der Versicherungsschein (auch Police genannt) ist eine vom Versicherer unterzeichnete Urkunde, die den Versicherungsvertrag dokumentiert. Kerninhalte sind Versicherungsbeginn, Versicherungsobjekt und –umfang usw.
  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

    Das VVG ist das wichtigste Gesetz der privaten Versicherungswirtschaft (Individualversicherung). Es regelt – aufbauend auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) – die Rahmenbedingungen zum Thema Versicherungsvertrag.
  • Vermögensschaden

    Vermögensschaden

    Ein unechter Vermögensschaden, auch Vermögensfolgeschaden genannt, ist die Folge eines Personen-  oder Sachschadens (z.B. Verdienstausfall als Folge eines Personenschadens oder Nutzungsausfall für eine beschädigte Sache). Grundsätzlich unterscheidet man beim Vermögensschaden den echten und den unechten Vermögensschaden. Der echte Vermögensschaden lässt sich weder auf einen Sach-, noch auf einen Personenschaden zurückführen. Hier gilt die festgelegte Versicherungssumme für Vermögensschäden im Versicherungsvertrag.

    Im Gegensatz hierzu stehen die unechten Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit einem Personen- oder Sachschaden stehen. Die unechten Vermögensschäden werden aus der Deckungssumme der Sach- oder Personenschäden reguliert. Der unechte Vermögensschaden ist also eine Folge eines vorausgegangenen Sach- bzw. Personenschadens.

    Beispiele für einen unechten Vermögensschaden:

    1) Aufgrund eines Unfalls kann der Geschädigte seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen und fordert Verdienstausfall.

    2) Eine Sache wurde beschädigt und der Eigentümer verlangt Geld aufgrund des Nutzungsausfalls.

    Gerade in der Haftpflichtversicherung sind unechte Vermögensschäden mitversichert, oft aber keine echten. Daher muss der Versicherungsschutz auf Vermögensschäden erweitert werden. Ob und in welchem Umfang Vermögensschäden seitens der Versicherung übernommen werden, geht aus den Versicherungsbedingungen hervor.

  • Vector-Technologie

    Ein schmerzarmes Ultraschallverfahren zur Behandlung von Ablagerungen und Keimen in Zahnfleischtaschen. Diese Methode wird beispielsweise im Rahmen einer professionellen Zahnreinigung oder bei einer nicht-chirurgischen Parodontalbehandlung angewendet.

  • Wahlleistungen

    Wahlleistungen sind besondere Leistungen bei einem stationären Aufenthalt, die über die Regelversorgung hinausgehen und somit von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht erstattet werden:

    • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
    • Privatärztliche Behandlung (Chefarztbehandlung)
    Wahlleistungen müssen bei Beginn der Behandlung vom Patienten gesondert mit dem Krankenhaus vereinbart werden.
    In der PKV können diese Leistungen sowohl in der Voll- als auch in der Ergänzungsversicherung versichert werden.
  • Wartezeit

    Mit Wartezeit wird die Karenzzeit von Versicherungsbeginn bis zum tatsächlichen Zeitpunkt der Leistungspflicht des Versicherers bezeichnet.
    In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es eine allgemeine Wartezeit (3 Monate) und eine besondere Wartezeit (8 Monate). Die besondere Wartezeit gilt für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie und Entbindung.
    Wartezeiten können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden oder entfallen.
    Ob und wenn ja in welcher Ausprägung eine Wartezeit besteht, hängt vom jeweiligen Vertrag und dessen Bedingungen ab.
  • Zahnbehandlung

    Zahnbehandlungen sind allgemeine zahnärztliche, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen des Zahnarztes. Weiterhin zählen Leistungen bei der Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums (Zahnhalteapparat) dazu. Beispiele: Zahnreinigung oder plastische Füllungen wie Kunststoff-Füllungen.
  • Zusatzversicherung

    Mit einer Ergänzungsversicherung der privaten Krankenversicherung (PKV) können die Lücken, die durch die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entstehen, geschlossen werden. Dadurch können gesetzliche Versicherte spezielle Leistungsarten zusätzlich absichern.
    So ist es zum Beispiel im ambulanten Bereich möglich, das Kostenrisiko für Sehhilfen und die Behandlung durch Heilpraktiker teilweise abzusichern. Im stationären Bereich sind die Abdeckung der Wahlleistungen (bessere Unterkunft und privatärztliche Behandlung) zu nennen. Im Zahnbereich besteht der wichtigste Ergänzungsbedarf in den sehr kostenintensiven Leistungsarten Zahnersatz und Kieferorthopädie.