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Ihre Fragen rund um den Privat- und Verkehrsrechtsschutz bzw. Firmen- und Vertragsrechtsschutz.

Ich habe einen Rechtsschutzfall - was muss ich tun?

Bei einem Rechtsschutzfall rufen Sie die Schadenhotline der Allrecht unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 90 89 900 an. Dort erhalten Sie u. a. Informationen darüber, ob der Rechtsschutzfall überhaupt versichert ist, und können mit den Rechtsschutzexperten der Allrecht das weitere Vorgehen abstimmen. Falls Sie den Baustein "JuraFon-Beratungs-Rechtsschutz" mitversichert haben, erhalten Sie vorab durch einen Rechtsanwalt eine ausführliche telefonische Rechtsberatung.

Kann ich mir im Rechtsschutzfall einen Anwalt selbst auswählen?

Als Versicherungsnehmer haben Sie grundsätzlich das Recht einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu kontaktieren.

Welcher Personenkreis ist in der Rechtsschutzversicherung eingeschlossen?

Mit der privaten Rechtsschutzversicherung unseres Partners ALLRECHT genießen Sie Schutz für Ihre ganze Familie. Konkret gilt der Rechtsschutz für:

  • Sie selbst
  • Ihren Partner, mit und ohne Trauschein
  • Ihre Kinder, sofern nicht verheiratet und berufstätig
  • Ihre Eltern/Großeltern, sofern sie in Ihrem Haushalt leben
  • Die Eltern/Großeltern Ihres Lebenspartners, sofern sie in Ihrem Haushalt leben

 

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